Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

414

Breve - Brewer.

terschrift hat: Datum Romae sub annulo piscatoris. Durch Erlaß Leos XIII. vom 29. Okt. 1879 wurden die Hauptunterschiede zwischen B. und Bulle beseitigt.

Breve (ital.), s. v. w. Brevis (s. d.).

Brevet (franz., spr. bröwä; v. lat. brevis), kurzer Brief, in Frankreich königlicher Gnadenbrief, der dem Empfänger einen Vorzug, Titel oder sonst eine Auszeichnung verlieh. So nannte man Ducs à b. solche Herzöge, die nur den Titel eines Herzogtums erhielten; Brevets de joyeux avènement oder de serment de fidélité waren solche Brevets, die einem Geistlichen die Hoffnung auf die erste erledigte Präbende sicherten. Durch ein vom König eigenhändig unterschriebenes B. wurde den Höflingen die Erlaubnis erteilt, das bevorzugte Hofkleid (blau mit goldenen Tressen) zu tragen. B. d'invention oder auch bloß B., s. v. w. Patent. - In England und in Nordamerika versteht man unter B. die Bestallungsurkunde für einen Offizier, welchem ein gewisser Offiziersrang, jedoch ohne die entsprechende Stelle in der Armee, als bloßer Titel verliehen wird. In England ist mit dem Brevetrang auch eine mäßige Gehaltsaufbesserung verbunden, jedoch nur bei der Infanterie.

Bréveté (franz.), patentiert (vgl. Brevet). "B. S. G. D. G." (sans garantie du gouvernement), Bezeichnung, mit welcher in Frankreich patentierte Artikel versehen sind.

Breviarium (lat.), in der ältern Latinität s. v. w. Summarium, bei den spätern lateinischen Schriftstellern ein kurzer Auszug aus größern Werken. Als Summarium erscheint das von Augustus hinterlassene B., welches, als B. imperii von seinen Nachfolgern fortgesetzt, statistische Bemerkungen über die Hauptfaktoren des Staats, Armee, Einnahmen etc., enthält. Die spätere Bedeutung hat das Wort im Titel der Abrisse der römischen Geschichte von Eutropius und Rufus (B. rerum gestarum populi Romani), wo aber einige Handschriften Epitome statt B. lesen. B. Alaricianum heißt eine Sammlung römischer Rechtsbestimmungen, welche König Alarich II. unter Beiziehung römischer Rechtsgelehrten (506) für die im westgotischen Reich lebenden Römer veranstaltete, und zwar deshalb, weil damals, im Gegensatz zu dem heutigen Territorialitätsprinzip, jeder nach dem Recht seines Stammes gerichtet werden mußte. Das B. Alaricianum umfaßt im einzelnen folgende Stücke: den Codex Theodosianus in 16 Büchern, Novellen der Kaiser Theodosius, Valentinian, Marcian, Majorian und Severus, des Gajus Institutionen in 2 Büchern, die Receptae sententiae des Paulus in 5 Büchern, 13 Titel des Codex Gregorianus und 2 Titel des Codex Hermogenianus, endlich ein kleines Fragment aus Papinians Responsa. Dieses wichtige Rechtsbuch, das in Spanien bei den Westgoten bis in die Mitte des 7. Jahrh. in Kraft geblieben ist und auch im fränkischen Reiche Geltung erlangte, hat erst im 16. Jahrh. durch Tilius den Namen B. Alaricianum erhalten. Die erste vollständige Ausgabe lieferte Johann Sichard unter dem Titel: "Codicis Theodosiani libri XVI" (Basel 1528); eine neue besorgte G. Hänel: "Lex Romana Visigothorum" (Leipz. 1849). Auf Grundlage des Breviars entstanden vom 7. bis 9. Jahrh., größtenteils im fränkischen Reich, verschiedene Auszüge und Bearbeitungen ("Epitomae Breviarii"), deren wir im ganzen sieben zählen. Sie sind sämtlich in Hänels Ausgabe gedruckt. Besondere Hervorhebung verdient die "Lex Romana Utinensis" (oder "Curiensis"), da ihr eine selbständige Bedeutung als Gesetzbuch für Chur-Rätien zukommt. Vgl. Stobbe, De Jege Romana U. (Königsb. 1853), und Planta, Das alte Rätien (Berl. 1872).

