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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Munificenz – Munkács

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Municipĭen'

war, besaßen es doch im letzten Jahrhundert der Republik immer noch eine große Anzahl nicht. Die Mißstimmung dieser Gemeinden führte zum sog. Bundesgenossenkriege, nachdem durch die Lex Julia, (90) und Lex Plautia Papiria (89 v.Chr.) allen freien Italikern diesseit des Po bei Anmeldung in einer bestimmten Frist das röm. Bürgerrecht verliehen wurde. 49 erhielt dann durch eine Lex Julia des großen Cäsar Italien nördlich vom Po das Bürgerrecht. Der Begriff der M. wandelte sich jetzt in den der selbständig verwalteten Landstädte. Mit der Zeit dehnte er sich noch weiter aus. Cäsar begann bereits das Bürgerrecht auch außeritalischen Städten zu verleihen; außerdem aber hießen nun auch diejenigen Städte in den Provinzen M., welche einzeln oder insgesamt das sog. Jus Latii (s. Lateiner) erhalten hatten. Die Rechte, Verwaltung und Verfassung der M. wurden durch eine 45 gegebene Lex Julia geregelt, die wenigstens teilweise auf zwei in Heraklea gefundenen Bronzetafeln erhalten ist. Außerdem ist die Kenntnis der einzelnen Municipalverfassungen namentlich durch die Reste der Municipalverfassungen der span. Städte Salpensa und Malaca, welche 1851, und der von Urso, die 1870–71 und 1875 aufgefunden wurden, wesentlich gefördert worden. (Vgl. Corpus inscriptionum latinarum II, Berl. 1869, 1892, Nr. 1963, 1964, 5439.) Seitdem Caracalla 212 n.Chr. das Bürgerrecht allen freien Einwohnern des Römischen Reichs verliehen hatte, wurde der Name M. der allgemeine Ausdruck für alle Arten röm. Gemeinden im Unterschied von Rom. – Vgl. Marquardt, Röm. Staatsverwaltung (Bd. 4–6 des «Handbuchs der röm. Altertümer», 2. Aufl., Lpz. 1881–85); Kühn, Die städtische und bürgerliche Verfassung des Römischen Reichs bis auf die Zeiten Justinians (2 Bde., ebd. 1864–65). Über das Hinüberdauern röm. Städteverfassung bis in das Mittelalter vgl. Savigny, Geschichte des röm. Rechts im Mittelalter (Bd. 1, 2. Ausg., Heidelb. 1834).

Munificénz (lat.), Freigebigkeit.

Munimént (lat), Befestigungs-, Schutzmittel.

Mu-nin-to, japan. Name der Bonin-Inseln (s.d.).

Munipore, Staat, s. Manipur.

Munition (vom lat. und ital. munire, ausrüsten), Schießbedarf, die Gesamtheit der für Feuerwaffen nötigen Geschosse, Ladungen und Zündungen. Sie zerfällt in Geschütz- und in Gewehrmunition. Eine wesentliche Erleichterung des Ladens erwächst durch die Verbindung der Pulverladung mit dem Geschoß. Dieselbe findet neuerdings bei Geschützen eine so weit verbreitete Anwendung, daß danach eine neue Klasse von Kanonen, die Schnellfeuerkanonen (s. d.), unterschieden wird. Bei Handfeuerwaffen stammt die Verbindung des Geschosses mit der Ladung unter dem Namen Patrone (s.d.) aus der ersten Hälfte des 17.Jahrh. Die Anfertigung der M. geschieht in den Laboratorien oder in Munitionsfabriken. Der Transport der Artilleriemunition erfolgt mittels der Protzen der Geschütze und besonderer Munitionswagen. Die Gewehrmunition wird teils vom Schützen selbst in den Patronentaschen und im Tornister (Taschenmunition), teils mittels Munitionswagen, in Compagnie- oder Bataillons-Patronenwagen oder in Wagen der Infanterie-Munitionskolonnen transportiert. An Taschenmunition führt der einzelne Infanterist mit sich: in Deutschland 150, in Österreich 100, in Italien 96, in Frankreich 120 und in ↔ Rußland 84 Patronen. Eine Verminderung der Zahl in der deutschen Armee ist beabsichtigt.

