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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Synanthereen - Synesios.

Synanthereen, s. Kompositen.

Synantherin, s. Inulin.

Synaptas ^[Synáptas], s. Emulsin.

Synapte (Synapta), s. Holothurioideen.

Synäresis (Synizesis, griech.), in der Grammatik s. v. w. Kontraktion (s. d.).

Synarthrosis (griech.), unbewegliche Knochenverbindung durch die Naht, die Knorpelfuge (Synchondrosis oder Symphysis) und die Syndesmosis (feste Vereinigung durch Bänder).

Syncelli (griech. Synkelloi), in der griech. Kirche etwa seit dem 4. Jahrh. Hilfs- oder Hausgeistliche, Vertraute der Bischöfe.

Synchondrose (griech.), s. Knochen, S. 877.

Synchronismus (griech., "Gleichzeitigkeit"), in der Geschichte das Zusammentreffen verschiedener Begebenheiten in einem und demselben Zeitpunkt. Synchronistische Geschichtserzählung nennt man daher diejenige, in welcher die in dieselbe Zeit fallenden Begebenheiten unter verschiedenen Völkern und in verschiedenen Ländern nebeneinander fortschreitend dargestellt werden. Zum Studium der Geschichte dienen synchronistische Tabellen, d. h. Verzeichnisse, in denen in nebeneinander stehenden Kolumnen die Hauptbegebenheiten der Geschichte verschiedener Völker angeführt sind.

Syndaktylie (Daktylosymphysis, griech.), Verwachsung der Finger untereinander. Kommt angeboren vor und ist entweder so vollkommen, daß man nur am Skelett die einzelnen Finger getrennt erkennen kann, oder mehr oberflächlich, so z. B. daß eine Art Schwimmhaut die ersten Fingerglieder verbindet. Erworben wird S. nach Verbrennungen. Die Behandlung besteht in der operativen Trennung der Finger, oder sie sucht durch Dehnungen und Bewegungen narbige Verwachsungen beweglicher zu machen.

Syndesmologie (griech.), Bänderlehre, Teil der Anatomie (s. d.).

Syndesmose (griech.), s. Knochen, S. 877.

Syndikalkammern (franz. Chambres syndicales), in Frankreich früher die Vorstände verschiedener privilegierter Genossenschaften sowie von gewerblichen Vereinen und Verbänden, dann solche zur Förderung eigner und allgemein gewerblicher Interessen gebildete genossenschaftliche Verbände selbst. 1791 verboten, bildete sich doch unter stillschweigender gesetzlicher Anerkennung eine große Anzahl solcher Verbände, welche 1883 auch formell gesetzlich anerkannt und geregelt wurden. Insbesondere bildeten sich nach Aufhebung des Koalitionsverbots (1864) auch viele S. von Arbeitern mit ähnlichen Einrichtungen und Zwecken wie die englischen und deutschen Gewerkvereine. Vgl. Lexis, Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich (Leipz. 1879).

Syndikat, s. Syndikus.

Syndikatsverbrechen, s. Beugung des Rechts aus Parteilichkeit.

Syndikus (griech.), der von einer Korporation (Stadtgemeinde, Stiftung, Verein, Aktiengesellschaft) zu Besorgung ihrer Rechtsgeschäfte aufgestellte Bevollmächtigte. Die dem S. zu erteilende Vollmacht heißt Syndikat. Letzteres Wort wird auch gebraucht für ein Konsortium (s. d.), welches sich bildet, um eine Börsenoperation etc. durchzuführen. Syndikatsklage, Klage auf Entschädigung gegen den Richter, welcher absichtlich oder infolge groben Versehens ein ungerechtes Urteil fällte. Vgl. Kronsyndikus.

Synechie (griech.), krankhafte Verwachsung.

