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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Dolomitspat; Doloper; Dolor; Dolore; Dolores; Dolores Hidalgo; Dolorosa; Dolos; Dolschi; Dolus

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Dolomitspat - Dolus.

von der Brenta und im W. von Eisack und Etsch begrenzt wird und politisch zu Tirol und Venetien gehört. Der von dem Gestein der Dolomiten (s. d.) herrührende Name gebührt allerdings nur der Gruppe zwischen Eisack und Fassathal, in welcher Rosengarten, Schlern und die Berge des Grödner und Fassathals wirklich aus magnesiareichem Kalk bestehen, während die das Ampezzaner Thal u. das Thal des Cordevole einrahmenden Berge meist bloße Kalkgipfel sind. In geognostischer Beziehung ist besonders das Fassathal interessant, wo auf Granit die verschiedensten plutonischen und sedimentären Gesteine lagern. Die Gipfel der ganzen Gruppe zeichnen sich durch ihre pittoresken Formen aus, die an Burgen und Türme oder an Säulen und Pyramiden erinnern. Wegen der Steilheit der Bergwände sind die meisten nur sehr schwer zu ersteigen. Den Zugang zu den D. eröffnet im N. die Pusterthalbahn, im W. die Brennerbahn. Am besuchtesten ist das Ampezzaner Thal (s. d.) mit den Orten Landro, Schluderbach und Cortina. Östlich davon erheben sich Dreischusterspitz (3160 m), Drei Zinnen, Monte Cristallo, Sorapiß und Antelao (3253 m), westlich Monte Tofana (3263 m). Ein Paß über den Monte Giau führt nach Caprile am obern Cordevole, welcher den von der Civetta überragten Alleghesee durchströmt. Durch die schaurige Schlucht von Sottoguda gelangt man über den Fedajapaß, am Fuß der Vedretta Marmolata (3360 m), in das vom Avisio durchflossene Fassathal, an dessen Westseite sich der Rosengarten und weiter nordwärts Langkofel (3117 m) und Seisser Alp erheben. Während sich das Fassathal in südwestlicher Richtung als Fleimser Thal und Val Cembra bis zur Etsch fortsetzt, gelangt man von Predazzo durch das Travignolothal nach Pieve di Primiero am Cismone (zur Brenta). Unterwegs führt von San Martino di Castrozza ein Paß zwischen Cima della Pala und Cima della Rosetta (3054 m) nach dem obern Cordevole. Anderseits gelangt man von Cavalese im Fleimser Thal durch das Val di Lagorei zur Cima di Lagorei (2613 m) und Cima d'Asta (2844 m). Vgl. Kurtz-Meurer, Führer durch die Dolomiten (4. Aufl., Gera 1884).

Dolomitspat, s. Dolomit.

Doloper (Dolopes), im Altertum Volk südlich von Thessalien und Epirus, auf beiden Seiten des Pindos, Mitglied des delphischen Amphiktyonenbundes, gewöhnlich zu Thessalien gerechnet, doch meist selbständig. Später wurde ihr städteloses Land ein steter Zankapfel zwischen den Ätoliern und den makedonischen Königen, bis es 172 v. Chr. von Perseus, dann von den Römern unterworfen wurde. Kolonisten dieses Volkes waren die seeräuberischen D. auf einigen Inseln des Ägeischen Meers, vorzüglich auf Skyros, von wo sie Kimon 469 v. Chr. verjagte.

Dolor (lat.), Schmerz; dolores, die Schmerzen; d. ad partum oder parturientium, Geburtswehen. Dolores osteocopi s. nocturni, durch syphilitische Affektionen der Knochenhaut hervorgerufene Schmerzen, die besonders bei Nacht heftig auftreten.

Dolore (ital.), Schmerz; con d., schmerzlich (musikal. Vortragsbezeichnung).

Dolores, Stadt in der Argentin. Republik, Provinz Buenos Ayres, 200 km südlich von Buenos Ayres, hat sich seit Eröffnung der Eisenbahn (1874) rasch entwickelt, hat ein Theater, ein Hospital, eine Dampfmühle und 5500 Einw.

Dolores Hidalgo, Ort im mexikan. Staat Guanajuato, 30 km nordöstlich der Hauptstadt, bekannt durch die 1810 vom Priester Hidalgo gegen die spanische Herrschaft hervorgerufene Rebellion.

