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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gefedert; Gefege; Gefell; Geffcken

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Gefedert - Geffcken.

Angriffspunkt einen schwachen, leicht zu nehmenden Teil der feindlichen Stellung oder einen Punkt, an den man unbeschossen nahe herankommen kann, oder der mit Feuer von mehreren Seiten zu umfassen ist, oder wo keine Terrainhindernisse (Gewässer, Gräben, Örtlichkeiten etc.) beim Angriff zu überwinden sind, vor allem aber einen Punkt, dessen Besitz über den weitern Gang des Gefechts entscheidet (dominierende Höhen, die das Gefechtsfeld beherrschen, oder andre sogen. Schlüsselpunkte der feindlichen Stellung). Vor der übrigen Fronte des Verteidigers werden die dünnen Linien des Angreifers verstärkt, das Feuer wird lebhafter, man geht näher heran, die Artillerie tritt in voller Stärke auf, der Gegner soll ernst angefaßt und festgehalten werden; die Hauptkräfte aber setzen sich hinter dem so entstehenden Feuergürtel in Bewegung gegen den ausersehenen Angriffspunkt, auf den sich allmählich auch das Feuer der Batterien konzentriert. Der Verteidiger verstärkt die bedrohten Teile seiner Aufstellung, Verluste werden auf beiden Seiten durch Vorziehen neuer Truppenteile ersetzt; jede günstige Gelegenheit zum Gewinn einer kleinen Strecke Bodens wird vom Angreifer benutzt, vom Verteidiger werden kurze Vorstöße dagegen geführt; die Unterführer auf beiden Seiten suchen namentlich das Feuergefecht für den Gegner möglichst verlustreich zu gestalten. Die höhern Führer halten ihre Reserven für die Entscheidung zurück. So wogt das Gefecht hin und her, bis das Erkennen der feindlichen Verluste, das Nachlassen des Feuers, oft nur das instinktive Gefühl, daß die Kraft des Gegners erlahmt, in Führer und Truppe die Überzeugung reifen, daß der Augenblick der Entscheidung gekommen ist. Unter neu verstärktem, gegen die Einbruchspunkte vereinigtem Feuer der Artillerie sowie der Schützen setzen sich jetzt die geschlossenen Abteilungen des Angreifers in Bewegung und dringen, den vordern Abteilungen neuen Impuls gebend, zuletzt im vollen Lauf in die feindliche Stellung ein; die Reserven folgen, bereit, den feindlichen Reserven entgegenzutreten, die Artillerie wartet, feuerbereit, den Erfolg des Anlaufs ab. Der Verteidiger zieht, sobald er den Beginn des entscheidenden Anlaufs sieht, auch seine Reserven heran, um den Angreifer mit Feuer und Bajonett zurückzuwerfen; hierbei kommt es bei zähen Kämpfern zum Handgemenge. Gelingt der Angriff, so wird der genommene Punkt schnell besetzt, der abziehende Gegner mit Feuer, auch durch Kavallerie verfolgt; mißlingt derselbe, so müssen die vordern Linien bis außer Schußweite des Feindes zurückgehen, um sich neu zu ordnen. Der Verteidiger nimmt seine alte Stellung wieder ein, wenn er sich nicht stark genug glaubt, nun seinerseits zum Angriff überzugehen. Der Angreifer zieht entweder ab, oder beginnt aufs neue ein hinhaltendes Feuergefecht und bereitet sich zur Wiederholung des Angriffs vor.

