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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kindertag - Kinematik.

(s. d.) anschließen. Vgl. Lammers, Öffentliche Kinderfürsorge Berl. 1887).

Kindertag, s. v. w. Unschuldiger Kindertag (28. Dezember).

Kinderverwechselung, s. Kindesunterschiebung.

Kindesabtreibung, s. Abtreibung.

Kindesmord (Kindestötung, Infanticidium), die vorsätzliche Tötung eines unehelichen Kindes durch dessen Mutter in oder gleich nach der Geburt. Während die frühere Gesetzgebung und namentlich die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (die sogen. Carolina) den K. als Mord bestrafte, zog die gemeinrechtliche Praxis und die moderne Gesetzgebung die besondern Thatumstände dieses Verbrechens in mildernde Berücksichtigung, namentlich die Aufregung der Mutter zur Zeit der That, die Furcht vor Entdeckung ihres Fehltritts und vor einer traurigen Zukunft und das noch unentwickelte Bewußtsein des Neugebornen, den die Mutter noch mehr als einen Teil ihrer eignen Existenz denn als selbständige Persönlichkeit zu betrachten geneigt ist. Dagegen unterscheidet das englische Recht ebensowenig wie das französische den K. von den sonstigen Fällen des Mordes und bestraft denselben daher wie den Mord mit dem Tod. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch ist der Thatbestand der Kindestötung folgender: 1) Objekt des Verbrechens ist ein uneheliches Kind; sei es auch von einer Ehefrau, jedoch im Ehebruch, empfangen und geboren. Dasselbe muß aber gelebt haben, gleichviel, ob es zum Fortleben geeignet war. Ob dies der Fall gewesen, ist nötigen Falls durch Sachverständige, namentlich durch Anwendung der sogen. Lungenprobe (s. d.), festzustellen. 2) Subjekt der That kann nur die außereheliche Mutter selbst sein, indem bei andern Thätern, Anstiftern oder Gehilfen jene oben hervorgehobenen mildernden Umstände nicht in Anbetracht kommen, daher für diese lediglich die Strafbestimmungen über Mord und Totschlag maßgebend sein können. 3) Die Handlung selbst muß vorsätzlich geschehen; bei fahrlässiger Kindestötung sind die Grundsätze über fahrlässige Tötung überhaupt entscheidend; sie muß auch in oder gleich nach der Geburt geschehen. Manche Strafgesetzbücher, z. B. das thüringische, hatten in letzterer Beziehung einen bestimmten Zeitraum, die nächsten 24 Stunden nach der Geburt, angenommen. Das Reichsstrafgesetzbuch stellt jedoch keine solche Grenze auf; die That wird als K. bestraft, wenn sie in oder gleich nach der Geburt, d. h. solange noch die oben bezeichneten, mit der Geburt zusammenhängenden Umstände andauern, begangen wird. Die Strafe der Kindestötung ist eine geringere als die des Mordes und des Totschlags, nämlich Zuchthausstrafe von 3-15 Jahren und, wenn mildernde Umstände vorhanden, Gefängnis von 2-5 Jahren. Auch der Versuch wird bestraft. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 217, 43 ff.; v. Fabrice, Die Lehre von der Kindesabtreibung und vom K. (Erlang. 1868).

Kindesteil, Anteil eines Kindes an der Erbschaft seiner Eltern; dann s. v. w. Pflichtteil.

Kindesunterschiebung (Suppositio s. Subjectio partus), die strafbare Handlung desjenigen, welcher wissentlich und fälschlich ein Kind als dasjenige fremder Eltern bezeichnet. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 169) bestraft die K., ebenso wie das vorsätzliche Vertauschen von Kindern (Kinderverwechselung), mit Gefängnis bis zu drei Jahren und, wenn die Handlung in gewinnsüchtiger Absicht geschah, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren. Auch ist der Versuch eines solchen Verbrechens für strafbar erklärt.

