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Dekort - Dekurio.
englischen Bühne wurde noch zu Shakespeares Zeit das meiste nur angedeutet. Prachtvolle Dekorationen eignen sich mehr für die Oper als für das recitierende Schau- und Lustspiel. Das Höchste an Dekorationen wird gegenwärtig in der Feerie oder dem Ausstattungsstück geleistet (Wandeldekorationen). Ausgezeichnete Dekorationsmaler der neuern Zeit sind de Pian, Schinkel, Gropius, Neefe, Quaglio, J. ^[Joseph] Hoffmann, Brückner, Brioschi, Lechner, Lütkemeyer u. a. - D. heißt auch Auszeichnung durch Orden, Medaillen etc.
Dekórt (franz. Décourt, engl. Deduction, Abatement, ital. Diffalco, Sconto), im Handel im allgemeinen jeder willkürliche, vereinbarte oder usancemäßige Abzug wegen schlechter Beschaffenheit der Ware oder wegen Mangels an Maß und Gewicht; im besondern der ortsübliche Abzug bei Zahlungsverbindlichkeiten. In Hamburg ist D. der bei den einzelnen Waren verschieden bemessene übliche Nachlaß (Rabatt) für sofortige, d. h. einen Tag nach Empfang der Ware erfolgende, Zahlung. Davon dekourtieren (dekortieren), s. v. w. in Abzug bringen.
Dekoupieren (franz., spr. -ku-), zerlegen, zerschneiden.
Dekouragieren (franz., spr. -kurasch-), entmutigen; Dekouragement (spr. -kurāschmāng), Entmutigung.
Dekourtieren (dekortieren), s. Dekort.
Dekouvrieren (franz., spr. -kuw-), entdecken, offenbaren, zu erkennen geben.
Dekreditieren (franz.), den Kredit, den guten Ruf einer Person oder Sache schmälern; vgl. Diskreditieren.
Dekremént (lat.), Abnahme, Verfall.
Dekrepit (franz.), sehr alt, abgelebt.
Dekrepitieren (lat., Verknistern), das Zerspringen von Kristallen, die mechanisch eingeschlossenes Wasser (Dekrepitationswasser) enthalten, infolge der Dampfbildung beim Erhitzen. Besonders lebhaft dekrepitieren Kochsalz, schwefelsaures Kali, Salpeter.
Dekreszénz (lat.), Abnahme, Verringerung; dekreszieren, abnehmen, schwächer werden, verfallen.
Dekrēt (lat. Decretum), im allgemeinen jede Verfügung oder Entscheidung, jeder Erlaß einer Behörde; die von der Staatsregierung an eine bestimmte Person erlassene Verfügung (Anstellungs-, Besoldungs-, Bestallungs-, Aufnahme-, Entlastungsdekret u. dgl.); im engern Sinn eine richterliche oder überhaupt obrigkeitliche Verfügung, welche auf einseitiges Ansuchen der Parteien ergeht, im Gegensatz zur Entscheidung nach rechtlichem Gehör beider Teile, dem sogen. Bescheid (Erkenntnis, Sentenz, Urteil, Entscheidung). Diejenigen richterlichen Dekrete, welche sich bloß auf die Leitung des Prozesses beziehen, teilt man ein in Ladungsdekrete (citationes), Kommunikativdekrete, behufs Mitteilung einer Prozeßschrift erlassen, und Notifikationsdekrete, welche zum Zweck der Benachrichtigung einer Partei von einer Prozeßhandlung ergehen. Ihrem Inhalt nach sind die Dekrete monitorisch, wenn der Partei nur eröffnet wird, daß es ihr freistehe, einer Handlung beizuwohnen, oder arktatorisch, wenn ihr etwas befohlen wird. Übrigens wurden früher auch Endurteile zuweilen als Dekrete (Dezisivdekrete) bezeichnet, während für Dekrete, welche im Lauf eines Prozesses ergingen, der Ausdruck "Interlokute" gebräuchlich war.
