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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Traueresche - Traum

Schwanz ist kurz, zugespitzt. Die T. weichen in den Geschlechtern sehr voneinander ab. Die bekannteste Art ist die Mohren- oder gemeine Trauerente (Oidemia nigra Gray, s. Tafel: Enten, Fig. 2), Männchen im Prachtkleid ganz schwarz mit orangegelbem Schnabelhöcker, Weibchen und jüngere Männchen oben graubraun, unten heller mit bräunlichen Flecken. Die gemeine Trauerente klaftert zwischen 60 und 70 cm und bewohnt die nördlichsten Teile der Alten und der Neuen Welt.

Traueresche, s. Esche.

Trauerjahr, in der Rechtssprache die Frist, innerhalb deren eine Witwe nicht wieder heiraten darf. Nach dem Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875, §. 35, und vom 1. Jan. 1900 an nach Bürgerl. Gesetzb. §. 1313 (vgl. Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 46) dürfen Frauen nicht vor Ablauf des zehnten Monats (Wartezeit) seit Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der frühern Ehe wieder heiraten, es sei denn, daß sie inzwischen geboren haben; Dispensation ist jedoch zulässig. Die vorzeitig geschlossene Ehe ist nicht ungültig, also nur aufschiebendes Ehehindernis (s. d.). Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 120 beschränkt die Frist auf sechs Monate für die nichtschwangere Witwe; die Frist kann durch Dispensation unter Umständen bis auf drei Monate verkürzt werden. Schon das röm. Recht bestimmte, die Witwe habe ihren verstorbenen Ehemann 10 (später 12) Monate zu beweinen. Die Verletzung dieses T. zog nach röm. Recht, außer der vom kanonischen Recht beseitigten Ehrlosigkeit (Infamie), gewisse Vermögensnachteile nach sich. Sie sind im Gemeinen Recht außer Übung gekommen. Die neuern Gesetzbücher kennen jene vermögensrechtlichen Nachteile nicht. Nur das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 121 läßt die zu frühzeitig wiederheiratende Witwe dasjenige verlieren, was sie aus dem Vermögen des frühern Ehemannes als Ehegewinn erhalten hat.

Trauerkäfer, s. Totenkäfer und Tafel: Käfer II, Fig. 14.

Trauerkilte, Pflanzenart, s. Hesperis.

Trauerloge, s. Freimaurerei.

Trauermantel (Vanessa Antiopa L.), einer der schönsten Tagschmetterlinge Deutschlands, zu den Eckflüglern (s. d.) gehörig, etwa 70 mm spannend, oben dunkelpurpurbraun mit breitem, schwefelgelbem, fein schwarz punktiertem Rande, von dem nach innen eine Reihe blauer, schwarzer, umsäumter Flecken steht; die Unterseite ist schwarz. Die schöne schwarze, weiß punktierte, rot gefleckte Dornenraupe lebt im Sommer gesellschaftlich auf Weiden, Birken, Pappeln, aber auch auf Hauhechel.

Trauermücke, s. Pilzmücken.

Trauerparade, s. Honneurs und Parade.

Trauerspiel, s. Tragödie.

Trauerwoche, s. Karwoche.

Traufrecht, die Servitut, vermöge welcher der Besitzer eines Grundstücks das Recht hat, das Regenwasser auf das Grundstück des Nachbars ablaufen zu lassen (s. Gußgerechtigkeit).

Traufrinne, s. Dachrinne.

Traulismus (grch.), das Stammeln, das erschwerte Aussprechen gewisser Laute, besonders des r und k.