Kindesweglegung, im österreichischen Strafgesetzbuch das Verbrechen der Aussetzung (s. d.) eines Kindes.

Kind folgt der ärgern Hand, s. Ärgere Hand.

Kindlerscher Ofen, s. Zucker.

Kindspech (Meconium), der dunkel gefärbte Darminhalt des ältern menschlichen Embryos, besteht aus Galle, Schleim, abgelösten Stücken der Darmschleimhaut, Cholesterinkristallen etc.

Kindswasser, s. Fruchtwasser.

Kineas, griech. Redner und Staatsmann, ein geborner Thessalier und Schüler des Demosthenes in Athen, trat in die Dienste des Königs Pyrrhos von Epirus, dem er durch seine diplomatische Gewandtheit so viel nützte, daß man zu sagen pflegte, des K. Beredsamkeit habe ihm mehr Städte geöffnet als die eignen Waffen. Als Pyrrhos Italien erobern wollte (280 v. Chr.), sandte er K. mit 3000 Mann nach Tarent voraus und schickte ihn dann nach der Schlacht bei Herakleia mit Friedensanträgen an den römischen Senat, den er Pyrrhos als eine Versammlung von Königen schilderte. Später, im J. 279, geleitete er die römischen Kriegsgefangenen nach Rom und machte hier, wiewohl vergeblich, neue Friedensvorschläge. Ehe Pyrrhos nach Sizilien übersetzte, wurde K. abgeschickt, um mit den dortigen Städten Unterhandlungen anzuknüpfen. Später wird seiner nicht mehr gedacht.

Kinemátik (v. griech. kinema, "Bewegung"), nach Ampères Bezeichnung (cinématique) die Wissenschaft, deren Inhalt: die Theorie der Bewegungsmechanismen, früher in andern Disziplinen, Geometrie, Mechanik und Maschinenlehre, verstreut behandelt zu werden pflegte. Kurz nach der Gründung der polytechnischen Schule zu Paris 1794 fand eine Sonderung der Bewegungsmechanismenlehre von der allgemeinen Maschinenlehre durch Monge und Carnot statt, und die neue Wissenschaft wurde fortan an jener Schule als Unterabteilung der darstellenden Geometrie zunächst von Hachette gelehrt, eifrig gepflegt und gefördert. Der bedeutsamste Fortschritt, welcher namentlich für den heutigen Stand der K. grundlegend war, erfolgte, als von 1830 an auf Ampères Veranlassung durch Chasles und Poinsot die bereits im vorigen Jahrhundert von Euler gegebene geometrische Betrachtungsweise der Bewegungen fester Körper nach ihrem ganzen Wert erkannt wurde. Der vollständig neue Gesichtspunkt, unter welchem durch Eulers Lehre vom momentanen Drehungspol die Geometrie der Bewegung erschien, gab zu wertvollen mathematischen Arbeiten Anstoß und veranlaßte, daß sich dieselben unter dem Namen cinématique pure nach Résal 1862 mit einem besondern Rahmen umgaben, von der gegenüberstehenden cinématique appliquée lossagten und in eine Richtung gerieten, welche in Deutschland von Redtenbacher eingeschlagen war. Gegenwärtig ist Reuleaux der Hauptvertreter der K., die er die Theorie des Maschinenwesens oder Maschinengetriebelehre nennt und wesentlich anders als seine Vorgänger behandelt, indem er den Kausalzusammenhang der Bewegungserscheinungen in der Maschine aufsucht, beleuchtet und auf ein paar einfache Grundgedanken und kinematische Elemente zurückführt, welch letztere er zu Elementenpaaren vereinigt, um diese sodann zu kinematischen Ketten zu verbinden. Eine bestimmte Anordnung dieser Ketten, nämlich die, "daß jede Stellungsveränderung eines Gliedes gegen das benachbarte eine Stellungsveränderung aller andern Glieder gegen das genannte hervorruft", nennt er eine geschlossene Kette. Ist hierin ein Glied fest-^[folgende Seite]