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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Carloforte; Carlopago; Carlos; Carlosorden; Carlow; Carlowitz

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Carloforte - Carlowitz.

er im Ministerium Canning Siegelbewahrer. Seit Jahren von den Geschäften zurückgezogen, starb er 7. Okt. 1848.

3) George William Frederick, Graf, Sohn des vorigen, geb. 18. April 1802, erst als Mr. Howard, dann als Lord Morpeth, seit 1848 als Graf C. bekannt, war eine Zeitlang Attaché bei der Gesandtschaft in Petersburg, saß dann für Yorkshire im Parlament und fungierte unter dem Ministerium Melbourne bis 1841 als Staatssekretär für Irland. Als 1846 die Whigs wieder ans Ruder kamen, ward er zum Oberkommissar der Wälder und Forsten (Minister der Domänen) ernannt und war von 1850 bis 1852 Kanzler des Herzogtums Lancaster. Nach dem Sturz des Ministeriums Russell machte er in den Jahren 1853 und 1854 eine Reise nach Griechenland und der Türkei, die er im "Diary in Turkish and Greek waters" (Lond. 1854) beschrieb. Unter Palmerston war er 1855-58 Vizekönig von Irland, nahm diesen Posten 1859 abermals ein, trat aber im September 1864 wegen zerrütteter Gesundheit zurück und starb 5. Dez. 1864 auf dem Schloß Howard in Yorkshire. Seine Gedichte und Reden sind von Gaskin herausgegeben (Dublin 1866); eine Auswahl der Gedichte allein besorgten seine Schwestern (1869). Sein Stammschloß Howard enthält eine treffliche Gemäldesammlung.

Carloforte, s. San Pietro.

Carlopago ("Karlsbai"), freie Seehafenstadt im kroatisch-slawon. Küstenland am Adriatischen Meer, in kahler, felsiger Karstumgebung, mit Bezirksgericht, Zollamt und 750 kath. Einwohnern. Der kleine Seehafen dient nur dem Küstenverkehr.

Carlopago, Pseudonym für Karl Ziegler (s. d.).

Carlos, s. Karl.

Carlosorden, kaiserlich mexikan. Orden, gestiftet von Kaiser Maximilian und seiner Gemahlin 10. April 1865 zur Belohnung der Frauen auf dem Felde der christlichen Demut und Barmherzigkeit, in zwei Klassen, Großkreuzen und Kleinkreuzen. Dekoration ein lateinisches, grün emailliertes Kreuz, eingelassen in ein weißes Kreuz, vorn auf dem Querbalken Humilitas, hinten San Carlos; wird an karmesinrotem Band getragen. Der C. erlosch mit dem Tod Maximilians.

Carlow (spr. kárlo), Grafschaft im Innern der irischen Provinz Leinster, umfaßt 896 qkm (16,2 QM.). Sie besteht im wesentlichen aus einer fruchtbaren, vom Barrow und Slaney bewässerten Ebene; nur im SO. liegen die granitischen Leinster- (795 m) und Blackstairsberge (734 m), über welche der Paß Scullough Gap nach Wexford führt. Von der Oberfläche sind 21 Proz. Ackerland, 14 Proz. Kleefelder und Wiesen, 1 Proz. Wald, 53 Proz. Weide und ¼ Proz. Wasser. Die Bevölkerung zählt (1881) 46,568 Einw., wovon 89 Proz. katholisch sind. Ackerbau und Viehzucht (Pferde, Rinder, Schafe, Schweine) sind Hauptbeschäftigung; auch werden einige Kohlengruben ausgebeutet, und Eisen und andre Erze kommen vor. Die gleichnamige Hauptstadt der Grafschaft, am schiffbaren Barrow, ist Sitz des katholischen Bischofs von Kildare, hat ein katholisches St. Patrick's College, eine schöne Kathedrale, die Ruine des vom König Johann erbauten Schlosses und (1881) 7185 Einw., die lebhaften Handel treiben. Im J. 1650 ergab sich C. den Parlamentstruppen, die es verwüsteten. Ein Angriff der aufständischen Irländer wurde 1798 abgeschlagen.

