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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ägĭon; Agiotage

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Ägion - Agiotage.

Münzen eine größere Zahl neuer mit gleicher Benennung prägte, welche ebenso wie jene gesetzliches Zahlungsmittel waren. Infolgedessen wurden für Zahlungen nach außen nur die schwereren Münzen verwendet und für diese beim Umtausch gegen neue Münzen ein A. entrichtet. Die gleiche Wirkung konnte eine durch den Verkehr bewirkte allmähliche Verschlechterung der Münzen haben. In den Kulturländern der Gegenwart kommen fiskalische Ausbeutungen der genannten Art nicht mehr vor, auch wird dafür Sorge getragen, daß Münzen, welche über ein bestimmtes Maß abgenutzt sind, dem Verkehr entzogen werden. Ein A. bildet sich heute einmal durch die Verwendung verschiedener Metalle zu Kurantmünzen, dann durch Emission von Papiergeld. Hat ein Land Doppelwährung, sind also Gold und Silber in einem bestimmten Verhältnis zu einander ausgeprägt und in beliebigen Mengen gesetzliches Zahlmittel, so wird, wenn der Weltmarktpreis mit jenem Verhältnis nicht übereinstimmt, die Münze, deren Metall höher geschätzt wird, ein A. erhalten. So ist im französischen Münzsystem Gold zu Silber im Verhältnis von 1:15,5 ausgeprägt, d. h. aus 15,5 kg Feinsilber werden ebensoviel Franken ausgebracht wie aus 1 kg Feingold. Nun stand der Goldpreis vor 1848 höher, 1 kg Gold galt soviel wie 15,75 kg Silber. Infolgedessen wurde für Zahlungen nach auswärts das wertvollere Gold verwendet, die silbernen 5-Frankstücke bildeten die Hauptverkehrsmünzen, und die Goldmünzen hatten ein A. bis zu 1½ Proz. Als in den 50er Jahren mit Entdeckung der kalifornischen und australischen Goldfelder der Goldpreis sank, so daß 15,2-15,3 kg Feinsilber schon soviel galten wie 1 kg Feingold, wurden Silbermünzen gegen ein A. zur Ausfuhr nach Asien gesucht, und es strömte wieder Gold nach Frankreich zurück, wo es, zur Münze umgewandelt, zu dem gesetzlich bestimmten Verhältnis als Zahlungsmittel genommen werden mußte. Nach 1870 trat wieder das umgekehrte Verhältnis ein, doch schützte man sich durch Suspension der Silberausprägung dagegen, daß Gold gegen A. aufgekauft und dem Land entzogen wurde. Werden in Ländern der einfachen Währung Goldmünzen in beschränkter Menge ausgeprägt und dieselben an Staatskassen zum sogen. Kassenkurs angenommen oder gewohnheitsmäßig tarifiert, so können dieselben bei einer Änderung des Goldpreises ebensowohl A. wie Disagio erhalten. Dasselbe ist überhaupt bei allen zwischen einfacher und Doppelwährung sich bewegenden Zuständen der Fall. Überhaupt ist das A. eine Folge davon, daß eine bestimmte, nur in verhältnismäßig beschränkter Menge vorhandene Geldsorte für bestimmte Zwecke besonders gesucht wird. Als Mitte der 70er Jahre in Deutschland bei ungünstiger Zahlungsbilanz Gold für die Ausfuhr nach England und Amerika begehrt wurde, bezahlte man dasselbe mit einem A. von 1 Proz. Das A. kann dann besonders hoch steigen, wenn bei herrschender Geldknappheit rasch größern Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden muß, ohne daß vorhandene Bankvorräte dem Verkehr erschlossen werden. So wurde auch die französische Ausstellung von 1878 zu einer Ursache, den Kurs der zum Besuch derselben nötigen französischen Münze zu steigern. Ferner kann in rechtsunsichern Zeiten, wie in Paris im Mai 1848, der Goldpreis infolge davon über pari sich erheben, weil Gold sich leichter verbergen und transportieren läßt als Silber und deswegen dem letztern vorgezogen wird. Weit größer als bei Münzen sind die Kursschwankungen bei dem Papiergeld. Für dasselbe kann A. gezahlt werden, wenn dem emittierenden Staat volles Vertrauen geschenkt und das nur in beschränkter Menge vorhandene Papier für Aufbewahrung und Versendung von Geld gesucht wird. Doch findet hier das A. schon bald eine Schranke in der Verbesserung der Transporteinrichtungen, der Geld- und Kreditinstitute oder auch in der Geneigtheit zur Mehremission. Weit häufiger als ein A. tritt bei dem Papiergeld (s. d.) ein Disagio ein, wenn dasselbe in einer im Verhältnis zum Staatskredit und zum Verkehrsbedarf zu großen Menge ausgegeben wird. Hat nun das Papiergeld Zwangskurs, so daß es für die Preisbemessung dient, so spricht man nicht von einem Disagio des Papiergelds, sondern von einem A., welches für Münze gezahlt wird. Ein solches A. kommt in allen Ländern der Papierwährung dann vor, wenn letztere als solche durch Entwertung des Papiers eine praktische Bedeutung erlangt. Es verschwindet, sobald die Barzahlung mit ausreichendem Erfolg wieder eingeführt wird, d. h. wenn Sorge getragen wird, daß Papier jederzeit gegen bar umgetauscht werden kann und so der Überfluß an Papier aus dem Verkehr abgestoßen wird. In Österreich-Ungarn wurde lange Zeit für Silber A. gezahlt, d. h. der Silbergulden wurde zu einer höhern Summe als zu einem Papiergulden, bez. zu 100 Kreuzer in Scheidemünzen genommen. War z. B. in Wien Silber zu 120 notiert, so waren 100 Fl. österr. Währ. Silber gleich 120 Fl. österr. Währ. Papier. Infolge der Silberentwertung der neuern Zeit ist dieses A. verschwunden, an seine Stelle aber dasjenige des Goldes (gegen Silber und Papier) getreten. In Italien und in Nordamerika wurde das Disagio des Papiergelds (1 Doll. Gold stand 1864 auf 2,80 Doll. Papier) durch Aufnahme der Barzahlung beseitigt.