Dekretalen (lat., Literae decretales, Decretales epistolae), Antwortschreiben und Entscheidungen, welche die Päpste auf Anfragen andrer oder aus eignem Antrieb an die Bischöfe verschiedener Länder über streitige oder zweifelhafte Fälle der Kirchendisziplin und Kirchenzucht zu erlassen pflegten. Dergleichen Dekrete galten anfangs nur als gute Ratschläge und wurden als solche je nach den obwaltenden Umständen und Verhältnissen von den übrigen Bischöfen gleich den Aussprüchen andrer angesehener Kirchenlehrer benutzt. Allein schon seit dem 5. Jahrh. beanspruchten sie obligatorische Kraft auf Grund des Wesens des päpstlichen Primats. Die Verbreitung jener D. geschah durch Mitwirkung derjenigen Bischöfe, an die sie zunächst gerichtet waren. Seit dem 5. Jahrh. aber fanden sie auch in die Sammlungen der Kanones Aufnahme und wurden bald den Konzilienbeschlüssen gleichgestellt. Am bekanntesten ist die Sammlung der sogen. falschen D. des Pseudo-Isidor (s. d.). Über die in das Corpus juris canonici aufgenommenen Dekretalensammlungen vgl. Corpus juris.
Dekretieren (lat.), verfügen, eine amtliche Verordnung erlassen, eine Dekretur (s. d.) erteilen.
Dekretisten (lat.), im Mittelalter Rechtsgelehrte, welche, im Gegensatz zu den Legisten oder Anhängern des römischen Rechts, das kanonische Recht als die begründende Quelle aller Staatsverhältnisse betrachteten, daher stets für die Oberhoheit des Papstes stimmten und sich auf die Decreta Paparum (s. Dekretalen) beriefen. D. (auch Dekretalisten) hießen insbesondere die Lehrer, welche auf den mittelalterlichen Universitäten Vorlesungen über das Decretum Gratiani und die päpstlichen Dekretalen hielten.
Dekretūr (lat.), kurze Verfügung, Anweisung einer Behörde; insbesondere die auf eine Eingabe von dem betreffenden Beamten gesetzte Verfügung, durch welche das Sekretariats- und Kanzleipersonal zur Ausfertigung des nötigen Bescheides angewiesen wird. In einer solchen D. ist der Inhalt der auszufertigenden Verfügung selbst kurz angedeutet.
Dekrotteur (franz., spr. öhr), Stiefelputzer.
Dekrottoir (franz., spr. -ŏahr), die Schuhreinigungsbürste oder das Kratzeisen (vor der Thür).
Dekurĭe (lat.), eine Abteilung von 10 Personen, namentlich im alten Rom die 10 Ritter und 10 Senatoren, welche jede Kurie der 3 patrizischen Tribus hatte, nach den 10 Dekaden oder den 10 Geschlechtern, in welche jede Kurie zerfiel. Da jede Tribus aus 10 Kurien bestand, so gab es zusammen 30 Ritter- und ebensoviel Senatorendekurien. Im Heer bildeten 3 Ritterdekurien unter je einem Dekurio eine Turma. Auch sonst kommt der Name häufig für Abteilungen größerer Körperschaften und zwar ohne Rücksicht auf die Zehnzahl vor. Dies letztere ist namentlich der Fall bei den Dekurien der Richter, deren es unter Augustus vier gab, während die Zahl der Richter sich auf 4000 belief.
Dekurĭo (lat.), der Vorsteher einer Dekurie (s. d.), z. B. Decurio equitum, Anführer von zehn Reitern, sodann überhaupt einer Reiterabteilung. Ferner hießen so die Mitglieder der Senate in den Munizipien und Kolonien des römischen Reichs, wahrscheinlich, weil sie als Vertreter von Abteilungen der Einwohner angesehen wurden. Zur Zeit der Republik und unter den ersten Kaisern war ihr Amt sehr angesehen und mit vielen Vorteilen verknüpft. Unter den spätern Kaisern aber, namentlich seit Konstantin, wurde das Dekurionat eine drückende Last, weil seine Befugnisse durch die Herrscher immer mehr eingeschränkt wurden, und besonders, weil die Mitglieder derselben zu immer lästigern Leistungen und schwereren Opfern herangezogen wurden, indem sie nicht nur für ihre Stadt große Aufwendungen machen, sondern auch für die öffentlichen Steuern, deren Einziehung