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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bergelohn; Bergen

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Bergelohn - Bergen.

(720 m) auf italienisches Gebiet und bei Chiavenna (317 m) in das vom Splügen herabkommende Valle San Giacomo übergeht. Diese unterste Stufe hat südliche Vegetation und erzeugt Kastanien und Wein, während die beiden obern einen völlig alpinen Charakter haben. Das B. beherbergt etwa 1700 Einw. italienischer Zunge und fast ausschließlich protestantischer Konfession. Gegenüber den großen Brauereien in Santa Croce (4 km östlich von Chiavenna) liegen unter einer tiefen Schicht von Felstrümmern begraben der reiche Ort Piuro (Plurs) und das Dörfchen Schilano, welche mit ihren gesamten 2500 Einwohnern 4. Sept. 1618 durch einen Bergsturz verschüttet wurden. Vgl. Lechner, Das Thal B. (Leipz. 1865).

Bergelohn, s. Bergen.

Bergen, in der Seemannssprache s. v. w. in Sicherheit bringen, daher bei starkem Winde die Segel niederholen (herabnehmen); dann ein Schiff oder dessen Ladung aus Seenot oder die Güter eines gescheiterten oder gestrandeten Schiffs ganz oder teilweise retten. Man unterscheidet hierbei Zivilbergung und Militärbergung, je nachdem die Seenot durch Sturm oder andre natürliche Ereignisse hervorgerufen oder das Schiff aus Feindesgewalt oder aus den Händen von Seeräubern gerettet worden ist. Wurde ein Schiff oder dessen Ladung durch dritte Personen geborgen, so können diese von dem Eigentümer eine Vergütung (Bergelohn, Bergegeld) beanspruchen. In England bestimmt der Admiralitätshof die Größe dieses Bergegeldes je nach der Größe der bestandenen Gefahr, der Arbeit und der Anstrengung des Bergenden, nach dem Werte des Schiffs und der Ladung etc.; es wird oft die Hälfte, ⅛ oder 1/10 vom Werte des Rettungsobjekts dem Berger zugesprochen. Der Bergelohn bei Wiedernahme eines Schiffs aus Feindeshand beträgt ⅛ seines Wertes oder seiner Ladung, wofern sie von einem königlichen Kriegsschiff, ⅙, wenn dieselbe von einem englischen Kaper oder einem andern englischen Schiff bewirkt wird; ist aber das Schiff vom Feind zu einem Kriegsschiff ausgerüstet worden, so bringt die Bergung dasselbe ganz in das Eigentum des Wiedernehmers. Das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 742) unterscheidet zwischen eigentlicher Bergung und Bergelohn einerseits und bloßer Hilfsleistung und Hilfslohn anderseits, je nachdem das Schiff oder die gerettete Ladung der Verfügung der Schiffsbesatzung bereits entzogen war oder die Hilfsleistungen der betreffenden Personen zu den Bemühungen der Schiffsmannschaft nur hinzugetreten sind. Der Betrag des im letztern Fall zu leistenden Hilfslohns soll ein geringerer sein als bei der eigentlichen Bergung. Der Bergelohn aber soll regelmäßig den dritten Teil des Wertes des Geborgenen nicht übersteigen und ohne den übereinstimmenden Antrag der Parteien nicht auf einen Quoteteil der geborgenen oder geretteten Güter und zwar nötigen Falls durch richterliches Ermessen festgesetzt werden. Der Anspruch auf Bergelohn geht verloren, wenn der Berger seine Dienste aufgedrungen oder wenn er von den geborgenen Gegenständen dem Schiffer, dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde nicht sofort Anzeige gemacht hat. Wurde noch während der Gefahr ein Vertrag über die Höhe des Bergelohns abgeschlossen, so kann derselbe wegen Übermaßes der zugesicherten Vergütung angefochten werden. Erfolgt die Bergung durch ein andres Schiff, so hat der Reeder desselben die Hälfte, der Schiffer ein Viertel und die Schiffsmannschaft das letzte Viertel nach Verhältnis der Heuer zu beanspruchen. Übrigens wird durch das B. eine persönliche Verpflichtung zur Entrichtung des Bergegeldes nicht begründet; doch steht dem Berger an den geborgenen Gegenständen ein Pfandrecht und bis zur Sicherstellung wegen seiner desfallsigen Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht zu, indem er die Rechte eines Schiffsgläubigers geltend machen kann. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 742 ff.; Hamburger Statuten, II, 17, 5; die deutsche Strandungsordnung hat an diesen Bestimmungen nichts geändert.