In einem andern Sinn bezeichnet man auch als A. den Betrag, um welchen eine Geldsorte eine für gewisse Rechnungen übliche Summe übersteigt. So erhielt man in Frankreich früher für 1 kg Feingold, aus welchem 3444 4/9 Frank ausgeprägt wurden, 3434,44 Fr., indem 10 Fr. zur Deckung der Prägekosten zurückbehalten wurden. Den in Prozenten bemessenen Überschuß des Goldpreises über 3434,44 (heute 3437) Fr. nennt man ebenfalls A. Ähnlich ist es bei dem Silber, für welches als Einheit 218,89 Fr. angenommen werden, während aus 1 kg Feinsilber 222 2/9 Fr. ausgemünzt werden. Endlich spricht man auch wohl von einem A. der Wechsel und Effekten, insbesondere auch der Aktien, wenn deren Kurs über pari steht. In vielen Ländern (Frankreich) wendet man jedoch statt A. die Bezeichnung "Prämie" an.

Ägĭon, Küstenstadt im alten Achaia, Sitz der achäischen Bundesversammlung beim Tempel des Zeus Homagyrios, mit zahlreichen Heiligtümern, von denen aber infolge häufiger Erdbeben nichts erhalten ist. Jetzt Vostitsa.

Agiotage (franz., spr. aschĭotahsch) nennt man den Betrieb von Spekulationsgeschäften, welche, ohne daß wirklich Kauf und Verkauf beabsichtigt sind, lediglich aus Preisschwankungen im Geld-, Waren- und Effektengeschäft Vorteil zu ziehen suchen, namentlich solche Spekulationen, welche sich unsolider und selbst unredlicher Mittel, wie der Verbreitung falscher Gerüchte, trügerischer Reklame etc., bedienen, um die Kurse künstlich zu treiben und zu drücken. Die A. ist also in diesem Sinn gleichbedeutend mit dem Betrieb verwerflicher Differenzgeschäfte (s. d.) und wird deswegen auch oft schlechthin als Wind- und Schwindelhandel (in England stock-jobbery) bezeichnet. Das Agiotagetreiben gewinnt um so mehr den Cha-^[folgende Seite]