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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Französische Litteratur

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Französische Litteratur (Rechtswissenschaft, Beredsamkeit, Geographie, Philologie).

auch in Frankreich raschen Eingang, indem sie von einigen Volkswirten vollständig adoptiert, von andern selbständig modifiziert wurden. Insbesondere hat J. B. ^[Jean-Baptiste] Say (gest. 1832) dieselben in seinem Hauptwerk: "Traité de l'économie politique" (1803), in übersichtlicher und klarer Weise und mit großer Sorgfalt in der Begriffsbestimmung entwickelt. Vorzüglich hat man in Frankreich, dem klassischen Lande des Sozialismus, schon frühzeitig der Arbeiterfrage eine eingehende und lohnende Aufmerksamkeit zugewandt, so Villermé in seiner Schrift über die physische und moralische Lage der Arbeiter (1834), ebenso Dupin, ferner Dunoyer (gest. 1862) in seinem gediegenen Werk "De la liberté du travail" (1845). Wohl der bekannteste französische Volkswirt ist Fr. Bastiat (gest. 1850), welcher in einer zwar durch glänzende Diktion ausgezeichneten, aber allzu optimistischen Weise die Freihandelsdoktrin verfochten und die sozialistischen Bestrebungen bekämpft hat. Der frühere Saint-Simonist M. Chevalier lieferte tüchtige Arbeiten aus dem Gebiet des Verkehrswesens, L. Wolowski über die von ihm verteidigte Doppelwährung, de Parieu und Leroy-Beaulieu über die Besteuerung, H. Baudrillart, der Geschichtschreiber des Luxus, über die Beziehungen der Volkswirtschaftslehre zur Moral etc. -

Die ersten bedeutenden Namen in der Geschichte der Rechtswissenschaft gehören dem 16. Jahrh. an, wie Bude (Budäus), Cujas (Cujacius), Brisson u. a., welche sich bemühten, das römische und kanonische Recht von den abgeschmackten Glossen der frühern Jahrhunderte zu reinigen. Von der Zeit Ludwigs XIV. bis zur Revolution fand dann die Rechtswissenschaft keine sonderliche Pflege; man beschränkte sich fast ausschließlich auf das Praktische und sorgte durch sogen. Repertorien für die Bequemlichkeit der Juristen, die philosophische Behandlung des Faches andern überlassend. Unter den Systematikern dieser Periode ist nur Pothier (gest. 1772) auszuzeichnen. Endlich durch die Gesetzbücher Napoleons I. erhielt die Jurisprudenz auch einen wissenschaftlichen Schwung, indem man anfing, sowohl die historische als die politische Seite des Rechts mit Gründlichkeit zu behandeln. Die historische Richtung fand ihren Mittelpunkt in der "Revue historique de droit" (1855 ff.), welche auch die Verbindung mit der ausländischen Rechtswissenschaft zu fördern bestrebt war. Von deutschen Ideen angeregt, entstand eine eklektische rechtsphilosophische Schule, welche durch Lerminier (gest. 1857) am eigentümlichsten vertreten ward.

