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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Demokrĭtos

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Demokratie - Demokritos.

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Demokratie'

tritt, liegt jene Gefahr weniger nahe. Hier herrscht das Volk nur mittelbar durch die von ihm periodisch gewählten Vertreter, zu denen die tüchtigsten Kräfte und die Besten aus dem Volk herangezogen werden sollen, so daß man die repräsentative D. nicht mit Unrecht eine Wahlaristokratie genannt hat. Wird es dann zur Wahrheit, daß die Tugend, nach Montesquieu das Prinzip der D., das bestimmende Moment für das politische Leben des Volkes und seiner Vertreter wird, dann kann sich der Staat auf der breiten Basis der Gleichheit aller Staatsbürger zu jener hohen Blüte und die Vaterlandsliebe der Staatsgenossen zu jener großartigen Opferfreudigkeit erheben, wie sie sich in der nordamerikanischen Union gezeigt hat. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß in dem europäischen Staatsleben das monarchische Prinzip zu fest gewurzelt zu sein scheint, als daß die D. hier auf die Dauer Boden gewinnen könnte, wenn man auch nicht so weit gehen will wie Dahlmann, der es als "Unsinn und Frevel" bezeichnete, wollte man unsern von monarchischen Ordnungen durchdrungenen Weltteil in Republiken des Altertums umwandeln. Zudem haben wir in der konstitutionellen Monarchie diejenige Staatsform gefunden, welche unbeschadet des monarchischen Prinzips auch dem Volk seinen Anteil an der Staatsverwaltung und an der Gesetzgebung sichert. Dem aristokratischen Prinzip dagegen ist die moderne Zeitrichtung nicht günstig, während demokratische Grundsätze in unserm Staatsleben mehr und mehr zur Geltung gelangt sind. Dahin gehören insbesondere die Rechtsprechung in Strafsachen durch Volksgenossen, die Selbstverwaltung der Gemeinden, die Mitwirkung des Volkes durch seine Vertreter bei der Gesetzgebung und im Deutschen Reich wie in einzelnen deutschen Staaten neuerdings auch das allgemeine Stimmrecht. Die konstitutionelle Monarchie selbst charakterisiert sich als eine Verbindung des monarchischen und des demokratischen Prinzips, indem sie der Volksvertretung das Steuerbewilligungsrecht, das Recht der Kontrolle der Staatsfinanzverwaltung und damit der Verwaltung überhaupt und vor allen Dingen das Recht der Mitwirkung bei der Gesetzgebung einräumt. Der Volkswille kommt hier durch die Volksvertreter in bestimmender Weise zur Geltung. Die Souveränität aber bleibt dem Monarchen. Sie findet in der Unverantwortlichkeit desselben ihren Ausdruck; aber seine Anordnungen auf dem Gebiet der Staatsverwaltung und der Gesetzgebung bedürfen der Gegenzeichnung des Ministers, welcher die Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung zu übernehmen hat. Man hat daher die konstitutionelle Monarchie auch wohl eine demokratische Monarchie genannt und von demokratisch-konstitutionellen Monarchien gesprochen.

