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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gasteiner Konvention; Gaster; Gasterea; Gasterenthal; Gasterosteus; Gastfreundschaft

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Gasteiner Konvention - Gastfreundschaft.

aufwärts Böckstein, in 1163 m Meereshöhe, mit 190 Einw. und dem Poch- und Amalgamierwerk für das goldführende Erz des daneben sich erhebenden, 2650 m hohen Radhausbergs. Hier gabelt sich das Thal und endet östlich mit dem Anlaufthal unterhalb des Ankogel, westlich in dem 1600 m hoch gelegenen schönen Thalkessel des Naßfeld am Mallnitzer Tauern. Das Wildbad G. liegt 1040 m ü. M. am Fuß des mächtigen Graukogels und an der linken Seite der Ache, die unmittelbar beim Bad zwei prächtige Wasserfälle (einen obern von 63 und einen untern von 85 m Höhe) bildet, und hat ein Spital für arme Kranke, eine katholische und eine (dem deutschen Kaiser gehörige) protestantische Kirche. Die seit alter Zeit bekannten heißen Heilquellen von G. sind nur in ihrer Temperatur verschieden und scheinen einen gemeinschaftlichen Ursprung im Gneis des Graukogels zu haben. Man zählt sieben Quellen; darunter sind am meisten benutzt: die am höchsten gelegene Fürstenquelle, die mit einer Temperatur von 49,6° C. entspringt; die 16 m tiefer entspringende Doktorsquelle, 46° C.; die Kaiser Franzens- oder Straubinger Quelle, welche mit einer Temperatur von 48° C. entspringt; die am tiefsten gelegene und wasserreichste Hauptquelle (auch Spitalquelle), die mit einer Temperatur von 49,2° C. hervorkommt, und die Grabenbäckerquelle, mit einer Temperatur von 38° C. Die Quellen geben zusammen täglich gegen 43,000 hl Wasser. 1828 wurde eine Filialbadeanstalt in Hofgastein errichtet, wohin das Quellwasser des Wildbades mittels Röhrenleitung geführt wird. Das Thermalwasser von G. zeichnet sich durch große Reinheit und Durchsichtigkeit aus und hat weder einen besondern Geschmack noch Geruch. Auch die neuesten Analysen zeigen nur einen geringen Gehalt an festen Bestandteilen (3,39 auf 1000 Teile) und gewähren keinerlei Aufschluß über den eigentlichen Grund der Wirksamkeit derselben. Ihr Hauptbestandteil ist schwefelsaures Natron. In Form von Bädern angewendet, wirkt das Wasser ungemein belebend, erregend auf Nerven-, Gefäß- und Muskelsystem, die Resorption bethätigend, spezifisch auf die Harn- und Geschlechtswerkzeuge. Außer den Bädern in den Hotels und Privathäusern ist auch das ehemals kaiserliche Badeschloß seit 1807 dem öffentlichen Gebrauch übergeben. Die Zahl der Kurgäste beträgt gegenwärtig 6500-7000 (davon ca. 5000 in Wildbad und gegen 2000 in Hofgastein). Das Klima ist alpenhaft mild und gleichmäßig, die beste Zeit zur Kur im Juli und August. Spaziergänge bilden die Wald- und die Schwarzenberganlagen, die Pyrkerhöhe, die Kaiserpromenade etc.

G. gehörte seit dem 11. Jahrh. den Herren von Peilstein, fiel nach deren Aussterben (1219) an Bayern und kam 1297 durch Kauf an Salzburg. Schon Herzog Friedrich von Österreich, nachmaliger deutscher König, gebrauchte die Bäder von G. 1436 gegen eine schwere Verwundung des Schenkels mit glücklichem Erfolg. Im 16. und 17. Jahrh. erfreute sich G. schon eines zahlreichen und glänzenden Zuspruchs von Kurgästen. In neuester Zeit ist G., das häufig vom deutschen Kaiser Wilhelm I. besucht wird, durch den Vertrag (Gasteiner Konvention) vom 14. Aug. 1865 bekannt geworden, der durch Teilung der eroberten Elbherzogtümer auf kurze Zeit das gespannte Verhältnis zwischen Preußen und Österreich verdeckte und den Ausbruch des Kriegs zwischen beiden Staaten verzögerte (s. Deutschland, Geschichte, S. 898). Vgl. Hönigsberg, G. (3. Aufl., Salzb. 1878); Reißacher, Der Kurort Wildbad G. (das. 1865); Derselbe, G., medizinisch-historisch-topographische Skizze (das. 1885, mit andern); Bunzel, Bad G. (4. Aufl., Wien 1885); Pröll, Das Bad G. (3. Aufl., das. 1881); Wick, Die Bäder zu Hofgastein (das. 1883); Noë, G. und seine Nebenthäler (Klagenf. 1880); v. Härdtl, Gasteiner Chronik (Salzb. 1876).

