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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Freiburg

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Freiburg (im Breisgau).

liehen, worauf 1837 auch die Regierung in ihrem Sinn bestellt wurde. Jetzt schloß sich F. den übrigen ultramontanen Kantonen aufs engste an; 1845 wurden die höhern Lehranstalten den Jesuiten übergeben, und 9. Juni 1846 beschloß der Große Rat nach erregten Verhandlungen, welche zuerst die Existenz des Sonderbundes öffentlich in der Schweiz bekannt machten, den Beitritt zu demselben. Ein Aufstand der liberalen Bezirke Murten, Estavayer und Bulle wurde mit Waffengewalt unterdrückt (6. Jan. 1847), worauf viele der angesehensten Männer eingekerkert oder zur Flucht getrieben wurden. Das isolierte F. wurde von Dufour zuerst angegriffen und kapitulierte nach kurzem Gefecht schon 14. Nov. Nach dem Einzug der eidgenössischen Truppen setzte eine Versammlung im Theater eine provisorische Regierung ein, welche die Jesuiten vertrieb, ihre Güter einzog und von dem neuen, unter dem Eindruck des Kriegs in freisinnigem Geist bestellten Großen Rat bestätigt wurde. Um die Kriegskosten zu bestreiten, hob dieser die Klöster auf, belastete die Urheber des Sonderbundes mit einem unverzinslichen Zwangsanlehen von 1,600,000 Fr. und setzte ohne Volksabstimmung eine neue Verfassung in Kraft, welche direkte Wahlen einführte, jeden Zensus abschaffte, das Unterrichtswesen zur Sache des Staats machte, den Primärschulbesuch für obligatorisch und unentgeltlich erklärte, die Immunitäten der Geistlichkeit und (zuerst in der Schweiz) die Todesstrafe abschaffte. Vermittelst Festsetzung langer Amtsdauer des Großen Rats und der Regierung hofften die Liberalen, die freisinnigen Zustände auf die Dauer begründen zu können, aber vergeblich. Als die Regierung auf einer Konferenz der zur Diözese Lausanne gehörigen Kantone eine Neuorganisation des Bistums vorschlug, welche den Bischof von den Regierungen abhängig gemacht hätte, erhoben die Ultramontanen 24. Okt. 1848 einen Aufstand, worauf Truppen von Bern und Waadt den Kanton besetzten und das Volk entwaffneten, Bischof Marilley aber verhaftet, von den Diözesanständen (F., Genf, Bern, Neuenburg, Waadt) entsetzt und als Verbannter nach Frankreich gebracht wurde. Inzwischen gründete der Große Rat aus dem konfiszierten Vermögen der Klöster eine Irrenanstalt, ein Greisenasyl, eine Rettungsanstalt, ein Arbeitshaus, ein Kantonspital. Nachdem ein zweiter und dritter "Putsch" (4. Okt. 1850 und 21. März 1851) gescheitert waren und die Bundesversammlung die Gesuche der Ultramontanen um Herstellung der Volksrechte ebenfalls abgewiesen hatte, kam es 22. April 1853 zu einem vierten Aufstand. Die Insurgenten besetzten unter der Führung des Obersten Perrier die Kantonschule, den höchst gelegenen Punkt der Stadt, wurden aber nach blutigem Kampf von der Bürgerwehr besiegt. Die Anführer traf 5-30jährige Verbannung. Glücklicher waren die Ultramontanen in den Wahlen. Schon 1854 gehörte ihnen die ganze Vertretung des Kantons im Schweizer Nationalrat an, und Eisenbahninteressen veranlaßten 1855 die Liberalen, zur Wahl zweier Führer derselben in den Staatsrat die Hand zu bieten. 1856 wurde dem Bischof Marilley die Rückkehr gestattet, immerhin unter genauer Begrenzung der bischöflichen Gewalt. Unmittelbar darauf erlangten die Ultramontanen bei der Erneuerung des Großen Rats einen vollständigen Sieg, und eine neue, 24. Mai vom Volk angenommene Verfassung trug den Wünschen der Kirche Rechnung. Aus der Regierung wurden alle Liberalen entfernt; Perrier wie den übrigen Verbannten wurde die Rückkehr gestattet, das Dekret über die Aufhebung der Klöster zurückgenommen und die Jugendbildung aufs neue in die Hände des Klerus gelegt. So gewährt seit 1857 F. auf allen Gebieten den Anblick einer reaktionären Bewegung. 1868 wurde die Todesstrafe wieder eingeführt. Die Bundesrevisionen von 1872 und 1874 verwarf der Kanton mit großem Mehr, ebenso mit wenigen Ausnahmen die seither zur Abstimmung gekommenen Bundesgesetze. Infolge der unbedingten klerikalen Parteiherrschaft petitionierte der protestantische Bezirk Murten bei der Bundesversammlung 1870 um Trennung von F. und Anschluß an Bern, wurde jedoch abgewiesen. Anerkennenswert ist die Geschicklichkeit, womit die jetzige Regierung dem Kanton aus der finanziellen Krisis, in welche er durch die Eisenbahnbauten der 60er Jahre geraten war, geholfen hat. In jüngster Zeit hat sich die herrschende Partei in Ultramontane und gemäßigt Konservative gespalten, die nach ihren Zeitungsorganen "Libertards" und "Bienpublicards" genannt werden. Während sich die Hoffnung auf ein Zusammengehen der letztern mit den Liberalen nicht erfüllt hat, gelang es den erstern 1880, durch ihre Umtriebe in Rom die Ersetzung des Bischofs Marilley, der sich den Gemäßigten zugeneigt hatte, durch Cosandey zu bewirken, der indes schon 1882 starb. Daß sein Nachfolger Mermillod (s. d.) mäßigend auf das rücksichtslose Parteitreiben in F. einwirken werde, ist nach seiner Vergangenheit kaum zu erwarten. Vgl. Kuenlin, Der Kanton F. (St. Gallen 1834) und "Dictionnaire géographique, statistique et historique du canton de Fribourg" (Freib. 1832, 2 Bde.); Werro, Recueil diplomatique du canton de Fribourg (das. 1839-44); Berchthold, Histoire du canton de Fribourg (das. 1841-1852, 3 Bde.); Raemy, Mémoires pour servir à l'histoire du canton de Fribourg 1796 à 1866 (Basel 1869, Bd. 1); Esseiva, F., die Schweiz und der Sonderbund (deutsch, Freib. 1885).

