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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Wapener; Wapiti; Wapno; Wappäus; Wappen; Wappenbriefe; Wappendichtung; Wappenhalter

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Wapener – Wappenhalter

Amtsgerichts (Landgericht Magdeburg), hat (1895) 4005 E., darunter 528 Katholiken, Postamt zweiter Klasse, Telegraph, evang. und kath. Kirche, die bedeutendste königl. Domäne der Provinz; Zuckerfabrik, Kesselschmiede und Pflugfabrik, Cichoriendarre, Dampfziegelei und einen Kalksteinbruch.

Wapener, soviel wie Knappe (s. d.).

Wapiti oder canadischer Hirsch (Cervus canadensis Brisson), der nordamerik. Repräsentant des Edelhirsches, der eine Länge von 2 m und eine Höhe von 1,50 m erreicht; das Geweih ist stärker als beim Edelhirsch, wird bisweilen 1½ m lang, bekommt bis gegen 20 Enden und wiegt unter Umständen 25 kg. Er ist nicht nur in den europ. Tiergärten ein ständiger Gast, sondern wird in Europa auch vielfach in freier Wildbahn gehalten und zur Kreuzung mit dem Edelhirsch benutzt. Für junge W. zahlt man 300‒400 M., ausgewachsene Hirsche werden bis zu 800 M. bezahlt.

Wapno, preuß. Dorf, s. Bd. 17.

Wappäus, Job. Eduard, Geograph und Statistiker, geb. 17. Mai 1812 zu Hamburg, besuchte die landwirtschaftliche Akademie zu Möglin, hierauf die Universitäten Göttingen und Berlin, wo K. Ritter bestimmenden Einfluß auf seine Studien gewann. Seine Studienzeit fand Unterbrechung durch eine Reise nach den Kapverdischen Inseln und Brasilien (1833‒34). Nachdem er mit der Dissertation «De Oceani fluminibus» zu Göttingen promoviert hatte, privatisierte er einige Zeit in Hamburg, Bonn und Paris, wurde 1845 außerord. und 1854 ord. Professor in Göttingen, wo er 16. Dez. 1879 starb. 1847 übernahm er die Redaktion der neuen Bearbeitung von Stein-Hörschelmanns «Handbuch der Geographie und Statistik», das er 1871 als zehnbändiges Werk abschloß. W. selbst schrieb in diesem «Handbuch» den allgemeinen einleitenden Teil und die Amerika gewidmeten drei Bände; speciell die Südamerika behandelnden Teile bilden die Grundlage der südamerik. Geographie. Als Delegierter der hannov. Regierung nahm er an den statistischen Kongressen teil; seine «Vorlesungen über allgemeine Bevölkerungsstatistik» (2 Bde., Lpz. 1859 u. 1861) waren in jeder Beziehung epochemachend. Von seinen frühern Arbeiten sind noch hervorzuheben: «Untersuchungen über die geogr. Entdeckungen der Portugiesen unter Heinrich dem Seefahrer» (Bd. 1, Gött. 1842), «Die Republiken von Südamerika» (1. Abteil.: «Venezuela», ebd. 1843) und «Deutsche Auswanderung und Kolonisation» (Lpz. 1846; Fortsetzung 1848). Kleinere Mitteilungen und Recensionen von W. enthalten die «Göttingischen Gelehrten Anzeigen», deren Redaktion er 1848‒63 und 1874‒79 leitete; auch gab W. «Karl Ritters Briefwechsel mit Hausmann» (Lpz. 1879) heraus.

