Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Einführungsgesetz
hat nach 1 Millisekunden 122 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Einführungsgesetzbis Eingeweide |
Öffnen |
380
Einführungsgesetz - Eingeweide.
bis zum Jahr 1860 vor, auch in England hatten sich solche bis gegen Mitte dieses Jahrhunderts erhalten, im Deutschen Zollverein dagegen waren sie unbekannt. Soweit sie heute noch in Kulturländern vorkommen
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
Öffnen |
, allgemeinverständlicher, faßlicher
geworden. Zwar hatte der neue Entwurf 2359 Para-
graphen gegen 2164 des ersten, trotzdem daß eine
Reihe von Bestimmungen, namentlich prozeßrecht-
liche, in das Einführungsgesetz verwiesen wurden
(dasselbe zählt
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
Öffnen |
, die im öffentlichen Recht begründet sind, den Verwaltungsgerichten. Das Gerichtsverfassungsgesetz gewährleistet indes in §. 9 den Richtern den R. für vermögensrechtliche Ansprüche aus ihrem Dienstverhältnis, und nach §§. 4, 5 des Einführungsgesetzes
|
||
1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
Öffnen |
Konkurs. Das K., das früher auch Konkursprozeß, Falliments-, Gant- oder Debitverfahren genannt wurde, ist durch die Deutsche Konkursordnung vom 10. Febr. 1877, die nebst dem dazugehörigen Einführungsgesetz von demselben Tage am 1. Okt. 1879 in Kraft
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
Zweck verfolgt. Unberührt vom Bürgerl. Gesetzbuch bleiben landesgesetzliche Vorschriften, nach welchen Religionsgesellschaften sowie geistliche Gesellschaften Korporationsrechte nur durch besonderes Gesetz erlangen (Einführungsgesetz Art. 84
|
||
1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
Öffnen |
Wechselordn. Art. 85). Doch ist bei Verträgen über Grundstücke und Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen die lex rei sitae maßgebend; das Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich Art. 11 sagt schlechthin «bei
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Moratoriumbis Morbihan |
Öffnen |
erklärten derartige Eingriffe in die Privatrechtsverhältnisse für unstatthaft. Das Einführungsgesetz zur deutschen Zivilprozeßordnung (Art. 14) hat die bestehenden Vorschriften über Moratorien in den einzelnen deutschen Staaten beseitigt, und ebenso
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Stammherdenbis Stampfwerk |
Öffnen |
selten ist es zweifelhaft, ob ein Stammgut oder ein Familienfideïkommißgut vorliegt. Auch treffen die vorstehend angegebenen Unterscheidungen nach dem geltenden Recht nicht überall zu. Die Konkursordnung §. 45 und das Einführungsgesetz hierzu, §. 5
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Standesehrebis Standesherren |
Öffnen |
. d.). Endlich hat das Einführungsgesetz zum neuen Bürgerl. Gesetzb. Art. 58 und 218 in Ansehung der Familienverhältnisse und der Güter der standesherrlichen und der ihnen landesrechtlich bis 1. Jan. 1900 gleichgestellten Häuser die Vorschriften
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Verlagssystembis Verlängerung |
Öffnen |
zufügt, diesem schadenersatzpflichtig ist. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch hat die landesgesetzlichen Vorschriften über V. unberührt gelassen (Einführungsgesetz zum Deutschen Bürgerl. Gesetzb. Art. 76), doch ist ein besonderes Reichsgesetz über V
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Vermuhrungbis Vernaleken |
Öffnen |
mit der durch die Deutsche Civilprozeßordnung eingesetzten freien Beweiswürdigung unverträglich, deshalb durch §. 14 des Einführungsgesetzes ausdrücklich außer Kraft gesetzt. Anders verhält es sich mit den sog. Rechtsvermutungen (praesumtiones juris), nach denen unter
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Zinsenversicherungbis Zinseszins |
Öffnen |
entrichten. Wer dem Gläubiger mehr als 6 Proz. Z. zusagt, ist nach dem später zum Reichsgesetz erhobenen Norddeutschen Bundesgesetz vom 14. Nov. 1867, das vom 1. Jan. 1900 ab nach Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzbuch Art. 39 durch den inhaltlich
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
Öffnen |
. §. 479; Ital. Gesetzbuch Art. 1882; Ital. Handelsgesetzbuch Art. 190; Niederländ. Gesetzbuch Art. 1199). In §. 14 des Einführungsgesetzes zur Deutschen Konkursordnung wird zur Wirksamkeit des F. im Konkurse verlangt, daß der Gläubiger den Gewahrsam
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
Öffnen |
., 197 f., 211, 447 ff., 453 ff.; Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung, § 3; Zivilprozeßordnung, § 447 ff., 471, 593 ff., 684, 729 ff., 823 ff. Litteraturnachweise s. Gericht.
