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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Arnolfo di Cambio; Arnott; Arnould; Arnsberg

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Arnolfo di Cambio - Arnsberg.

gierung fortgejagten Auditeurs hin, in einem besondern Bericht die Sache so darstellte, als sei der Müller durch Entziehung des Wassers außer stand gesetzt, den Erbzins zu zahlen. Der König glaubte dem letztern Bericht und ließ sich von seinem hartnäckigen Mißtrauen gegen die Beamten durch nichts mehr abbringen. Weder ein ausführliches Gutachten der Küstriner Regierung noch die Bestätigung der Entscheidung derselben durch das Kammergericht, an welches die Sache 28. Nov. 1779 verwiesen worden war, welches aber allerdings die ausführliche Begründung seines Spruchs dem König nicht mitteilte, konnten Friedrich II. überzeugen, daß Arnold nicht Unrecht geschehen; er hielt alles für eine wissentliche Rechtsverdrehung zu gunsten der Edelleute Gersdorff und Schmettau. Er ließ die drei an der Sentenz beteiligten Kammergerichtsräte Ransleben, Graun und Friedel 11. Dez. vor sich kommen und, da sie bei ihrer Meinung blieben, ins Gefängnis abführen; der Großkanzler v. Fürst erhielt seine Entlassung. Der König befahl darauf dem Staatsminister v. Zedlitz, für die strenge Bestrafung der Räte zu sorgen. Da sich dieser ebenso wie der Kriminalsenat des Kammergerichts dessen weigerte, verurteilte der König 1. Jan. 1780 zwei jener Räte, Graun und Friedel, und mehrere Mitglieder der Küstriner Regierung aus eigner Machtvollkommenheit zur Kassation, zu einjährigem Festungsarrest sowie zur Zahlung des von Arnold erlittenen Schadens und befahl, daß der Müller wieder in Besitz der Mühle gesetzt werde. Die Verurteilten blieben bis 5. Sept. 1780, bis sie Arnold entschädigt hatten, in Spandau und wurden nicht wieder angestellt. Erst nach Friedrichs Tod wurde das Verfahren revidiert, die Beamten für unschuldig erklärt und ihr Verlust ihnen ersetzt. Friedrich II. hatte 14. Dez. 1779 in der "Spenerschen Zeitung" das 11. Dez. von ihm selbst aufgenommene Protokoll publizieren und den Justizkollegien die strengste Unparteilichkeit aufs schärfste anempfehlen lassen, da Prinz und Bauer, Bettler und König vor der Justiz gleich seien. So ungerecht Friedrichs Verfahren gegen die Beamten war, für welche das Berliner Publikum offen Partei ergriff, so machte doch dieses so entschiedene Eintreten für die niedern Stände großes Aufsehen und verschaffte ihm im Ausland den Ruhm des gerechtesten Königs. Er selbst sah später ein, daß er getäuscht worden war, hielt aber ein abschreckendes Beispiel gegen die Großen dennoch für nötig. Übrigens gab der Fall den Anstoß zu der Beschleunigung der neuen Prozeßordnung, die 1781 erschien, und der Vollendung des Landrechts. Vgl. Sengebusch, Historisch-rechtliche Würdigung der Einmischung Friedrichs d. Gr. in die Rechtssache des Müllers Arnold (Altona 1829); die Urkunden bei Preuß, Friedrich d. Gr., Bd. 3, Anhang (Berl. 1834), und dessen "Geschichte des Arnold-Gersdorffschen Prozesses" (in der "Zeitschrift für preußische Geschichte" 1864).

Arnolfo di Cambio, ital. Architekt und Bildhauer, geboren um 1232 zu Colle di Val d'Esta im Florentinischen, war ein Schüler des Niccolò Pisano und starb 1310. Seine Hauptwerke sind: die gotische Klosterkirche Santa Croce; der Plan des großartigen Doms Santa Maria del Fiore zu Florenz, dessen Bau er von 1294 bis zu seinem Tod leitete; das gotische Tabernakel in der Kirche San Paolo bei Rom (1285) und das Grabmal des Kardinals de Braye in San Domenico zu Orvieto, eine Verbindung von Architektur, Skulptur und Mosaik.

