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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Beugung des Rechts aus Parteilichkeit; Beukelsz; Beule; Beulé

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Beugung des Rechts aus Parteilichkeit - Beulé.

und um die Schwingungszahl zu finden, wie oft die Wellenlänge in der Fortpflanzungsgeschwindigkeit enthalten ist. Nun weiß man, daß die Fortpflanzungsgeschwindigkeit des Lichts 300,000 km beträgt (s. Licht, auch Aberration) und im freien Äther des Weltalls für alle Lichtarten die gleiche ist. Nachdem jetzt die Wellenlängen für die verschiedenen einfachen Lichtarten bekannt sind, lassen sich daher auch ihre Schwingungszahlen mit Leichtigkeit ermitteln; dieselben werden ausgedrückt durch die Anzahl von Wellenlängen, welche je in der Strecke von 300,000 km enthalten sind. Für das äußerste Rot z. B., von dessen Wellen 1315 auf die Länge eines Millimeters gehen, findet man so die ungeheure Zahl von 394,500,000,000,000 oder beiläufig 395 Billionen Schwingungen in der Sekunde! Je kleiner die Wellenlänge ist, desto größer muß die Schwingungszahl sein; in einem Strahl gelben Natriumlichts macht jedes Ätherteilchen während einer Sekunde 509 Billionen Schwingungen, und dem äußersten Violett entspricht eine Schwingungszahl von 763 Billionen.

Ein Ton erscheint uns um so höher, je größer seine Schwingungszahl ist. Wie das Ohr die Häufigkeit der Schallschwingungen als Tonhöhe vernimmt, so empfindet das Auge die Häufigkeit der Lichtschwingungen als Farbe. Damit in unserm Bewußtsein die Empfindung des Gelb der Natriumflamme entstehe, müssen in jeder Sekunde 509 Billionen Ätherwellen in das Auge dringen und auf die Netzhaut treffen, nicht mehr und nicht weniger. So ist die Farbe eines jeden einfachen Lichtstrahls durch die Anzahl feiner Schwingungen bedingt; die Schwingungszahl ist das unveränderliche Merkmal für das, was wir bei Lichtempfindungen Farbe, bei Schallempfindungen Tonhöhe nennen. Die Farbenfolge des Spektrums ist als eine Art Lichttonleiter anzusehen, welche vom tiefsten unserm Auge vernehmbaren Farbenton, dem äußersten Rot, aufsteigt bis zum höchsten, dem äußersten Violett. Dem roten Anfang der sichtbaren Farbentonleiter gehen noch voraus die tiefen ultraroten Töne, deren Schwingungen zu langsam sind, um unsern Sehnerv zur Lichtempfindung anzuregen, und jenseit des violetten Endes schließen sich an als höchste Töne die ultravioletten, welche auf unser Auge nur einen äußerst schwachen Lichteindruck hervorbringen. In der Musik nennen wir einen Ton die Oktave eines andern, wenn seine Schwingungszahl doppelt so groß oder seine Wellenlänge halb so groß ist als die des letztern; übertragen wir diese Benennung auf das Gebiet der Farbentöne, so können wir sagen, daß das sichtbare Spektrum (von A bis H) nicht ganz eine Oktave ausfüllt. Betrachten wir aber das Sonnenspektrum in seinem ganzen Umfang, so treffen auf das Ultrarot etwa zwei Oktaven, auf das sichtbare Spektrum nicht ganz eine, auf das Ultraviolett etwas mehr als eine, so daß der ganze Bereich der Sonnenstrahlung ungefähr vier Oktaven umfaßt.

Auch im zurückgeworfenen Licht zeigen die Gitter und überhaupt feingestreifte Oberflächen Farbenerscheinungen, welche durch die Interferenz der gebeugten Strahlen entstehen. Die Perlmutter z. B. ist aus außerordentlich dünnen, von der Schnecke abgelagerten Kalkschichten zusammengesetzt, welche schief zur Oberfläche stehen und daher auf ihr als feine Streifung zu Tage treten; daß nur diese Beschaffenheit der Oberfläche es ist, welche das zarte Farbenspiel der Perlmutter verursacht, ergibt sich aus der Thatsache, daß, wenn man die Perlmutter auf schwarzem Siegellack abdrückt, auf dem Siegellack dieselben Farben sich zeigen. Durch Eingravierung feiner Linien läßt sich ein perlmutterähnliches Farbenspiel, z. B. auf metallenen Knöpfen (Bartonsche Irisknöpfe), hervorrufen (über Beugungserscheinungen durch Bärlappsamen und andre feine Körperchen s. Hof).

