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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gengenbach; Gengler; Genial; Genick; Genickbeule; Genickbrechen; Genickfänger; Genickkrampf; Genie

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Gengenbach - Genie.

Gengenbach, Pamphilus, Dichter, in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. zu Basel oder zu Gengenbach in Baden geboren, war von 1517 bis 1522 als Buchdrucker zu Basel thätig und starb um 1523. G. war kurze Zeit Gegner, dann aber entschiedener Anhänger Luthers. Er beschrieb poetisch die damaligen Kriege in Oberitalien (an denen er vielleicht Anteil nahm), den Bauernaufstand ("Bundschu") etc., verfaßte auch mehrere Schauspiele: "Die zehn Alter der Welt" (1515), "Die Gauchmatt" (1516) und "Der Nollhart" (1517), alle drei von einfachster Anlage und trotz ihrer Bestimmung, in der ausgelassenen Fastenzeit gespielt zu werden, durchaus ernst gehalten. Seine Werke wurden von Gödeke (Hannov. 1856) herausgegeben.

Gengler, Heinrich Gottfried Philipp, Rechtshistoriker, geb. 25. Juli 1817 zu Bamberg, studierte in Würzburg und Heidelberg, wurde 1842 in Erlangen Doktor der Rechte, bei welcher Gelegenheit er die Monographie "Die strafrechtliche Lehre vom Verbrechen der Vergiftung" (Bamb. 1842-43, 2 Hefte) erscheinen ließ, und habilitierte sich daselbst 1843 als Privatdozent mit der Abhandlung "De morgengaba secundum leges Germanorum antiquissimas" (das. 1843). 1847 wurde er zum außerordentlichen und 1851 zum ordentlichen Professor des deutschen Rechts befördert. Für den Eintritt in den Senat schrieb er: "De codice saeculi XV. Erlangensi inedito, cui promtuarium juris inest" (Erlang. 1854). Seine übrigen, für die germanistische Rechtswissenschaft vorzüglich wertvollen Schriften sind: "Quellengeschichte und System des bayrischen Privatrechts" (Erlang. 1846, Heft 1); "Deutsche Rechtsgeschichte im Grundriß" (das. 1849-50, 2 Hefte); "Des Schwabenspiegels Landrechtbuch" (das. 1851, 2. Aufl. 1875); "Deutsche Stadtrechte des Mittelalters" (das. 1852); "Lehrbuch des deutschen Privatrechts" (das. 1854-1862, 2 Bde.); "Das deutsche Privatrecht, in seinen Grundzügen dargestellt" (das. 1856, 3. Aufl. 1876); "Lesestücke aus der Lex Bajuvariorum" (das. 1857); "Das Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms" (das. 1859); "Über Äneas Sylvius in seiner Bedeutung für die deutsche Rechtsgeschichte" (das. 1860); "Codex juris municipalis Germaniae medii aevi" (das. 1863-67, Bd. 1); "Germanische Rechtsdenkmäler", mit Glossar (das. 1875); "Deutsche Stadtrechtsaltertümer" (das. 1882).

Genial, Genie (s. d.) bekundend; Genialität, schöpferische Geistesthätigkeit, auch s. v. w. Originalität.

Genick, s. Nacken.

Genickbeule, eine zwischen Hals und Kopf, über dem ersten Halswirbel, bei Pferden sich zuweilen bildende Entzündungsgeschwulst, welche sehr schmerzhaft ist und gewöhnlich zu Fistelgeschwüren führt. Das Übel entsteht meist durch Druck beim Scheuern der Mähne unter der Krippe oder unter dem Latierbaum oder auch durch die üble Gewohnheit mancher Pferde, nach rückwärts in die Halfter zu drängen und hierbei das Genickstück der letztern straff anzuziehen. Die Behandlung wird anfangs am besten durch Vermeidung der bezeichneten Ursachen und scharfe Einreibungen bewirkt. Sobald Fistelgeschwüre zu konstatieren sind, kann nur eine operative Kur von Nutzen sein. Tief gehende Eiterungen, die sich bei Vernachlässigung des Krankheitsfalles ausbilden, sind gewöhnlich tödlich.

