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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bühler; Buhne

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Bühler - Buhne.

der Philosophie" (Götting. 1796-1804, 8 Bde.) und "Geschichte der neuern Philosophie seit Wiederherstellung der Wissenschaften" (das. 1800-1805, 6 Bde.). Auch besorgte er die Zweibrückener Ausgabe der Werke des Aristoteles und eine Übersetzung des Sextus Empiricus, beide Werke blieben aber unvollendet.

Bühler, Georg, bedeutender Sanskritist, geb. 19. Juli 1837 zu Berstel ^[richtig: Borstel] bei Nienburg in Hannover als Sohn eines Predigers, studierte zu Göttingen Philologie, vergleichende Sprachwissenschaft und orientalische Sprachen, besonders Sanskrit, und promovierte daselbst 1858. Nachdem er die nächsten Jahre abwechselnd in Paris, London und Windsor, wo er als Assistent des Bibliothekars der Königin beschäftigt wurde, und in Göttingen, wo er sich als Privatdozent habilitierte, zugebracht hatte, folgte er 1863 einem Ruf nach Indien als Professor der orientalischen Sprachen an dem Elphinstone College in Bombay. Eine seiner ersten Arbeiten war hier die im Auftrag des damaligen Gouverneurs der Präsidentschaft Bombay, Sir Bartle Frere, in Gemeinschaft mit einem englischen Juristen, R. West, unternommene Bearbeitung des geltenden indischen Erbrechts auf Grund der Aussprüche indischer Pandits und der Originalstellen in den Sanskritgesetzbüchern. Das Werk erschien unter dem Titel: "A digest of Hindu law" (Bomb. 1867-69, 2 Bde.; 3. Aufl. 1880) und ist durch die historische Einleitung und die als Anhang beigegebenen Auszüge aus den ältesten indischen Rechtsquellen auch für die indische Rechtsgeschichte von großer Bedeutung. 1868 zum Educational Inspector (Oberschulrat) befördert, gründete er zahlreiche neue Primär- und Sekundärschulen; namentlich nahm er aber auf seinen amtlichen Visitationsreisen die Gelegenheit wahr, eine sehr bedeutende Anzahl von wichtigen alten Sanskrithandschriften teils für die indische Regierung, teils für die Bibliotheken von Oxford, Cambridge und Berlin, teils auch für sich selbst anzukaufen. Später dehnte er im Auftrag der indischen Regierung diese Nachforschungen bis nach Kaschmir aus, wo er 1875 eine Menge höchst wertvoller, meist auf Birkenrinde geschriebener Sanskrithandschriften entdeckte und für die Regierung ankaufte. Über die hier, in Zentralindien, Gudscharat und der Radschputana erworbenen Handschriften, über 5000 an der Zahl, gab er wertvolle Kataloge heraus, von denen der besonders interessante kaschmirsche 1877 als Extranummer des Journals der Royal Asiatic Society von Bombay erschien. Auch als Editor von Sanskrittexten war B. vielfach thätig, namentlich für die "Bombay Sanskrit series", die er zusammen mit Kielhorn gründete. Sie umfaßt jetzt bereits einige zwanzig Sanskritwerke, die größtenteils von indischen Gelehrten (wie Bhandarkar, Telang, Shankar Pandit u. a.) ediert worden sind, wie überhaupt das Studium des Sanskrits im westlichen Indien durch B. einen bedeutenden Aufschwung nahm. Für die von Max Müller herausgegebene Sammlung "Sacred Books of the East" übersetzte er die Gesetzbücher des Upastamba und Gautama (Oxf. 1879); den Sanskrittext des erstern hatte er schon früher herausgegeben (Bomb. 1869-71, 2 Tle.). Auch an der Entzifferung indischer Inschriften nahm B. lebhaften Anteil; namentlich gelang es ihm, durch die Enträtselung dreier von dem General Cunningham entdeckter Inschriften des buddhistischen Königs Asoka das Todesjahr des Buddha genauer als bisher zu bestimmen. Auch schrieb er Sanskritschulbücher und edierte während eines vorübergehenden Aufenthalts in Europa ein altes Prâkritwörterbuch (zum Benfey-Jubiläum, Gött. 1879). Im September 1880 nahm B. aus Gesundheitsrücksichten seinen Abschied aus dem indischen Dienst und wurde schon einen Monat später zum Professor des Sanskrits und der indischen Philologie in Wien ernannt, als welcher er außer zahlreichen Abhandlungen über indische Altertumskunde einen "Leitfaden für den Elementarkursus des Sanskrit, mit Glossaren" (Wien 1883) und einen Band englischer Übersetzungen indischer Gesetzbücher veröffentlichte.

