Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

868

Deutschland (Geschichte 1555-1566. Gegenreformation, Ferdinand I.).

von Speier 1526 aufgestellt, erneuert; katholische und evangelische Reichsstände sollten fortan in ihren Rechten gleich sein, religiöse Streitigkeiten nur durch christliche, friedliche Mittel geschlichtet werden. Doch gaben die Protestanten, an deren Spitze seit Moritz' Tod (1553) kein kluger, energischer Fürst stand, im leichtsinnigen Vertrauen auf das Übergewicht der Reformation, welcher das deutsche Volk zumeist anhing, einige Beschränkungen des allgemeinen Grundsatzes zu, welche ihnen später verhängnisvoll geworden sind. Das Recht der Religionsfreiheit wurde nämlich, um das Sektenwesen abzuwehren, auf die Anhänger der Augsburgischen Konfession beschränkt, also auch die Reformierten (Zwinglianer und Calvinisten) vom Frieden ausgeschlossen; ferner bestimmte eine Klausel, der "geistliche Vorbehalt" (reservatum ecclesiasticum), daß die geistlichen Fürsten das Jus reformandi nur für ihre Person haben und, wenn sie zur neuen Lehre überträten, ihres geistlichen Amtes und Fürstentums verlustig gehen sollten. Die Deklaration, die den Protestanten zum Ersatz gewährt wurde, daß nämlich der Besitzstand der evangelischen Kirche in den geistlichen Territorien, wie er jetzt sei, nicht angetastet werden solle, verlor dadurch ihren Wert, daß sie nicht in den Reichstagsabschied aufgenommen ward. Im Vergleich zu dem Anspruch unbedingter Herrschaft, welchen die römische Kirche bisher erhob, war die formelle Anerkennung einer ihr nicht unterworfenen Religionspartei in D. dennoch ein ungeheurer Fortschritt. Gebrochen war der Bann der mittelalterlich-kirchlichen Staatsordnung und dem modernen Staate die Bahn selbständiger freier Entwickelung geöffnet; gebrochen war auch der Bann der Geister u. das Recht freier Forschung die Grundlage der neuen Lehre wie aller Wissenschaft siegreich erkämpft.

Karl V. hatte an diesen Verhandlungen noch indirekten Anteil genommen und die Zugeständnisse an die Protestanten nach Kräften zu beschränken gesucht. Indes machte er sich mehr und mehr mit dem Gedanken vertraut, die unmittelbare Regierung seines Reichs niederzulegen, zumal nachdem sein Versuch, Frankreich die geraubten deutschen Stifter wieder zu entreißen, mit der vergeblichen Belagerung von Metz (Januar 1553) gescheitert war. Sein Unternehmen, das mittelalterliche Kaisertum zu erneuern, hatte trotz der ungeheuern Machtmittel, die ihm zu Gebote standen, mit einem jähen Zusammenbruch geendet, denn es war in schroffen Gegensatz zu den herrschenden Strömungen, der nationalen Idee und dem Geist religiöser Freiheit, getreten, die es durch bloß äußerliche, herzlose, wenn auch schlaue und geschickte Kabinettspolitik nicht zu überwinden vermochte. Karl beschloß daher, seine Macht zu teilen; seinem Sohn Philipp übertrug er 1555 das burgundische Reich, dazu 1556 Spanien und Italien, seinem Bruder Ferdinand die österreichischen Lande sowie Böhmen und Ungarn; auch verzichtete er zu seinen gunsten auf die Kaiserkrone, worauf er sich in das spanische Kloster San Yuste zurückzog, wo er 1558 starb. Verlor auch das Reich an die spanische Monarchie nicht bloß seine frühere Herrschaft in Italien, sondern auch die westlichen Grenzlande, so ward es doch von der Verbindung mit Spanien und seiner Politik losgelöst und erlangte die Freiheit selbständiger nationaler Entwickelung zurück.

Die Gegenreformation und der Dreißigjährige Krieg.

(Hierzu die "Geschichtskarte von Deutschland III".)