Ist an einem wichtigen Punkte die Entscheidung gefallen, so ist diese auch maßgebend für die übrigen Teile des Gefechtsfeldes, da längerer Widerstand sonst leicht zu einer völligen Niederlage führen kann. Fühlt der Verteidiger schon vor dem Beginn des entscheidenden Angriffs, daß er dem Stoß nicht gewachsen ist, so beginnt er auch wohl freiwillig den Abzug, ohne den direkten Angriff abzuwarten. In beiden Fällen wird der Abzug gedeckt durch rückwärts (1000-1500 m) aufgestellte Artillerie, deren Feuer das Nachdrängen der Angreifer zum Stehen bringt, und durch das Hervorbrechen von Kavallerie, deren rücksichtsloser Angriff der Infanterie Zeit schafft, aus dem nächsten Bereich des feindlichen Feuers herauszukommen und schützende Deckungen zu erreichen. Gelingt ein geordneter Abzug, so kommt am nächsten Terrainhindernis auch die Verfolgung zum Stehen; aber es ist sehr schwer, geworfene Truppen wieder zum Stehen und in einige Ordnung zu bringen. Bei der Kavallerie gelingt dies meist erst außerhalb des Gefechtsfeldes. Die Verfolgung beabsichtigt, die aus einer Stellung geworfenen Truppen nicht wieder zum Stehen kommen zu lassen, denn solange sie in Bewegung bleiben, sind sie kampflos. Dazu dient zunächst das Infanteriefeuer des Angreifers, welches den Fliehenden aus nächster Nähe Verluste beibringt, bald schließt sich ihm Artillerie an, welche schnell in die genommene Stellung vorgeht; Reiterei faßt die abziehenden Truppen in der Flanke oder sucht deren Spitze zu überholen, um so ihre Ordnung vollends zu lockern oder wenigstens ihre Bewegung im Bereich des diesseitigen Feuers zu verlangsamen, dadurch die Verluste zu vergrößern, auch den eignen Infanterieabteilungen das Verfolgen der Geschlagenen zu ermöglichen. Gibt einer der Kämpfenden seine Absicht auf und zieht seine Truppen aus dem G. zurück, ehe dieses zu ernster Verwickelung führt, so heißt dies: Abbrechen des Gefechts. Das G. des einzelnen Truppenteils s. Fechtart. S. auch Reiterei und Infanterie. Vgl. Rüstow, Die Lehre vom G. (Stuttg. 1865); v. Wechmar, Das moderne G. (2. Aufl., Berl. 1875).

Gefedert, Holzarbeiten, welche durch Feder und Nute verbunden sind.

Gefege, s. Bast (Jägersprache).

Gefell, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Erfurt, Kreis Ziegenrück, in einer Enklave im Reußischen, 463 m ü. M., mit Pfarrkirche, Weberei und Strumpfwirkerei, Eisenerzgruben, Schieferbruch und (1885) 1497 evang. Einwohnern.

Geffcken, Friedrich Heinrich, Rechtsgelehrter, geb. 9. Dez. 1830 zu Hamburg, bezog 1850 die Universität Bonn, wo er Geschichte, darauf Göttingen, wo er Jura studierte. Nachdem er sich noch einen Winter in Berlin aufgehalten hatte und dort in Beziehung zu der Partei des "Deutschen Wochenblatts" getreten war, ward er 1854 zum Legationssekretär bei der Gesandtschaft der Freien Städte in Paris ernannt, 1855 zum Kommissar bei der Weltausstellung, 1856 zum hamburgischen Geschäftsträger in Berlin und 1859 zum hanseatischen Ministerresidenten daselbst. Nach der Stiftung des Norddeutschen Bundes ward G. in gleicher Eigenschaft nach London versetzt, von wo er Mitte 1868 nach Hamburg zurückkehrte, um als Syndikus bis 1872 dem Senat anzugehören. Seitdem Professor des Völkerrechts und der Staatswissenschaft an der Universität Straßburg, trat er 1881 in den Ruhestand und siedelte wieder nach Hamburg über. Er schrieb: "Der Staatsstreich vom 2. Dezember 1851 und seine Rückwirkung auf Europa" (Leipz. 1870, anonym); "Die Alabamafrage" (Stuttg. 1872); "Staat und Kirche in ihrem Verhältnis geschichtlich entwickelt" (Berl. 1875; engl., Lond. 1877, 2 Bde.); "Zur Geschichte des orientalischen Kriegs" (Berl. 1881; "Die völkerrechtliche Stellung des Papstes" in Holtzendorffs "Handbuch des Völkerrechts" (auch besonders, das. 1885). Außerdem begründete er mit Mühlhäußer die "Zeitfragen des christlichen Volkslebens", in welcher Sammlung er selbst veröffentlichte: "Der Sozialismus" (Heilbr. 1877) und "Die Reform der Reichssteuern" (1879). Von Martens' und Cuffys "Recueil manuel et pratique de traités" bearbeitete er den 1. Band der 2. Serie (Leipz. 1885).