Synedrion (griech., neuhebr. sinhedrin und sanhedrin) oder großes S. hieß die höchste, in der zweiten Hälfte des jüdischen Staatslebens, nach dem Muster der großen Synode und des biblischen 70-Ältestenkollegiums mit Bezug auf das 5. Mos., 17, 9 bezeichnete Obergericht, zu Jerusalem konstituierte, aus 71 Richtern bestehende Rechtsbehörde in Staats-, Rechte- und Religionssachen, welcher das aus 23 Richtern zusammengesetzte kleine S. und das Dreimännergericht untergeordnet waren. Den Vorsitz im S. führte der vom Richterkollegium zu wählende Oberpräsident (Nassi) und Gerichtspräsident (Ab-bet-din), als dessen Stellvertreter die zwei Schreiber galten. Während unter den Makkabäern das S. weltliche und geistliche Machtbefugnis hatte, ward ihm unter Herodes die politische, unter den Römern die richterliche Gewalt entzogen, so daß es zu einer Art kirchlicher Synode wurde.

Synekdoche (griech., "Mitverstehen"), rhetor. Figur, durch welche etwas Allgemeines durch ein Besonderes, namentlich ein Abstraktes durch ein Konkretes, die Gattung durch eine Art, das Ganze durch einen seiner Teile, die Vielheit durch ein Einzelnes etc. oder auch umgekehrt veranschaulicht wird. Sie sagt z. B. "der Römer" für die Römer, "Kiel" für Schiff, "Jugend" für junge Leute, "Eisen" für Schwert etc.

Synepheben (griech.), Jugendgenossen.

Synergiden, s. Embryosack, S. 598.

Synergismus (griech.), die dogmatische Ansicht, wonach der Mensch zu seiner Bekehrung "mitwirken" müsse. Einst hatte Augustinus im Gegensatz zum Pelagianismus (s. d.) und Semipelagianismus (s. d.) alle derartige Mitwirkung verworfen, und dieser Ansicht folgte Luther, während Melanchthon den Anteil der menschlichen Willenskraft je länger, desto bestimmter in die erhaltene Fähigkeit setzte, der göttlichen Gnadenwirkung zuzustimmen. Dieselbe Vorstellung war in das Leipziger Interim übergegangen, und mehrere Theologen, darunter V. Strigel (s. d.), begünstigten sie. Aber erst seitdem Joh. Pfeffinger (s. d.) in Leipzig ("De libero arbitrio", 1555) sich für dieselbe erklärt hatte, begannen Amsdorf und Flacius zu Jena 1558 den sogen. synergistischen Streit. Die Wittenberger nahmen für Pfeffinger Partei, während der herzogliche Hof im sogen. Konfutationsbuch (1559) eine offizielle Widerlegung des S. veröffentlichte und die Verteidiger des letztern, Strigel und Hügel, 1559 gefangen setzen ließ. Bald aber schlug die Hofgunst um, zumal als 1560 in der Disputation zu Weimar Flacius die Erbsünde geradezu für die Substanz des Menschen erklärte. Jetzt wurde Strigel 1562 wieder eingesetzt, dagegen 40 dem Flacius anhängende Prediger abgesetzt. Aber unter dem 1567 zur Regierung gelangten Herzog Johann Wilhelm von Weimar änderte sich die Lage der Dinge abermals: durch eine allgemeine Kirchenvisitation wurden die Überreste ebensowohl des Strigelschen S. als des Flacianischen Manichäismus unterdrückt, und die Konkordienformel (s. d.) verdammte beides.

Synergus, s. Gallwespen.

Synesios, neuplaton. Philosoph, geb. 375 n. Chr. zu Kyrene, studierte in Alexandria als Schüler und Freund der Hypatia (s. d.) die neuplatonische Philosophie, trat um 408 zur christlichen Kirche über, ward 410 Bischof zu Ptolemais, starb aber schon 415. Seine philosophischen Ansichten, die er auch als Christ beibehielt, legte er in Reden, Briefen, Hymnen und andern Schriften nieder. Er verrät darin mannigfaltige Kenntnisse, große Belesenheit und Scharfsinn und gute, gewählte Diktion. Die beste Gesamtausgabe seiner Werke ist von Petavius