Amtshauptmann, Titel eines Verwaltungsbeamten; im Königreich Sachsen
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0333,
Banken (das Bankwesen Deutschlands) |
Öffnen |
Reichsgesetz geregelt. Es war 1879 ein solches beabsichtigt, das wenigstens die Rechte der Pfandbriefinhaber gegenüber den sonstigen Gläubigern der B. verstärkt hätte; allein dasselbe ist nicht zu stande gekommen, nur das Einführungsgesetz zur
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
Öffnen |
. Dazu kamen die weitern Justizgesetze des Reichs (s. Gerichtsordnung) und die Einführungsgesetze und Ausführungsverordnungen der Einzelstaaten, und so trat an die Stelle der bisherigen außerordentlichen Zerrissenheit der Gerichtsorganisation ein
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
Öffnen |
durch einen Wertbetrag (Revisionssumme) von mindestens 1500 Mk. bedingt. 2) Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz enthält für die größern Bundesstaaten, in welchen mehrere Oberlandesgerichte errichtet werden, den Vorbehalt, daß hier die nach dem
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
Öffnen |
. 631 ff., haben deutsche Gesetze, insbesondere die Einführungsgesetze zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch, diejenigen Rechtsverhältnisse aufgezählt, welche als Handelssachen gelten sollen. Die gegenwärtige deutsche Gerichtsverfassung kennt
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Turbanbis Turenne |
Öffnen |
mit dem badischen Einführungsgesetz von 1871 heraus. Im Landtag vertrat er die Regierung öfters und gehörte der Zweiten Kammer 1860-70 und seit 1873 auch als Abgeordneter an; er schloß sich der nationalliberalen Partei an. 1872 wurde er zum Präsidenten
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
Öffnen |
Rechten fällt die Geldabfindung weg, wenn der Berechtigte auf dem Gute stirbt, nach dem Satze: «Was in der Were verstirbt, erbt an die Were.» Vgl. Die Motive zum Entwurfe eines Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, S. 217. – In entsprechender
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Generalbaßschriftbis Generalinspektion |
Öffnen |
in den Gebieten des gemeinen Rechts nicht mehr zugelassen (Specialitätsprincip) und, soweit sie sich auf bewegliche Sachen bezieht, durch §§. 40 und 41 der Konkursordnung sowie §. 14 des Einführungsgesetzes in ihren Wirkungen eingeschränkt
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
Öffnen |
. Gesetze vom 24. April 1874 und das ungar. Gesetz vom 19. Juni 1876 eingeschlagen; auf ihn hat das Einführungsgesetz zur Deutschen Konkursordn. §. 17 die Landesgesetzgebung verwiesen. Auf diese Weise behilft man sich zur Zeit in Deutschland auch mit den
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Schiffshebewerkebis Schiffsjunge |
Öffnen |
nicht mehr, seit der genannte Artikel durch §. 13 des Einführungsgesetzes zur Reichscivilprozeßordnung aufgehoben
ist. Es gilt jetzt auch für das S. das Princip der freien Beweiswürdigung seitens des Richters. Nach Art. 489 des
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Staatseinnahmenbis Staatsgrundgesetz |
Öffnen |
vom 31. März 1873, mit Abänderungen vom 21. April 1886, 25. Mai 1887 und 18. Aug. 1896 (Art. 43 des Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch). - Vgl. Kanngießer, Das Recht der deutschen Reichsbeamten (Berl. 1874); Laband, Staatsrecht des Deutschen
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Stamphanäsbis Standesbeamte |
Öffnen |
Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 (abgeändert durch Art. 46 des Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch) und nach dem Bürgerl. Gesetzb. §§. 1317 fg. mit der Führung der Standesregister (s. Civilstandsregister) beauftragten Personen. Der Bezirk
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
Öffnen |
Deckung von Kosten und Gewinn dient. Das Bürgerl. Gesetzbuch (Einführungsgesetz Art. 75) gilt für den V. nur soweit, als es besondere Bestimmungen hierüber enthält, im übrigen ist das Landesrecht erhalten. Ein Reichsgesetz über den V. steht aber
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
Öffnen |
. überläßt das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch (Einführungsgesetz Art. 65) dem Landesrecht.
