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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gelobtes Land; Gelobt sei Jesus Christus; Gelon; Gelose; Gelsemium; Gelsenkirchen; Gelt; Geltow; Geltstag

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Gelobtes Land - Geltstag.

Grafen von Schwarzburg, welche 1435 die Pfandschaft an die Pfalzgrafen bei Rhein und die Grafen von Hanau verkauften. Von da beginnt der Verfall der Stadt, den nachher die Drangsale des Dreißigjährigen Kriegs (1634 wurde sie eingeäschert, 1635 aufs neue fast gänzlich verwüstet) besiegelten. Die Stadt behielt zwar auf den Reichstagen Sitz und Stimme, ihre Reichsfreiheit wurde aber von den Pfandherren bestritten und nicht einmal anerkannt, als das Reichskammergericht sie 1734 für eine Reichsstadt erklärte. Durch das Aussterben der Grafen von Hanau (1736) kam deren Anteil an Hessen-Kassel, welches 1746 auch den pfälzischen Teil erkaufte und 1803 G. als Erbeigentum erhielt. 1866 fiel G. mit Kurhessen an Preußen. Die Kaiserpfalz bildete seit 1350 unter dem Namen "Burg G." eine Ganerbschaft, die noch gegen Ende des 18. Jahrh. den Forstmeistern von G., den Krempen von Freudenstein und den Schelmen von Bergen, einem altadligen Geschlecht, gehörte. Vgl. Euler, Zur Rechtsgeschichte der Reichsstadt G. (Frankf. 1874).

Gelobtes Land, s. v. w. Palästina.

Gelobt sei Jesus Christus, in katholischen Gegenden der Gruß, welcher beantwortet wird mit: Von nun an bis in Ewigkeit. Während Sixtus V. jedem, der sich dieses Grußes bediente, einen 50tägigen Ablaß verhieß, steigerte Benedikt XIII. 1728 die Kraft dieses Erlasses der Fegfeuerstrafen auf 200 Tage. Auch versprach man dem, der in der Sterbestunde sich dieses Grußes bedienen werde, 2000 Jahre Ablaß. Da nun im Salzburgischen auch die Spieler und Säufer durch das Hersagen dieser Worte den Ablaß zu gewinnen hofften, erklärten die heimlichen Protestanten daselbst sich gegen den Gebrauch dieses Grußes. Gegen alle, die das "Gelobt etc." als Gruß zu gebrauchen sich weigerten, ging der Erzbischof von Salzburg, Leop. Ant., Freiherr v. Firmian, seit 1729 mit den empörendsten Maßregeln vor.

Gelon, Tyrann von Gela und Syrakus, Sohn des Deinomenes, war unter dem Tyrannen Hippokrates von Gela Anführer von dessen Reiterei und bemächtigte sich nach dessen Tod unter dem Schein, die Söhne desselben gegen die Befreiungsversuche der Gelaner zu schützen, selbst der Herrschaft (491 v. Chr.). Als in Syrakus die Gamoren, die aristokratische Partei, von dem Volk vertrieben, nach Kasmena geflohen waren, führte er sie nach Syrakus zurück und bemächtigte sich 485 der Herrschaft daselbst, worauf er die Herrschaft über Gela seinem Bruder Hieron überließ. Er vergrößerte Syrakus, indem er die Bürger der unterworfenen Städte zum Teil dahin versetzte, und suchte überhaupt die ganze Staatsverwaltung auf das zweckmäßigste zu organisieren. Zur Zeit des großen Perserzugs des Xerxes gegen Griechenland (480) nahm Syrakus schon eine so einflußreiche Stellung ein, daß G. von der griechischen Gesandtschaft, welche ihn um Hilfe bat, den Oberbefehl über die gesamten griechischen Streitkräfte verlangte, worauf jedoch die Gesandten ablehnend antworteten. Ein weiterer Grund aber, weshalb G. die Griechen nicht unterstützte, war wohl der gleichzeitige Einfall der Karthager in Sizilien, welchen Xerxes veranlaßt hatte, um eben G. in Sizilien festzuhalten. Trotz der großen Übermacht der Karthager erfocht G. den glänzenden Sieg bei Himera 480. Die Folge desselben war die Oberherrschaft Gelons über ganz Sizilien. G. berief darauf eine Versammlung des Volkes, in welcher er seinen Entschluß erklärte, die Herrschaft niederzulegen. Allein der allgemeine Zuruf der Versammelten nötigte ihn, nicht nur von diesem Entschluß abzustehen, sondern sogar den Königstitel anzunehmen. Zum Andenken an diesen Auftritt wurde ihm eine Bildsäule errichtet, die ihn in schlichter Bürgerkleidung darstellte. G. erwarb sich noch große Verdienste um Syrakus und regierte mit großer Milde; doch starb er schon 478. Einige Meilen von der Stadt wurde ihm von den dankbaren Bürgern ein prächtiges Grabmal errichtet, wo man ihn sodann wie einen Heros verehrte. Sein Nachfolger ward sein Bruder Hieron. Vgl. Lübbert, Syrakus zur Zeit des G. und Hieron (Kiel 1875).

