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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Besitzsteuern; Beskiden; Beskow; Beslay; Besohlmaschine; Besoldung; Besonnenheit

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Besitzsteuern - Besonnenheit.

fähigkeit ist jedoch der Erwerb durch Stellvertreter eingeführt. Auch der Willensfähige kann den B. ebenso wie in eigner Person durch Stellvertreter erwerben. Verloren wird der B. dadurch, daß das eine oder andre der beiden Elemente (corpus und animus), also das körperliche Verhältnis zur Sache oder der Besitzwille, zerstört und der entgegengesetzte Zustand eingetreten ist. Dies ist aber in Beziehung auf das Corpus die Unmöglichkeit, sich beliebig in den Zustand faktischer Gewalt über die Sache zu setzen, und hinsichtlich des Besitzwillens der Wille, nicht mehr zu besitzen. Vgl. Savigny, Recht des Besitzes (Gießen 1806; 7. Aufl., hrsg. von Rudorff, Wien 1865); Jhering, Über den Grund des Besitzschutzes (2. Aufl., Jena 1869); Bruns, Das Recht des Besitzes (Tübing. 1848); Derselbe, Die Besitzklagen (Weim. 1874); Randa, Der B. nach österreichischem Recht (3. Aufl., Leipz. 1879); Meischeider, B. und Besitzschutz (Berl. 1875).

Besitzsteuern, s. v. w. Vermögenssteuern (s. d. und Steuern).

Beskiden, s. Bieskiden.

Beskow, Bernhard von, schwed. Dichter, geb. 19. April 1796 zu Stockholm, war der Sohn eines Kaufmanns und Bergwerksbesitzers, von dem er ein bedeutendes Vermögen erbte, das er mit großer Liberalität zur Unterstützung talentvoller Künstler anwendete, während er selbst für seine öffentlichen Dienste auf jede Besoldung verzichtete. Ausgerüstet mit Anlagen für Malerei; Musik und Dichtkunst, wandte er sich vorzugsweise der letztern zu. Wiederholt bereiste er das südliche Europa, ward 1814 in der königlichen Kanzlei angestellt, 1818 Protokollsekretär und 1824, in welchem Jahr er den großen Preis der schwedischen Akademie für sein Gedicht "Sveriges anor" gewann, Privatsekretär des Kronprinzen Oskar. Seit 1826 geadelt, wurde er 1830 Direktor der königlichen Bühne zu Stockholm, gab indessen 1832 diese Stellung wieder auf, erhielt 1833 das Amt eines Hofmarschalls und wurde zugleich zum beständigen Sekretär, später zum Präsidenten der schwedischen Akademie ernannt. Er starb 18. Okt. 1868. Schon in seinen frühsten Gedichten ("Vitterhets försök", Stockh. 1818) trat das nationale Element stark hervor, namentlich aber in dem erwähnten Gedicht "Sveriges anor" (deutsch: "Schwedens Ahnen", Lübeck 1838), in welchem sein Stil zugleich die größte Pracht entwickelte. Noch mehr Beifall als dieses fanden seine nationalen Dramen, wie: "Erik den fjortonde" (1828), "Torkel Knutsson" (1830), "Birger och hans att" (1836), "Gustaf Adolf i Tyskland" (1838) u. a., die zwar einer streng durchgeführten Handlung ermangeln, aber als historische Zeitbilder von großem Interesse sind und ohne Zweifel zu dem Besten gehören, was die schwedische Litteratur in dieser Gattung besitzt. Noch zu erwähnen sind seine "Vandringsminnen", Reiseerinnerungen (Stockh. 1833-34, 2 Bde.), und "Minnesbilder" (das. 1860-66, 2 Bde.); ferner die "Minnesteckningar", elegante und meisterhaft dargestellte Charakterzeichnungen von verstorbenen Mitgliedern der Akademie, und die durch dieselben Vorzüge ausgezeichneten historischen Schilderungen von Gustav III. ("Om Gustaf den tredje sa som konung och menniska", das. 1860 ff.) und Karl XII. ("Karl den tolfte", das. 1868-69, 2 Bde.), wenn dieselben auch eine strenge geschichtliche Kritik nicht bestehen können. Seine dramatischen Werke ("Dramatiska studier") erschienen in 3 Bänden (Stockh. 1836-38) und wurden von Öhlenschläger ins Deutsche übertragen (Leipz. 1841-43, 3 Bde.). Die 1870 veröffentlichten Lebenserinnerungen ("Lefnadsminnen") des Dichters umfassen nur dessen Jugend.

