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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Faustŭlus; Faute; Fauteuil; Fautfracht; Fautor; Faux; Faux bourdon; Favāra; Favart

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Faustulus - Favart.

Faustŭlus, Name des Hirten, welcher nach der römischen Sage die am Tiber ausgesetzten Zwillingsbrüder Romulus und Remus auffand, in sein Haus nahm und durch seine Frau Acca Larentia aufziehen ließ.

Faute (franz., spr. foht), Fehler, Versehen, Mangel; f. d'argent, aus Mangel an Geld; f. de mieux, in Ermangelung eines Bessern.

Fauteuil (franz., spr. fotöj, aus dem mittellatein. faldistolium), Armsessel, Lehnstuhl; Präsidentenstuhl; namentlich auch einer von den 40 Sitzen in der französischen Akademie (während man mit dem 41. F. den Platz derjenigen bezeichnet, welche trotz ihrer Verdienste keine Aufnahme in die Akademie gefunden haben).

Fautfracht (franz.-deutsch, franz. faute de frêt, "wegen Mangels an Fracht"; engl. Dead freight), Vergütung, welche ein Schiffer zu fordern berechtigt ist, wenn der Befrachter die bedungene Ladung nicht oder doch nicht vollständig liefert. Es ist insbesondere der Frachtbetrag, welchen der vom Vertrag zurücktretende Befrachter zu bezahlen hat. Nach französischem, englischem und nordamerikanischem Seerecht muß der säumige Befrachter die ganze Fracht als F. entrichten; nur solange die Verladung des Schiffs noch nicht begonnen hat, kann er sich von dieser Verpflichtung durch Zahlung der halben Fracht befreien. Das deutsche Handelsgesetzbuch dagegen behandelt das Rechtsinstitut der F., nach dem Vorgang des holländischen und spanischen Seerechts, von dem Gesichtspunkt eines beiderseitigen Rücktrittsrechts aus. Hiernach kann der Befrachter vor Antritt der Reise von dem Vertrag unter der Verpflichtung zurücktreten, die Hälfte der bedungenen Fracht als F. zu zahlen. Doch gilt die Reise als angetreten, wenn der Befrachter den Schiffer bereits abgefertigt, oder wenn er die Ladung bereits ganz oder teilweise geliefert hat und die Wartezeit verstrichen ist (Art. 581). Ist die Reise im Sinn des Artikels 581 angetreten, so ist der volle Frachtbetrag als F. zu entrichten. War das Schiff zugleich auf Rückladung verfrachtet, und der Rücktritt des Befrachters erfolgt vor Antritt der Rückreise, so beträgt die F. nur zwei Drittel der bedungenen Fracht. Derselbe Betrag ist zu entrichten, wenn das Schiff in Ausführung des Vertrags zur Einnahme der Ladung eine Fahrt aus einem andern Hafen zu machen hat und der Rücktritt vor der Abreise aus dem Abladungshafen erklärt wird. Ist bloß ein bestimmter Teil des Schiffs verfrachtet, oder hat der Frachtvertrag Stückgüter zum Gegenstand, so muß der zurücktretende Befrachter regelmäßig die volle Fracht vergüten, wobei jedoch der Verfrachter, wenn er statt der bedungenen Ladung eine anderweite erhielt, deren Fracht abrechnen muß. Auf die Flußschiffahrt finden diese Grundsätze keine Anwendung. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 581-591; Kaltenborn, Grundsätze des praktischen europäischen Seerechts (Berl. 1851, 2 Bde.).

Fautor (lat.), Gönner, Begünstiger; F. delicti, Begünstiger eines Verbrechens.

Faux (lat., "Schlund"), in der Botanik der obere erweiterte Teil der Röhre der Blumenkrone, welcher sich in den Saum derselben fortsetzt (s. Blüte, S. 66).

Faux (franz., spr. foh), falsch, unecht; f. pas, Fehltritt, Versehen; f. ménage, wilde Ehe.

