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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Zeulenroda; Zeune; Zeuner; Zeus

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Zeulenroda - Zeus.

Angaben über Z. in höherm Alter höchst zweifelhaft sind. Die Konzeptionsfähigkeit der Frau beginnt, entsprechend der Menstruation, ausnahmsweise auch in europäischen Breitengraden mit dem 11. Jahr, in den Tropen sogar noch etwas früher, sie währt bis zum 50. oder 52. Jahr, und wenn auch von der Cornelia, der Mutter der Scipionen, berichtet wird, daß sie im 60. Lebensjahr noch einen Sohn gebar, daß die Sara gar im 90. Jahr den Isaak gebar, so sind doch ähnliche Fälle in späterer Zeit nicht mehr von glaubwürdigen Beobachtern berichtet worden. Das preußische Zivilgesetz gestattet die Ehe für Mannspersonen nach vollendetem 18., für Frauenspersonen nach dem 15. Jahr. Das Z. ist im allgemeinen abhängig von dem Kräfte- u. Gesundheitszustand; dasselbe kann zeitweise durch körperliche Leiden herabgesetzt werden, es wird durch Seeleneindrücke vorübergehend beeinflußt und unterliegt wie jede andre Organthätigkeit den Gesetzen der Ermüdung nach voraufgegangener Überanstrengung. Diese vorübergehenden Zustände von Impotenz nach geschlechtlichen Exzessen werden seit Jahren von spekulativen Ärzten und Laien in einer Fülle trauriger Litteraturerzeugnisse abgehandelt, deren Früchte nur den Herausgebern, nicht aber den hilfesuchenden eingeschüchterten und künstlich in Besorgnis erhaltenen Lesern zu gute kommen. Kräftige Nahrung, ordentliche Arbeit, Bewegung in frischer Luft sind die Geheimnisse, auf denen außer ernstlicher Vermeidung neuer Exzesse die Wiederherstellung des Zeugungsvermögens beruht. - Für die gerichtliche Medizin ist die Feststellung der Impotenz von hoher Bedeutung, da nach § 696 des preußischen allgemeinen Landrechts »ein auch während der Ehe erst entstandenes, gänzliches und unheilbares Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht Scheidung begründet«. Für den Gerichtsarzt gilt bei der Feststellung des Zeugungsvermögens, bez. der Fruchtbarkeit (Geburtsfähigkeit) des Weibes der Grundsatz, daß innerhalb der oben angegebenen Altersgrenzen bei gesunden Personen Z. selbstverständlich anzunehmen ist, so daß er sein Votum für Impotenz im Sinn des § 696 nur abgeben wird, wenn Defekt oder unheilbare Leiden der Geschlechtsorgane, namentlich der Hoden und Eierstöcke, vorliegen, welche erfahrungsmäßig das Z. ausschließen, oder wenn die Impotenz etwa durch unheilbare Geisteskrankheit bedingt ist. Beim Mann ist das Z. an die Bildung von Samenfäden gebunden; fehlen diese, so besteht Impotenz. Angeborne Mißbildungen der Genitalien, Zwitterbildungen etc. schließen an sich das Z. nicht aus, und es bedarf in solchen Fällen eingehender Untersuchung. Körperverletzungen, welche das Z. vernichten, sind nach dem deutschen Strafrecht, § 224, als »schwere« zu beurteilen. Vgl. Casper-Liman, Handbuch der gerichtlichen Medizin (7. Aufl., Berl. 1881).

Zeulenroda, Stadt im Fürstentum Reuß ä. L., an der Linie Werdau-Mehltheuer der Sächsischen Staatsbahn, in rauher, bergiger Gegend, hat 2 Kirchen, ein imposantes Rathaus, ein Amtsgericht, bedeutende Strumpf- u. Gummiwaren-, Maschinen-, Bandagen-, Seifen- und Blechspielwarenfabrikation, Wollweberei, Viehhandel u. (1885) 7970 fast nur evang. Einw.

Zeune, Johann August, Geograph, Sohn des Philologen Joh. Karl Z. (gest. 8. Nov. 1788 in Wittenberg), geb. 12. Mai 1778 zu Wittenberg, trat nach Beendigung seiner Studien 1802 ebenda als Dozent für Erdkunde auf, fungierte dann als Lehrer am Grauen Kloster in Berlin und gründete 1806 daselbst eine Blindenanstalt. Nachdem er sich durch die Schriften: »Gäa, Versuch einer wissenschaftlichen Erdbeschreibung« (Berl. 1808, 3. Aufl. 1830) und »Über Basaltpolarität« (das. 1809) bekannt gemacht, ward er 1810 zum Professor der Geographie an der Universität ernannt. 1814 stiftete er die Gesellschaft für deutsche Sprache und 1828 die Gesellschaft für Erdkunde. Er starb 14. Nov. 1853. Von seinen Schriften sind noch hervorzuheben: »Belisar, über den Unterricht der Blinden« (Berl. 1808, 4. Aufl. 1834); eine Übersetzung von »Der Nibelungen Not und Klage« (das. 1813, 2. Aufl. 1836) sowie eine Ausgabe dieses Gedichts im Original (das. 1815) und »Über Schädelbildung« (das. 1846).

Zeuner, Gustav, Physiker, geb. 30. Nov. 1828 zu Chemnitz, studierte 1848-51 Berg- und Hüttenwesen in Freiberg, lehrte nach längerm Aufenthalt in Paris Mechanik an der Gewerbeschule in Chemnitz und an der Bergakademie in Freiberg und beteiligte sich an Weisbachs markscheiderischen Arbeiten und hydraulischen Untersuchungen. 1855 als Professor der Mechanik und theoretischen Maschinenlehre an das Polytechnikum in Zürich berufen, führte er 1859-1868 (bis 1865 in Stellvertretung) die Direktion der Anstalt und erzielte einen glänzenden Aufschwung derselben. Die Erfolge seiner Lehrthätigkeit und seine wissenschaftlichen Arbeiten, von denen besonders hervorzuheben sind: »Die Schiebersteuerungen mit besonderer Berücksichtigung der Lokomotivsteuerungen« (Freiberg 1858; 5. Aufl., Leipz. 1888; auch in franz. und engl. Übersetzung) und »Die Grundzüge der mechanischen Wärmetheorie« (das. 1860, 3. Aufl. u. d. T.: »Technische Thermodynamik«, 1887 ff.; franz., Par. 1869), verschafften ihm 1871 eine Berufung als Direktor und Professor der Mechanik und Bergmaschinenlehre an die Bergakademie Freiberg. Hier führte er mit glücklichem Erfolg eine völlige Umgestaltung der Akademie bis 1875 durch, ging jedoch bereits 1873 als Direktor des Polytechnikums nach Dresden und vollendete dort die schon angebahnte Ausgestaltung des Instituts zu einer vollkommenen Hochschule. Er schrieb ferner: »Über das Wanken der Lokomotiven« (Zür. 1861); »Das Lokomotivenblasrohr. Experimentelle und theoretische Untersuchungen über die Zugerzeugung durch Dampfstrahlen u. über die saugende Wirkung der Flüssigkeitsstrahlen überhaupt« (Leipz. 1863); »Abhandlungen aus der mathematischen Statistik« (das. 1869). Mit Königsberger in Wien gab Z. das »Repertorium der litterarischen Arbeiten aus dem Gebiet der reinen und angewandten Mathematik« (Leipz. 1876-77, nicht fortgesetzt) heraus, und bis 1857 redigierte er den von ihm mit Weisbach und Bornemann 1853 gegründeten »Zivilingenieur«.

Zeus, Sonnenfisch.

Zeus, der oberste Gott des griechischen Volkes, der Bedeutung des Namens nach »der Lichte«, der Gott des Himmels und seines strahlenden Glanzes, dem in allen Hauptzügen der Jupiter (s. d.) der Römer genau entspricht. Er war der Sohn des Kronos (daher auch Kronion und Kronide genannt) und der Rhea, der Bruder der Hestia, Demeter, Hera, des Poseidon und des Pluton. Als höchster Gott des Himmels thront er im Äther und ist eben deshalb der Vater aller Götter und Heroen, die ihrem Wesen nach dem Gebiet des hellen Himmels und seiner Erscheinungen angehören: der Athene, des Hephästos, des Apollon und der Artemis, der Dioskuren, des Perseus, des Herakles u. a.; als Lichtgott ist ihm die weiße Farbe heilig (daher weiße Rosse vor seinem Wagen etc.). In ganz Hellas und über dessen Grenzen hinaus in den Ländern verwandter Bevölkerung waren ihm die Spitzen der Berge geweiht, die aus