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Adelsmatrikel - Adémar.
denen drei sichtbar sind, Perlen stehen. Die Verleihung derselben auf dem Helm in Adelsdiplomen bildete sich als Vorrecht des Adels in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. aus.
Adelsmatrikel, in Bayern, Württemberg und Österreich amtliche, von besondern Behörden geführte Register, in welche sich alle adligen Geschlechter eines Landes eintragen zu lassen verpflichtet sind. Nur die immatrikulierten Geschlechter werden amtlich als adlig anerkannt. In Bayern ist die A. durch Edikt vom 28. Juli 1808 eingeführt und zwar nur eine Personalmatrikel, welche alljährlich nach den erfolgten genealogischen Veränderungen ergänzt wird und nach den in Bayern bestehenden Rangverhältnissen in fünf Klassen eingeteilt ist. Die württembergische A. ist angeordnet durch königliches Dekret vom 15. Jan. 1818. Sie zerfällt in eine Personal- und Realmatrikel. In ersterer werden unter acht verschiedenen Rubriken die persönlichen Verhältnisse eingetragen. In der Realmatrikel sind nur solche Besitzungen, auf denen ehemals eine Reichs- oder Kreistagsstimme ruhte, und Rittergüter enthalten, welche unter neun Rubriken beschrieben sind. In Preußen war eine ähnliche Einrichtung geplant, sie ist aber bis jetzt nicht zur Ausführung gekommen.
Adelsprädikat. Die Präposition "von" vor dem Familiennamen bezeichnet ursprünglich lediglich den Wohnsitz, die Herrschaft oder die Gerichtsbarkeit, wie Herzog von Sachsen, Graf von Stolberg. Bei den Bewohnern der mehr bevölkerten Städte hatte der Wohnort nichts persönlich Kennzeichnendes, außer bei Familien, die, aus andern Städten übergesiedelt, sich nach ihrem alten Wohnort schrieben. Personen, die den rittermäßigen Adel erwarben, schrieben sich nur dann von einem existierenden Ort, wenn sie mit demselben belehnt wurden, was nach 1400 nur noch selten vorkam. Seit dem 16. Jahrh. wurde den Neugeadelten, wenn sie die entsprechende Taxe bezahlten, ein fingierter Ortsname als Prädikat verliehen. Erst um 1630 wurde es üblich, den Neugeadelten einfach ein "von" vor den Familiennamen zu setzen, was in der Folge auch ältere adlige Familien thaten, die sich nicht von einem Ort schrieben. Wo dies unterblieb, entstand mit der Zeit der Irrtum, daß die betreffende Familie den Adel abgelegt hätte. Einige Ausnahmen bestehen noch heute, so die Knigge und Pflugk, welche das A. nicht angenommen haben. Die fingierten Ortsnamen sind in Österreich stark im Schwange geblieben. An den Uferbezirken der Nordsee gibt es auch zahlreiche bürgerliche Familien, die ihrem Namen die Präposition "von", in Holland "van", vorsetzen, ohne als adlig gelten zu wollen. Auch das "de" ist in Holland nicht das A., sondern der Artikel; z. B. de Dobbeler heißt hochdeutsch "der Spieler". Vielmehr ist dort das A. "Jonkheer". Die unbefugte Annahme eines Adelsprädikats zieht nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 360, Nr. 8) Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bis zu 6 Wochen nach sich.