Munitionsdiebstahl. Nach §.291 des Reichsstrafgesetzbuches wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 900 M. bestraft, wer die bei den Übungen der Artillerie verschossene Munition oder wer Bleikugeln aus den Schießständen der Truppen sich widerrechtlich zueignet.

Munitionsersatz, die Ergänzung der verbrauchten Munition (s. d.) in und nach dem Gefecht. Mangel an Munition beraubt die Infanterie ihrer besten Gefechtskraft; für die Artillerie bedeutet er eine zeitweise gänzliche Entwertung der Waffe. Der rechtzeitige M. ist daher von hervorragender Wichtigkeit. Die Taschenmunition wird während des Gefechts aus den den Truppenteilen folgenden Patronenwagen ergänzt, entsprechend die Protzmunition der Artillerie aus dem zu jeder Batterie gehörigen Munitionswagen. Patronenwagen und Munitionswagen ergänzen ihren Bedarf aus den den einzelnen Armeekorps folgenden Munitionskolonnen, diese den ihrigen aus dem der Armee folgenden allgemeinen Feldmunitionspark, dem der Nachschub aus den unbeweglichen Hauptmunitionsdepots zugeführt wird.

Munitionskolonnen, fliegende Munitionsparks, Abteilungen, die lediglich zum Transport von Munition (s. d.) und zum Munitionsersatz (s.d.) bestimmt sind. Man unterscheidet Infanterie- und Artillerie-Munitionskolonnen. Ihre Formierung findet in der Regel erst bei der Mobilmachung statt, doch kommen in einigen Armeen Friedensstämme derselben vor.

Munitionspark, s. Munitionskolonnen.

Munitionswagen, s. Munition und Munitionsersatz.

Munjitwurzel, auch Mongister-, Majesto- oder Manjütwurzel, eine geringe Sorte Krapp (s. d.), die aus der ostind. Rubia munjista Roxb. und Rubia manjit Roxb. gewonnen wird.

Munk, Herm., Physiolog, geb. 3. Febr. 1839 zu Posen, studierte in Berlin und Göttingen Medizin, habilitierte sich 1862 als Privatdocent für Physiologie an der Universität Berlin, wurde 1869 an derselben außerord. Professor, 1876 Professor der Physiologie und Vorstand des Physiologischen Laboratoriums an der Tierärztlichen Hochschule zu Berlin und 1880 ordentliches Mitglied der Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin. M. hat sich namentlich durch seine wichtigen Untersuchungen über die Funktionen der Großhirnrinde bekannt gemacht. Er schrieb: «Untersuchungen über das Wesen der Nervenerregung» (Lpz. 1868), «Die elektrischen und Bewegungserscheinungen am Blatte der Dionaea muscipula» (ebd. 1876), «Über die Funktionen der Großhirnrinde. Gesammelte Mitteilungen» (Berl. 1880; 2. Aufl. 1890).

Munkács (spr. múnnkahtsch), Stadt mit geordnetem Magistrat und Hauptort des ungar. Komitats Bereg, in einer Ebene links am Latorczafluß, an der Linie Bátyu-M.-Lawoczne der Ungar. Staatsbahnen, Sitz der Komitatsbehörden und eines griech.-kath. Bischofs, hat (1890) 10531 meist magyar. E., in Garnison ein Bataillon des 65. ungar. Infanterieregiments «Erzherzog Ludwig Victor», ein griech.-kath. Kloster, Staats-Obergymnasium, Komitatshaus, Dampfmühle und große Salzniederlage. 4 km entfernt die auf dem Gipfel eines Trachytfelsens (90 m) befindliche kleine Festung M., be-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 78.