Bergen, norweg. Stift, grenzt nördlich an das Stift Drontheim, östlich an Christiania, südlich an Christiansand und westlich an die Nordsee und hat ein Areal von 38,511 qkm (699,4 QM.) mit (1876) 284,061 Einw. Die Haupterwerbszweige sind Viehzucht und Fischerei und etwas Fabrikbetrieb. Außer einigen Marmorbrüchen und den jetzt aufgegebenen Kupferwerken Ardal, Christiansgab und Grimmelin hat das Stift keine Bergwerke. Die Gebirgsbewohner verfertigen Holzwaren, Kämme, Bürsten, Netze, Geigen etc. Ausfuhrartikel sind: Produkte der Herden, Fische, Federn, Marmor und Mühlsteine. Zum Stift gehören zwei Ämter, die Stadt B., welche eigne Verwaltung hat, und der südlichste Teil der Vogtei Romsdal.

QKilom. Bevölkerung 1876 überhaupt auf 1 QKil.

Söndre-Bergenhus 15120 119303 8

Nordre-Bergenhus 18378 86208 5

Die Stadt Bergen 1 33830 -

Teil der Vogtei Romsdal 5012 44720 9

: 38511 284061 7

Die gleichnamige Hauptstadt des Stiftes, zugleich die einzige Stadt desselben (ehemals Björgin genannt), nach Christiania die wichtigste Handelsstadt und volkreichste Stadt Norwegens, liegt auf einem Vorgebirge, ganz von Wasser und nur im NO. von mehr als 650 m hohen Bergen umgeben, und wird durch hohe Mauern, die Forts Bergenhus, Sverresborg, Frederiksborg und die Batterie Christiansholm verteidigt. Seiner geschützten Lage verdankt B. ein verhältnismäßig sehr mildes Klima, doch regnet es sehr häufig (jährliche Regenmenge 83,2 Par. Zoll oder 2252 mm); die jährliche mittlere Temperatur beträgt 8,1° C., wie in Breslau, während sie in dem viel südlichern Christiania nur 5,3° C. beträgt. Die Stadt erhebt sich amphitheatralisch um den bequemen, sichern und tiefen, aber klippenreichen Hafen (Bergens Våg), der von sieben hohen nackten Bergen (die höchsten: Flöfjäll, Ulricken und Lyderhorn) überragt und von Wiesen, Gärten und Landhäusern umkränzt wird. An seiner westlichen Seite liegt die Zollkammer, wo auch die tiefgehenden Schiffe ankern können. B. besteht aus drei Teilen: der eigentlichen Stadt, dem Sandvigen und Nöstet. Die Straßen sind eng, uneben und schief; nur die Obere und Untere Sandstraße machen davon eine Ausnahme. Die Häuser sind meist von Holz, selten von Stein. B. hat 6 öffentliche Plätze (worunter der schöne Torvet oder Fischmarkt und der lebhafte Rathausplatz), eine Kathedrale und 3 andre Kirchen, während die Zahl der Kirchen und Klöster sich früher auf 30 belief, aber durch sieben große Feuersbrünste (davon vier allein im 18. Jahrh.) so vermindert wurde; ferner ein Rathaus und ein Manufakturhaus. Die Einwohner (1876: 33,830, mit den Vororten 38,573) nähren sich größtenteils von Handel; doch betreiben sie auch Fabriken, z. B. für Handschuhe, Leder, Seife, Angeln etc., Thransiedereien, Schiffbau. Der Wert der Einfuhr betrug 1881: 28,289,800 Kronen, der der Ausfuhr 20,194,000 Kr., 1882 bezüglich 27,957,000 Kr. und 17,855,600 Kr. Die Ausfuhr der Fischwaren betrug 15,462,400 Kr. Noch jetzt ist, wie zuzeiten der Hansa, der Fisch-^[folgende Seite]