Genickbrechen bedeutet einen Bruch des Zahnfortsatzes des zweiten Halswirbels, wobei sehr gewöhnlich eine so heftige Quetschung im obersten Teil des Rückenmarks erfolgt, daß sofort Atmung und alle Bewegungen gelähmt werden und augenblicklicher Tod eintritt. Die Tafel "Skelett des Menschen II" veranschaulicht in Fig. 7, 8 und 9 den anatomischen Bau des eigenartigen Gelenks zwischen Kopf und Wirbelsäule und zeigt, wie stark der verhältnismäßig dünne und lange Zahnfortsatz bei heftigem Ruck des Kopfes nach vorn oder gewaltsamer Beugung gefährdet ist. Verursacht wird das G. meist durch Sturz auf den Kopf oder Fallen mit schwerer Last auf dem Nacken, kurz durch grobe Gewaltwirkung; doch sind Fälle vorgekommen, daß bei übertriebenem Kneten (Massage), ja bei bloßem heftigen Beugen des Kopfes beim Abtrocknen der Zahnfortsatz gebrochen ist. Die Wirkung äußert sich sofort in Lähmung oder plötzlichem Tod, jedoch ist es ausnahmsweise gelungen, wenn die Quetschung des Rückenmarks sehr geringfügig war, durch wochenlanges vorsichtiges Lagern des Kranken Heilung des gebrochenen Zahnfortsatzes zu erzielen.

Genickfänger, s. Abfangen.

Genickkrampf, s. Gehirnhautentzündung 2).

Genie (franz., spr. schenih, v. lat. genius), höchster Grad allgemeiner oder spezieller Anlage, der sich vom Talent (s. d.) dadurch unterscheidet, daß dieses mäßiger, das G. aber (scheinbar wenigstens) gar keiner Übung bedarf, um zur Fertigkeit zu werden (vgl. Anlage). Da nun bei jeder Anlage derjenige Grad der höchste ist, durch welchen dieselbe zur Hervorbringung eines völlig Neuen, Niedagewesenen auf ihrem Gebiet befähigt erscheint, so ist mit dem Begriff des Genies jener der Originalität verknüpft, die Bezeichnung Originalgenie daher ein Pleonasmus. Dessenungeachtet ist das G. wie jede Anlage an die allgemeinen Gesetze des psychischen Lebens gebunden, und dessen Eigentümlichkeit besteht nicht negativ in einer ungebundenen Freiheit, sondern positiv in einer gesteigerten Entwickelungsfähigkeit. Das G. ist entweder ein universelles, d. h. es sind bei einem Menschen mehrere Geisteskräfte in ungewöhnlichem Maß vorhanden, welche alle, sich gegenseitig unterstützend, zur Entwickelung gekommen sind und nur in verschiedenen Sphären sich thätig äußern, oder es zeigt sich eine besondere Fähigkeit und schöpferische Kraft für ein bestimmtes Fach wissenschaftlicher oder praktischer Thätigkeit (philosophisches, mathematisches, poetisches, mechanisches G.). Der erste Fall ist selten; die Originalität des Genies ist ohne eine entsprechende Einseitigkeit, die in Bezug auf andre Gebiete nicht selten bis zur Borniertheit (Molières "petit grain de folie") ausarten kann, kaum denkbar. Wenigen ist es gegeben, auch nur, wie z. B. Leonardo da Vinci, Michelangelo, auf den Gebieten aller Zweige der bildenden Kunst zugleich als G. sich zu offenbaren. Noch seltener ist diese Erscheinung in der Wissenschaft oder im Leben. Solche Genies haben zugleich auf mehreren Gebieten umgestaltend gewirkt, wie jedes echte G. auf dem seinigen. Je nach der Sphäre, welcher die Anlage zugehört, läßt sich von einem G. im Denken (theoretisches G.), Fühlen (ästhetisches G.) und Wollen (praktisches G.) sprechen, deren erstes neue Gedanken erzeugt, zweites neue Gefühlsausdrücke hervorruft, drittes neue Thaten vollbringt. Je nachdem die erstern Aufstellung von Begriffen oder Feststellung von (historischen, naturwissenschaftlichen etc.) Thatsachen sind, läßt sich rationales und positives G. unterscheiden. Das ästhetische G. äußert sich je nach der Qualität der von ihm neugeschaffenen Gefühlseindrücke als tragisches, komisches, humoristisches etc. G.; das praktische G. je nach dem Eingreifen seiner That in das Natur- oder Geistesleben als Herr über