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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Handel).

seidenen Waren kann D. mit Frankreich noch nicht konkurrieren; dagegen kommen die deutschen Samtwaren den französischen nicht nur gleich, sondern übertreffen dieselben noch, so daß Frankreich selbst jetzt jährlich für 8-9 Mill. Frank Samt aus D. bezieht; auch die Fabrikation von halbseidenen Waren steht in D. jetzt auf einer hohen Stufe. Für die Seiden-, Samt- und Bandfabrikation sind in Krefeld und Umgegend jetzt 37,000 Webstühle, darunter 1470 mechanische Stühle, in Thätigkeit; der Wert der dort im J. 1883 verausgabten Löhne belief sich auf 28,5 Mill. Mk. und derjenige der gefertigten Waren auf 86,6 Mill. Mk.; von letztern gingen für 22,3 Mill. Mk. nach England, ebensoviel nach außereuropäischen Ländern, für 7,6 Mill. Mk. nach Frankreich etc. Samtbänder werden besonders in Viersen produziert. Die Seidenweberei ist ferner von Wichtigkeit im Regierungsbezirk Aachen, in Berlin, Baden und Lothringen. In das deutsche Zollgebiet wurden 1884 eingeführt 37,837 Doppelzentner Seidenkokons und ungefärbte Seide, 1011 Doppelzentner gefärbte Seide und Florettseide, 3213 Doppelzentner gezwirnte Seide, 6562 Doppelzentner Seidenwaren; aus demselben ausgeführt bez. 10,644, 2886, 2138 und 54,161 Doppelzentner. Überall, wo bunte und gedruckte Zeuge gefertigt werden, schließt sich die Färberei der Weberei an. Für die Seidenfärberei ist Krefeld der wichtigste Ort; die Türkischrotfärberei blüht in Elberfeld und Barmen. Sonst ist der Färberei noch zu gedenken in Berlin, in der sächsischen Kreishauptmannschaft Zwickau, in Bayern (Augsburg), Württemberg (Heidenheim), Elsaß-Lothringen etc. Die Zeugdruckerei hat berühmte Werkstätten in Berlin (Kattun), Oberelsaß (Mülhausen), im südlichen Baden (Säckingen, Lörrach, Konstanz), in Bayern (Augsburg) etc. Die Bleichen schließen sich naturgemäß an die Leinweberei, die Walkmühlen an die Tuchfabrikation.