Carlowitz, 1) Christoph von, geb. 13. Dez. 1507 zu Hermsdorf, einer der bedeutendsten deutschen Staatsmänner des Reformationszeitalters, ein Mann von humanistische Bildung, stammte aus einem seit dem 14. Jahrh. in Sachsen ansässigen Geschlecht, das jetzt auch in Österreich und Preußen verbreitet ist. C. ward Rat der Herzöge Georg und Moritz von Sachsen, 1535 Amtmann in Zörbig und 1543 in Leipzig. Durch seine Hand gingen die geheimen Unterhandlungen, welche zu Moritz' Bündnis mit dem Kaiser führten, er war sächsischerseits neben Mordeisen 1552 der Unterhändler des Passauer Vertrags. Auch dem Kurfürsten August diente er als Geheimrat und nahm daneben auch von Kaiser Ferdinand I. das Amt eines Oberhauptmanns in Joachimsthal an (1557). Er starb 8. Juni 1578 zu Rothenhaus in Böhmen. Vgl. v. Langenn, Chr. v. C. (Leipz. 1854).

2) Georg von, Oheim des vorigen, geboren um 1471, Herzog Georgs des Bärtigen von Sachsen vertrautester Rat, blieb auch unter Herzog Moritz einer der einflußreichsten Räte; er starb 2. Mai 1550.

3) Hans Georg von, sächs. Minister, geb. 11. Dez. 1772 zu Großhartmannsdorf bei Freiberg, wurde 1794 Obergerichtsassessor in Leipzig, zog aber 1795 als Amtshauptmann auf sein Gut Oberschönau. Im J. 1805 trat er in das Geheime Finanzkollegium zu Dresden ein, wurde 1821 zum Bundestagsgesandter 1827 zum Mitglied des Geheimratskollegiums ernannt und führte bei den Verhandlungen in Kassel über Gründung des Mitteldeutschen Handelsvereins 1828 den Vorsitz. Nach dem Erlaß des Staatsgrundgesetzes, an dessen Ausarbeitung er hervorragenden Anteil gehabt hatte, trat er 1831 als Minister ohne Portefeuille in das Ministerium, in dem er 1834 das Portefeuille des Innern, 1836 das des Kultus und öffentlichen Unterrichts übernahm. In beiden Stellungen bethätigte er seine Geschäftstüchtigkeit und seine humane, liberalen Bestrebungen zugeneigte Gesinnung. Er starb 18. März 1840.

4) Albert von, Sohn des vorigen, geb. 1. April 1802 zu Freiberg in Sachsen, ward auf den Fürstenschulen zu Meißen und Grimma gebildet, studierte seit 1820 in Leipzig und trat sodann 1828 als Referendar bei der Landesregierung in den sächsischen Staatsdienst. Im J. 1830 von der meißnischen Ritterschaft als Kondirektor in den Landtag gewählt, suchte er bei der Beratung der neuen Verfassung die Interessen der Adelsaristokratie zugleich gegen unten wie oben zu wahren. Dadurch mißliebig geworden, nahm er seinen Abschied und trat 1831 als Regierungsrat in gothaische Dienste. Aber schon 1833 kehrte er wieder nach Sachsen zurück, um sich, von dem Hause Schönburg als Vertreter für dessen Rezeßherrschaft in die Erste Kammer berufen, an dem ersten konstitutionalen Landtag wie auch an allen folgenden mit großem Eifer zu beteiligen; auf dem von 1839 wurde er zum Vizepräsidenten der Ersten Kammer und im Februar 1836 zum Regierungsrat bei der Kreisdirektion in Zwickau ernannt, welches Amt er jedoch schon im Oktober 1837 wieder niederlegte, um sich ungestörter den ständischen Angelegenheiten widmen zu können. Er blieb Vertreter des Hauses Schönburg auf den Landtagen bis 1843, war besonders bei der Beratung des neuen Kriminalgesetzbuchs beteiligt und wurde 1845, nach Übernahme des väterlichen Guts Oberschönau, vom König als lebenslängliches Mitglied in die Erste Kammer berufen. Mit großer Entschiedenheit sprach er, obgleich das anerkannte Haupt der aristokratischen Partei, stets seine deutschnationale Gesinnung aus. 1845 zum Präsidenten der Ersten Kammer ernannt, wurde er im Herbst 1846 Könneritz' Nachfolger im Justizministerium. Mit den Vorarbeiten zu einer auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit beruhenden Strafprozeßordnung beschäftigt, ward er

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