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Beulenbrand - Beurten.
bère et l'héritage d'Auguste", welche beiden Werke besonders durch ihre scharfen Ausfälle gegen den Bonapartismus Aufsehen erregten; "Le sang de Germanicus" und "Titus et sa dynastie". Seine letzte Veröffentlichung waren die "Fouilles et découvertes, résumées et discutées en vue de l'histoire de l'art" (1873, 2 Bde.), eine vollständige Geschichte der von Europäern seit 1848 auf klassischem Boden ausgeführten Nachgrabungen enthaltend. In den letzten Jahren seines Lebens widmete sich B. vorzugsweise der Politik. Vom Departement Maine-et-Loire 1871 in die Nationalversammlung gewählt, nahm er seinen Sitz im rechten Zentrum und zeigte sich stets als ein eifriger Orléanist. An allen Manövern, welche von seiten der Rechten gegen Thiers gerichtet waren, nahm er den lebhaftesten Anteil. In dem von Mac Mahon gebildeten neuen Kabinett (25. Mai) übernahm B. das Ministerium des Innern. Wegen seines royalistischen Eifers und seiner reaktionären Maßregeln heftig angefeindet, wurde er aber in das Kabinett vom 26. Nov. 1873 nicht mehr aufgenommen. Er starb 4. April 1874, wie man mit Grund vermutete, durch eigne Hand. Vgl. Ideville, Monsieur B. Souvenirs personnels (Par. 1874).
Beulenbrand, s. Brandpilze.
Beulenpest, s. Pest.
Beurig, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Trier, Kreis Saarburg, an der Saar und der Eisenbahn Saarbrücken-Trier, Saarburg gegenüber, mit Kaltwasserheilanstalt, Oberförsterei und (1880) 624 Einw.
Beurkundung des Personenstandes, s. Personenstand.
Beurlaubtenstand, militärisch die Bezeichnung für die nach abgeleistetem aktiven Dienst zur Reserve entlassenen Mannschaften wie auch für die Reserve- und Landwehroffiziere. Dieselben sind während des Beurlaubtenverhältnisses der militärischen Kontrolle unterworfen, insbesondere verpflichtet, den alljährlich zweimal stattfindenden Kontrollversammlungen beizuwohnen. Dispositionsurlauber sind Mannschaften des aktiven Dienststandes, welche nach einer nur zweijährigen Dienstzeit mit dem Vorbehalt jederzeitiger Wiedereinberufung bis zum Ablauf ihres dritten Dienstpflichtjahrs für diese Zeit vom Truppenteil beurlaubt werden.
Beurlaubungssystem, s. Gefängniswesen und Urlaub.
Beurmann, Karl Moritz von, Afrikareisender, geb. 28. Juli 1835 zu Potsdam, trat 1853 die militärische Laufbahn an und brachte es bis zum Pionieroffizier; doch fand er in dieser Laufbahn keine Befriedigung. Durch Barths Reisen für das Forschungswerk in Afrika begeistert, quittierte er 1859 den Dienst und ging im Frühjahr 1860 nach Ägypten und den Nil aufwärts bis Korosko, durchwanderte die Nubische Wüste nach Berber und wandte sich von da nach Suakin am Roten Meer. Er besuchte nun Kassala, Chartum, die Bogosländer und legte seine Berichte in "Petermanns Mitteilungen" (1862) nieder. Zurückgekehrt, faßte er den Entschluß, das Schicksal des in Wadai verschollenen Reisenden Ed. Vogel aufzuklären, und stellte sich dem Komitee der deutschen Expedition nach Zentralafrika zur Verfügung. Schon 10. Febr. 1862 brach er von Tripolis durch die Wüste nach Süden auf und gelangte Ende August nach Kuka, von wo aus er zunächst Jakoba besuchte, da die politischen Verhältnisse ein Vordringen nach Wadai noch nicht gestatteten. Trotz Geldnot und Fieberanfällen behielt er die gestellte Aufgabe beharrlich im Auge und versuchte Ende 1862, um das Nordende des Tsadsees herum sein Ziel zu erreichen. Er gelangte bis Mao in Kanem an der Grenze Wadais, wo er im Februar 1863, wahrscheinlich auf Befehl des Sultans von Wadai, ermordet wurde. Das von ihm verfaßte "Glossar der Tigrésprache" veröffentlichte Merx (deutsch, Leipz. 1868, und englisch, Halle 1868), der auch seine Biographie im "Jahresbericht des Leipziger Vereins für Erdkunde" (1866) schrieb.
