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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Friedrich

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Friedrich (Hessen, Hohenzollern).

22) F. Wilhelm I., Kurfürst von Hessen, einziger Sohn des Kurfürsten Wilhelm II. und der Prinzessin Auguste, Tochter Friedrich Wilhelms II. von Preußen, geb. 20. Aug. 1802 zu Hanau, studierte in Marburg und Leipzig und hielt sich sodann, mit seinem Vater infolge von dessen Verhältnis zu Emilie Ortlöpp auf gespanntem Fuß lebend, teils in Bonn, teils in Marburg auf. Als im Januar 1831 die kurfürstliche Mätresse durch einen Tumult aus Kassel vertrieben worden und Wilhelm II. ihr nach Hanau gefolgt war, übertrug dieser F. W. 30. Sept. 1831 nicht allein die Mitregentschaft, sondern auch einstweilen die alleinige Regierung. Durch manche Einschränkungen im Hofhaushalt und andre zweckmäßige Maßregeln war F. W. eine Zeitlang populär. Seine morganatische Ehe mit Gertrud Falkenstein, der geschiedenen Frau eines preußischen Leutnants, Lehmann, die er 1831 zur Gräfin von Schaumburg und 1833 zur Fürstin von Hanau (s. d.) erhob, gab zuerst, da die seit 1831 nach Kassel zurückgekehrte Kurfürstin diese Verbindung nicht anerkennen wollte, zu Unruhen Veranlassung. F. W. lenkte unter Hassenpflugs Einfluß bald in eine ganz reaktionäre Strömung ein, und seine Regierung war ein fortwährender, auf schikanöse Weise geführter Kampf mit der Landesvertretung, die zuletzt sich gar nicht mehr geltend machen konnte. Nachdem F. W., nach dem Tod seines Vaters (20. Nov. 1847) Kurfürst geworden, einen verunglückten Versuch gemacht, sich seiner Verbindlichkeit der Verfassung gegenüber zu entledigen, zwangen ihn die Ereignisse von 1848, die Forderungen des stürmisch mahnenden Volkes zu gewähren und aus den Mitgliedern der konstitutionellen Opposition das Ministerium Eberhard zu bilden. Kaum aber hatte die Reaktion wieder festen Fuß in Deutschland gefaßt, als der Kurfürst 23. Febr. 1850 das Ministerium entließ und Hassenpflug wieder berief. Hierauf wurde mit energischen Gewaltmaßregeln gegen das Land vorgegangen; als dieselben keinen Erfolg hatten, ging F. W. nach Bockenheim und rief den Bund um Hilfe an, der dann auch durch Exekutionstruppen den Widerstand des Volkes brach. Darauf kehrte der Kurfürst 27. Dez. 1850 nach Kassel zurück. Die Verfassung von 1831 ward aufgehoben und 13. April 1852 eine neue oktroyiert, die das Zweikammersystem adoptierte. Doch dauerten die Streitigkeiten zwischen Regierung und Ständen fort, auch als der in seinen Launen unberechenbare Kurfürst 1855 sein getreues Werkzeug Hassenpflug entlassen hatte. Trotz der Mahnungen Preußens, den Wünschen des Volkes durch Wiederherstellung der Verfassung von 1831 nachzugeben, oktroyierte er 30. Mai 1860 Kurhessen eine neue Verfassung, die mit 1. Juli in Kraft treten sollte; doch entschied der Ausfall der Wahlen für die Kammer dreimal nacheinander gegen dieselbe, indem sie nur unter Vorbehalt der Verfassung von 1831 zu stande kamen. Endlich glaubten Preußen und auch Österreich gegen das Willkürregiment des Kurfürsten einschreiten zu müssen. Ein eigenhändiges Schreiben des Königs von Preußen an letztern ward aber von demselben in einer solchen Weise aufgenommen, daß Preußen als Genugthuung Entlassung des kurhessischen Ministeriums forderte und, da diese verweigert wurde, zwei Armeekorps kriegsbereit machte. Erst jetzt fügte sich der Kurfürst dem am 24. Mai 1862 erfolgten Bundesbeschluß; das Ministerium ward entlassen und die Verfassung von 1831 wiederhergestellt. Doch suchte der eigensinnige Fürst dem Volk nach Kräften die Freude am Sieg zu verbittern. Bei den Kämpfen zwischen Preußen und Österreich stand F. W. stets zum letztern und weigerte sich 1866 auch nach Besetzung Kassels, dem neuen preußischen Bund beizutreten. Da er trotzdem ruhig in seiner Residenz ausharrte, wurde er 23. Juni als Staatsgefangener nach Stettin gebracht. Nach dem Prager Frieden und der definitiven Annexion Kurhessens durch Preußen wurde zwischen diesem und dem Kurfürsten 17. Sept. 1866 in Stettin ein Vertrag abgeschlossen, in welchem letzterer, ohne jedoch auf seine Hoheitsrechte definitiv zu verzichten, gegen eine finanzielle Abfindung seine Unterthanen von den Pflichten gegen ihn entband. Seine durch Denkschriften u. dgl. fortgesetzten Agitationen gegen die preußische Herrschaft in Hessen waren jedoch der Anlaß, daß über das ihm zur Nutznießung abgetretene Fideikommißvermögen von Preußen 1869 die Sequestration verhängt wurde. Auch die Ereignisse 1870/71 erschütterten den Kurfürsten nicht in seiner Zuversicht auf die Wiederherstellung seines Throns, und unversöhnt mit Preußen starb er 6. Jan. 1875 in Prag, nachdem er die letzten Jahre auf seinen Besitzungen zu Horzowitz in Böhmen gelebt hatte. Er hinterließ seine Witwe, die Fürstin von Hanau, mit sechs Söhnen und drei Töchtern, die den Titel ihrer Mutter führen und das beträchtliche Privatvermögen erbten; das Anrecht an das Hausfideikommiß ging auf den Landgrafen Friedrich von Hessen über.

