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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Blindenanstalten

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Blindenanstalten.

zog sich dieser aus dem Staatsdienst zurück und wirkte fortan als Privatmann weiter für seine große Idee. 1806 ging er auf Einladung des Kaisers Alexander 1. nach Petersburg, um dort ein öffentliches Blindeninstitut einzurichten. Nach der Restauration wurde (1816) die Pariser Blindenanstalt vom Hospital wieder getrennt. Sie erhielt 80 Freistellen und als Direktor den berühmten Arzt Guillié. Außer Paris besitzt Frankreich B. in mehreren Provinzialstädten, z. B. in Bordeaux, Nancy, Lille, Marseille, Arras, Caen, Soissons, Lyon, St.-Hippolyte du Fort (protestantisch); im ganzen 16 Anstalten. Nach dem Vorgang Frankreichs entstanden B. zunächst in England durch Privatwohlthätigkeit und anfangs mehr zum Unterricht in Handarbeiten und im Kirchengesang, mit Ausschluß des geistbildenden Unterrichts, den man dort erst in neuerer Zeit angenommen hat. Jetzt bestehen in Großbritannien mit Irland 24 öffentliche und 23 private B. Im übrigen Europa hat sich die Zahl der B. seit Beginn des Jahrhunderts so weit verbreitet, daß kein Land mehr ganz derselben entbehrt, wenn auch kaum irgendwo dem Bedürfnis völlig genügt wird. Amerika zählt gegenwärtig gegen 40 B., wovon 30 auf die Vereinigten Staaten von Nordamerika entfallen. In Deutschland wurde die erste öffentliche Blindenanstalt zu Berlin bei Hauys Durchreise 1806 durch die Unterstützung des Königs gegründet und Zeune (s. d.) zum Direktor derselben ernannt, der sich seitdem um diese Anstalt und um die Verbesserung und Vereinfachung des Blindenunterrichts überhaupt große Verdienste erworben hat. Im J. 1883 waren im Deutschen Reich 24 öffentliche B. vorhanden, nämlich in Preußen 13, Bayern und Sachsen je 3, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar und Hamburg je eine. In den 13 preußischen Anstalten wurden 1880 zusammen 803 Kinder (502 Knaben, 201 Mädchen) von 117 Lehrern unterrichtet. Diesen stand noch immer eine bedeutende Zahl blinder Kinder im schulpflichtigen Alter ohne Unterricht gegenüber. 1875 gab es im Staat 1050 blinde Kinder im Alter von 8 bis 16 Jahren, von denen 356 in B., 259 in Ortsschulen und 435 nicht unterrichtet wurden. Es ist anzunehmen, daß das Verhältnis seither sich wesentlich gebessert hat. Als Musteranstalt und zur Ausbildung von Blindenlehrern dient die königliche Blindenanstalt in Steglitz bei Berlin. In Berlin ist außerdem für ortsangehörige blinde Kinder eine Blindenschule (ohne Internat) begründet worden. In Österreich-Ungarn ist die älteste Blindenanstalt die zu Wien. Hier stellte schon seit 1804 der damalige Armendirektor und spätere Direktor der Blindenanstalt, Klein, glückliche Versuche mit dem Unterricht zweier blinder Knaben an; 1808 errichtete derselbe mit Genehmigung und Unterstützung des Staats eine Anstalt, welche 1816 zu einer öffentlichen erhoben wurde; auch Klein hat sich durch Verbesserung und Verbreitung des Blindenunterrichts bleibenden Ruhm erworben. Jetzt weist die Monarchie 8 B. aus. In der Schweiz gibt es 4 private B.