Freilich ist der Umstand, daß man seit langer Zeit gewöhnt ist, den Ausdruck D. als die Bezeichnung einer Staatsform zu gebrauchen, geeignet, über das Wesen der D. als politischer Parteirichtung Mißverständnisse aufkommen zu lassen. Man denkt sich die demokratische Partei schlechthin mit dem Endziel einer Republik, einer D. als Staatsform, während sich in den letzten Jahrzehnten nicht wenige Politiker als Demokraten bezeichneten, welche an dem monarchischen Prinzip festhielten. Auch jetzt nennen sich z. B. die Angehörigen der süddeutschen Volkspartei Demokraten, ohne damit die Beseitigung der Monarchie als ihr Endziel bezeichnen zu wollen. Auch in Preußen haben neuerdings Liberale die Parteibezeichnung der D. wieder aufgenommen (Philipps, Lenzmann u. a.), ohne etwa die Monarchie abschaffen zu wollen, wie ↔ denn auch 1848 der Führer der preußischen Demokraten, Benedikt Waldeck, die konstitutionelle Monarchie als sein Ziel bezeichnete. Waldeck formulierte die damaligen Forderungen der D. folgendermaßen: "Wir Demokraten wollen das Urwählerrecht, Selfgovernment, Gleichheit der Besteuerung und gleiche Rechte vor dem Gesetz". Jener Umstand, daß man unter D. als politische Partei diejenige versteht, welche den Schwerpunkt in die Verwirklichung des Volkswillens auf dem Gebiet der Gesetzgebung und der Verwaltung des Staats gelegt wissen will, macht es auch erklärlich, daß man selbst in einer demokratischen Republik, also in einem Staat, in welchem die D. als Staatsform zu Recht besteht, gleichwohl von einer besondern Partei der D. sprechen kann. So stehen sich in den Vereinigten Staaten von Nordamerika die beiden großen Parteien der Demokraten und der Republikaner gegenüber. Allerdings wollen die Gegner derjenigen, welche demokratische Prinzipien vertreten, diesen vielfach nicht zugestehen, daß ihre Bestrebungen mit dem monarchischen Prinzip verträglich seien, und man behauptet nicht selten, daß die demokratische Parteirichtung zur D. als Staatsform führen müsse. Die bloße Parteibezeichnung D. schließt dies indessen, wie gesagt, keineswegs in sich, ebensowenig, wie die Bezeichnung "Aristokratie" für die mehr konservativen Elemente der Nation und für alle diejenigen, welche im öffentlichen Leben eine bevorzugte Stellung einnehmen oder doch einnehmen wollen, die Annahme begründen könnte, daß es sich auf seiten der Angehörigen einer Aristokratie in diesem Sinn um das Streben nach einer aristokratischen Staatsform handle. Anders liegt die Sache allerdings bei der Sozialdemokratie, welche die Errichtung eines freien Volksstaats, also einer Republik, mit sozialer Gleichstellung aller Volksgenossen anstrebt (s. Sozialdemokratie). Daher liegt die Frage nahe, ob es sich nicht empfehlen möchte, die Parteibezeichnung D. für diejenigen, welche an der Monarchie festhalten, ganz fallen zu lassen, da sie nur zu leicht zu Mißverständnissen Veranlassung geben kann. Vgl. außer den Lehrbüchern des Staatsrechts und der Politik: Zöpfl, Die D. in Deutschland (2. Aufl., Stuttg. 1853); Schvarčz, Die D. (Leipz. 1877 ff., Bd. 1); Derselbe, Elemente der Politik (Pest 1880 ff.); May, Democracy in Europe (Lond. 1877, 2 Bde.).

Demokrĭtos, griech. Philosoph aus Abdera, einer ionischen Kolonie in Thrakien, geboren wahrscheinlich um 460 v. Chr., der Sohn reicher Eltern, verwendete sein Vermögen auf ausgedehnte Reisen, auf denen er, wie er selbst von sich rühmte, von allen Menschen seiner Zeit das meiste Land durchirrt und die meisten unterrichteten Männer unter den Lebenden gehört habe. Seine Kenntnisse erstreckten sich, wie das erhaltene Verzeichnis seiner überaus zahlreichen Schriften zeigt, über den ganzen Umfang des damaligen Wissens (sogar über die Kriegskunst), so daß ihn darin unter den Spätern nur Aristoteles übertroffen zu haben scheint. Von den Schriften selbst sind nur Fragmente erhalten. Seine Zeitgenossen nannten ihn den "lachenden" Philosophen, wohl nicht nur deshalb, weil ihm seine abderitischen Mitbürger, die Lalenburger des griechischen Altertums, Stoff genug zum Spotte darbieten mochten, sondern hauptsächlich aus dem Grund, weil seine theoretische Lehre von dem Wesen der Dinge eine "heitere", d. h. gleichmütige, von Affekten der Furcht wie der Hoffnung ungestörte, Gemütsstimmung zur praktischen Folge hatte, die er Wohlgemutheit (Euthymia) nannte und als das höchste Gut bezeichnete. Jene Lehre ist ein konsequenter und

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 668.