23) F. II., Landgraf von Hessen-Homburg (der "Prinz von Homburg"), geb. 9. Juni 1633 als fünfter Sohn des Landgrafen Friedrich I., besuchte die Akademie in Genf, bereiste dann Italien und Frankreich, trat 1654 in schwedische Dienste und nahm unter König Karl Gustav am Kriege gegen Polen und Dänemark teil. Vor Kopenhagen ward ihm 29. Jan. 1659 das linke Bein zerschmettert; von dem künstlichen Bein mit silbernen Gelenken, welches er seitdem trug, erhielt er den Beinamen "mit dem silbernen Beine". Nachdem er sich 1661 mit der bereits bejahrten Gräfin Margarete Brahe, Witwe des Grafen Johann Oxenstierna, vermählt hatte, verließ er den schwedischen Dienst und kaufte sich von dem Vermögen seiner Gemahlin, die schon 1669 starb, bedeutende Güter. 1670 verheiratete er sich zum zweitenmal mit Luise von Kurland, einer Base des Großen Kurfürsten, trat von der lutherischen zur reformierten Konfession über und wurde zum brandenburgischen General der Kavallerie ernannt. Seinen Kriegsruhm begründete er 1675 bei Fehrbellin, wo er mit der Vorhut den Kampf glücklich eröffnete. Nach dem Tod seines ältern Bruders, Georg Christian, übernahm er 1681 die Regierung von Homburg, baute das Schloß daselbst und suchte durch Aufnahme flüchtiger Hugenotten und Waldenser Einwohnerzahl, Gewerbthätigkeit und Wohlstand des Landes zu heben. Nach dem Tod seiner zweiten Gemahlin (1690) vermählte er sich zum drittenmal 1691 mit Sophie Sibylle von Leiningen und starb 24. Jan. 1708. Von seinen 15 Kindern überlebten ihn 7; sein Nachfolger ward Friedrich Jakob. Sein entschlossener und praktischer Sinn steht zu dem romantischen "Prinzen von Homburg" Kleists allerdings in Widerspruch. Vgl. Hamel, F. II., mit dem silbernen Bein, Landgraf von Hessen-Homburg (Berl. 1861).

[Hohenzollern.] 24) F. Franz Xavier, Prinz von Hohenzollern-Hechingen, österreich. Feldmarschall, geb. 31. Mai 1757 zu Gheule bei Maastricht, trat 1773 in holländische, bald darauf aber in österreichische Dienste, deckte 1788 mit seinem Kürassierregiment die Festung Belgrad gegen die Türken, befehligte in dem Revolutionskrieg von 1793 bis 1795 fast ununterbrochen die Vorhut des verbündeten Heers und wohnte den Schlachten von Neerwinden und