Der große geistige Kampf der Reformationszeit und sein Ausgang hatten eine gewisse Abspannung der Geister und Gemüter im deutschen Volk zur Folge. Die humanistische Richtung der Pflege und Wiederbelebung des klassischen Altertums zog sich in die Gelehrtenschulen zurück, die schöne Litteratur bildete sich nur in einigen Gattungen aus, die geistige und wissenschaftliche Thätigkeit der Nation wurde fast ganz von den religiösen Erörterungen und Streitigkeiten in Anspruch genommen, welche aber besonders im Gebiet des strengen Luthertums in gehässige dogmatische Zänkereien, neidische Verketzerungen und grausame Verfolgungswut ausarteten. Die lutherischen Hoftheologen verfielen bald in dieselben Fehler, hochmütige Herrschsucht und fanatische Intoleranz, welche man der alten Kirche besonders zum Vorwurf gemacht hatte. Die Fürsten huldigten kurzsichtigem Eigennutz und gingen ganz in dem Streben nach habgieriger Vermehrung ihres Besitzes auf, soweit sie nicht bloß materieller Genußsucht frönten. D. genoß in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. eines behäbigen Wohlstandes; Ackerbau und Gewerbe blühten; die Bevölkerung mehrte sich; die Städte schmückten sich durch Bauten, Straßen- und Brunnenanlagen, und die bildenden Künste brachten zwar keine Werke von idealer Bedeutung hervor, durchdrangen und veredelten jedoch das ganze Gewerbe. Aber es fehlten der Nation die treibende Schaffenskraft sowie das gemeinschaftliche Streben nach einem hohen Ziel. Ihre Einheit ging durch die politische und religiöse Zerrissenheit mehr und mehr verloren, und trotz ihrer Lebensfülle war sie nicht im stande, ihren Handel im Wettkampf mit andern Nationen auszubreiten, ja nicht einmal ihn in seinem bisherigen Umfang zu behaupten; in Nord- und Ostsee verlor die Hansa ihre herrschende Stellung. Neue Kolonien deutschen Volkstums wurden nicht gegründet, die alten Ansiedelungen im Osten dem Mutterland entfremdet. Nicht einmal die Türkengefahr wußte das mächtige Volk dauernd von seinen Grenzen zurückzuweisen. Über die Sicherheit des errungenen Besitzes wiegte sich die protestantische Mehrheit in eine unbegreifliche Verblendung und träumte noch von völligem Sieg ihrer Sache, als der Feind schon in ihrem eignen Lager war.

Die beiden Nachfolger Karls V., Ferdinand I. (1556-64) und dessen Sohn Maximilian II. (1564 bis 1576), waren redlich bemüht, den religiösen Frieden aufrecht zu erhalten. Der früher so streng katholische Ferdinand überwarf sich sogar mit dem Papst, als dieser durch die Beschlüsse des Trienter Konzils auch die gemäßigtesten Reformforderungen zurückweisen ließ und so eine unübersteigliche Scheidewand zwischen Katholizismus und Protestantismus errichtete. Maximilian trug sich ernstlich mit dem Gedanken, die religiöse Einheit in D. durch seinen Übertritt zur Reformation zu ermöglichen, und duldete, daß sich der Protestantismus in Böhmen und Ungarn, ja selbst in den Städten und dem Adel der österreichischen Erblande, sowohl der ihm gehörigen als der seines Bruders Karl, ausbreitete. Und auch im Reich machten sich die protestantischen Fürsten die wohlwollende Gesinnung des Kaisers zu nutze, indem sie trotz des geistlichen Vorbehalts zahlreiche Stifter und Kirchengüter in Norddeutschland reformierten und säkularisierten. Hauptsächlich waren es der erbitterte Kampf der Lutheraner gegen die verhaßten Calvinisten, an deren Spitze seit 1566 Kurpfalz stand, und die Zwistigkeiten unter den Lutheranern selbst, besonders zwischen den Albertinern und den Ernestinern, welche Maximilian von einer Entscheidung abhielten und ihn der Reformation entfremdeten, bis dynastische Interessen, die zeitweilige Aussicht auf