Brevier (Breviarium Romanum s. liturgicum), das gesetzliche Andachtsbuch der römisch-katholischen Geistlichkeit bei den vorgeschriebenen Gebetstunden (s. Chordienst und Horasingen). Die von Gregor VII. 1074 für die römische Kirche vorgeschriebene Zusammenstellung von Gebeten und Formularen wurde später mannigfach umgearbeitet, von Pius V. 1568 allgemein eingeführt und unter Clemens VIII. 1602 und Urban VIII. 1632 weiter verbessert. Jetzt hat es beinahe alle andern Breviere (verschiedener Mönchsorden, Bistümer etc.) verdrängt. Seinen Inhalt bildet eine Sammlung von Gebetformeln, Hymnen, Responsorien, Antiphonien, Abschnitten aus der Bibel, aus den Kirchenvätern und Heiligengeschichten. Das Ganze zerfällt in vier Teile: Hiemalis, Vernalis, Aestivalis und Auctumnalis, und in vier Hauptabteilungen: Psalterium, Proprium de tempore, Proprium de Sanctis, Commune Sanctorum. Nach den päpstlichen Verordnungen und den Aussprüchen der Konzile des 15. und 16. Jahrh. ist jeder, der die höhern Weihen empfangen hat, jeder Pfründner etc. zum Gebrauch des Breviers verpflichtet und die Übergehung eines der acht Stücke, aus welchen die tägliche Andacht besteht, eine Todsünde. Auf seine Verbesserung hat das vatikanische Konzil angetragen. Nach der Revision unter Urban VIII. wurde die Ausgabe des "Breviarium Romanum" in der Plantinschen Druckerei zu Antwerpen 1675 veranstaltet; seitdem ist dasselbe unendlich oft gedruckt worden (in Deutschland zuletzt Regensb. 1866, 4 Tle.; Kempten 1879).

Brevier (spr. briwihr), in den engl. Buchdruckereien der Name einer Schrift, welche mit der in Deutschland als Petit bezeichneten, 8 typographische Punkte haltenden ziemlich genau übereinstimmt. Sie erhielt ihren Namen von dem Umstand, daß sie zuerst zum Druck der römischen Breviarien (s. Breviarium) und zwar von dem Antwerpener Buchdrucker Plantin (s. d.) benutzt wurde. Gegenwärtig bildet sie eine der Hauptschriftgattungen der englischen Zeitungen.

Brevik, Städtchen in Norwegen, Amt Bratsberg, am Langesundfjord, der Ladestelle Stathelle gegenüber belegen, hat (1876) 2247 Einw. und ist Sitz eines deutschen Konsulats.

Breviloquénz (lat.), Kürze des Ausdrucks; Wortkargheit, s. Brachylogie.

Brevi manu (lat., "mit kurzer Hand", abgekürzt b. m. oder br. m.), kurzweg, ohne Umstände, ohne Förmlichkeiten.

Brevis (lat., "kurz"), die drittgrößte Notengattung der Mensuralmusik ^[img], gilt ½ oder 1/3 Longa (je nach der vorgeschriebenen Mensur; vgl. Mensuralnote). In unsrer heutigen Notierung kommt die B. nur noch selten vor; der sogen. große Allabrevetakt ^[img] ist noch eine Erinnerung an die Geltung der B., da er ihren Zeitwert (= zwei Semibreven oder ganze Taktnoten) als Takteinheit setzt. In neuern Drucken älterer Musik wird die B. meist durch ^[img] wiedergegeben. Vgl. Allabreve.

Brevitatis causa (lat.), Kürze halber; breviter, kurz, in kurzen Worten, in kurzer Zeit.

Brewer (spr. bru'r), 1) Anthony, engl. Dichter zur Zeit Karls I., trug viel zur Aufnahme der britischen Bühne bei, schrieb das oft gespielte Lustspiel "The country-girl" (1647) und das Trauerspiel "The love-sick king" (1655), dessen Schauplatz England unter Ethelred und Alfred ist. Bei vier andern ihm beigelegten Stücken ist die Autorschaft sehr unsicher.