Vorfrucht, jede einer Kulturpflanze vorhergehende Nutzpflanze. (S. Nachfrucht.)
Vorgarn, s. Spinnerei.
Vorgeben, falsches, s. Falsches Vorgeben.
Vorgebirge, s
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Verkehrebis Verklärung Christi |
Öffnen |
auch das deutsche Recht (Handelsgesetzbuch von 1861, Art. 490‒494, von 1897, §§. 522‒525, und Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung §. 13 ²). Nach ihm hat der Schiffer im Bestimmungshafen, unter Umständen im Nothafen oder dem ersten geeigneten Orte
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
Öffnen |
einzelnen Bundesstaaten kann indes nach §. 4 des Einführungsgesetzes zu denselben jede andere Art der Gerichtsbarkeit (auch Geschäfte der Justizverwaltung) durch die Landesgesetzgebung übertragen werden; insbesondere ist den Amtsgerichten die Ausübung
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
Kommunalverbände und Korporationen, deren Vermögen von Staatsbehörden verwaltet wird (Einführungsgesetz §. 15, Nr. 4). Mit 1. Jan. 1900 erleiden die Vorschriften der Civilprozeßordnung über Z. durch ein Gesetz betreffend Änderungen des
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
Öffnen |
, durch das Einführungsgesetz zur Prozeßordnung von 1869 aufgehoben.
Die Stufenleiter der üblichen Prädikate (Titulaturen) ist zur Zeit folgende: Der einfache Edelmann bis zum Freiherrn aufwärts erhält das Prädikat "Hochwohlgeboren", der Graf
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
Öffnen |
; Einführungsgesetz zur Konkursordnung, § 3, Abs. 1); ferner jede in den letzten zwei Jahren vor der Konkurseröffnung vom Schuldner vorgenommene unentgeltliche Verfügung zu gunsten seines Ehegatten wie auch Sicherstellung der Rückgewähr des Heiratsguts
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Außer-Rodenbis Aussig |
Öffnen |
Beendigung der A. beginnt die volle Frist von neuem zu laufen (s. Aufnahme des Verfahrens). Gegen die Anordnung oder Ablehnung der A. findet Beschwerde statt. - Landesrechtlich kann gemäß § 15, Nr. 1 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung eine A. auch
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0233,
Baden (Rechtspflege, Finanzen, Militär etc.; Geschichte) |
Öffnen |
die sämtlichen Reichsgesetze nebst dem deutschen Handelsgesetzbuch und der Wechselordnung und die dazu erlassenen Einführungsgesetze. Seit 1857 sind Justiz und Verwaltung getrennt.
Die Finanzen des Staats befinden sich in guter Ordnung, dank
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0245,
Baden (Städte: B.-Baden) |
Öffnen |
Staatsminister und Ministerpräsident. Das neue Ministerium vereinbarte 1878 und 1879 mit dem Landtag die umfassenden Einführungsgesetze zur Reichsjustizreform und das Gesetz über die Aufbringung des Gemeindeaufwandes. Darauf trat es 1880 mit den seit langem
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0562,
Bayern (Geschichte: seit 1873) |
Öffnen |
Verlauf. Die Einführungsgesetze für die große deutsche Justizreform wurden 1879 genehmigt, ebenso ein Gesetz über den Ausbau des Eisenbahnnetzes und 1881 eine Steuerreform, welche die durch den Ausfall bei den Eisenbahnen verringerten Einkünfte des
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0567,
Buchhaltung (die landwirtschaftliche B.) |
Öffnen |
Geltung gelangt, und damit sind die der früher geltenden formalen Beweistheorie huldigenden Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuchs in Wegfall gekommen (§ 13 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung vom 30. Jan. 1877 hebt die Art. 34, 35, 36
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
Öffnen |
ward dies jedoch durch das deutsche Handelsgesetzbuch und durch das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung beseitigt. Nur bei Schuldurkunden, welche zum Eintrag ins Grundbuch bestimmt sind, besteht jene Beschränkung in manchen Staaten, z. B
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0005,
Disziplinargewalt |
Öffnen |
.) und für die kaiserliche Marine durch die Disziplinarstrafordnung für die Marine vom 23. Nov. 1872 (Marineverordnungsblatt, Beilage zu Nr. 22) geregelt. Nach dem Einführungsgesetz zum deutschen Militärstrafgesetzbuch (§ 3) kann eine Bestrafung auf Grund dieses
