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100% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0698, von Quecksilberpräparate bis Quittungskarte Öffnen
694 Quecksilberpräparate - Quittungskarte -Keinlichteil und Ventilation, Schutz der Mund- und Nasenhöhle sichern. Bei der Verarbeitung von Q. macht sich die überaus schädliche Wirkung der Dämvfe oes Quecksilbers nicht minder geltend.' Dies
100% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0574, von Quittungsbogen bis Quittungskarte Öffnen
572 Quittungsbogen - Quittungskarte diese zu beweisen. Die Echtheit der Unterschrift einer Privatquittung hat, wenn sie vom Gläubiger bestritten wird, der Schuldner Zu beweisen. Wird die Unterschrift anerkannt oder ist ihre Echtheit be
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0050, von Arbeiterversicherung bis Arbeiterwohnungen Öffnen
Reichsversicherungsamtes Mitteilung zu machen, welches die Renten auf das Reich und die beteiligten Versicherungsanstalten nach Maßgabe der Quittungskarten verteilt. Die Auszahlung der Renten wird dann vorschußweise durch die Postverwaltungen bewirkt
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0067, Arbeiterfrage (Arbeitsnachweis. Arbeiterversicherung) Öffnen
, und die für den Distrikt (in Preußen z. B. für den Kreis) die Erledigung der lokalen Hilfsgeschäfte haben würden: also die Gewährung der Krankenfürsorge, Kontrolle über die Verwendung der Beitragsmarken, Ausstellung der Quittungskarten, Entgegennahme der Anträge
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0293, von Versicherungsanstalten bis Versicherungswesen Öffnen
, 24 und 30 Pf. sowie der Doppelmarken zu 28 Pf. Ihre Ausgabe erfolgt nach dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung (s. d.), durch die Post. (S. Quittungskarte.) Versicherungspflicht, s. Arbeiterversicherung
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0821, von Arbeitnehmer bis Arbeitsämter Öffnen
in die Quittungskarten der Versicherten einzukleben (§. 109 des Gesetzes vom 22. Juni l889); sofern die Beibringung der Marken den Krankenkassen oder besondern Hebestellen übertragen worden ist (§. 112), haben die A. an die letztern die zum Ankauf der Marken
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0541, von Druckluftmotoren bis Drucktelegraphen Öffnen
- > geben; bei Quittungskarten die durch das Invali- ditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni ! 1889 zugelassenen Eintragungen handschriftlich oder , auf mechan. Wege vorzunehmen, die Beitrags- und Doppelmarken aufzukleben
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0662, Invalidenrente Öffnen
von Beitragsmarken in die Quittungskarte (s. d.) des Versicherten. Auf Grund der geleisteten Beiträge findet die Rentenberechnung statt: Ied e Rente besteht aus einem von der Versicherungsanstalt auszubringen- den Teil und einem festen Reichszusckuß
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0777, von Rentenbanken bis Rentengut Öffnen
Quittungskarte (s. d.) und sonstigen Beweisstücke (Geburtsschein, Invaliditätsattest, Bescheinigung der vorgeschriebenen Arbeitszeit u. s. w.) bei der untern Verwaltungsbehörde anzumelden. Diese giebt den Antrag derjenigen Versicherungsanstalt ab
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0663, von Kirchhellen bis Kleinbahnen Öffnen
1889, weil die Beitragsmarken der Versicherten in die Quittungskarten (s. d., Bd. 13) eingeklebt werden. * Kleinbahnen . In Preußen hat seit dem 1. Okt. 1892, an dem das Gesetz über K. und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 in Kraft