Arnott, Neill, Arzt, geb. 1788 zu Dysart bei Montrose, studierte seit 1801 in Aberdeen und London, fungierte als Wundarzt im Dienste der Ostindischen Kompanie, ließ sich 1811 in London nieder und ward 1837 Leibarzt der Königin. Er hielt Vorträge über Physik, erfand einen nach ihm benannten Ventilator und Ofen, das Wasserbett und andre Vorrichtungen für medizinische Zwecke und förderte besonders auch das Sanitätswesen. Er starb 2. März 1874. A. schrieb: "Elements of physics" (7. Aufl., Lond. 1876); "Treatise on the smokeless fireplace" (1855); "A survey of human progress towards higher civilization" (2. Aufl. 1862).

Arnould (spr. arnuh), Sophie, berühmte franz. Schauspielerin, geb. 14. Febr. 1744 zu Paris, erhielt eine gute Erziehung und kam in die königliche Kapelle, 1757 zur Oper, an der sie bis 1778 der Liebling des Pariser Publikums war. A. glänzte ebensosehr durch ihren reinen, lebhaften und ausdrucksvollen Gesang wie durch ihr schönes Spiel. Nicht weniger bezaubernd war ihre Liebenswürdigkeit außerhalb des Theaters. Eine zweite Ninon, sah sie die geistreichsten und gelehrtesten Männer in ihrem Hause; selbst d'Alembert, Diderot, Mably, Duclos und J. J. Rousseau ehrten sie durch ihre Besuche. Dorat, Bernard, Marmontel und Favart haben sie besungen. Daß sie dabei von lockern Sitten gewesen, dürfte nach allem unbezweifelt sein. Ihr zuweilen sehr beißender Witz machte so großes Glück, daß man ihre Bonmots unter dem Titel: "Arnoldiana" sammelte. Sie starb 1803. Lamotte-Langon gab ihre "Memoiren" heraus (Par. 1837, 2 Bde.). Vgl. Goncourt, Sophie A., d'après sa correspondance et ses mémoires inédits (Par. 1877).

Arnsberg, Hauptstadt der ehemaligen Grafschaft, jetzt des gleichnamigen preuß. Regierungsbezirks in der Provinz Westfalen, liegt an einem Berg, der auf drei Seiten von der Ruhr umflossen wird und auf seinem Gipfel die Ruinen des alten Stammschlosses der Grafen von A. trägt, und an der Linie Schwerte-Scherfede der Preußischen Staatsbahn, ist Sitz der Regierung, einer Oberpostdirektion, eines Land- u. Schwurgerichts (s. unten), eines Amtsgerichts, eines Landratsamts, eines Hauptsteueramts, einer Handelskammer etc., hat 1 kath. Gymnasium, 2 katholische und 1 ev. Kirche, 1 Eisenbahnreparaturwerkstätte, Papier- und Holzstofffabrikation, 1 Gas- und Wasserleitung, 1 Dampfmahlmühle und (1880) 6131 Einw., darunter 1199 Evangelische und 117 Juden. - Der Hof A. befand sich schon Anfang des 11. Jahrh. im Besitz der Grafen von Werl, der Vorfahren der Arnsberger Grafen, und 1164 erscheint A. bereits als Stadt. Im 13. Jahrh. erhielt es Mauern und wurde Mitglied der Hansa; auch war hier ein Hauptstuhl der Frei- oder Femgerichte. Nach der Besitznahme durch Köln (1368) wurde A. häufig Residenz der Kölner Kurfürsten sowie Sitz der westfälischen Kanzlei und der Landtage. Die ehemalige Grafschaft A., im Zentrum des Herzogtums Westfalen, etwa 1000 qkm groß, von der Ruhr und Möhne durchströmt, jetzt unter die preußischen Kreise A. und Meschede verteilt, umfaßte wahrscheinlich den alten sächsischen Gau Engern (Pagus Angaria) und ward von Grafen verwaltet, die sich seit dem Ende des 11. Jahrh. nach A. benannten. Unter ihnen ist am bedeutendsten Friedrich der Streitbare (gest. 1124), ein Enkel Ottos von Nordheim; er begleitete 1110 Heinrich V. nach

^[Abb.: Wappen von Arnsberg.]