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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Papiergeldregal; Papierkohle; Papier mâché; Papiermaulbeerbaum; Papiermühle; Papiernautilus

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Papiergeldregal - Papiernautilus.

Banknoten, holländisches Staatspapiergeld, nordamerikan. Greenbacks), c) P. ohne Einlösungspflicht mit Zwangskurs (das frühere deutsche, das jetzige österreichische, dann das italienische P. bis 1883 etc.). Der mit der Ausgabe solchen Papiergeldes durch Zinsersparung erzielte Gewinn hat nicht selten zu Überschreitung derjenigen Grenzen Veranlassung gegeben, welche durch Staatskredit und Verkehrsbedarf gesteckt werden, so vorzüglich in Frankreich unter Law (s. d.), dann in der Revolutionszeit, als der Verkehr mit Assignaten (s. d.) überschwemmt wurde, in Österreich seit 1848, in Rußland seit 1854. Die Folge davon war, daß der Kurs des Papiers unter den Paristand sank und sich wegen des Zwangskurses die Papierwährung (Papiergeldwirtschaft) praktisch fühlbar machte, indem jetzt eine Art Doppelwährung (Metall-Papierwährung) entstand (vgl. Währung). Diese Papierwährung kann noch dadurch besonders empfindlich werden, daß zwei Papiergeldarten mit verschiedenen Kursen nebeneinander umlaufen (Noten einer privilegierten Bank neben Staatspapiergeld). Das Disagio des Papiergeldes wird zunächst in der geringern Kaufkraft desselben im internationalen Verkehr mit Ländern erkennbar, welche eine vollwertige Metallwährung haben, indem scheinbar die Preise der Güter im Außenhandel steigen. Die Wechselkurse eines Landes mit Papierwährung gegen ein Land mit Metallwährung stehen scheinbar immer ungünstig, weil das Währungsmetall des Weltmarkts (jetzt Gold) gegen die entwertete Papiervaluta ein Agio hat. Sinkt der Preis eines der beiden Edelmetalle, wie es heute beim Silber der Fall ist, so kann scheinbar das Disagio des Papiergeldes gegenüber dem entwerteten Metallgeld verschwinden, wie dies das österreichische P. neben dem Silberwährungsgeld zeigt. Dagegen macht sich das Agio (s. d.) des Metallgeldes oder Disagio des Papiergeldes im innern Verkehr eines Landes den Güterpreisen gegenüber nicht in gleichem, vorauszubestimmenden Maß geltend, sondern es treten hier die mannigfaltigsten Verschiebungen ein, insbesondere aber kann durch wiederholte Kursschwankungen das Verhältnis der verschiedenen Einkommensarten zu einander (Lohn, Zins, Rente, Unternehmergewinn) fortwährend verschoben werden. Diese Wirkungen sind vorwiegend nachteilig, indem die Grundlage planmäßiger Wirtschaft untergraben und die Neigung zu gewagten und unwirtschaftlichen Spekulationen gefördert wird. Die mißlichen Zustände, welche durch Entwertung und Kursschwankungen des Papiergeldes hervorgerufen werden und die sich auch durch nachherige Wiederaufnahme der Barzahlung (Italien 1883, Vereinigte Staaten 1879) nicht wieder voll begleichen lassen, sind nur dadurch zu vermeiden, daß durch praktische Vorkehrungen zur Verwirklichung der Einlöslichkeit nicht allein der Paristand erhalten, sondern auch dafür gesorgt wird, daß diejenigen Mengen P., welche den Bedarf des Verkehrs übersteigen, jeweilig ohne Schwierigkeiten wieder abgestoßen werden können. Unter solchen Voraussetzungen wird die Ausgabe von Staatspapiergeld nicht bedenklich erscheinen. Auch ist dieselbe schon dann nicht gefährlich, wenn sie in einer den Staatseinnahmen u. dem Staatskredit gegenüber verhältnismäßig beschränkten Menge erfolgt. Dann kann auch die einfache Annahme an Zahlungs Statt bei Staatskassen ohne Einlösungspflicht den Kurs al pari erhalten. In Deutschland kursiert seit 1875 neben Banknoten nur Reichspapiergeld (vgl. Reichskassenscheine).