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Feldnelkebis Feldpost |
Öffnen |
, Weinbergen oder auf Äckern, das Rösten von Flachs in Privatgewässern, das unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen des Viehs, unbefugtes und unbeaufsichtigtes Weiden des Viehs u. dgl. Dabei ist zu beachten, daß nach dem Einführungsgesetz (§ 2) zum
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Forststrafrechtbis Forstvereine |
Öffnen |
, Forstbeschädigungen und Forstpolizeiübertretungen in der Partikulargesetzgebung der einzelnen Staaten behandelt, wozu in den Einführungsgesetzen zum deutschen Strafgesetzbuch und zur deutschen Strafprozeßordnung die Ermächtigung erteilt worden
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Gnennbis Gnomen |
Öffnen |
Ausgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung nebst Einführungsgesetzen (beide Berl. 1877) und als Mitglied der Reichstagskommission zur Beratung des Sozialistengesetzes die Schrift "Das Reichsgesetz gegen die gemeingefährlichen
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Handelsprämienbis Handelsrecht |
Öffnen |
geschlossen. Mit besondern, vielfach voneinander abweichenden Einführungsgesetzen wurde seit 1861 das Handelsgesetzbuch in den einzelnen deutschen Staaten sowie in Österreich, und zwar nicht nur in Deutsch-Österreich, sondern auch in verschiedenen
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Kaufgeldbis Kaufmann |
Öffnen |
betreiben; doch müssen die letztern nach dem preußischen Einführungsgesetz mindestens 18jährig und aus der väterlichen Gewalt entlassen sein, während nach österreichischem und französischem Rechte die Großjährigkeitserklärung derselben erforderlich
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Kriehuberbis Krim |
Öffnen |
. Einführungsgesetz zum Reichsstrafgesetzbuch, § 4; Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872, § 9.
Kriehuber, Joseph, Maler und Lithograph, geb. 14. Dez. 1800 zu Wien, kam, 13 Jahre alt, an die kaiserliche Akademie, begleitete 1818 den
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Landesausschußbis Landesgericht |
Öffnen |
der Zentralverwaltung der Staatsbahnen zur Seite steht und in wichtigen Verkehrsfragen zu hören ist (s. Eisenbahn, S. 440).
Landesfarben, s. Nationalfarben.
Landesfronen, s. Landfolge.
Landesgericht (Oberstes L.), nach dem Einführungsgesetz zum deutschen
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1029,
von Lüttringhausenbis Lützelburger |
Öffnen |
beigegeben, welche er auch nach Hamburg begleitete, wo sie das Seerecht bearbeiten sollte. Er gab infolgedessen 1861 die Konferenzprotokolle der Handels- und Seerechtskonferenz und einen Kommentar zu dem bayrischen Einführungsgesetz für das allgemeine
|
||
0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
Öffnen |
Briefhypothek eingeführt. Heutzutage kommt ein Faustpfand im wesentlichen nur an beweglichen, die Hypothek dagegen nur an unbeweglichen Sachen (Immobilien) vor; ja, das moderne Recht, insbesondere auch die deutsche Konkursordnung (Einführungsgesetz
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
Öffnen |
Reichstag gefaßt. Derselbe scheiterte jedoch an dem Widerspruch der Regierungen, welche nur so viel zugestanden, daß in dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, § 6, die Beibehaltung der Kompetenz der Schwurgerichte für Preßvergehen
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Quittungsbogenbis Quoy et Gai. |
Öffnen |
524
Quittungsbogen - Quoy et Gai.
lauf einer Frist von 30 Tagen von der Ausstellung an begann, ist nach dem Einführungsgesetz zur deutschen Zivilprozeßordnung, § 17, an den Ablauf einer Zeitfrist nicht mehr gebunden. Nach dem Entwurf
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Schifferinselnbis Schiffsklassifikation |
Öffnen |
, Veränderungen im Personal der Schiffsbesatzung etc. Die besondere Beweiskraft des Schiffsjournals, welche ihm Art. 488 des Handelsgesetzbuchs beilegte, ist durch das Einführungsgesetz zur deutschen Zivilprozeßordnung (§ 13) beseitigt.
Schiffsjungen
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Schuldscheinbis Schule |
Öffnen |
) für das Gebiet der Handelsgeschäfte, durch das Einführungsgesetz zur deutschen Zivilprozeßordnung (Art. 17) aber überhaupt beseitigt worden. Besondere Rechtsvorschriften bestehen in betreff der Schuldscheine auch auf den Inhaber (s. Inhaberpapier). Bezüglich
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Zahlentheoriebis Zählwerke |
Öffnen |
. Die in einzelnen Gesetzgebungen, z. B. der französischen (Code civil, Art. 1244), begründete Befugnis des Richters, dem Schuldner mäßige Zahlungsfristen zu setzen, ist für das Deutsche Reich durch das Einführungsgesetz, zur Zivilprozeßordnung (§ 14, Ziff. 4
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Abergavennybis Abesche |
Öffnen |
darf. (Civilprozeßordn. §. 292, Einführungsgesetz dazu §14⁵.) – Über A. im
Strafrecht s. Ehrenstrafen und Ehrenrechte .
Aberli , Job. Ludw., schweiz. Kupferstecher und Zeichner, geb. 1723 zu Win terthur, gest. 17. Okt. 1786 zu Bern, kann
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
Öffnen |
. Landesgesetzliche Vorschriften, durch welche der Richter befugt ist, dem Schuldner bei der Verurteilung Zahlungsfristen zu bewilligen, sind durch Einführungsgesetz zur Civilprozeßordn. §. 14 beseitigt. Nimmt der Gläubiger eine A. auf eine verzinsliche
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
Öffnen |
ohne Zuziehung von Schöffen verhandeln und erkennen (Strafprozeßordn. §. 211; Einführungsgesetz §. 3). Die A. sind ferner zuständig für den Erlaß von Strafbefehlen (s. d.) und in schöffengerichtlichen Sachen für die Strafvollstreckung, sofern ihnen dieselbe
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
Öffnen |
eines Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche
Reich schlägt sehr zweckmäßig in Art. 11 für das A. bezüglich aller verlorenen oder vernichteten Urkunden, namentlich der
Wechsel, der im Handelsgesetzbuch Art. 301 u. 302 genannten
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Ausführungsbehördenbis Ausgabereste |
Öffnen |
Einführungsgesetz.)
Ausfuhrverbote. A. für gewisse Waren, insbesondere Edelmetalle, wurden schon zur Zeit Ciceros von den Römern und späterhin, zuerst in Frankreich zu Anfang des 14. Jahrh., erlassen, weil man von der Anschauung ausging
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
Öffnen |
Art für überflüssig gehalten. Auch wurden in §. 4 des Einführungsgesetzes die Vorschriften der Landesgesetze über gerichtliche, zur Abwendung eines Konkursverfahrens dienende Stundungs- und Nachlaßverhandlungen aufgehoben. In Österreich wird auch
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Bindehautbis Bingen |
Öffnen |
), «Der Antagonismus zwischen dem deutschen Strafgesetzbuchs und dem Entwurfe des bad. Einführungsgesetzes dazu» (Freiburg 1871), «Die gemeinen deutschen Strafgesetzbücher vom 26. Febr. 1876 und vom 20. Juni 1872. Einleitung» (2. Aufl., Lpz. 1877), «Die drei
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Bingöl-Daghbis Binnenschiffahrt |
Öffnen |
in Fachzeitschriften insbesondere kommentierte Ausgaben der bad. Einführungsgesetze zum Reichs-Strafgesetzbuch (mit Eisenlohr, Heidelb. 1872) und zu den Reichs-Justizgesetzen (ebd. 1879), eine Ausgabe des Badischen Landrechts in neuer Fassung nebst
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0327,
Börse |
Öffnen |
. Einführungsgesetz zu demselben aber setzt fest, daß die Gründung von B. sowie die Aufstellung, Abänderung oder Ergänzung von Börsenordnungen der Genehmigung des Handelsministeriums bedarf. Für die Berliner B. ist gegenwärtig die revidierte Börsenordnung vom 20
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
Öffnen |
eines Einführungsgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Dcr Entwurf hat einzelne Materien von der Bearbeitung ausgeschlossen, z. B. das Wasserrecht, das Bergrecht, das Recht
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
Öffnen |
Beweiskraft erst nach einer bestimmten
Zeit eintreten. Das ist durch das Deutsche Handels-
gesetzbuch Art. 295 und die Deutsche Zivilprozeß-
ordnung,, Einführungsgesetz ß. 17 beseitigt.
