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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Schlagworte auf dieser Seite: Natriumphosphat; Nátrium phosphóricum

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Chemikalien unorganischen Ursprungs.

kommt schliesslich zur Sublimation in die Retorten, aus welchen es als fertige Handelswaare von ungefähr 99 ½ % Reingehalt hervorgeht.

Identitätsnachweis. Am Platindrahte erhitzt, färbt es die Flamme gelb; dieselbe, durch ein blaues Glas beobachtet, darf nur vorübergehend roth erscheinen. Die wässerige Lösung, mit Schwefelsäure und überschüssiger Ferrosulfatlösung gemischt, färbt sich braunschwarz.

Prüfung von Natrium nitricum purum nach dem Deutschen Arzneibuch. Die Lösung (1:20) darf weder durch Schwefelwasserstoffwasser, noch durch Ammoniumoxalat, noch durch Silbernitrat verändert werden. 20 ccm derselben, mit 6 Tropfen Baryumnitrat vermischt, dürfen sich innerhalb 2 Minuten nicht trüben. 5 ccm derselben Lösung, mit verdünnter Schwefelsäure und Jodzinkstärkelösung versetzt, dürfen nicht sofort blau gefärbt werden. 20 ccm der gleichen Lösung dürfen durch 0,5 ccm Kaliumferrocyanidlösung nicht verändert werden.

Nátrium phosphóricum.

Natriumphosphat, phosphorsaures Natron.

Na2HPO4^[Na_{2}HPO_{4}] + 12 H2O^[H_{2}O].

Farblose, durchsichtige, an der Luft verwitternde Krystalle, geruchlos, von schwach salzigem Geschmack; löslich in 2 Th. kochendem und 5-6 Th. Wasser von gewöhnlicher Temperatur (die Lösung reagirt alkalisch), unlöslich in Weingeist. Bei ca. 40° schmelzen sie und verlieren über 100° ihr Krystallwasser.

Identitätsnachweis. Die wässerige Lösung des gewöhnlichen phosphorsauren Natrons, auch orthophosphorsaures Natron genannt, giebt mit Silbernitrat einen gelben Niederschlag, der sich in Salpetersäure oder überschüssigem Ammoniak löst. Am Platindraht erhitzt, färbt das Salz die Flamme gelb.

Prüfung nach dem Deutschen Arzneibuch. Wird 1 g zerriebenes Natriumphosphat mit 3 ccm Zinnchlorürlösung geschüttelt, so darf im Laufe einer Stunde eine Färbung nicht eintreten.

Die wässerige Lösung (1:20) darf durch Schwefelwasserstoffwasser nicht verändert werden; mit Salpetersäure angesäuert, darf sie nicht aufbrausen und alsdann durch Baryumnitrat- oder Silbernitratlösung nach 3 Minuten nicht mehr als opalisirend getrübt werden.

Das Natriumphosphat wird in chemischen Fabriken durch Sättigung der aus weissgebrannten Knochen durch Schwefelsäure abgeschiedenen Phosphorsäure mittelst Natroncarbonat hergestellt. Das erste Produkt wird durch Umkrystallisation noch weiter gereinigt.

Anwendung. Medizinisch zuweilen als mild auflösendes Mittel; technisch zur Darstellung anderer phosphorsaurer Salze; hier und da als Beize in der Zeugdruckerei.