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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Angelfischerei

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Angelfischerei.

Fall den Rücktritt gestatte, wie das französische bürgerliche Recht. Wird dem Angeldgeber der Rücktritt vom Vertrag gegen Verlust des Angeldes gestattet, so heißt letzteres Reugeld (Wandelpön, Reukauf), beim Lieferungsgeschäft Prämie, welche hier nicht nur beim wirklich erfolgenden Rücktritt, sondern schon für das Recht zu demselben gewährt wird. Das A. im gewöhnlichen Sinn wird bei Erfüllung des Vertrags von dem zu zahlenden Kauf- oder Mietgeld in Abrechnung gebracht, so daß es zugleich als im voraus geleistete Abschlagszahlung zu betrachten ist. Das dem Gesinde beim Dingen eingehändigte A. (Leikauf) wird jedoch demselben in der Regel als Geschenk belassen. Vgl. v. Jagemann, Die Daraufgabe (Berl. 1873).

Angelfischerei, der Fang von Fischen an Angeln, d. h. an eigentümlichen, gewöhnlich mit einem Köder versehenen Haken, die an Leinen befestigt in das Wasser gelegt werden. Schon die ältesten Völker betrieben die A. mit anfangs höchst unvollkommenen, aus Stein, Horn, Knochen oder Pflanzendornen gefertigten und an biegsamen Wurzeln oder Bastschnüren befestigten Haken, die in den verschiedensten Ländern unter den ältesten Spuren des vorgeschichtlichen Menschen gefunden werden, und ähnlich primitive Geräte sind vielfach bei wilden Völkerschaften noch jetzt im Gebrauch.

Bei der gewerbsmäßigen A., welche viele Tausende von Fischern aller Nationen beschäftigt und ungeheure Mengen von Dorscharten, Plattfischen, Makrelen, Aalen, Stören etc. liefert, werden teils einzelne, an langen Schnüren befestigte Haken gebraucht (Handleinenfischerei), teils lange, mit Hunderten, ja Tausenden von Haken armierte Schnüre (Langleinenfischerei), die schwimmend oder auf dem Grund ausgelegt werden (s. Fischerei). Der Liebhaber, welcher die A. als Sport betreibt, bedient sich hauptsächlich der von Erwerbsfischern weniger gebrauchten Handangel. Von Engländern und Amerikanern schon lange mit großer Vorliebe kultiviert, findet der Angelsport neuerdings auch in Deutschland zahlreichere Anhänger.

Die Handangel besteht im allgemeinen aus der Angelrute, der Schnur und dem Haken. Die Angelrute muß bei einer Länge von 3-6 m ein geringes Gewicht und große Festigkeit und Elastizität besitzen, ihr Schwerpunkt muß nahe dem Griffende liegen, und sie muß sich, an der Spitze belastet, in ganzer Ausdehnung, nicht nur am dünnen Ende, biegen. Als Material dienen verschiedenartige Holz- und Rohrarten; besondern Ruf haben die amerikanischen, aus Streifen der harten Rinde des Bambusrohrs geschlitzten, natürlich sehr teuern Ruten. Gewöhnlich bestehen bessere Angelruten aus drei oder mehr je ca. 1 m langen Stücken, die mittels metallener Hülsen fest miteinander verbunden werden können. An der Spitze und auf den einzelnen Stücken der Rute werden kleine, aufstehende, glatte Metallringe angebracht, durch welche die Angelschnur gezogen wird, die man auf einer nahe dem Griffende befestigten Holz- oder Metallrolle mittels einer Kurbel aufrollt. Die Rolle muß sich sehr leicht drehen, um die Schnur schnell und ohne Widerstand ablaufen zu lassen; sehr vorteilhaft ist es, eine leicht ein oder auszurückende Federhemmung an ihr anzubringen. Die Angelschnur setzt sich aus der 30-120 m langen Rollschnur und dem Vorfach zusammen, welch letzteres nur eine geringe Länge hat und Floß, Senker und Haken trägt. Die Rollschnur wird aus Pferdehaaren oder besser aus 6-8 Strähnen fester Seide geflochten und in letzterm Fall gewöhnlich gefirnißt; für besondere Zwecke werden jedoch auch ungefirnißte Seidenschnüre gebraucht, die leichter durch die Ringe gleiten und ihrer größern

^[Abb.: Fig. 1. Angelrute. Fig. 2. Knoten. Fig. 3. Schleife. Fig. 4. Einfache Haken. Sneck bend. Limerick. Kirby. Pennel. Kendal round bend. Fig. 5. Doppelte und dreifacher Haken. Fig. 6. Angewundener Haken. Fig. 7. Haken mit Plättchen.]