Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Belgien

659

Belgien (Geschichte 1874-1884).

war es nicht zu verwundern, wenn nach Erlaß des deutschen Jesuitengesetzes und der preußischen Maigesetze die belgische Presse eine sehr heftige Sprache gegen Deutschland führte, obgleich B. die Wahrung seiner Unabhängigkeit gegenüber den französischen Eroberungsplänen nur der Haltung Deutschlands zu danken hatte. Daß auch die offiziöse Presse und die Bischöfe in ihren Hirtenbriefen dieses Beispiel nachahmten, ja Adressen an die preußischen Bischöfe erlassen wurden, welche diese zur weitern Auflehnung gegen die Staatsgesetze aufforderten, veranlaßte den deutschen Reichskanzler 1874 und 1875 zu diplomatischen Schritten beim belgischen Ministerium, welche zur Folge hatten, daß die Sprache mäßiger wurde.

Die Mißstimmung im Land gegen die Herrschaft der klerikalen Partei wuchs inzwischen und verhalf den Liberalen bei den Gemeindewahlen 26. Okt. 1875 zu mehreren Siegen. Auch vollzog sich allmählich eine Annäherung zwischen den vlämischen und den wallonischen Liberalen, welche die schroff ablehnende Haltung der alten Doktrinäre gegen die vlämische Sprache aufgaben. Aber die Hoffnung, daß schon bei der Neuwahl der Hälfte der Kammern 13. Juni 1876 die klerikale Majorität gestürzt werden könne, erfüllte sich noch nicht. Durch rücksichtslosen Terrorismus und offenbare Wahlkorruption errang der Klerus namentlich in Antwerpen wiederum den Sieg. Bara beantragte im Namen der Liberalen nach Eröffnung der Kammern 14. Nov. die Beanstandung der Wahlen in Antwerpen, Brügge und Ypern, indem er die von der Geistlichkeit ausgeübte Wahlkorruption enthüllte. Aber die Wahlen wurden 23. Nov. sämtlich von der klerikalen Majorität genehmigt, und Malou versprach nur fürs nächste Jahr Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Wahlkorruption. Dieses Gesetz, welches übrigens auch die Zahl der städtischen Deputierten vermehrte, ward 7. Juli 1877 mit 73 gegen 22 Stimmen von der Zweiten Kammer angenommen, nachdem Malou einen Paragraphen, welcher die Beeinflussung der Wahlen im Beichtstuhl für erlaubt erklärte, zurückgezogen hatte.

