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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Denunzieren - Departement.

dem sie von einem verpflichteten Beamten oder von einer Privatperson ausgeht, und zwar ist jedermann berechtigt, dem Gericht Anzeige von einem beabsichtigten oder begangenen Verbrechen zu machen, verpflichtet nur dann, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. Eine wissentlich falsche D. verpflichtet nicht bloß zur vollen Schadloshaltung des dadurch Benachteiligten, sondern wird überdies kriminell bestraft (s. Anzeige). Erscheint die D. begründet, so wird daraufhin das Strafverfahren eingeleitet. Anonyme Denunziationen verpflichten zunächst nur zu solchen den Grund oder Ungrund der Anzeige aufklärenden Untersuchungshandlungen, welche für die Ehre der beschuldigten Person ohne Nachteil sind. Im gewöhnlichen Leben verbindet man übrigens mit dem Worte D. nicht selten den Begriff des Gehässigen und Heimtückischen, indem man dabei eine aus Beweggründen niederer Art erfolgte D. im Auge hat.

Denunzieren (lat.), ankündigen; jetzt nur noch in üblem Sinn: anzeigen, angeben.

Denuschka, russ. Münze, s. Deneschka.

Denver, Hauptstadt des nordamerikan. Staats Colorado, in der Steppe am obern Platte, 25 km vom Fuß des Felsengebirges, 1585 m ü. M., erst 1858 gegründet, hob sich rasch mit dem Bau der Eisenbahn, hatte 1870 bereits 4759, 1880 aber 35,630 Einw. D., die "Queen City of the Plains" genannt, hat breite Straßen, eine Universität, eine Kathedrale, ein Rathaus und ein Opernhaus, 12 Schulen, 5 Banken, eine Münzstätte, Schmelz-, Eisen- und Stahlhütten, eine Maschinenbauwerkstätte, Fabriken für Herstellung von Fensterrahmen, Sägemühlen, Glashütten etc. Eine Wasserleitung führt ihr das Wasser des Archer Sees zu, Dampfröhren erwärmen ihre Häuser, Pferdebahnen vermitteln den Verkehr, und das elektrische Licht erleuchtet die Straßen.

Denzel, Bernhard Gottlieb, Pädagog, geb. 29. Dez. 1773 zu Stuttgart, studierte auf den Seminaren zu Denkendorf, Maulbronn und Tübingen Theologie, war dann Erzieher in Frankfurt a. M., Vikar an verschiedenen Orten, seit 1802 Pfarrer in Schaffhausen und kehrte 1806 als Pfarrer zu Pleidelsheim nach Württemberg zurück. Im J. 1811 als Inspektor des neuerrichteten Schullehrerseminars und zugleich als Diakonus nach Eßlingen versetzt, erregte er durch seine praktisch-pädagogische Thätigkeit im Sinn Pestalozzis, dem er persönlich näher getreten war, die Aufmerksamkeit weiterer Kreise, so daß ihm die nassauische Regierung 1817 den Auftrag erteilte, das dortige Schulwesen neu zu organisieren. Bald darauf wurde er zum Direktor und ersten Lehrer des Seminars zu Eßlingen ernannt und erhielt gleichzeitig von seiner Regierung den Charakter als Professor, von der nassauischen den eines Oberschulrats. Im J. 1832 zum Prälaten erhoben, starb er 13. Aug. 1838. D. hat wesentlich zur Ausbreitung der Pestalozzischen Ideen in Süddeutschland beigetragen. Unter seinen zahlreichen, heute wenig mehr gelesenen Schriften ragt hervor die "Einleitung in die Erziehungs- und Unterrichtslehre für Volksschullehrer" (2. u. 3. Aufl., Stuttg. 1825-39, 4 Bde.); vgl. ferner "Denzels Entwurf des Anschauungsunterrichts, praktisch ausgeführt von Wrage" (Altona 1837-40, 2 Tle.; oft aufgelegt).

