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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schweizer Jura - Schwelle

des bewaffneten wie des unbewaffneten Landsturms können alle Jahre zu ein- oder zweitägigen Übungen einberufen werden. Endlich ist auch die Organisation der Verteidigung der Gotthardbefestigung gesetzlich geregelt worden, indem die Leitung derselben sowie der Friedensübungen der zur Verteidigung bestimmten Truppen dem Kommandanten der Gotthardbefestigungen übertragen und die Teilnahme der Thalwehren, d. i. die wehrfähige Mannschaft der umliegenden Thäler, zum Schutze des Gebietes geregelt wurde.

Die Berufsoffiziere des schweiz. Heers heißen ihrer Aufgabe entsprechend Instruktoren oder Instruktionsoffiziere. Der gegenwärtige Bestand des Instruktionspersonals ist je ein Oberinstruktor bei der Infanterie, der Kavallerie, Artillerie, beim Genie, der Sanität und der Verwaltung, Instruktoren erster Klasse für die verschiedenen Zweige 53, Instruktoren zweiter Klasse für die verschiedenen Zweige 99, Hilfsinstruktoren für die verschiedenen Zweige 44; ferner für die Infanterie ein Schießinstruktor und acht (Divisions-)Kreisinstruktoren.

Die Ausbildung des Heers erfolgt in den alljährlichen Rekruten - Unteroffizier- und Offizierschulen, sodann in Wiederholungskursen, welche für den Auszug je das zweite, für die Landwehr je das vierte Jahr stattfinden; nur die Kavallerie hat jedes Jahr solche Kurse. Seit der neuesten Zeit sind auch Truppenmanöver zur Ausführung gekommen, wie denn überhaupt allmählich eine Vertiefung in der militär. Ausbildung Platz greift.

Das Bundesheer zerfällt in Auszug (20. bis 32.), Landwehr (33. bis 44. Lebensjahr) und Landsturm. Am 1. Jan. 1894 betrug der Kontrollbestand im Auszug 97929 Mann Infanterie (104 Bataillone einschließlich Schützen), 32294 Mann Kavallerie (24 Schwadronen Dragoner und 12 Compagnien Guiden), 20294 Mann Artillerie und Train (48 Feldbatterien, 16 Parkkolonnen, 2 Gebirgsbatterien, 3 Festungscompagnien, 2 Compagnien Feuerwerker, 8 Trainbataillone mit 16 Abteilungen), 6792 Mann Genietruppen (8 Bataillone mit 24 Compagnien), 4597 Mann Sanitätstruppen (8 Feldlazarette, 40 Ambulanzen) und 1590 Mann Verwaltungstruppen in 8 Verwaltungscompagnien, endlich noch 193 Radfahrer in 3 Abteilungen, insgesamt 163689 Mann. Doch muß erfahrungsmässig von diesem Kontrollbestand die Differenz von 20 Proz. für den Ausrückestand in Rechnung gebracht werden. An Offizieren des Generalstabs werden im Auszug 96, an Justizoffizieren im Auszug 55 aufgeführt.

In der Landwehr betrug der Kontrollbestand (1. Jan. 1894) 18 Offiziere des Generalstabs, 29 Justizoffiziere, 57979 Mann Infanterie, 2936 Mann Kavallerie, 12357 Mann Artillerie und Train, 3236 Mann Genie, 3063 Mann Sanitätstruppen und 673 Mann Verwaltungstruppen. Die Einheiten der Landwehr haben gleiche Einteilung und Numerierung, wie die entsprechenden des Auszugs.

Als Truppen des Auszugs und der Landwehr sind die Abteilungen I-V der Positionsartillerie mit je 4 Compagnien und 32 Geschützen und einer Ersatzreserveabteilung mit 5 Compagnien und 64 Geschützen hervorzuheben.