VIII. Handel und Verkehr.

Einen epochemachenden Einfluß auf die wirtschaftliche Entwickelung Deutschlands hat der Zollverein (s. d.) ausgeübt, welcher, von Preußen ausgehend, durch den Anschluß des Bayrisch-Württembergischen Handelsvereins, Sachsens, der thüringischen Staaten und beider Hessen 1. Jan. 1834 in Wirksamkeit getreten ist. Dieser wirtschaftliche Verband ist trotz der vielen Krisen, welche er zu überstehen hatte, nicht wieder zerrissen worden; er bildete die Grundlage für die weitere wirtschaftliche Einigung Deutschlands und ist schließlich in der deutschen Reichsverfassung aufgegangen, welche die Zolleinigung des gesamten D. mit Einschluß von Luxemburg zu einer unauflöslichen Institution gemacht hat. Der Artikel 34 der Reichsverfassung hatte zwar bestimmt, daß die Hansestädte Hamburg und Bremen mit ihren anschließenden Gebietsteilen als Freihäfen so lange außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenzen bleiben sollten, bis sie den Anschluß an dieselben selbst beantragen; letzteres ist aber inzwischen geschehen, so daß nach Fertigstellung der hierfür nötigen umfangreichen Anlagen auch diese beiden Gebiete mit Ablauf der 80er Jahre dem deutschen Zollgebiet angehören werden. Nach der Volkszählung vom Jahr 1880 betrug die Bevölkerung des deutschen Zollgebiets mit Einschluß von Luxemburg und der österreichischen Gemeinde Jungholz (bei Kempten in Bayern) 44,766,183 Seelen, während die Zollausschlüsse, nämlich Hamburg, Bremen, Teile der preußischen Provinzen Schleswig-Holstein (Altona etc.) und Hannover (Geestemünde etc.), kleine Teile der badischen Kreise Konstanz und Waldshut, der oldenburgische Hafen Brake, eine solche von 677,659 Seelen besaßen. Nachdem noch in den 70er Jahren Zollbefreiungen in bedeutendem Umfang eingetreten waren, führte das gegenwärtig in D. bestehende Zolltarifgesetz vom 15. Juli 1879 mit unerheblichen Ausnahmen plötzlich eine Einschränkung der seitherigen Zollfreiheit und eine bedeutende Erhöhung der Zollsätze herbei. Unverändert beibehalten wurde die Zollfreiheit nur für Abfälle, die hauptsächlichsten Rohprodukte, ferner für wissenschaftliche Instrumente, Seeschiffe und hölzerne Flußschiffe, litterarische und Kunstgegenstände; unverändert blieben die seitherigen Zollsätze für 44 Tarifpositionen, worunter Bier, Essig, Südfrüchte, Zucker, Heringe, Kakao, Salz (seewärts), Fischthran, Äther, Alaun, Chlorkalk, kristallisierte Soda sich befanden. Dagegen wurde eine große Zahl bisher zollfreier Artikel, wie Roheisen, grobe Eisenfabrikate, Maschinen und Eisenbahnfahrzeuge, Getreide und Mühlenfabrikate, Bau- und Nutzholz, Schmalz, Pferde, Rind- und Schafvieh, mit Eingangszöllen belegt und die schon vorher zollpflichtig gewesenen Gegenstände, soweit sie nicht zu den erwähnten Ausnahmen gehörten, zum Teil sehr wesentlich im Zoll erhöht. Am 1. Juli 1881 wurden auch frische Weinbeeren zollpflichtig und die Zölle auf Mühlenfabrikate sowie auf einige Gattungen von Wollwaren erhöht; vom 1. Juli 1882 ab wurde den Inhabern von Mühlen für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten Mühlenfabrikate insofern eine Erleichterung gewährt, als ihnen der Eingangszoll für eine der Ausfuhr entsprechende Menge des zur Mühle gebrachten ausländischen Getreides nachgelassen wurde; endlich trat 1. Juli 1885 für eine größere Zahl von Gegenständen eine abermalige Zollerhöhung ein, welche vornehmlich Getreide, Vieh, Fische, Holz, Uhren, verschiedene Gespinste und Gewebe, Seilerwaren u. a. betraf. Die Ausfuhrzölle sind in D. bereits 1. Juli 1865 aufgehoben worden bis auf die Ausgangsabgabe für Lumpen zur Papierfabrikation, welche erst 1. Okt. 1873 fiel. Die Durchgangsabgaben wurden bereits 1. März 1861 gänzlich beseitigt. Der Ertrag der Eingangszölle im deutschen Zollgebiet belief sich im Etatsjahr 1883/84 auf netto 190,144,000 Mk. oder 4,18 Mk. pro Kopf der Bevölkerung.

Handelsverträge mit der Meistbegünstigungsklausel und wechselseitigen Tariferleichterungen bestehen mit allen europäischen Staaten mit Ausnahme von Rußland, Schweden und Norwegen, Dänemark und der Türkei, außerdem mit der Argentinischen Konföderation, Chile, Costarica, den hawaischen Inseln, Liberia, Mexiko, Persien und Korea. Der besondere Tarifvertrag mit Frankreich ist durch den Krieg von 1870/71 aufgehoben und nicht wieder erneuert worden. Vgl. v. Aufseß, Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmäßigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reichs (3. Aufl., Münch. 1886).

Über den Wert der Ein- und Ausfuhr des deutschen Zollgebiets fehlten bis zum Beginn der 70er Jahre amtliche Angaben gänzlich, nur die Menge der ein- und ausgeführten Waren wurde bis dahin ermittelt. Das kaiserliche Statistische Amt hat zum erstenmal für 1872 auch die Wertziffern berechnet. Diese betrugen für die Einfuhr im genannten Jahr 3,468,480,000, für die Ausfuhr 2,491,620,000 Mk.; im J. 1884 stellten sich dieselben für die Einfuhr auf 3,284,928,000, für die Ausfuhr dagegen auf 3,269,401,000 Mk. Auf die einzelnen Warengruppen verteilten sich die letztern in Tausenden Mark wie folgt: