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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kaufgeld; Kaufglätte; Kaufmann

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Kaufgeld - Kaufmann.

malte sie ein umfangreiches Bild, das die Tugend, die Unschuld und die Verführung darstellte. Zu einem englischen Roman lieferte sie ein Bild: Unna und Abra; Klopstock schenkte sie ein Gemälde: Samma an Benonnis Grab, ein sentimentales Bild, das großen Beifall fand. Wirklichen Wert in zarter Auffassung eines schönen Gedankens hatte ihr Amor, dem Psyche mit ihren Haaren die Thränen trocknet. Am Hof in Gunst stehend, zum Mitglied der königlichen Akademie ernannt und von der Aristokratie mit Geld und Ehren überschüttet, stand K. damals auf dem Gipfel ihres Ruhms, sollte aber bald von demselben gestürzt werden. Ein Betrüger, welcher sich unter dem Namen eines schwedischen Grafen Horn in London aufhielt, aber nur dessen Kammerdiener gewesen sein soll, wußte durch sein einschmeichelndes Wesen K. zu einer heimlichen Vermählung zu überreden. Die Ehe ward zwar, als sich der Betrug ergab, wieder gelöst, hatte aber K. einen beträchtlichen Teil ihres Vermögens gekostet und ihr Leben verbittert. Angelika verheiratete sich später mit dem Maler Antonio Zucchi, einem Künstler von geringem Verdienst, aber von achtungswertem Charakter, und kehrte 1781 nach Italien zurück. In Venedig machte sie die Bekanntschaft des nachmaligen russischen Kaisers Paul I., der die Künstlerin sehr auszeichnete. Nach dem Tod ihres Vaters begab sie sich mit ihrem Gemahl nach Neapel, wo sie von der Königin mit der künstlerischen Ausbildung der beiden Prinzessinnen betraut ward, von da nach Rom. Hier malte sie für den Kaiser Joseph II. die Rückkehr des Arminius nach Besiegung der Legionen des Varus und die durch Äneas veranstaltete Leichenfeier des Pallas sowie ein Bildnis der Herzogin Amalia von Weimar. In Rom lernte sie Goethe kennen, der in seiner zweiten "Italienischen Reise" viele Details aus ihrem häuslichen und geselligen Leben anführt. Ein Kreis von Gelehrten und Künstlern versammelte sich in ihrem gastlichen Hause. Schon längere Zeit leidend, starb sie 5. Nov. 1807 daselbst kinderlos und verwitwet. Ihre Büste wurde im Pantheon zu Rom aufgestellt. Ihr Selbstbildnis im Berliner Museum zeigt sie in einem phantastischen Putz, halb Muse, halb Bacchantin, den Lockenkopf mit Weinlaub bekränzt, im Gewand von Flor. Ihre Gemälde sind durch Heiterkeit, Zartheit und Gefälligkeit ausgezeichnet, leiden aber an Unbestimmtheit der Zeichnung und Oberflächlichkeit der Farbe. Ihre Stärke lag im Porträt und in Einzelfiguren, von denen die Vestalin in der Dresdener Galerie am bekanntesten geworden ist. Nach ihren Gemälden existieren ca. 600 Kupferstiche; sie radierte auch selbst, und man zählt 34 Blätter von ihr, Gegenstände aus der christlichen und antiken Mythologie, vornehmlich aber Porträte und Einzelfiguren. Vgl. Wessely in Dohmes "Kunst u. Künstler" (Leipz. 1877).

2) Hermann, Maler, geb. 7. Nov. 1808 zu Hamburg, erhielt den ersten Unterricht von dem dortigen Maler Gerdt Hardorff, ging 1827 auf die Akademie zu München, verließ dieselbe aber bald und wandte sich dem Naturstudium zu. 1833 ließ er sich in Hamburg nieder. Er machte Studienreisen in Nord- und Süddeutschland und nach Norwegen. Kauffmanns zahlreiche Bilder, teils reine Landschaften, teils Landschaften mit Genre, teils Genre, zeichnen sich durch Natürlichkeit der Auffassung und Darstellung aus; es sind Motive aus Norddeutschland, den Alpen und aus Norwegen; gern stellt er Winterlandschaften dar, wie den Postwagen im Schneesturm, Schlittenbahn auf der Elbe, Fischerszene auf dem Eis.

3) Hugo, Maler, Sohn des vorigen, geb. 7. Aug. 1844 zu Hamburg, ging 1861 nach Frankfurt a. M. und arbeitete dort unter Jak. Becker, Steinle und Zwerger. 1863-71 wohnte er in Kronberg im Taunus. Dazwischen brachte er einen Winter in Hamburg und eine fünfmonatliche Versuchszeit in Düsseldorf zu; ferner hielt er sich 1½ Jahr in Paris auf, von wo ihn 1870 der Krieg vertrieb. 1871 nahm er seinen Wohnsitz in München. Kauffmanns Gestaltungskraft, unterstützt von feiner Beobachtung und gesundem Humor, verbunden mit charakteristischer Zeichnung und feinstem Kolorit, verleiht seinen Arbeiten etwas ungemein Frisches und Lebendiges. Seine Stoffe entnimmt er mit Vorliebe den untern Kreisen der städtischen, teilweise auch der ländlichen Bevölkerung und bringt sie mit schlagender Wahrheit zur Darstellung. Wir nennen von ihm ein paar Wirtshausszenen, Walzer für die Alten (1870); Aufbruch zum Treibjagen, Erzählungen aus dem Krieg, Rückkehr von der Jagd (1871); auf der Kegelbahn, Bauern beim Kartenspiel, Savoyardenjunge, Karnevalszene in Paris, Violinspieler in der Theaterschenke (1872); Hundedressur, Jagdszene, Sonnenschein, Kinder am Bach, Wortwechsel (1873); die Versteigerung (1874); Streit beim Kartenspiel (1883); Abgestürzt (1886); dann wertvolle Tusch- und Federzeichnungen, von denen einige Cyklen: Hochzeitsleute und Musikanten, Biedermänner und Konsorten, Spießbürger und Vagabunden, durch Lichtdruck veröffentlicht worden sind.

Kaufgeld, s. v. w. Kaufpreis (s. Kauf).

Kaufglätte, rötliche Bleiglätte, s. Bleioxyd.

Kaufmann, im allgemeinen jeder, der gewerbsmäßig Handelsgeschäfte (s. d.) betreibt, so namentlich nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 4); im engern und eigentlichen Sinn aber derjenige, welcher in eignem Namen gewerbsmäßig Handelsgeschäfte betreibt, also der Prinzipal im Gegensatz zum kaufmännischen Hilfspersonal, den Handlungsbevollmächtigten und Handlungsgehilfen (s. d.). Der gewöhnliche Sprachgebrauch faßt allerdings den Begriff K. noch enger, indem man nur den Warenhändler so zu bezeichnen pflegt. Da aber das deutsche Handelsgesetzbuch den Begriff des Handelsgeschäfts nicht auf den Warenhandel beschränkt, so sind als Kaufleute im Sinn des Gesetzes nicht nur jene Kaufleute im engern Sinn des Wortes, d. h. die Warenhändler, anzusehen, sondern auch Fabrikanten, Banken, Bankiers, Spediteure, Kommissionäre, Frachtführer, Personentransport-Unternehmer mit größerm Betrieb, Versicherungsgesellschaften, welche gegen Prämie versichern, Buchhändler, Verleger, Kunst- und Musikalienhändler, Apotheker, Bierbrauer, Viehhändler, Fleischer, Färber, Bäcker mit größerm Gewerbebetrieb, Agenten, Makler, Reeder, Schiffsexpedienten sowie die persönlich haftenden Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommandit-, Kommanditaktien- und stillen Gesellschaft sind Kaufleute im Sinn des Handelsgesetzbuchs, sofern das Geschäft in ihrem Namen betrieben wird. Übrigens können auch Frauen (s. Handelsfrau) und Minderjährige gewerbsmäßig Handelsgeschäfte betreiben; doch müssen die letztern nach dem preußischen Einführungsgesetz mindestens 18jährig und aus der väterlichen Gewalt entlassen sein, während nach österreichischem und französischem Rechte die Großjährigkeitserklärung derselben erforderlich ist. Ebenso finden die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Kaufleute nach dem deutschen Handelsgesetzbuch und nach den Reichsgesetzen vom 11. Juni 1870 und 18. Juli 1884 über die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die