Beugung des Rechts aus Parteilichkeit (verletzte Richterpflicht, Syndikatsverbrechen, Crimen syndicatus), Amtsverbrechen, welches darin besteht, daß ein Richter in einem bürgerlichen Rechtsstreit durch Nichtausübung oder gesetzwidrige Ausübung seines Amtes in irgend einer Amtshandlung, ohne Beabsichtigung eines Gewinnes, auch nicht aus bloßer Trägheit oder Ungeschicklichkeit, sondern auf Bitten, aus Freundschaft oder Feindschaft etc., mit einem Wort wissentlich eine Ungerechtigkeit begeht; sie wird nach der Beschaffenheit der Motive und der Größe des Unrechts mit größerer oder geringerer Strafe belegt. Die neuere Gesetzgebung und namentlich auch das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (§ 336) beschränken das Syndikatsverbrechen nicht bloß auf streitige Rechtssachen. Jenes insbesondere bestraft den Beamten oder Schiedsrichter, welcher sich bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zu gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, mit Zuchthaus bis zu. 5 Jahren.

Beukelsz, Willem, s. Bökel.

Beule, im allgemeinen jede abnorme Erhöhung der Haut, besonders gebraucht für Eiterbeulen (s. Absceß) und für Blutbeulen (s. d.). Sehr häufig hat ein Schlag oder Stoß am Kopf auf die harte Unterlage der Hirnschale das Hervortreten von Beulen (Brauschen) zur Folge. Die Behandlung dieser leichtern Kontusionen beruht in der Anwendung von kalten Umschlägen, wobei es sich empfiehlt, mit der Fläche einer Messerklinge oder einem ähnlichen Instrument einen kräftigen Druck auf die B. kurz nach ihrer Entstehung auszuüben.

Beulé (spr. böleh), Charles Erneste, franz. Archäolog und Politiker, geb. 29. Juni 1826 zu Saumur, besuchte die Normalschule in Paris, war eine Zeitlang Professor der Rhetorik zu Moulins und ging 1849 mit der französischen Gesandtschaft nach Athen, wo er durch Ausgrabungen an der Akropolis bedeutende Entdeckungen machte. 1854 wurde er an Raoul Rochettes Stelle Professor der Archäologie an der kaiserlichen Bibliothek und entwickelte nun eine bedeutende litterarische Thätigkeit. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "L'Acropole d'Athènes" (Par. 1854, 2 Bde.); "Études sur le Peloponnèse" (1855, 2. Aufl. 1875); "Les monnaies d'Athènes" (1858) und "L'architecture au siècle de Pisistrate" (1860). 1858-59 stellte er auf der Stätte des alten Karthago auf eigne Kosten Nachgrabungen an, welche besonders über die Citadelle, die Häfen und die Gräber der Stadt Licht verbreiteten, und deren Resultate er in den "Fouilles à Carthage" (1860; deutsch, Leipz. 1863) mitteilte. 1860 wurde B. zum Mitglied der Akademie der Inschriften und 1862 an Halévys Stelle zum beständigen Sekretär der Akademie der Künste ernannt. Bald darauf erschienen sein "Phidias, drame antique" (1863; deutsch von Braunhard, 1864); die "Causeries sur l'art" (1. u. 2. Aufl. 1867, ästhetische Abhandlungen über Polygnot und Apelles, Velasquez und Murillo enthaltend); "Histoire de l'art grec avant Périclès" (1868, 2. Aufl. 1870) und "Procès des Césars" (1867-70; deutsch von Döhler, Halle 1873-74) in vier wiederholt aufgelegten Abteilungen: "Auguste, sa famille et ses amis", "Ti-^[folgende Seite]