Beslay (spr. bäläh), Charles, franz. Sozialist, geb. 1794 in der Bretagne, übernahm nach in Paris erhaltener Vorbildung die Leitung des väterlichen Geschäfts dort, siegte 1830 bei den Wahlen über seinen legitimistischen Gegenkandidaten und gehörte zur liberalen Opposition. 1848 wieder in die Kammer gewählt, stand er auf seiten der republikanischen Partei und stimmte allein gegen den Antrag, auf Cavaignac die höchste Gewalt zu übertragen. Beim Staatsstreich Ludwig Napoleons 1851 eilte er in seine Heimat, um einen Aufstand zu organisieren, erhielt aber nicht die nötige Unterstützung. 1864 gehörte er zu den Gründern der Internationale und war 1871 Alterspräsident der Pariser Kommune, zu deren ehrenwertesten Mitgliedern er unbedingt zählte. Ihm verdankte die Banque de France ihre Rettung. Er starb Anfang April 1878 in Neuchâtel. B. veröffentlichte: "Mes souvenirs 1830, 1848, 1871" (Par. 1872), wertvoll für die Zeitgeschichte, und "La vérité sur la Commune" (das. 1877).

Besohlmaschine, s. Schuh.

Besoldung, das Einkommen, welches einem öffentlichen Beamten (des Staats, einer Gemeinde, einer Korporation etc.) für die ihm übertragene fortlaufende Dienstleistung verabreicht oder angewiesen wird. Nicht zur B. ist zu rechnen der Lohn für einzelne Verrichtungen oder Arbeiten, welche vermöge besondern Vertrags oder Auftrags übernommen und geleistet werden (z. B. für eine außerordentliche Kommissionsreise, für die Ausführung eines bestimmten Baues etc.), ebensowenig der für bloße Privatdienste bezogene Gehalt. Auch gewisse Nebeneinnahmen und Vergütungen der Beamten, wie Tage- und Meilengelder, Servis, Wohnungsgeldzuschüsse, Pauschalsummen für Büreaubedürfnisse, Repräsentations-, Umzugs-, Fahrkosten u. dgl., gehören nicht zu der eigentlichen B. Dieselbe besteht jetzt zumeist in barem Geld, indem die früher vielfach üblichen Naturalbezüge zumeist beseitigt sind. Bei den Besoldungen der Geistlichen kommen solche allerdings noch vielfach vor. Die Pfändung der B. ist nur in gewissem Umfang zulässig (s. Pfändung).

Besonnenheit, derjenige Geistes- und Gemütszustand, in welchem wir "bei Sinnen", d. h. des richtigen Urteilens (über uns selbst und andres) und, soweit das Wollen von unsrer Einsicht abhängt, des richtigen Wollens fähig sind. Ursache des Gegenteils wird jeder Umstand, der uns "der Sinne beraubt", gänzliche oder teilweise Bewußtlosigkeit unsrer selbst und der Außenwelt (durch Schlaf, Ohnmacht, aber auch durch heftige Gemütsbewegung, Affekt, Selbstverblendung u. dgl.) erzeugt und durch die gänzliche oder teilweise Vernichtung klarer Selbst- und Weltbeobachtung auch den leitenden Einfluß der Einsicht auf den Willen unmöglich macht. Je nachdem die Gründe, welche das Aufhören der B. herbeigeführt haben, außerhalb der Möglichkeit des Willenseinflusses gelegene oder solche sind, die durch Hinlenkung der Aufmerksamkeit und energische Willensthätigkeit hätten vermieden werden können und sollen, wird der an die Stelle der B. tretende Geistes- und Gemütszustand als Besinnungslosigkeit oder als bloße Unbesonnenheit bezeichnet. Erstere hat das Bewußtsein, letztere nur "den Kopf verloren". Der Zustand der rückkehrenden B., d. h. des "zu Sinnen" und damit zum klaren Bewußtsein seiner selbst und der Außenwelt Kommens, wird Besinnung genannt