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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Geschwisterkinder - Geschwülste.

Geschwisterkinder (Kousin und Kousine), die Kinder von Geschwistern in ihrem wechselseitigen verwandtschaftlichen Verhältnis und zwar sowohl von vollbürtigen Geschwistern als von Halbgeschwistern.

Geschworne, Personen, welche zu einer Verrichtung eidlich verpflichtet worden sind; so im ehemaligen Zunftwesen Meister, welche zur Beaufsichtigung oder Vertretung gewisser Zunftinteressen verpflichtet waren, daher s. v. w. Zunftvorsteher (vgl. Zunftwesen); im Bergwesen die frühern Beisitzer der Berggerichte, Berggeschworne oder Berginspektoren; im Gerichtsverfahren diejenigen vereidigten Männer, welche bei dem Schwurgericht (s. d.) über die Schuldfrage zu entscheiden haben.

Geschworne Frauen, s. v. w. Hebammen.

Geschwornenentschädigungsvereine sind Versicherungsverbände, welche den Zweck verfolgen, gegen jährliche Beiträge ihrer Mitglieder denjenigen derselben, welche im Lauf des betreffenden Jahrs zur Ausübung der Funktionen als Geschworne (s. Schwurgericht) herangezogen werden sollten, bestimmte Tagegelder zu zahlen, um sie ganz oder teilweise für die ihnen durch diesen Ehrendienst erwachsenden Vermögensnachteile zu entschädigen. Solche Vereine bestehen zur Zeit in Bayern, Gotha etc. und sind in der Regel auf engere Bezirke beschränkt.

Geschwornengericht, s. Schwurgericht.

Geschwülste (Tumores), Bezeichnung für krankhafte Bildungen von sehr verschiedener Natur, begrifflich schwer zu definieren, weil man nach dem jeweiligen Bedürfnis die Grenzen dieses Begriffs bald enger, bald weiter gezogen hat. Der Begriff der Geschwulst ist ein rein konventioneller; es gibt für denselben kein durchgreifendes Kriterium, welches von der innern Natur dieser Gebilde selbst hergeleitet wäre. Im allgemeinen nennt man Geschwulst jede abnorme Umfangszunahme eines Körperteils, namentlich dann, wenn sie lokal beschränkt auftritt. Geschwulst ist hiernach ungefähr gleichbedeutend mit Anschwellung (intumescentia). Indessen pflegt man die auf Entzündung beruhenden Anschwellungen gewöhnlich nicht als G. aufzufassen. Im engern Sinn spricht man von Geschwulst dann, wenn die krankhafte Umfangszunahme auf einer Neubildung von Geweben beruht (Neoplasma, Gewächs). Die G. sind häufig vorkommende Abnormitäten, und sie bieten anatomisch, klinisch, prognostisch die größten Verschiedenheiten dar. Sie entstehen teils durch wirkliches Wachstum irgend eines Körperteils: dies sind die eigentlichen Gewächse, Aftergebilde oder Pseudoplasmen; teils entstehen sie durch Anhäufung von verschiedenartigen Stoffen, welche in letzter Linie immer aus dem Blut stammen; teils sind es endlich parasitäre Bildungen im strengen Sinn des Begriffs. Zu der letztern Gruppe gehören vorzugsweise die oft so umfänglichen Echinokokkussäcke, welche in der Leber und in andern Organen recht häufig vorkommen; zu den Geschwülsten, welche durch Anhäufung von Blutbestandteilen (direkt oder indirekt) entstehen, gehören die Blutgeschwülste oder Hämatome, die Wassergeschwülste oder Hygrome und Hydrocelen, ferner viele Cysten oder Balggeschwülste, namentlich die, welche auf Anhäufung von Sekretmassen in den Drüsen und Schleimhautkanälen beruhen, die Sackwassersuchten etc. Auch die Arteriengeschwülste oder Aneurysmen, die Varicen etc. können hierher gerechnet werden. Die wichtigste Gruppe sind ohne Zweifel die eigentlichen Gewächse oder Proliferationsgeschwülste, welche auf krankhaftem Wachstum irgend eines Gewebes beruhen. So mannigfaltig die Gewebe des gesunden Körpers sind, so mannigfach ist die Natur dieser G. Wir nennen von ihnen die Fasergeschwülste oder Fibrome, die Schleimgewebsgeschwülste oder Myxome, die Knorpelgeschwülste oder Chondrome, die Knochengeschwülste oder Osteome, Fettgeschwülste oder Lipome, Gehirngeschwülste oder Gliome, sämtlich aus der Gruppe der Bindesubstanzen; ferner die Gefäßgeschwülste oder Angiome, welche im wesentlichen aus neugebildeten Blut- und Lymphgefäßen bestehen, die Myome oder Muskelgeschwülste, die echten Neurome oder Nervengeschwülste, die Adenome oder Drüsengeschwülste; endlich die Lymphome, Tuberkeln, syphilitischen G. oder Gummata, die Sarkome und Krebse. Die feinsten Formbestandteile der zuletzt genannten Gruppe von Geschwülsten sind im wesentlichen denjenigen der normalen Gewebe gleich: es sind Zellen jeder Art, Zellenderivate, Fasern, Intercellularsubstanzen und Blutgefäße. Spezifische Formelemente, z. B. spezifische Krebs- oder Tuberkelzellen, kommen in den Neubildungen durchaus nicht vor. Nur die Art ihrer Anordnung, also die Textur, ist teilweise bei den Gewächsen eine abweichende von der der normalen Gewebe. Das Wachstum und Leben, die Ernährungsvorgänge unterliegen den gleichen Gesetzen, erfahren auch ähnliche Störungen wie die übrigen Gewebe.