Traum (lat. somnium), das Erzeugnis der Seelenthätigkeit im Schlafe. Man findet vielleicht keinen Menschen, der sich nicht erinnerte, zuweilen geträumt zu haben, während es ungewiß ist, ob jeder Schlaf von T. begleitet sei; denn meist erinnern wir uns nicht, daß wir geträumt haben. Nur besonders lebhafte oder im unvollkommenen Halbschlaf stattgehabte T. pflegen in den wachen Zustand als mehr oder weniger deutliche Erinnerungen überzugehen. Der T. gehört zu den normalen Erscheinungen des Lebens. Vor dem Einschlafen, noch ehe der wirkliche T. beginnen kann, zeigen sich oft die sog. Schlummerbilder, einzelne Punkte, Striche, Umrisse von Figuren und Menschen, die ineinander verschwimmen, aber isoliert und ohne innern Zusammenhang sich dem Gesichtssinn darstellen. Der eigentliche T. hingegen besteht aus der Vorstellung zusammenhängender Reihen von Erscheinungen und Ereignissen, bei deren Wahrnehmung es scheint, als ob die Sinnesorgane wirklich ihre Funktion erfüllten (d. h. als ob man höre, sehe, fühle), da man noch nach dem Verschwinden eines lebhaften T. oft die Folgen von Sinneseindrücken, eine Affektion des Auges, einen Klang im Ohr, einen ungewöhnlichen Geschmack u. dgl. empfindet. Man darf jedoch nicht annehmen, daß diese Empfindungen durch die Sinne zum Vorstellungsvermögen gelangen, sondern muß vielmehr die Erzeugung derselben in dem Gehirn suchen (wie bei den Hallucinationen). Im Schlafe fällt die Thätigkeit des bewußt ordnenden und verknüpfenden Verstandes weg, und die Phantasie verarbeitet die Seeleneindrücke in freier Willkür. Die Phantasie nimmt den Stoff zu ihren Bildungen immer aus dem Gedächtnis, indem sie ganze Scenen aus der Vergangenheit mit mehr oder weniger Abänderungen wiederholt oder aus mehrern derselben sowie aus gehabten Anschauungen ein neues Bild zusammensetzt. Daher träumen Blindgeborene nie von Sichtbarem, Taubgeborene nicht von Hörbarem.

Je geringer die Tiefe des Schlafes ist, um so mehr nähert sich das Traumleben dem Wachzustande. Der Zusammenhang der T. wird vernünftiger, die Arbeit des wachen Geistes setzt sich im Schlafe fort. Sogar Probleme der Philosophie, der Physiologie, der Poesie u. s. w. sollen im T. gelöst worden sein. Doch sind das Zeichen einer krankhaften Überreizung des Nervensystems, und man behauptet mit Recht, daß traumloser oder mit besonders sinnlosen, phantastischen T. angefüllter Schlaf der gesündeste sei. Eigentümlich gestaltet sich der Verkehr des Träumenden mit der Außenwelt. Die Sinne, deren Thätigkeit im Schlafe nicht ganz erloschen, werden durch die ihnen entsprechenden Einflüsse angeregt. Wenn dieser Eindruck stark genug ist, um empfunden werden zu können, ohne die Erregung bis zum Erwecken zu steigern, so deutet dann die Phantasie denselben auf ihre Weise aus, webt ihn in den T. hinein oder erzeugt aus ihm weitere Traumbilder. In dieser Art wird besonders das Gehör häufig zum Schöpfer von T. Empfindungen des Gemeingefühls, die im Innern des Körpers selbst ihren Grund haben, stellen sich als von außen kommende und angenehme oder unangenehme Empfindungen erzeugende Sinneseindrücke dar. So werden die T. auch durch krankhafte Zustände verschiedentlich modifiziert. Hieran knüpft sich die wichtige Streitfrage, ob alle T. Reizträume sind, d. h. Sinnesreizungen ihre Entstehung verdanken, oder ob es auch Associationsträume giebt, die aus innerer Vorstellungs- oder Phantasiethätigkeit allein entspringen. Man neigt sich in der modernen Psychologie mehr der erstern Ansicht zu und betrachtet demnach den T. als Illusion (s. d.), nicht als