Wappen, bleibende (erbliche), nach bestimmten Regeln festgestellte Abzeichen einer Person, Familie oder Körperschaft. Schon die Völker des Altertums hatten Kriegs- und Feldzeichen, und auch die Germanen bemalten zu Tacitus’ Zeiten ihre Schilde mit Farben und Zeichen. Die Ausbildung der eigentlichen W., welches Wort ursprünglich mit «Waffen» identisch ist, gehört jedoch dem Mittelalter an. Für den vollständig geharnischten Ritter war im Schlachtengetümmel ein Erkennungszeichen notwendig, das am Schilde (s. d.) als Bild und am Helm (s. d.) als Helmkleinod angebracht wurde. Die ältesten Wappenbilder (Löwe, Leopard, Adler u. s. w., daher auch Wappentiere genannt) deuten auf byzant. oder orient. Ursprung und erscheinen in Westeuropa zuerst um die Zeit der Kreuzzüge. Diese Merkzeichen wurden bald zu bleibenden und erblichen Kennzeichen für ganze Familien (Geschlechtswappen) und dann auf deren Besitztum (Herrschaftswappen) übertragen. In der Mitte zwischen beiden standen die Amtswappen der kaiserl. und königl. Beamten und Vasallen (Herzöge, Grafen, Bischöfe u. s. w.), insofern bei dem Feudalsystem das Amt regelmäßig mit einem Landbesitze verbunden war und mit diesem zusammen erblich zu werden pflegte. Die Turniere (s. d.), denen eine Wappenschau unter Leitung der Herolde (s. d.) und Wappenkönige voranging, bildeten die eigentliche Wappenkunst oder Wappenkunde (s. Heraldik) aus. Im Laufe der Zeit nahmen auch Korporationen und Vereine, Gilden und Zünfte (s. Tafel: Zunftwappen Ⅰ und Ⅱ) Klöster und Stifte, Gemeinden und Städte W. an (Gesellschaftswappen) und erhielten solche von den Landesherren verliehen oder bestätigt. Auch bei bürgerlichen Familien finden sich W., die durch Wappenbriefe (s. d.) verliehen oder durch Herkommen und langjährigen Gebrauch sanktioniert sind. Die willkürliche Annahme neuer bürgerlicher W. ist dagegen in einigen Ländern gesetzlich verboten. Gnadenwappen werden die als ein Beweis besonderer landesherrlicher Gnade aus dem W. des Verleihers dem Begnadeten bewilligte Zeichen genannt. (S. auch Ehewappen.)

Meist teilt man die W. ein in: 1) Personalwappen, worunter die Geschlechts-, Gesellschafts-, Gnaden- und Amtswappen, und 2) Landeswappen. Bei letztern sind von den eigentlichen Herrschaftswappen des wirklichen Besitzers zu unterscheiden die Erbschafts- und Anspruchswappen, die ein Erb- oder Heimfallsrecht oder anderweitige Ansprüche andeuten (wie z. B. das mecklenburgische W. im königlich preuß. Schilde), und die Gedächtniswappen, die nur an einen verlorenen oder aufgegebenen Besitz erinnern sollen (wie z. B. ebendaselbst das W. der Burggrafschaft Nürnberg). Mehrere Monarchen gebrauchen je nachdem ihr «großes», «mittleres» oder «kleines» W., von denen die beiden erstern die Wappenbilder sämtlicher oder der wichtigsten Landesteile enthalten, während das letzte nur das Hauptwappen (z. B. den preuß. Adler) aufweist. Bei jedem W. ist das Hauptstück der Schild mit den darauf abgebildeten Figuren. Deutet eine solche Figur auf den Namen hin, so heißt es ein redendes W. (z. B. die Henne auf dem Berg im W. der Grafschaft Henneberg). Auf dem Schilde steht der Helm mit seinem Schmuck oder Zier, anstatt dessen auch Kronen und Hüte verschiedener Art, Bischofs- und andere Mützen gebraucht werden. Die Wappenmäntel (s. d.) und Schildhalter (s. d.) sowie die Beifügungen von Ordenszeichen sind erst in späterer Zeit üblich geworden. Dagegen kommen Wappensprüche, Devisen (s. d.), schon im Mittelalter vor. Das kunstgerechte Malen und Erklären der W. heißt Blasonieren (s. d.). (Hierzu die Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten.) S. die Litteratur unter Heraldik.

Wappenbriefe, die Urkunden, durch welche das Staatsoberhaupt die Führung eines Wappens in genau bestimmter Form gestattet. Sie kommen schon gegen Ende des 14. Jahrh. vor und wurden auch ohne Erhebung in den Adelstand verliehen.

Wappendichtung, s. Heroldsdichtung.

Wappenhalter, s. Schildhalter.