Buhne (Abweiser, Stake, Zunge), jedes Flußbauwerk, welches mit dem einen Ende sich an das Ufer anschließt und mit dem andern entweder frei in den Fluß hineinragt, oder sich auch bis an das jenseitige Ufer erstreckt, um entweder dem Fluß oder einem Teil desselben eine andre Richtung zu geben, oder dessen Ufer vor Abbruch zu schützen, oder durch Anschwemmung Land zu gewinnen. Nach dem Material unterscheidet man Erd-, Stein-, Pfahl- und Faschinenbuhnen, von denen die Stein- und Faschinenbuhnen am häufigsten angewandt werden. Die Buhnen sind teilweise in das Ufer einzubauen und mit demselben zu verbinden. Der Teil, welcher das Ufer berührt, heißt die Wurzel, der entgegengesetzte Teil der Kopf, die auf dem Flußbett ruhende Fläche die Sohle oder Grundlage, die oberste, teilweise gewölbte Fläche die Krone, die stromaufwärts gerichtete Seite die Vorder- oder Strichseite, die stromabwärts gerichtete die Rückseite. Die Höhe der B. wird in vielen Fällen, namentlich nach der Wurzel hin, der Uferhöhe gleich gemacht, damit ein Hinterspülen derselben vermieden werde. Die Strichseite kann unter Umständen sehr steil gehalten werden, während der stromabwärts liegenden Seite eine sehr flache, namentlich bei den Steinbuhnen nicht unter 1:2 angelegte, Böschung gegeben werden darf. Je nach der Richtung, nach welcher sich die Buhnen vom Ufer ab in den Fluß erstrecken sollen, unterscheidet man flußabwärts geneigte, senkrechte und flußaufwärts geneigte. Die flußabwärts geneigten oder Ablenkungsbuhnen sind zu kostspielig, gewähren flußabwärts höchst selten sichern Schutz und veranlassen meist Widerströme, die sich sogar in den zwischen dem Ufer und der B. befindlichen Raum erstrecken, das Ansetzen von Land hindern und oft Abbruch des Ufers verursachen. Die sogen. senkrechten Buhnen entsprechen ihrem Zweck schon weit mehr; aber noch wirksamer als sie sind die flußaufwärts gerichteten Buhnen, deren Richtung mit dem stromaufwärts liegenden Ufer einen Winkel von 25-60° bilden muß, je nachdem der Fluß mehr oder weniger reißend ist. Hinsichtlich der Art ihrer Wirkung werden die Buhnen in angreifende und schützende eingeteilt. Die erstern überschreiten die Normalbreite des Stroms, letztere nicht. Die Schutzbuhnen sollen ein mit dem Abbruch bedrohtes oder schon im Abbruch liegendes Ufer bewahren. Ihr Kopf darf nie über die Linie hinausreichen, welche die Normalbreite des Flusses begrenzt; mithin dürfen sie nie die Normalbreite des Flusses schmälern. Soll durch sie zugleich die fehlende Normalbreite des Flusses hergestellt werden, so muß ihr Kopf die Linie berühren, welche jene Breite bezeichnet. Schutzbuhnen, wenn sie nur als solche dienen, sind hoch genug, wenn sie 40-50 cm über das Mittelwasser hervorragen. Die Treibbuhnen sollen den Fluß zwingen, das jenseitige Ufer, eine Insel oder eine Sandbank etc. teilweise oder ganz abzuführen oder das Flußbett zu vertiefen. Da dieselben vorzugsweise bei hohem Wasserstand wirksam sein können, so müssen sie höher als