Adelung, 1) Johann Christoph, Sprachforscher, geb. 8. Aug. 1732 zu Spantekow bei Anklam, studierte Theologie in Halle, wurde 1759 Professor am evangelischen Gymnasium zu Erfurt, gab aber wegen konfessioneller Streitigkeiten 1761 sein Amt auf und widmete sich in Leipzig litterarischen Arbeiten. Mit besonderm Fleiß wandte er sich dem Studium der deutschen Sprache zu. In seinem "Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart" (Leipz. 1774-86, 5 Bde.; 2. Aufl. 1793-1802, 4 Bde.) erklärte er die Wörter nach ihrer Etymologie, ihren Bedeutungen und syntaktischen Verbindungen sowie nach Aussprache und Schreibung und belegte das Gesagte mit Beispielen. Später ließ er dem großen Werk ein "Kleines Wörterbuch für die Aussprache, Orthographie, Biegung und Ableitung" (Leipz. 1788, 2. Aufl. 1790) folgen. Andre Werke von A. sind: "Deutsche Sprachlehre für Schulen" (Berl. 1781), "Umständliches Lehrgebäude der deutschen Sprache" (Leipz. 1782, 2 Bde.) und die Schrift "Über den deutschen Stil" (Berl. 1785-86, 3 Bde.; 4. Aufl. 1800, 2 Bde.); ferner: "Anweisung zur Orthographie" (Leipz. 1788, 5. Aufl. 1835) und "Magazin für die deutsche Sprache" (das. 1782-84, 2 Bde.). Im J. 1787 als Hofrat und Oberbibliothekar nach Dresden berufen, starb er daselbst 10. Sept. 1806. Sein letztes Werk war "Mithridates, oder allgemeine Sprachenkunde" (Berl. 1806, Bd. 1), das von S. Vater fortgesetzt und vollendet wurde. Adelungs Fleiß und Gründlichkeit verdienen um so mehr Anerkennung, als er mit seiner Sprachansicht noch mitten im rationalistischen Jahrhundert stand: "Die Sprache ein Werk des Menschen und zwar des Verstands; je roher das Volk, desto roher seine Sprache". Zu einer richtigen Würdigung der Sprachgesetze und verschiedenen Entwickelungsstufen der Sprache vermochte er bei der damals noch so mangelhaften Sprachkenntnis nicht zu gelangen. Dennoch sind seine Verdienste und der Fortschritt, den er gegen die Frühern bezeichnet, auf dem Gebiet der deutschen Sprache, besonders auf dem der Lehre vom Satz, bedeutend genug. Eine Frucht seiner die sächsische Geschichte betreffenden Studien war das "Directorium diplomaticum" (Meiß. 1802). Noch verdient das "Glossarium manuale ad scriptores mediae et infimae latinitatis" (Halle 1772-84, 6 Bde.), ein Auszug aus Dufresne und Charpentier mit vielen eignen Zusätzen, Erwähnung.
2) Friedrich von, Gelehrter, Neffe des vorigen, geb. 25. Febr. 1768 zu Stettin, studierte in Leipzig Jurisprudenz und Philosophie, lebte später in Riga, Mitau und Petersburg in verschiedenen Stellungen, ward 1801 Direktor des deutschen Theaters zu Petersburg, 1803 Instruktor der Großfürsten Nikolaus und Michael, 1824 Direktor des Orientalischen Instituts, 1825 Präsident der Akademie der Wissenschaften; starb 30. Jan. 1843. Aus seinen Studien über die ausländischen Quellen für Geschichte Rußlands gingen die Werke hervor: "Siegmund Freiherr von Herberstein" (Petersb. 1818), "August Freiherr von Meyerberg und seine Reisen in Rußland" (das. 1827) und "Kritisch-litterarische Übersicht der Reisenden in Rußland bis 1700" (das. 1846, 2 Bde.). Unter seinen linguistischen Schriften sind hervorzuheben die "Bibliotheca sanscrita" (2. Aufl., Petersb. 1837) und die "Übersicht aller bekannten Sprachen und ihrer Dialekte" (das. 1820).
Adémar (spr. ade-), 1) Historiograph des 11. Jahrh., aus Chabannais in Angoulême, im Kloster St.-Martial zu Limoges gebildet, später Priester in Angoulême, schrieb eine Geschichte der Franken (hrsg. von Waitz in den "Monumenta Germaniae histor.", IV), welche bis zum Jahr 1028 reicht und am meisten über Aquitanien, aber auch viel über andre Länder enthält. A. starb, wahrscheinlich auf einer Wallfahrt nach dem Gelobten Land, 1029 oder 1030.
2) A. von Monteil, Bischof von Puy (Südfrankreich), ein kluger und ritterlicher Prälat, nahm, nachdem er schon einmal das Heilige Land besucht hatte, 1095 auf der Kirchenversammlung zu Clermont als der erste das Kreuz aus der Hand Papst Urbans II. und ward von diesem zu seinem Legaten während des