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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Charta partita; Charte; Chartepartie; Chartern; Charters Towers; Chartier; Chartismus

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Charta partita - Chartismus.

so verstand man unter C. auch alles, worauf etwas geschrieben oder gezeichnet war. In dieser Bedeutung ist das Wort auch in die deutsche Sprache übergegangen (Karte, Visitenkarte, Spielkarte, Landkarte). Auch bei den alten Römern gab es schon sehr verschiedene Papierarten, die man nach hochgestellten Personen, Fürsten etc. nannte, C. Claudia, C. Livia. Die C. hieratica ward für geistliche Bücher verbraucht; die C. emporetica, von Kaufleuten zum Verpacken von Gütern benutzt, war zum Schreiben unbrauchbar. Im Mittelalter hieß C. oder Diploma jede Urkunde. Die größte Berühmtheit erhielt die vorzugsweise so genannte Magna Charta (s. d.) der Engländer. In Rücksicht auf diese sowie auf die Charte constitutionnelle Ludwigs XVIII. von Frankreich gebrauchte man zuweilen das Wort Charte für geschriebene Verfassungsgesetze überhaupt, wofür aber in der Folge das Wort Konstitution gebräuchlicher geworden ist. In Portugal waren merkwürdigerweise beide Worte die Losungen entgegengesetzter Parteien, indem die 1826 von Dom Pedro verliehene Verfassung von der französischen Partei den Namen Charte erhielt, die Cortesverfassung von 1821 aber Konstitution betitelt war. In England nannten die Radikalreformers ihr Programm Charte, daher der Name Chartisten (s. Chartismus). C. cerata, Wachspapier; C. nitrata, Salpeterpapier; C. resinosa, antirheumatica, antarthritica, Gichtpapier.

Charta partita (C. indentata, lat.), eine im Mittelalter, besonders in England, als noch die Siegel selten waren, gebräuchliche geteilte Urkunde. Von zwei oder mehreren Parteien erhielt jede ein gleichlautendes Exemplar (c. paricola) des rechtskräftigen Aufsatzes. Sämtliche Exemplare waren aber ursprünglich auf Ein Blatt geschrieben, an dessen oberstem Teil ein Wort (meist Chirographum), ein Denkspruch oder Ähnliches stand. Wurden nun die einzelnen Exemplare abgeschnitten, so wurde auch das ganze Wort oder der Spruch in gerader Linie (dann c. p.) oder im Zickzack (dann c. indentata) durchschnitten; bei späterer Ineinanderfügung der Teile zeigte sich dann die Echtheit oder Verfälschung der Schrift.

Charte (franz., spr. schart), s. Charta.

Chartepartie (Certepartie, ital. Carta partita, franz. Charte partie, Police d'affrétement, engl. Charter-party), im Seehandel der schriftliche Vertrag, welcher über die Befrachtung eines Schiffs oder auch eines Teils desselben zwischen dem Eigentümer des Schiffs, d. h. dem Reeder oder dem Kapitän, und dem Versender der Waren, dem Befrachter, abgeschlossen wird. Die darüber ausgestellte Urkunde hat ihren Namen von der alten Gewohnheit, mehrere Exemplare derselben auf Einen Bogen zu schreiben und sodann mit gezacktem Schnitt zu trennen, so daß man an ihrem Zusammenpassen ihr Zusammengehören erkennen kann. Diese Methode ist nur in England noch gebräuchlich, wo solche Verschnittene Urkunden Intendures heißen. Nur wenn ein Schiff als Ganzes befruchtet ("gechartert"), d. h. dessen ganzer Raum von einem Mann oder Handlungshaus oder von mehreren auf gemeinschaftliche Rechnung für die zu verschiffende Ware gemietet wird, ist die Aufsetzung einer C. gewöhnlich. Über Stückgut pflegt nur ein Recief, Ladeschein, gegeben zu werden, wonach das Konnossement ausgefertigt wird. Von der C. pflegen drei Exemplare ausgestellt zu werden, wovon eins der Schiffer behält und zwei der Befrachter an sich nimmt, um das eine dem Empfänger der Ware zuzusenden. Zur Vollständigkeit der C. gehören: die Benennung des Schiffs und seiner Flagge, die Angabe seines Tonnengehalts, der Name des Befrachters und des Schiffers, des Orts der Befrachtung und der Löschung, das Verzeichnis der geladenen Güter nach Zahl, Gewicht und Marken der Kolli, die Angabe der bedungenen Fracht, der Lieferungszeit, der Liegetage und der Ungelder. Wenn der Befrachtungsvertrag durch Vermittelung eines Maklers geschlossen wird, so liegt es diesem ob, die C. zu entwerfen. Das deutsche Handelsgesetzbuch bestimmt Art. 558: "Wird das Schiff im ganzen oder zu einem verhältnismäßigen Teil oder wird ein bestimmt bezeichneter Raum des Schiffs verpachtet, so kann jede Partei verlangen, daß über den Vertrag eine schriftliche Urkunde (C.) errichtet werde". Die Gültigkeit des Vertrags ist indes nach deutschem, englischem und nordamerikanische Seerecht von der schriftlichen Form nicht abhängig. Nach französischem, portugiesischem und spanischem Seerecht soll der Befrachtungsvertrag allerdings schriftlich abgeschlossen werden. Die Praxis hält jedoch auch den mündlichen Vertrag für gültig. Vgl. v. Kaltenborn, Grundsätze des praktischen europäischen Seerechts, Bd. 1, § 88 ff.