Der Darlehnsvorver trag spa.ctnm äs inutuo
dlniäo) erzeugt
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0207,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
Öffnen |
Einführungsgesetzen) traten 1. Okt. 1879 in ganz Deutschland in Kraft, und am gleichen Tage wurde das Reichsgericht, das nach einem Beschlusse des Bundesrats und Reichstags in Leipzig seinen Sitz haben sollte, daselbst eröffnet. Die 1875 vorgelegte
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
Öffnen |
. mit dem Zwangsverkaufe.
Nach dem Vadischen Landr. l^atz 577 c8 erlischt das
F. durch Verkauf außer der Familie.
Der Deutsche Entwurf überläßt die F. dem Lan-
desrechte (Einführungsgesetz, Motivs, S. 157 fg.).
(S. auch Fanlilienstiftung.)
Vgl
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Feldbereinigungbis Felddiebstahl |
Öffnen |
: "Von Früchten und Nutzen auf dem Felde,
wie und wenn damit Diebstal gebraucht werde."
Nach §. 2 des Einführungsgesetzes zum Deutschen
Strafgesetzbuchs ist die Gesetzgebung über F. dem
Landesstrafrecht vorbehalten und reichsgesetzlicd
nicht geordnet
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0711,
Geistesschwäche |
Öffnen |
ein Beistand zugeordnet werden, wenn solches nach bürgerlichem Recht erforderlich oder zulässig ist (Einführungsgesetz zur Civilprozeßordn. §. 10). Ist ein Verbrecher nach der That in Geisteskrankheit verfallen, so kann die vorläufige Einstellung des
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
Öffnen |
, für Sachfen vom
2. Mai 1892. In Österreich gelten lokale und
provinzielle G. Die Schweiz hat das Dienstboten-
verhältnis grundsätzlich dem Dienst(miet-)vertrag
unterstellt (Öbligationenrecht §. 344). Der Entwurf
eines Einführungsgesetzes zum
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Kammerarrestbis Kammerkantate |
Öffnen |
Brandenburg zu Berlin. Auf Grund des §. 9 des Einführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz ist demselben durch §. 50 des preuß. Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 ausschließlich die Verhandlung und Entscheidung a. über die nicht zur
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Naturalia non sunt turpiabis Naturalismus |
Öffnen |
und erstreckt sich, sofern nicht eine positive Ausnahme gemacht ist, auf Ehefrau und in väterlicher Gewalt stehende minderjährige Kinder. Art. 41 des Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich nimmt davon verheiratete und verheiratet
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Pompilidaebis Poncieren |
Öffnen |
zulässig oder durch §. 2 des
Einführungsgesetzes zum Reichsstrafgcsetzbuch vom
31. Mai 1871 beseitigt sind, ist unter den Gelehrten
streitig. (S. ^ctio.)
Ponape, Insel, eine der Karolinen (s. d.).
?osna taiiönis, s. Talion.