Die Anfänge der gerichtlichen und parlamentarischen Beredsamkeit entwickelten sich im 16. Jahrh. einerseits unter dem Einfluß der Parteileidenschaften, anderseits unter dem einer unselbständigen Nachahmung der Alten, welche sich des gesamten geistigen Lebens der Zeit bemächtigt hatte. Als bedeutendste Redner jener Epoche sind P. Duchâtel (gest. 1552), Achille de Harlay (gest. 1616) und namentlich Guillaume du Vair (gest. 1621) zu nennen. Durch den Despotismus sodann auf das Gebiet der Privatinteressen beschränkt, machte die Beredsamkeit im folgenden Jahrhundert nur mäßige Fortschritte; bloß Patru (gest. 1693) und Pélisson (gest. 1693) wegen seiner Verteidigung Fouquets verdienen rühmende Erwähnung. Im philosophischen Zeitalter zeichneten sich die Reden von Lenormand und Cochin (gest. 1747) durch Klarheit der Beweisführung aus, namentlich aber lieferte H. Fr. d'Aguesseau (gest. 1751) Musterstücke von bleibendem Wert. Nachdem endlich die Revolution von 1789 die eigentliche Tribüne geschaffen und die Gerichtssäle auch dem Volk geöffnet hatte, entwickelte sich die Beredsamkeit, durch die Leidenschaften und Bedürfnisse des Augenblicks beherrscht, zu einer Macht, welche thätig und oft entscheidend in die Geschicke Frankreichs eingriff. Unter den Rednern jener Epoche glänzen neben Mirabeau (gest. 1791), dem König der Rednerbühne, besonders Sieyès, der Abbé Grégoire, die Royalisten Maury und v. Cazalès; ferner der Girondist Vergniaud, Guadet und Gensonné, der gewaltige Danton, Robespierre und Saint-Just. Unter dem Druck der Napoleonischen Herrschaft verstummten die oratorischen Talente oder sanken zu knechtischen Schmeichlern herab; erst nach der Restauration blühte die Staatsberedsamkeit wieder in verjüngter Kraft auf, und besonders war es die liberale Partei, welche sich des Wortes als einer scharfen Waffe bediente. Zu den bedeutendsten Rednern der Restauration gehörten Benj. Constant, der General Foy, Lafitte, de Serre und Royer-Collard, Maurel uud ^[richtig: und] d'Argenson, während sich Guizot, Thiers, Berryer, Odilon Barrot, Garnier-Pagès, Victor Hugo und Lamartine besonders nach der Julirevolution hervorthaten. Aus der spätern Zeit sind neben Thiers namentlich Jules Favre, Dufaure, Rouher, Ollivier und Gambetta zu nennen, während die gerichtliche Beredsamkeit an den Brüdern Dupin, Marie, Crémieux, Hennequin, dem jüngern Berryer, Mérilhou, J. ^[Jules] Favre, Lachaud u. a. treffliche Pfleger fand.

Die lange Zeit sehr vernachlässigte allgemeine Geographie ward zuerst von Maltebrun (gest. 1826) gründlicher bearbeitet; doch leiden noch jetzt die französisch-geographischen Lehrbücher sowie die Reisebeschreibungen zum Teil an beispielloser Ungenauigkeit und Oberflächlichkeit. Eine rühmliche Ausnahme machen das "Dictionnaire géographique universelle" (1825), woran auch Deutsche, wie A. v. Humboldt und Klaproth, gearbeitet haben, sowie in der neuern Zeit die gediegenen Arbeiten von Vivien de Saint-Martin ("Histoire de la géographie", 1873; "Dictionnaire de géographie universelle", 1875 ff., u. a.), von Lelewel ("Géographie du moyen-âge" 1852) und El. Reclus ("Géographie universelle", 1876 ff.; "La terre", 1867, u. a.).

Von einer Wissenschaft der Philologie (und zwar zunächst der klassischen) kann erst seit dem 16. Jahrh. die Rede sein, wo Männer wie Guillaume Budé, Scaliger, die beiden Etienne (Stephanus), Muretus, Turnebus, die beiden Pithöus, Isaac de Casaubon für diesen Zweig der Gelehrsamkeit erfolgreich thätig waren. Unter der absolutistischen Regierung Ludwigs XIV. und besonders seit der Unterdrückung der Protestanten verlor sich in einem gewissen Grade die philologische Regsamkeit; doch hat auch diese Periode noch Namen wie Vigerus, Salmasius, Palmerius, Guyet, Valesius, Tanegui Lefèbre und seine gelehrte Tochter Anna (Madame Dacier), Dufresne, Andr. Dacier, Larue, J. ^[Jean] Hardouin u. a. aufzuweisen. Der Jesuit Fr. Pomey erläuterte die Mythologie; Petavius erwarb sich um die Chronologie Verdienst. Als die bedeutendsten Philologen des 18. und 19. Jahrh. sind zu nennen: Nic. Fréret, der die Chronologie weiter förderte, Jos. Pellerin, der die Numismatik bearbeitete, d'Anville, der für die alte Geographie wirkte, Montfaucon und Caylus, welche die Kunst des Altertums erläuterten, Charl. de Brosses, Villoison und Larcher, die für griechische Litteratur thätig waren, endlich aus neuester Zeit die in Frankreich wirkenden Deutschen Brunck, Oberlin, B. Hase, Dübner, ferner J. J. ^[Jean Jacques] Barthélemy, Sainte-Croix, Millin-Volney, Clavier, Boissonnade, Courier, A. Letronne u. a.