Denzinger, Franz Joseph, Architekt, geb. 1821 zu Lüttich, zog mit seinem Vater, der dort Professor an der Universität war, infolge der Ereignisse von 1830 nach Würzburg, machte hier auf der Universität seine Studien und ging dann auf die polytechnische Schule und die Akademie zu München. Er trat in den Staatsdienst, erhielt 1854 eine Anstellung als Zivilbauingenieur bei der Regierung zu Regensburg und wurde 1859 Dombaumeister für den Ausbau des gotischen Doms in Regensburg, eine Aufgabe, deren er sich in einem Zeitraum von zehn Jahren in glänzender Weise entledigte. Die beiden herrlichen Türme wurden 1869 vollendet, das Querschiff 1872. Er wurde auch mit der Wiederherstellung und dem Ausbau der 1867 durch Brand zerstörten Domkirche und des Pfarrturms zu Frankfurt a. M. beauftragt, siedelte deshalb 1870 dorthin über und löste auch diese Aufgabe in befriedigendster Weise. Bedeutendere von ihm ausgeführte Bauwerke sind: das Badegebäude der Saline zu Kissingen, das chemische Laboratorium der Universität Erlangen, die Stadtpfarrkirche zu Burghausen, das städtische Archivgebäude zu Frankfurt a. M. und die Dreikönigskirche daselbst.

Deo annŭénte oder favente oder juvante (lat.), mit Gottes Segen oder Hilfe.

Deo consilium (lat.), bei Gott ist Rat.

Deodánd (v. lat. Deo dandum, "Gott zu geben"), im Mittelalter ein Gut, das wegen eines verursachten Schadens, z. B. Tötung oder Verletzung eines Menschen, verwirkt war und dem Beschädigten oder dessen Erben oder dem Staat anheimfiel oder zu einem wohlthätigen Zweck verwendet werden mußte (daher der Name). Das D. ist aus dem mosaischen besonders in das englische Recht übergegangen, wo es sich in frühern Zeiten auch auf die Hinterlassenschaft der Selbstmörder, die dem Staat verfiel, bezog.

Deo gratias (lat.), Gott sei Dank.

Déols (spr. deóll, auch Bourg de D. oder Bourg Dieu), Flecken im franz. Departement Indre, Arrondissement Châteauroux, 1 km nördlich von dieser Stadt, an der Indre, mit Ruinen einer Abtei (aus dem 10. Jahrh.), in welcher während ihres Aufenthalts in Frankreich die Päpste oft residierten, und (1876) 2334 Einw.

Deonerieren (lat.), entlasten; Deoneration, Entlastung.

Deontologie (grch.), Pflichtenlehre; bei J. ^[Jeremy] Bentham (s. d.) Bezeichnung der Ethik oder Moralphilosophie.

Deotyma, Pseudonym, s. Luszczewska.

Depaktion (lat.), Vergleich.

Departement (franz., spr. -t'māng), Verteilung einer Sache auf mehrere, z. B. Departement des tailles, des quartiers etc., d. h. Verteilung der Steuern, der Quartiere unter das Militär etc.; dann s. v. w. Geschäftsbezirk, Fach oder Behörde, in welchem Sinn es namentlich gegenwärtig mit Ministerium gleich bedeutend gebraucht wird, z. B. das D. der auswärtigen Angelegenheiten, das Finanzdepartement etc.; endlich Bezeichnung eines größern Bezirks bei der Einteilung eines Landes. In letzterm Sinn kam das Wort besonders in Aufnahme, als in Frankreich während der Revolution durch Beschluß vom 14. Dez. 1789 die frühere Landeseinteilung in Provinzen abgeschafft und eine neue, in Departements, eingeführt wurde, die nach der Menschenzahl, dem Flächeninhalt und den direkten Steuern geregelt ward. Hauptsächlich sollte durch die neue Einteilung dem alten, eingewurzelten Gegensatz der einzelnen Provinzen zu einander entgegengewirkt und größere Einheit der Verwaltung hergestellt werden. Die Ausführung besorgte der Abbé Sieyès. Anfangs wurde das Land in 83 Departements eingeteilt, die in der Folge durch die allmählichen Vergrößerungen des Reichs bis auf 140 sich vermehrten und nach der Restauration wieder auf 86 reduziert wurden. Die gegenwärtige Zahl derselben beträgt 87 (vor dem Krieg von 1870: 89)