Ponce, größte
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0380,
Preßgesetzgebung |
Öffnen |
steht den nach den all-
gemeinen Kompetenzvorschriften zuständigen Ge-
richten, in den drei süddeutschen Staaten jedoch
gemäß dem in §. 6 des Einführungsgesetzes zum
Gerichtsverfassungsgesetz gemachten Vorbehalt den
Schwurgerichten zu. (S. auch
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Religionswissenschaftbis Rellstab |
Öffnen |
und der Code civil kennen solche Beschränkungen nicht. Der Deutsche Entwurf hat zwar im allgemeinen die Rechtsfähigkeit der R. anerkannt, aber die landesgesetzlichen Erwerbbeschränkungen aufrecht erhalten (Motive I, 25; Motive zum Einführungsgesetz, S
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0811,
Revision |
Öffnen |
. Civilprozesiordnung
für das Deutsche Reich, §Z. 507-529, dazu auch
Einführungsgesetz, §§. 6-8; kaiserl. Verordnung,
betreffend die Begründung der R. in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten vom 28. ^ept. 1879 (10. April
1880); Neichsgesetz vom 15. März 1881
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1056,
von Rückwirkungbis Rudbeck |
Öffnen |
anzuwenden, also auch für die anhängigen
Prozesse; doch pflegen die Einführungsgesetze, um Verwirrungen zu vermeiden, Übergangsbestimmungen zu treffen, durch welche dieser Grundsatz nur innerhalb
gewisser Schranken
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Ruge (Sophus)bis Rügen |
Öffnen |
Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes waren Feld- und Forstrügegerichte und Polizeirügegerichte für geringere Übertretungen als besondere Gerichte zugelassen. Dieselben sind vom Reichstag gestrichen; dagegen ist durch §. 3 des Einführungsgesetzes
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
Öffnen |
ist im Einführungsgesetz zum
Handelsgesetzbuch von 1861, Art. 59 bestimmt, daß die Verpfändung von
Seeschiffen (mittels symbolischer Übergabe,
Preuß.Allg. Landr. I, 20, §. 300) durch deren Eintragung
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schwurgericht |
Öffnen |
begründete Zuständigkeit der E. für
Preßvergehcn durch §. 6 des Einführungsgesetzes
zum Gerichtsverfassungsgesetz, soweit sie 1. Okt. 1879
bestand, d.i. in Bayern, Württemberg, Baden, Olden-
burg, beibehalten.
V. Wert des Schwurgerichts. Während
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Spolienbis Sponheim |
Öffnen |
(Einführungsgesetz Art. 55) beseitigt beide Ausdrücke.
Spolienrecht (Jus spolii), die Befugnis, den beweglichen Nachlaß kath. Geistlicher einzuziehen. Diese wurde im Mittelalter von den Grundherren, dem Kaiser und dem Landesherrn ausgeübt
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0211,
von S romanumbis Staatsangehörigkeit |
Öffnen |
in der ihm durch das Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 41 zu teil gewordenen Fassung gilt. Nach ihm wird die S. erworben 1) durch Abstammung: eheliche Kinder erwerben die S. des Vaters, uneheliche die der Mutter; der Geburtsort
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0219,
von Staatsschatzbis Staatsschulden |
Öffnen |
vom 31. Mai 1891 (§. 9 abgeändert durch Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 50) mit Verordnungen vom 27. Jan. und 7. März 1892. (S. Einschreibesystem.)
Staatsschulden. Es giebt wirtschaftlich und rechtlich verschiedene Arten von S
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
Öffnen |
, 1893, 1894, 1896 (hierdurch Art.34 des Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch). Das Reichsstrafrecht geht dem Landesstrafrecht vor. Letzteres ist nur in besondern Vorschriften in Kraft geblieben: einzelne Polizeistrafgesetze, Vereins
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Stucco lucidobis Stud. |
Öffnen |
Zeitpunkt zu bestimmen, über welchen hinaus der Antritt der Reise nicht verschoben werden darf. Vgl. altes Handelsgesetzbuch Art. 557 fg., neues §§. 556 fg.; Binnenschifffahrtsgesetz vom 15. Juni 1895 (mit Art. 12 und 13 des Einführungsgesetzes zum neuen
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Suberinsäurebis Subjekt |
Öffnen |
der Notar, in Württemberg der Gemeinderat. Das Einführungsgesetz §. 13 zum Gesetz vom 24. März
1897 läßt dies auch ferner zu. Das Gesetz vom 24. März 1897 wird für jeden Grundbuchbezirk in Kraft treten, wenn in ihm das
Grundbuch als angelegt
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Sunlightlampebis Superfizies |
Öffnen |
das zur Zeit seines Inkrafttretens bestehende Stockwerkseigentum unberührt (Einführungsgesetz Art. 184).