Dolorosa, s. Mater dolorosa.

Dolos (lat. dolosus), betrügerisch; arg-, hinterlistig; mit Absicht schadend; s. Dolus.

Dolschi (Doljiu), Kreis in der südwestlichen (Kleinen) Walachei, Hauptstadt Krajowa.

Dolus (lat., widerrechtlicher Wille), das wissentlich rechtswidrige Handeln, kommt im Zivil- wie im Strafrecht in Betracht. Der D. ist in kriminalistischer Beziehung der mit dem Bewußtsein seiner Gesetzwidrigkeit gefaßte Vorsatz, eine strafbare Handlung zu begehen. Als vorsätzlicher Verbrecher erscheint mithin jeder, der sich zu einer Handlung oder Unterlassung, durch welche ein Strafgesetz übertreten wird, mit Absicht bestimmt. Dabei ist zu beachten, daß der rechtswidrige Vorsatz regelmäßig zu dem Thatbestand des Verbrechens gehört, ohne dessen Vorhandensein auch ein strafbarer Versuch eines solchen nicht denkbar ist. Nur ausnahmsweise wird die Übertretung eines Strafgesetzes aus bloßer Fahrlässigkeit (s. d.) bestraft. Im einzelnen unterscheidet man zwischen D. im engern und eigentlichen Sinn, d. h. zwischen dem mit Überlegung (praemeditatio) gefaßten Vorsatz, und dem D. repentinus oder impetus, d. h. dem in der Aufwallung oder im Affekt gefaßten verbrecherischen Entschluß, welch letzterer der Natur der Sache nach ein ungleich weniger strafbarer Willenszustand ist. Am wichtigsten ist diese Unterscheidung bei dem Verbrechen der Tötung, wo den Mord, d. h. die mit Vorsatz und Überlegung beschlossene oder vollführte Tötung, eine ungleich härtere Strafe trifft als den Totschlag, d. h. die in leidenschaftlicher Aufwallung vollführte Tötung. Die Wissenschaft stellt mehrere Arten des obigen D. im engern und eigentlichen Sinn auf. Sie unterscheidet nämlich den bestimmten (d. determinatus) und den unbestimmten D. (d. indeterminatus); auch unterscheidet sie rücksichtlich der letztern Gattung noch einen alternativen und einen eventuellen D. Der Fall des bestimmten D. liegt vor, wenn der böse Vorsatz des Verbrechers auf einen bestimmten rechtswidrigen Erfolg gerichtet ist; der des unbestimmten dagegen, wenn eine solche ausschließende Absicht nicht vorhanden ist. Letzterer ist aber ein alternativer, wenn der Verbrecher jeden der möglichen Erfolge (den A. verwunden oder töten) bestimmt gewollt hat; ein eventueller, wenn der Verbrecher zwar nur einen geringern Erfolg beabsichtigt und danach seine Ausführung einrichtet, jedoch auch einen schlimmern Erfolg billigt, wenn er nicht anders zu seinem Zweck gelangen kann. Endlich nahm man früher vielfach noch einen gänzlich unbestimmten D. (d. indirectus) an, wenn nämlich der Verbrecher nur einen geringern Erfolg (z. B. Beschädigung) ausschließlich beabsichtigte, aus seiner Handlung jedoch ein schwerer (Tod) hervorgegangen ist. Dieser sogen. D. indirectus ist jedoch, im Grunde genommen, weiter nichts als ein Zusammentreffen von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Unter D. generalis im Gegensatz zu specialis verstand man früher den Fall, wenn zur Ausführung eines Verbrechens mehrere Handlungen unternommen wurden, der Erfolg aber durch eine derselben herbeigeführt wurde, welche nicht dazu bestimmt war; z. B.: A. hat den B. gestochen, glaubt ihn tot und will die Leiche im Wasser verbergen, der Tod tritt aber jetzt erst durch Ertränken ein. Eine Vermutung des D. gibt es nicht; jedoch braucht das Dasein desselben nicht immer durch eine besondere Beweisführung dargethan zu werden, vielmehr kann es sich auch aus solchen Thatsachen ergeben, welche ihrem Begriff und Wesen nach nicht ohne Absichtlichkeit begangen