Chartern (engl., spr. tschar-), privilegieren, bevorrechten; auch ein Schiff verfrachten oder mieten.

Charters Towers (spr. tscharters tauers), Stadt im nördlichen Teil der britisch-austral. Kolonie Queensland, westlich von dem Hafen Townsville, mit (1881) 1721 Einw. (wovon 380 Chinesen). Auf den nahen Goldgräbereien arbeiteten 1883: 1075 Goldgräber. Von 1871 bis Ende 1883 wurden hier 1,071,240 Unzen im Wert von 3,749,340 Pfd. Sterl. gewonnen.

Chartier (spr. schartjeh), Alain, franz. Schriftsteller, geboren um 1390 zu Bayeux (Normandie), war Sekretär Karls VII. und genoß so hohen litterarischen Ruhm, daß die Dauphine Margarete von Schottland ihn einst öffentlich auf den Mund küßte. Philosophisch gebildet, wußte er seine Ideen in klarer, edler Sprache wiederzugeben; seine Verse zeigen eine für jene Zeit ungewöhnliche rhythmische Vollendung, sind aber sehr eintönig. Die meisten seiner Lieder sind Liebesgedichte in allen Variationen, das Unglück seines Vaterlandes begeisterte ihn aber auch zu tief empfundenen, patriotischen Gedichten ("Le lay de paix", "La ballade de Fougères", 1448) und zu einigen prosaischen Schriften, meist in lateinischer Sprache. Die Geschichte Karls VI. und VII. wird ihm fälschlich zugeschrieben. Er starb 1458. Eine gute Ausgabe seiner Werke ist die von Duchesne (Par. 1617). Vgl. Delaunay, Thèse sur C. (Par. 1876); Joret-Desclosières, Alain C., étude (das. 1877).

Chartismus ist der Name für eine demokratische Arbeiterbewegung in England in den 30er und 40er Jahren, deren Zweck war, die Staatsgewalt in die Hände der arbeitenden Klassen zu bringen, um dann von Staats wegen Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im Interesse der Arbeiter zu ändern. Der C. hatte zeitweise eine große Ausdehnung und einen gefährlichen Charakter. Der Name C. rührt daher, daß die Partei 1838 ihr Programm in der Form eines Gesetzentwurfs (Bill) formulierte, der Charte (Volkscharte im Gegensatz zur Magna Charta König Johanns) genannt wurde. Die Hauptpunkte der Charte, die aus 39 Artikeln bestand, waren sechs: allgemeines Stimmrecht der Männer vom 21. Jahr, geheime Abstimmung, jährliche Parlamente, Abschaffung der Vermögensqualifikation zu wählender Mitglieder, Diäten, gleichmäßige Wahlbezirke (nach Kopfzahl). Andre waren: Einführung der Einkommensteuer, Abschaffung der neuen Armengesetze, Verminderung der Lasten, Fabrikgesetze etc.

^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]