Beurnonville (spr. börnongwil), Pierre Riel, Marquis de, franz. Marschall, geb. 10. Mai 1752 zu Champignoles in Bourgogne, wurde, zum Geistlichen bestimmt, aus Neigung Soldat und machte als Major die Feldzüge von 1779 bis 1781 in Ostindien mit. Ungerechterweise abgesetzt, kam er 1789 nach Frankreich zurück und erhielt zur Entschädigung die Stelle eines Leutnants mit dem Rang als Oberst in der Schweizerkompanie des Grafen Artois, schloß sich aber der revolutionären Bewegung an und wurde 1792 als Maréchal de Camp und Adjutant Luckners mit der Organisierung der Nordarmee beauftragt. Er focht bei Valmy und verteidigte Lille glücklich. Am 8. Febr. 1793 ward er durch Vermittelung der Girondisten Kriegsminister und erwarb sich sogar die Anerkennung der Jakobiner, die ihn anfangs haßten. Als ihn Dumouriez für seinen Plan eines Staatsstreichs gewinnen wollte, zeigte er dies dem Nationalkonvent an und wurde 1. April 1793 mit den vier Konventskommissaren Camus, Lamarque, Bancal und Quinette abgesandt, um Dumouriez zu verhaften, der ihn aber mit seinen Begleitern festnehmen ließ und an die Österreicher auslieferte. Nach 33monatlicher Haft in Olmütz wurden sie sämtlich (November 1795) gegen die Herzogin von Angoulême ausgewechselt. Nach seiner Rückkehr nach Paris erhielt B. das Kommando der Nordarmee, das er aber 1798 wegen zerrütteter Gesundheit niederlegte, worauf ihn das Direktorium zum Generalinspektor der Infanterie ernannte. 1800 war er außerordentlicher Gesandter in Berlin, 1802 in Madrid. 1804 zum Großoffizier der Ehrenlegion, 1805 zum Senator und 1809 zum Grafen des Reichs erhoben, stimmte er 1814 für Napoleons Absetzung und als Mitglied der provisorischen Regierung gegen die Thronerhebung Napoleons II. Ludwig XVIII. ernannte ihn daher zum Pair und Staatsminister. Von Napoleon I. geächtet, verweilte er während der Hundert Tage mit Ludwig XVIII. in Gent, ward 1816 zum Marschall von Frankreich ernannt und nahm 1817 wieder den Titel Marquis an. Er starb 23. April 1821 in Paris.
Beurten (spr. bör-), eine aus dem Niederländischen herübergenommene Bezeichnung für Vereinigungen von Eigentümern; von Segelschiffen mit dem Zweck, eine Regelmäßigkeit in den Fahrten ihrer Schiffe zu erzielen und eine der Gesamtheit nachteilige Konkurrenz zu verhüten. Der einem solchen Verein angehörige Schiffer heißt Beurtmann. Diese Vereine, die übrigens auch hier und da andre Namen führen, bestehen für die Flußschiffahrt sowohl als für die Seeschiffahrt. In Deutschland für Oder, Spree, Elbe, Weser, Rhein und für die Fahrten vom Neckar nach Köln und von Heilbronn nach Amsterdam; ferner für die meisten zwischen Hamburg oder Altona und Norwegen, für die zwischen Lübeck und Petersburg, endlich für alle von Emden nach Amsterdam, Hamburg, Leer und Halte fahrenden Segelschiffe. Gesetz ist, daß jedes der zu diesen Verbänden gehörigen Fahrzeuge nur eine gewisse Zeit auf Ladung warten darf und dann dem nächstfolgenden, dem sogen. Buglüger, Platz machen muß. Diese von den B. kontrollierte Einrichtung, Rang-, Reihe- oder Beurtschiffahrt ge-^[folgende Seite]