Ferner bedeutet S. auch das superfiziarische Platz- oder Erbbaurecht (so im Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §§. 1012 fg. genannt), auch als Kellerrecht
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Superfoecundatiobis Superphosphat |
Öffnen |
, wenn dies für die Benutzung des Bauwerks Vorteil bietet (Hofraum, Garten). Dagegen ist nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 1014 Beschränkung der S. auf den Teil eines Grundstücks (Stockwerk) unzulässig. Es überläßt dafür (Einführungsgesetz Art. 131
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Terminhandelbis Termiten |
Öffnen |
und der amtlich festgestellte Börsenpreis beachtet werden. Wenn dies alles vorliegt, gilt das Geschäft (Börsengesetz §. 69 mit Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897, Art. 14, Ziff. 5). Der Verkäufer kommt bei Waren in Erfüllungsverzug
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0838,
Tier |
Öffnen |
- oder Fischereirechts eines andern einfängt, um sie sich zuzueignen, wird Eigentümer. Über Haustauben s. d. (vgl. Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 130). Ausziehende Bienenschwärme dürfen vom Eigentümer auch über fremdes Eigentum (gegen
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Todesthalbis Toffana |
Öffnen |
Ehrenwortes durch einen Kriegsgefangenen u. s. w.) und zwar in 10 Fällen ausschließlich, in 8 Fällen wahlweise angedroht. Ebenso tritt, außer in Bayern, nach Einführungsgesetz zum Reichsstrafgesetzbuch §. 4, wenn bestimmte Handlungen in einem Teile
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Trauereschebis Traum |
Öffnen |
. Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 46) dürfen Frauen nicht vor Ablauf des zehnten Monats (Wartezeit) seit Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der frühern Ehe wieder heiraten, es sei denn, daß sie inzwischen geboren haben; Dispensation ist jedoch zulässig
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 1058,
von Tupelobis Turbinen |
Öffnen |
Partei war, trat er den Forderungen der klerikalen Partei aufs entschiedenste gegenüber. Von 1876 bis 1893 war T. auch Mitglied des Deutschen Bundesrats. Er veröffentlichte die bad. und die deutsche Gewerbeordnung mit dem bad. Einführungsgesetz
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
Öffnen |
Hohenzollern bestimmt sich (Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 57) nach Landes- oder Hausgesetzen (meist mit 18 Jahren volljährig). Nach einigen Rechten, nicht nach Bürgerl. Gesetzbuch, wird der Minderjährige oder doch die minderjährige Frau
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Wasserrecht (wagerecht)bis Wasserreinigung |
Öffnen |
und geschlossenen
Gewässern. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch (Einführungsgesetz Art. 66) hat wegen des engen Zusammenhangs mit der
Wasserpolizei das privatrechtliche W. der landesrechtlichen Regelung vorbehalten. In Preußen ist ein einheitliches W
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
Öffnen |
, in fast allen deutschen Bundesstaaten durch besondere Einführungsgesetze als Landesgesetz eingeführt, so in Preußen durch Verordnung vom 6. Jan. 1849 und 15. Febr. 1850, in Österreich durch Patent vom 25. Jan. 1850 für sämtliche Kronländer
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
Öffnen |
erklärt, endlich durch Gesetz vom 19. Juni 1871 auch in Elsaß-Lothringen eingeführt. Dies hat die Bedeutung, das; die W. nicht mehr durch Landesgesetz abgeändert werden kann. Durch Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch von 1897, Art. 8, ist Art
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Ankersteinebis Anthistiria |
Öffnen |
vorgeht, als diese Güter
Rentengüter sind (Einführungsgesetz zum Bürgert.
Gesetzbuch, Art. 62). (S. auch Anerbe.) -Vgl. Lang-
hans, Karte der Thätigkeit der Ansiedelungskom-
mission für die Provinzen Westprmßen und Pofen
1886-96 (Gotha 1896
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Austrägebis Australien |
Öffnen |
iZinzelstaaten den Stande^berren in Strafsacken ein-
geräumt haben und welche die Reicbvjustizgesetz-
gebuug (Einführungsgesetz zum Gerichtvverfassnngs-
gesetz vom 27. Jan. 1877, H. 7) unberülut gelassen
hat. In Preußen haben nach
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Börsenschiedsgerichtbis Börsensteuer |
Öffnen |
). - Die in Osterreiä) schon durch das
Bö rsengesctz vomi.April 1875 vorgesehenenB. haben
durch das Einführungsgesetz zur neuen Civilprozeß-
ordnung vom 1. Aug. 1895 eine teilweise andere,
schon in Kraft getretene Organifation erhalten. Da
die B
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0354,
Eheschließung |
Öffnen |
bestehende
Gesetze und Gebräuche bleiben soviel als möglich
unverändert." Das Einführungsgesetz zum Bürgert.
Gesetzbuch enthält wenigstens keinen Vorbehalt.
Die Eheschliehungsform des Bürgert. Gesetzbuchs
gilt, wie die des Personenstandsgesetzes
|