Papiergeldregal ist das ausschließliche Recht des Staats, Papiergeld auszugeben und dasselbe als gesetzliches Zahlungsmittel zu erklären. In England und Frankreich wird dasselbe durch die Banken ausgeübt. In Deutschland ist durch das Reichsgesetz vom 30. April 1874 das Papiergeld der einzelnen Bundesstaaten eingezogen, an Stelle desselben die Ausgabe von Reichskassenscheinen, die jedoch keinen Zwangskurs haben, angeordnet und bestimmt worden, daß ferner von den Gliederstaaten nur auf Grund eines Reichsgesetzes Papiergeld ausgegeben oder dessen Ausgabe gestattet werden dürfe.

Papierkohle, s. Braunkohle, S. 356.

Papier mâché (franz., papjeh masché, "gekautes Papier"), eine knetbare Masse aus Papierhalbstoff oder zerstampftem alten Papier oder neuerdings Holzstoff mit Thon, Kreide und farbigen Stoffen sowie Kleister oder Leimwasser zur Anfertigung der sogen. Papiermachéwaren (Masken, Puppenköpfe, Leuchter, Figuren aller Art, Ornamente, Früchte, anatomische Präparate etc.). Man verarbeitet diese Masse, indem man sie mit den Händen in eine geölte Form von Holz, Gips, Zink oder Schwefel eindrückt, etwas abgetrocknet aus der Form nimmt und dann langsam in der Wärme austrocknen läßt. Sollen die Gegenstände fest, steif und undurchlässig werden, so ist es notwendig, dieselben zwischen eisernen Formen stark zu pressen und nach dem Trocknen mit Leinölfirnis zu tränken. Die vorzüglichste Ware erhält man durch Pressen nasser Pappen, wovon je nach Erfordernis mehrere durch Kleister verbunden werden, Trocknen, Tränken mit Leinöl und Eintrocknen bei 120°. Auf solche Weise werden die verschiedenen Gebrauchsgegenstände (Waschschüsseln, Eimer, Trichter, Spinnereispulen, Knöpfe, Teller etc.) sowie Luxuskästchen hergestellt, die durch Einlagen von Perlmutter etc. sowie glänzende Lackierung sich auszeichnen, auch den Namen Ölpappware führen und in großer Auswahl von Gebrüder Adt in Forbach erzeugt werden. - Hierher gehört auch als Ersatz für Gips- und Zementstuck der Papierstuck, welcher seiner Leichtigkeit wegen sehr beliebt geworden ist und oft der Festigkeit wegen einen Kern von grober Leinwand bekommt. Vgl. Winzer, Bereitung und Benutzung des P. (3. Aufl., Weim. 1884).

Papiermaulbeerbaum, s. Broussonetia.

Papiermühle, Bezeichnung der alten Büttenpapierfabriken; s. Papier, besonders S. 673 f.

Papiernautilus (Papierboot, Argonauta Argo L.), Tintenschnecke aus der Ordnung der Oktopoden. Das Weibchen hat einen rundlichen Körper, kleinen Kopf, sehr großen Trichter und ein lappenartig verbreitertes oberes Armpaar. Die Färbung ist prachtvoll und mannigfach, zum Teil mit silberartigem Schimmer. Die papierdünne Schale ist ungemein elegant und ziemlich elastisch, spiralig gewunden, doch so, daß der letzte Umgang die frühern völlig bedeckt; auch scheint sie zu dem herausgenommenen, nirgends enger mit ihr verwachsenen Tier gar nicht zu passen, so daß man lange Zeit glauben konnte, das Tier bewohne die Schale einer fremden, noch nicht bekannten Gattung. Das Männchen ist viel kleiner, entbehrt der Schale und der verbreiteten Arme; einer der letztern jedoch entwickelt sich zu einer birnförmigen Blase, ist länger als die übrigen und endet in einen fadenförmigen Anhang. Er füllt sich mit Samen, reißt bei der Begattung ab und bleibt als vermeintlicher Eingeweidewurm (Hectocotylus) in der Mantelhöhle des Weibchens noch längere Zeit frisch und beweglich, bis die eigentliche Begattung und Befeuchtung vollzogen ist. Das Weibchen trägt die Eier im hintern Raum des Gehäuses mit sich herum. Der P. bewohnt das