In den jetzigen Blindeninstituten erfahren besonders der Leseunterricht, der Schreibunterricht und der Unterricht in der Geographie eine eigentümliche Behandlung, wogegen sich die Behandlungsweise der übrigen Lehrgegenstände der bei vollsinnigen Kindern angewendeten nähert. Das Lesen wird von den Blinden entweder an der Stachel- oder an der Reliefschrift geübt (s. Blindendruck). Durch den internationalen Kongreß der Blindenlehrer zu Berlin 1879 wurde der Punktierschrift des blinden Blindenlehrers L. Braille (s. d.) vor allen andern Schriftsystemen der Vorzug gegeben. Die Blinden erhalten bald eine ungemeine Fertigkeit im Lesen und im Hervorbringen dieser Schrift; alle Bücher, welche die Blinden gebrauchen, sind auf diese Weise gedruckt. Das Schreiben der gewöhnlichen Schrift wird daneben geübt, weil es für den Blinden im Verkehr mit Vollsinnigen von Wert ist. Der Unterricht in der Erdkunde hat viel von seiner Schwierigkeit für Blinde verloren, seitdem man sich nach Zeunes Vorgang der Reliefkarten dabei bedient. Die Blindenlehrer schreiten bei diesem Unterricht von engern zu weitern Kreisen fort. Der Rechenunterricht beschränkt sich in den Blindeninstituten auf das Kopfrechnen, veranschaulicht durch 100 kleine Würfel. Alle Lösungen geschehen durch einfache Verstandesoperationen. Die Zöglinge erreichen hierin gewöhnlich eine ungemeine Fertigkeit. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Musikunterricht gewidmet. Man will hierdurch einzelnen Blinden, die musikalische Anlage besitzen, ein Mittel verschaffen, sich später ihren eignen Unterhalt zu suchen; dann will man aber auch dem Blinden durch Musik sein nächtliches Dasein erheben und erheitern, und es gelingt dies, da die Blinden meist Gefühlsmenschen sind, recht oft. Wichtig für die Ausbildung der Blinden ist auch der Unterricht in Handarbeiten, ihre gewerblich-technische Ausbildung. Gewöhnlich erstrecken sich die Arbeiten der Blinden aus Spinnen, Stricken, Teppichmachen aus Tuchenden und Stroh, Schuhmachen aus Tuchenden, Korbflechten, Flechten von Schnüren, Bandweben, Seiler-, Drechsler-, Böttcher- und Tischlerarbeiten etc. Merkwürdig ist die außerordentliche Ausbildung, die mancher Blinde in mechanischen Arbeiten, selbst den feinsten, erlangt hat. Die wunderbare Vervollkommnung des Tastsinnes ersetzt ihm den Gesichtssinn fast vollkommen. Aber auch auf geistigem Gebiete haben sich viele Blinde ausgezeichnet. Der schon erwähnte blinde Saunderson wirkte als Professor der Mathematik in Cambridge, Thomas Blacklock war Doktor der Theologie und gern gehörter Prediger in Edinburg, John Metcalf in Manchester beaufsichtigte den Straßenbau und legte nach selbständigen Plänen und Berechnungen mehrere neue Straßen an. Johann Knie unternahm ohne Begleiter eine Reise durch Deutschland, ein andrer Blinder besuchte alle fünf Weltteile, umschiffte die Erde und gab eine Beschreibung seiner Reise heraus. Die Verbindung der Blinden- mit Taubstummenanstalten wird jetzt allgemein verworfen, da beiden Anstalten ganz verschiedene Aufgaben gestellt sind. Nur für die gottlob! seltenen Unglücklichen, denen beide Sinne versagt sind, bleibt die Verbindung beider Arten des Unterrichts notwendig. Versorgungsanstalten haben nur für kranke und hilflose Blinde Berechtigung. Der arbeitsfähige Blinde soll eben durch die Erziehung in der Blindenanstalt für das Leben mit Vollsinnigen erzogen und zum selbständigen Erwerben seines Unterhalts befähigt werden Seit 1873 tritt alle zwei Jahre ein internationaler Blindenlehrerkongreß zusammen. Vgl. Hauy, Essai sur l'education des aveugles (Par. 1786); Zeune, Belisar, über den Unterricht der Blinden (4. Aufl., Berl. 1834); Derselbe, Über Blinde und B. (das. 1817); Klein, Lehrbuch zum Unterricht der Blinden (Wien 1812); Mad. Nieboquet, Des aveugles et de leur éducation (Par. 1837); Knie, Anleitung zur zweckmäßigen Behandlung blinder Kinder (3. Aufl., Berl. 1839); Georgi, Anleitung zur zweckmäßigen Behandlung blinder Kinder im Kreis