Freiburg, 1) F. im Breisgau, Hauptstadt des bad. Kreises F., der (1885) auf 2186 qkm (39,7 QM.) 209,853 Einw. zählt, sowie des gleichnamigen Amtsbezirks, liegt 298 m ü. M. in schöner und fruchtbarer Gegend am westlichen Fuß des Schwarzwaldes, auf beiden Seiten der von hier ab kanalisierten Dreisam, über welche sechs Brücken führen, und ist Knotenpunkt für die Linien Mannheim-Konstanz und F.-Alt-Breisach der Badischen Staatsbahn. Die Stadt, welche sich in neuerer Zeit unter den badischen größern Städten verhältnismäßig am meisten ausgedehnt hat, zerfällt in die eigentliche Stadt und die beiden Vorstädte Wiehre und Herdern. Nur wenige Straßen (in der Altstadt) sind krumm und winkelig, die meisten derselben, besonders die neuangelegten, sind hell und breit. Von den alten Stadtthoren sind noch drei erhalten: das Martins-, Breisacher und Schwabenthor. Von den zahlreichen öffentlichen Brunnen sind sehenswert der Albertsbrunnen, der gotische an der Münsterstraße und der Herzog Bertholds-Brunnen in der Kaiserstraße sowie der Brunnen auf dem Franziskanerplatz mit dem Standbild des Berthold Schwarz, der hier das Pulver erfunden haben soll, ferner mehrere Springbrunnen und im Alleegarten ein künstlicher Wasserfall. Das großartige Siegesdenkmal zu Ehren der Kämpfe des 14. Armeekorps

^[Abb.: Wappen von Freiburg im Breisgau.]