Über die Ursachen der G. sind schwer allgemein gültige Angaben zu machen. Die Mehrzahl der G. ist irritativen Ursprungs, sie beruhen also auf langwierigen örtlichen Reizen der verschiedensten Art. Zahlreiche Neubildungen sind vollkommen indifferent, indem sie weder das Mutterorgan noch den Gesamtorganismus stören. Andre G. machen sich zwar unbequem, rufen selbst beträchtliche Störungen hervor, aber doch nur durch ihren Umfang und Sitz, durch Druck auf die Nachbarschaft, Verschluß von Kanälen etc. Sie können, wenn sie zufällig in einem lebenswichtigen Organ, z. B. im Gehirn, sitzen, selbst den Tod herbeiführen, und doch sind sie gutartige G., weil sie nicht zu einer spezifischen Veränderung der Säftemasse (Dyskrasie) führen, sondern ein örtliches Übel sind und bleiben. Andre G. sind multipel, d. h. sie treten in größerer Anzahl auf, kommen aber nur in Einem Organ oder doch wenigstens an einem bestimmten Gewebssystem ausschließlich vor. So sind manchmal fast alle Knochen des Körpers mit Knorpelgeschwülsten versehen, aber doch eben nur die Knochen, oder es sind an den verschiedensten Nervenstämmen echte Neurome vorhanden, aber dieselben bleiben eben auf die Nerven beschränkt etc. Auch diese G. rechnen wir noch zu den gutartigen, denn sie sind nicht von einer Blutentmischung abhängig, sondern ihr vielfaches Auftreten in Einem Gewebssystem beweist nur, daß das letztere in allen seinen Teilen eine gewisse oft angeborne Neigung zu einer ganz bestimmten Neubildung hat. Dagegen bleiben die im eigentlichen Sinn bösartigen oder malignen G. nicht auf den ursprünglichen Ort ihrer Entstehung beschränkt, sondern wachsen ohne Unterschied auch in die Nachbarorgane, selbst in die Knochen, hinein und verbreiten sich sogar auf entfernte Organe, namentlich auf die Lymphdrüsen im Bereich der ursprünglichen Geschwulst, indem sie Metastasen machen. Ein Krebs der Brustdrüse z. B. kann Geschwulstmetastasen in der Lunge und dem Rippenfell, in der Leber und im Gehirn, fast in allen Organen des Körpers nach sich ziehen, sei es, daß von der ursprünglichen Geschwulst Zellen oder Geschwulstkeime verschleppt werden, die dann zu metastatischen Geschwülsten sich heranbilden, sei es, daß gewisse Säfte von der primären Geschwulst in die