Gelose (Haï-Thao), ein neues Appreturmittel für Baumwollenstoffe, wird aus einer in Kochinchina und auf Mauritius häufigen Alge gewonnen und kommt in Form von groben, glatten, harten und zähen, etwa 30 cm langen Fasern in den Handel. Es ist farblos, durchscheinend, mit einem Netz undurchsichtiger Adern überzogen, geschmack- und geruchlos, quillt in kaltem Wasser und löst sich teilweise in warmem, vollständig in kochendem Wasser. Die Lösung gelatiniert beim Erkalten und zeigt wenig Neigung, zu faulen oder zu gären. G. eignet sich besonders für feine Gewebe, denen man einen geschmeidigen, dabei kernigen Griff erteilen will.

Gelsemium Juss. (Gelseminum Eaton), Gattung aus der Familie der Loganiaceen, kahle, windende Sträucher mit gegenständigen, dünnen, gestielten Blättern und großen, gelben Blüten in terminalen oder axillaren Infloreszenzen. Drei Arten in China, auf Sumatra und im wärmern Nordamerika. G. nitidum Michx. (G. sempervirens Ait.), ein Strauch des tropischen Amerika, mit windendem Stengel, sehr kurz gestielten, lanzettlichen, zugespitzten, sparsam durchscheinend punktierten Blättern und wohlriechenden Blüten, zu 1-5 in Blattachseln traubig gebüschelt, liefert die arzneilich benutzte Radix Gelsemii und wird auch als Zierpflanze bei uns kultiviert. Die stark narkotisch wirkende Wurzel diente schon den Indianern als Heilmittel; man benutzt sie bei Wechselfieber und neuralgischen Gesichtsschmerzen, doch zeigt sich die Giftigkeit der Wurzel vielfach störend. Bei innerlichem Gebrauch zieht sich die Pupille zusammen, bei äußerer Anwendung erweitert sie sich, wobei das Sehvermögen weniger gestört wird als durch Atropin. Honig, welchen Bienen aus Blüten von G. gesammelt haben, soll giftig sein.

Gelsenkirchen, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, 54 m ü. M., an den Linien Oberhausen-Herne und Kray-G. der Preußischen Staatsbahn, hat ein Amtsgericht, eine evangelische und kath. Kirche, Eisengießerei, Gußstahl-, Dampfkessel- und Seifenfabrikation und (1885) 20,290 meist kath. Einw. In der Nähe mehrere der bedeutendsten Steinkohlengruben des Ruhrkohlengebiets. Der jährliche Versand beträgt mehr als 1 Mill. Ton. Steinkohlen.

Gelt, unfruchtbar; daher Geltvieh, diejenigen weiblichen Tiere, besonders Rinder, Schafe und Schweine, Haarwild, welche noch nicht trächtig gewesen oder, nachdem dies der Fall war, ein oder mehrere Jahre nicht wieder empfangen. Beim Federwild nennt man diese Tiere güste.

Geltow (Alt-G.), Dorf im preuß. Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Osthavelland, hat 552 Einw. und eine 43 Hektar große Landesbaumschule. Zu G. gehört der Weiler Baumgartenbrück in schöner Gegend, am Austritt der Havel aus dem Schwielowsee.

Geltstag, in der Schweiz Konkurstermin, in welchem der Gemeinschuldner den Gläubigern sein Vermögen abtritt. Geltstagen, bankrott werden, sich bankrott erklären.