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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Angelico; Angelikabaum; Angeln; Angelo; Angelolatrie; Angelologie; Angelophanie; Angelsachsen

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Angelico - Angelsachsen.

Angelico, Fra Giovanni, Maler, s. Fiesole 1).

Angelikabaum, s. Aralia.

Angeln, Landschaft im preuß. Regierungsbezirk Schleswig, zwischen dem Flensburger Busen und der Schlei, ein durch Fruchtbarkeit und Schönheit ausgezeichnetes Hügelland, angeblich die Heimat der 449 nach England ausgewanderten Angeln (s. d.). Hauptort ist Kappeln.

Angeln (Angili), german. Volk, in der noch jetzt nach ihnen benannten Gegend an der Ostsee zwischen Schleswig und Flensburg wohnhaft, schifften von dort 449 n. Chr. mit Sachsen und Jüten nach Britannien hinüber. Dort nahmen sie vorzüglich in Ostanglia, Northumberland und Mercia Wohnsitze, fortan mit ihren Bundesgenossen als Angelsachsen (s. d.) ein mächtiges Volk bildend.

Angelo, Michel, s. Michelangelo.

Angelolatrie (griech., "Anbetung der Engel") kam in der christlichen Kirche schon in den ersten Jahrhunderten auf. Das zweite Nicäische Konzil und ihm folgend das Tridentinum statuierten nur eine Verehrung der Engel wegen ihrer Macht und Vollkommenheit, im Unterschied von ihrer Anbetung. Der Protestantismus verwirft beides.

Angelologie (griech.), in der Dogmatik die "Lehre von den Engeln", bisweilen auch bloß die Lehre von den guten Engeln und dann der Dämonologie entgegengesetzt.

Angelophanie (griech.), Engelserscheinung.

Angelsachsen, Name des aus Angeln, Sachsen und Jüten gemischten Volks, das um die Mitte des 5. Jahrh. die Eroberung des romanisierten, aber etwa seit 410 von den römischen Legionen verlassenen Britannien begann. Der Sage nach landeten die A., von den Briten gegen die Pikten und Skoten zu Hilfe gerufen, um 449 unter Hengist und Horsa in Britannien und verbreiteten sich von der ihnen zuerst eingeräumten Insel Thanet aus weiter über das Land. In Wirklichkeit fehlt es an allen zuverlässigen Nachrichten über die sich über einen Zeitraum von etwa 150 Jahren erstreckenden blutigen Kämpfe, durch welche der Süden und Osten Britanniens in den Besitz der A. kam und die keltisch-britische Bevölkerung auf Irland, Wales und die schottischen Hochlande beschränkt wurde. Von den zahlreichen kleinen Königreichen, in welche die A. nach der Eroberung zerfielen, blieben in der nächsten Zeit sieben oder acht größere bestehen, welche die andern absorbierten: Essex, Wessex, Sussex, Kent (Ost- und Westkent), Mercia, Northumberland, Ostangeln. Diese bezeichnet man als die angelsächsische Heptarchie, obwohl, von vorübergehenden Verbindungen abgesehen, eine dauernde staatsrechtliche Vereinigung zwischen ihnen nicht bestand. Die A. waren zur Zeit der Eroberung Heiden. Zur Verkündigung des Christentums sandte Papst Gregor I. um 590 den Mönch Augustinus mit mehreren Gehilfen, und seit der Bekehrung Ethelberts, Königs von Kent (597), verbreitete sich das Christentum schnell über alle Reiche der A. An der Spitze der angelsächsischen Kirche stand das Erzbistum Canterbury, dessen Erzbischof Theodor seit 668 die kirchliche Organisation der Insel unter seiner Oberleitung durchführte. Mit Rom blieb diese von dort aus gegründete Kirche dauernd in enger Verbindung, die unter anderm in der Zahlung des Romschosses oder Peterspfennigs, einer etwa 790 von König Offa von Mercien zuerst eingeführten, jährlich an den Papst zu entrichtenden Abgabe von einem Penny für jede Feuerstelle, sowie in der Errichtung einer Schule in Rom zur Ausbildung junger A. ihren Ausdruck fand. Nach 800 vereinigte König Egbert von Wessex die sieben Reiche der A. zu einem Ganzen, das er Anglien (England) genannt haben soll. Seine Nachfolger hatten mit den Normannen (Dänen) zu kämpfen, deren Einfälle in England seit der Mitte des Jahrhunderts immer gefahrdrohender wurden. Erst Alfred d. Gr. (s. d.), der 871 den Thron bestieg, drängte sie zurück, nachdem sie den größten Teil Englands bereits erobert hatten. Unter seinem Sohn Eduard I. erhoben sie sich aufs neue, erlitten aber 938 von König Athelstan eine entscheidende Niederlage bei Brunanburg in Northumberland. Unter dem schwachen Ethelred II. wiederholten sich seit 991 die Einfälle der Dänen, welche einen Tribut erzwangen und 1016 nach dem Tod seines Sohns Edmund Eisenseite das Land eroberten. Erst 1042 kam mit Eduard III., dem Bekenner, wieder ein angelsächsischer Fürst auf den Thron; als aber mit ihm 1066 der sächsische Königsstamm erlosch, bestieg nach dem Willen der Edlen der mächtige Graf Harald den angelsächsischen Thron. Nach dessen Fall in der Schlacht bei Hastings (14. Okt. 1066) und der Eroberung des Landes durch Herzog Wilhelm von der Normandie verschwand das Reich der A., während noch Jahrhunderte vergingen, bis die A. mit ihren Besiegern, den Normannen, zu einem Ganzen verschmolzen und der Nationalcharakter selbst das Fremde und Ausländische zu Zugeständnissen zwang, die noch heute in den Zuständen Englands, besonders in seiner Sprache und Verfassung, nicht zu verkennen sind.