Für die Landwehr allein stehen zur Verfügung: 104 Bataillone Infanterie mit 416 Compagnien, 24 Schwadronen Dragoner mit 12 Compagnien Guiden, 8 Feldbatterien, 8 Parkkolonnen, 2 Gebirgsbatterien, 2 Compagnien Feuerwerker, 5 Bataillone Genie mit 24 Compagnien, 8 Trainbataillone mit 24 Compagnien, 16 Ambulanzen, 8 Verwaltungscompagnien, 8 Spitalsektionen, 5 Transportkolonnen der Sanitätsreserve und 3 Lazarett- oder Sanitätszüge.

Der Landsturm hatte (1. Jan. 1894) einen Kontrollbestand von 1) Offiziere: bei den Füsilieren 1783, den Schützen 118, der Positionsartillerie 118, den Pionieren 786; 2) Unteroffiziere: bei den Füsilieren 6135, Schützen 483, Positionsartillerie 463, Pioniere 676; 3) Soldaten: Füsiliere 46063, Schützen 4071, Positionsartillerie 2625, Pioniere 114496 und bei der Hilfsmannschaft 95479. An Truppenteilen bestanden 96 Füsilierbataillone, 26 Schützen-, 26 Artillerie-, 27 Pioniercompagnien. Die Bewaffnung mit Repetiergewehren (Vetterli) ist beim Auszug vollständig durchgeführt.

Durch Gesetz vom 26. Juni 1889 wurde ein Kleinkalibergewehr 7,5 mm, System Rubin-Schmidt, unter Anlehnung an Manlicher eingeführt, womit Auszug und Landwehr seit 1892 ausgerüstet sind. Befestigt sind Bellinzona, Aarberg, Aarburg bis Olten, St. Maurice an der Rhône und Luziensteig; die Werke sind sämtlich alt und bis auf letzteres verfallen, über die Befestigung der Übergänge über den Sankt Gotthard s. d. Die Heeresausgaben für 1892 betrugen 45263591 Frs.

Schweizer Jura, Gebirge, s. Jura.

Schweizerkäse, s. Käse.

Schweizerklee, s. Esparsette.

Schweizermühle, Wasserheilanstalt, s. Königstein.

Schweizerpfeife, s. Flöte.

Schweizerpillen, s. Geheimmittel.

Schweizerregimenter, s. Söldner.

Schweizersbild, prähistor. Niederlassung dicht bei Schaffhausen in der Schweiz, deren Ausgrabungen (1891-93) äußerst wichtig für die Kenntnis der Urgeschichte wurden. Die zahlreichen Artefakte und Tierreste stammen aus allen Perioden von der paläolithischen bis zur Eisenzeit. In der neolithischen Schicht fanden sich auch die Reste von 26 sorgfältig mit allem Schmuck beerdigten menschlichen Skeletten, teilweise von Pygmäen, vielleicht den Urbewohnern von Europa. - Vgl. Nüesch, Katalog der Fundgegenstände aus der prähistor. Niederlassung beim S. Schaffhausen (Schaffh. 1893); Kollmann, Das S. bei Schaffhausen und Pygmäen in Europa (in der «Zeitschrift für Ethnologie», Bd. 26, Berl. 1894).

Schweizerthor, 2170 m hohe, zwischen den Kirchlispitzen und der Drusenfluh gelegene Scharte des Rhätikon, über welche ein rauher Paß von Schiers im Prättigau (Graubünden) nach Schruns im Montafon (Vorarlberg) führt.

Schweizertruppen, s. Söldner.

Schwelchboden, s. Malzdarre.

Schwelchmalz, s. Malz.

Schwelen, einen Körper der trocknen Destillation unterwerfen; S. oder Rasenbrennen nennt man auch die Brandwirtschaft (s. Betriebssystem).

Schwelgase, s. Gasfeuerungen.

Schwelke, s. Bier und Bierbrauerei (Bd. 2, S. 994 b).

Schwelkohle, eine Art Braunkohle (s. Mineralöl).

Schwellbeize, s. Lederfabrikation (Bd. 11, S. 13 a).

Schwelle, bei Thüren der untere horizontal liegende, mit seiner Oberfläche über den Fußboden etwas hervortretende Teil des Thürgerüstes, an dessen Vorsprung sich die Thürflügel anlegen; bei hölzernen Thüren das auf den Fußboden oder die Dielung genagelte Brett (Schwellbrett). Über die