Faux bourdon (franz., spr. fo burdóng, ital. Falso bordone, engl. fa-burden), eine der ältesten Formen der Mehrstimmigkeit des Gesanges, welche etwa im 13. Jahrh. in England aufkam; ihr Wesen ist fortgesetzte Parallelbewegung dreier Stimmen in Terzen und Sexten (Sextakkorden). Später verstand man unter F. eine schlichte Harmonisierung des Cantus firmus, zwar nicht wie früher in steter Parallelbewegung, aber doch überwiegend oder ausschließlich Note gegen Note in konsonanten Akkorden, im 17. Jahrh. einen jedenfalls nach ähnlichen Regeln improvisierten, aber mit Trillern und Koloraturen aufgeputzten Contrapunto alla mente. Bisher nicht genügend erklärt ist die Bezeichnung Falso bordone für den Sprechton der Psalmodie, welche ganze Sätze bis gegen den Schluß hin in einer Tonhöhe hält.

Favāra, Stadt in der ital. Provinz Girgenti (Sizilien), mit altem Kastell, (1881) 15,983 Einw., Schwefelbergbau und Marmorbrüchen.

Favart (spr. -war), Charles Simon, fruchtbarer franz. Opern- und Lustspieldichter, geb. 13. Nov. 1712 zu Paris, erhielt seine Schulbildung am Collège Louis le Grand und begann bei guter Zeit Verse zu machen. Nachdem er durch sein Gedicht "La France délivrée par la Pucelle d'Orléans" bei den Jeux floraux den Preis gewonnen, widmete er sich ganz der Litteratur, schrieb besonders für die Opéra-Comique und übernahm 1745 die Direktion der Schauspielertruppe, welche dem Marschall von Sachsen nach Flandern folgte. Später nach Paris zurückgekehrt, widmete er sich wieder der dramatischen Poesie und ward der Schöpfer der feinern Oper. Nach dem Tod seiner Gattin (1772) versiegte seine Produktionskraft, und er starb 12. Mai 1792 in Vergessenheit. Favarts Lustspiele und Operetten (er hat deren ca. 150 geschrieben) sind meist artige, nach der Natur gezeichnete und mit echt französischer Heiterkeit gewürzte Schilderungen ländlicher Liebe oder auch lustige Schwänke nach Art der Fabliaux des Mittelalters. Als besonders gelungen sind hervorzuheben: "Annette et Lubin", "L'astrologue de village", "Bastien et Bastienne", "Ninette à la cour", "Les trois sultanes" und "L'Anglais à Bordeaux". Einige von seinen Werken sollen ganz oder teilweise von seiner Gattin verfaßt sein, doch läßt sich deren Anteil nicht mehr bestimmen. Im Druck erschienen von ihm: "Théatre de F." (Par. 1763-1772, 10 Bde.) und "Théâtre choisi" (das. 1810, 8 Bde.); ferner "Œuvres choisies" (das. 1813, 3 Bde.) und seine für die Litteraturgeschichte wichtigen "Mémoires" nebst der "Correspondance" (das. 1809, 3 Bde.). -

Seine Gattin Marie Justine Benoîte Duronceray, geb. 15. Juni 1727 zu Avignon, erntete als Schauspielerin und Tänzerin in der Opéra-Comique großen Beifall und folgte 1745 ihrem Gatten nach Flandern, wo sie dem Marschall von Sachsen eine heftige Neigung einflößte, der sie aber wegen ihres Widerstandes hart behandelte. Sie zeichnete sich besonders aus in der Darstellung von Charakterrollen und wagte es zuerst, in einer ihrer Rolle angemessenen Kleidung aufzutreten. Sie starb 22. April 1772. An den Schriften ihres Gatten hat sie Anteil gehabt (s. oben). -

Beider Sohn Charles Nicolas, geb. 1749, gest. 1806, Schauspieler und Theaterdichter, hat verfaßt die Oper "Les trois folies" (1786); die Komödien "Le mariage singulier" (1787), "La sagesse humaine" (1790) u. a.

2) Marie (eigentl. Pierrette Ignace Pinaud), franz. Schauspielerin, geb. 16. Febr. 1833 zu Beaune, Schülerin des Konservatoriums zu Paris, trat hier zum erstenmal 1848 im Théâtre-Français auf und ist seitdem (kurze Zeit ausgenommen, während welcher sie in den Variétes spielte) eins der gefeiertsten Mitglieder (auch seit 1854 Societärin) dieser ersten Bühne Frankreichs. Ihr Spiel ist durch Vornehmheit und Würde gleich sehr wie durch Wärme und gewinnende Anmut ausgezeichnet und tritt in tragischen