Gasteiner Konvention, s. Gastein.

Gaster (griech.), der Magen.

Gaster (v. röm. castrum, "Warte"), Landschaft im schweizer. Kanton St. Gallen, umfaßt die rechtsseitige Thalebene zwischen dem Walen- und dem Züricher See, enthält in sechs Gemeinden (Schännis, Kaltbrunn etc.) (1880) 7119 fast ausschließlich kath. Einwohner. Durch die Linthkorrektion und den Bau der Bahnlinie Zürich-Chur hat die Gegend sehr gewonnen. Die Landschaft kam im 13. Jahrh. an Habsburg, 1438 an Glarus und Schwyz und wurde 1803 dem Kanton St. Gallen zugeteilt.

Gasterea ^[Gasterēa] (v. griech. gaster ^[gastēr], "Magen"), bei Brillat-Savarin ("Physiologie des Geschmacks") scherzhaft die zehnte Muse, d. h. die Muse der Gastronomie.

Gasterenthal, s. Kanderthal.

Gasterosteus ^[Gasterostĕus], der Stichling.

Gastfreundschaft, die schöne, besonders im Altertum und Orient hochgehaltene Sitte, reisende, des Obdaches und Schutzes bedürftige Fremdlinge als Freunde und als Gäste zu betrachten und zu behandeln. Da unter den alten Völkern, wenigstens in der frühern Zeit, von eigentlichen Gast- und Wirtshäusern in unserm Sinne noch keine Rede war und überdies die Fremden den Einheimischen gegenüber mehr oder weniger zurückgesetzt und in ihren Rechten beschränkt waren (s. Fremdenrecht), so wäre ohne jene Sitte das Reisen und der Aufenthalt in fremden Ländern und Orten, wenn nicht unmöglich, doch wenigstens sehr erschwert gewesen. Die Beobachtung der G. aber, welche durch religiöse Satzungen öfters noch besonders vorgeschrieben wurde, bot für unsre zur Aufnahme Reisender bestehenden Anstalten hinlänglichen Ersatz. Zur Homerischen Zeit wurden bei den Griechen alle Fremden ohne Ausnahme als besondere Schützlinge des über Götter und Menschen gebietenden Zeus angesehen, der deshalb den Beinamen des "Gastlichen" führte. Jeder einkehrende, ein gastliches Obdach suchende Wanderer wurde gebadet, umgekleidet und nach besten Kräften bewirtet. Erst nach mehreren Tagen forschte man nach seinem Namen, seiner Abkunft und Heimat, wenn er sich nicht vorher von freien Stücken zu erkennen gegeben, und doppelt groß war die Freude, wenn man entdeckte, daß man von früherer Zeit oder von den Vorfahren her durch vertragsmäßig geschlossene G. mit ihm verbunden war. Da aber der Fremde die G. nie als ein eigentliches Recht in Anspruch nehmen konnte, weil dieselbe eben nur als eine freiwillig übernommene und durch das Herkommen sanktionierte Verbindlichkeit betrachtet und geübt wurde, so suchte man diesem schwankenden und unsichern, von äußern Umständen abhängenden Verhältnis dadurch abzuhelfen, daß ganze Stämme und Völkerschaften durch Bündnisse, einzelne Individuen und Familien durch Verträge sich gegenseitig G. (hospitium) zusicherten. Im letztern Fall reichte man sich wechselseitig Geschenke, und ein solches Übereinkommen dauerte fort und pflegte noch von den beiderseitigen Nachkommen in Ehren gehalten zu werden. Besonders bei den Römern bildete sich das Gastfreundschaftsverhältnis in dieser Weise aus. Es wurde hier durch gegenseitiges Gelöbnis, Handschlag und Austausch eines schriftlichen Gastvertrags (tabula hospitalis) oder eines statt desselben dienenden Zeichens (tessera oder