Seinen gesellschaftlichen Zuständen nach zerfiel das Volk der A. in zwei Klassen: Freie (Ceorls) und Unfreie (Theows), zu denen auch die im angelsächsischen Gebiet gebliebenen unterworfenen Briten zählten. Aus der Zahl der Freien hob sich der alte Geburtsadel der Eorlas (Earls, nordisch Jarls) und Äthelinge heraus. Zu ihm gehörten später auch die Mitglieder der Gefolgschaft (Gesith) des Königs, die, soweit sie Kriegsdienste leisteten, als Thans (Thegns) bezeichnet werden, und zur Würde eines Thans stiegen alle diejenigen empor, die wenigstens fünf Heiden Land besaßen und davon Kriegsdienste leisteten.

An der Spitze der Regierung stand der König als oberster Heerführer und Richter, welcher die einzelnen Grafschaften durch von ihm ernannte Grafen oder Herzöge (Ealdorman, Heretoga, später Eorl genannt) und Sheriffs verwalten ließ. Der König wurde gewählt, doch so, daß die Wahl in der Regel auf die Mitglieder des regierenden Hauses beschränkt war, und daß also, von Ausnahmefällen abgesehen, die Königswürde in der Praxis erblich war. Dem König zur Seite stand der Witenagemot, die Versammlung der Witan (Weisen), an der die Bischöfe, die Ealdormen der Grafschaften und eine Anzahl der königlichen Thans teilnahmen. Sie wählte die Könige, bewilligte Steuern und Landverleihungen, gab Gesetze und entschied in allen wichtigen Angelegenheiten des Staats und der Kirche sowie in Rechtssachen der Großen. Das Land zerfiel in Gaue (shires, sciras) oder Grafschaften, Hundreds oder Cents und in Tithings oder Zehntschaften. Auch Stadtbezirke (townships) und befestigte Stadtbezirke (Burgen, burhs) wurden unterschieden. Für die Hunderte gab es eine monatlich zusammentretende Gerichtsversammlung (Hundredgemot); die Versammlung der Grafschaft unter dem Sheriff (Sciregemot) fand zweimal im Jahr statt und hatte ebenfalls wesentlich gerichtliche Funktionen. Die ältesten Gesetzesaufzeichnungen der A. sind die von Kent, die aus dem 7., und die von Wessex und Mercia, die aus dem