Diese Nachgiebigkeit gegen die Liberalen erbitterte die Geistlichkeit aufs höchste. Die eigentlichen Ultramontanen waren überhaupt mit der Regierung, so willfährig sie sich auch gezeigt hatte, in keiner Weise zufrieden. Während sie früher die belgische Verfassung mit dem Grundsatz der Freiheit der Kirche als Muster hingestellt, Preß- und Vereinsfreiheit gepriesen hatten, erklärten sie nun, da die Kirche ihre Freiheit zu einer Ungeheuern Machtentfaltung benutzt hatte und der Papst in B. mächtiger war als in Rom selbst, da sie mithin hoffen konnten, B. zu einem zweiten Kirchenstaat umzugestalten, diese vielgerühmte Verfassung für gottlos und mit den Rechten der Kirche unvereinbar und forderten, daß die politischen und sozialen Verhältnisse nach den Vorschriften des Syllabus geordnet werden müßten. Diese Ausschreitungen schwächten jedoch die Klerikalen als politische Partei und stachelten die Liberalen zur Einheit und zur äußersten Kraftanstrengung bei den Ergänzungswahlen an, welche 11. Juli 1878 stattfanden. Und wirklich errangen die Liberalen einen über alle Erwartung glänzenden Sieg, indem ihnen namentlich Antwerpen zufiel, so daß sie im Senat eine Majorität von sechs, in der Zweiten Kammer eine von elf Stimmen erhielten. Am 12. Juni reichte das Ministerium d'Aspremont-Lynden-Malou seine Entlassung ein, und der König beauftragte Frère-Orban mit der Bildung eines neuen Kabinetts, welches 20. Juni zu stande kam. Die Kammern wurden im Juli zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenberufen und genehmigten vor allem die Errichtung eines Unterrichtsministeriums, um ein neues Unterrichtsgesetz auszuarbeiten, das die Herrschaft des Klerus über die Schule einzuschränken bestimmt war. Das neue Gesetz ward den Kammern 1879 vorgelegt; es ging im wesentlichen auf das Gesetz von 1842 zurück, das der Klerus bisher einfach unbeachtet gelassen, erneuerte und verschärfte die Bestimmungen über die Staatsaufsicht und beschränkte die Thätigkeit der Geistlichkeit auf den Religionsunterricht. Das Gesetz ward nach langen Debatten von den Kammern genehmigt und 10. Juli 1879 verkündet. Der Klerus erhob nicht bloß Protest, sondern belegte die Staatsschulen ohne weiteres mit dem Bann, um die Eltern zu zwingen, ihre Kinder in die freien, vom Klerus errichteten Schulen zu schicken. Indes hatte er dabei keinen durchschlagenden Erfolg. Die Regierung blieb fest. Sie versuchte anfangs, den Papst Leo XIII. zu veranlassen, daß er mäßigend auf die belgische Geistlichkeit einwirke. Dieser ging scheinbar darauf ein. Als die Regierung aber 1880 erkannte, daß die römische Kurie heimlich den Widerstand der Bischöfe sogar gebilligt hatte, trug sie kein Bedenken, die diplomatischen Beziehungen zum päpstlichen Stuhl abzubrechen. Im J. 1881 wurde die Zahl der Staatsgymnasien (Athenäen) verdoppelt. Am Wahlgesetz wurden mehrere Änderungen vorgenommen, um der ultramontanen Korruption vorzubeugen. An der Durchführung des Schulgesetzes wurde eifrig gearbeitet, um das Volk von den klerikalen Fesseln zu befreien. Die öffentliche Meinung schien durchaus auf seiten der liberalen Regierung zu stehen. Die Feier des 50jährigen Bestandes der belgischen Unabhängigkeit im August 1880 war eine glänzende.

Ein wunder Punkt für das Ministerium Frère-Orban waren die Finanzen; das Defizit im Staatshaushalt wuchs mit jedem Jahr, und man sah sich zu neuen Steuern und zur Erhöhung bestehender genötigt. Um so wirksamer war die Agitation der Ultramontanen gegen die Staatsschulen, welche das Budget allerdings mit großen Kosten belasteten. Dazu kam, daß eine radikale Fraktion unter Führung des Brüsseler Deputierten Janson die Einheit in der liberalen Partei durch unzeitgemäße Anträge störte und besonders durch das Verlangen des allgemeinen Wahlrechts bei den Kammerwahlen die besitzenden Klassen beunruhigte. Die Neuwahlen für die Deputiertenkammer 10. Juni 1884 fielen daher zu ungunsten der Liberalen aus; namentlich verloren sie durch ihre Uneinigkeit sämtliche Sitze in Brüssel, die an eine sogen. Mittelpartei, verschämte Klerikale, fielen. Die Mehrheit der ultramontanen Partei betrug 32 Stimmen. Die im Juli folgenden Senatswahlen ergaben eine klerikale Majorität von 17 Stimmen. Das liberale Ministerium trat sofort ab und wurde durch ein streng ultramontanes unter Malou ersetzt. Dieses stellte sofort die diplomatischen Beziehungen mit der römischen Kurie her und brachte ein Schulgesetz in den Kammern ein, welches den Gemeinden gestattete, die Staatsschule aufzuheben und eine klerikale freie Schule für die öffentliche zu erklären. Da die Stich- und Gemeindewahlen zeigten, daß das Land die schroffe Haltung der neuen Minister doch nicht billigte, so berief der König im Oktober 1884 ein gemäßigteres klerikales Kabinett unter Beernaert und Thonissen, welches das neue Schulgesetz in den Kammern zur Annahme brachte.