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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gewerkvereine

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Gewerkvereine (in England).

tion der ungelernten Arbeiter, des fünften Standes, sondern der bessern Elemente der gelernten Arbeiter, des vierten Standes. Ihre Bestrebungen sind teils rein ökonomische, das Arbeitsverhältnis der Mitglieder betreffende, teils allgemeine, auf ihre sozialen und sonstigen Lebensverhältnisse bezügliche. Die erstern zielen darauf ab, den Arbeitern als Arbeitern auf Grund ihres Arbeitsvertrags eine genügende ökonomische Existenz zu schaffen. Zu diesem Zweck erstreben die G. 1) einen angemessenen Arbeitslohn; 2) eine humane Arbeitszeit und Arbeitsart; 3) die Sicherung einer ordentlichen Behandlung; 4) die Regulierung des Arbeitsangebots. Zu 1) Der Gewerkverein überläßt zunächst die Abrede des Lohns dem einzelnen Arbeiter, aber wenn eine Benachteiligung der Genossen durch ihre Isolierung droht, tritt der Verein für dieselben ein. Man will namentlich Lohnherabsetzungen verhindern, wo solche nicht durch die allgemeine Lage des Gewerkes und die speziellen Verhältnisse des betreffenden Arbeitgebers gerechtfertigt sind, und will Lohnerhöhungen erreichen, wenn die allgemeine Geschäftslage und die Reinertragsverhältnisse der Unternehmungen dies gestatten; man will insbesondere, daß die Lohnarbeiter auch an den günstigen Konjekturen, welche den Unternehmern Extragewinne bringen, partizipieren. Durch die Organisation der G. wird die Verteilung des Ertrags der Unternehmungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Kapital und Arbeit, nicht bloß Gegenstand des individuellen Vertrags zwischen dem einzelnen Unternehmer und seinem Arbeiter, sondern Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Klassen der Unternehmer und der Arbeiter. Treten Differenzen über die Lohnhöhe ein, so hat zunächst der Ortsverein die Aufgabe, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und, wenn ihm nicht der gütliche Ausgleich gelingt, an den Zentralausschuß zu berichten, der nun, wenn er den Anspruch der Mitglieder gerechtfertigt findet, mit dem betreffenden Arbeitgeber in Verhandlungen tritt. Das äußerste Zwangsmittel des Gewerkvereins gegen den Unternehmer ist der Streik. Aber der Verein sucht diesen zu vermeiden, namentlich auch durch die Organisation von Einigungsämtern (s. d.). Eine Unterstützung der Genossen durch den Gewerkverein im Streitfall tritt nur ein, wenn der Zentralausschuß den Streik billigt. Zu 2) In gleicher Weise sucht man eine humane Arbeitszeit und Arbeitsart, soweit dieselbe nicht schon durch die Gesetzgebung und die Fabrikinspektoren herbeigeführt wird, zu erreichen. Zu 3) Bezüglich der ordentlichen persönlichen Behandlung ist das Hauptaugenmerk auf die Fabrikordnungen gerichtet, daß nicht durch Bestimmungen derselben die Gewerkvereinsmitglieder in eine unwürdige Abhängigkeit von den Unternehmern und deren Beamten geraten. Zu 4) Eine Hauptaufgabe und gerade des Zentralausschusses besteht darin, das Angebot von Arbeitskräften möglichst der Nachfrage anzupassen, insbesondere das Angebot und die Nachfrage in den verschiedenen Gegenden und Orten des Landes auszugleichen. Zu diesem Zweck werden genaue Listen über die unbeschäftigten Arbeiter des Gewerkes geführt und wird der lokale Begehr von Arbeitern stetig kontrolliert. Die G. sind Arbeitsnachweisebüreaus. Der Zentralausschuß dirigiert unbeschäftigte Arbeiter dahin, wo Arbeiter gesucht werden; folgen die Arbeiter nicht der Weisung, so verlieren sie die ihnen vom Gewerkverein im Fall der Arbeitslosigkeit gewährte Unterstützung. Man ist ferner bemüht, die übermäßige Beschäftigung von ungelernten Arbeitern, ebenso von jugendlichen Arbeitern und von Lehrlingen zu verhindern, um den gelernten Arbeitern die Erwerbsquelle zu sichern, und stellt zu diesem Zweck Normen über die entsprechenden Zahlenverhältnisse auf. Man wirkt auch einer irrationellen Armenpflege entgegen, welche der übermäßigen, unmoralischen Kindererzeugung Vorschub leistet und dadurch das Angebot von Arbeitskräften unnatürlich und in einer der Arbeiterklasse schädlichen Weise erhöht. Man unterstützt endlich bei einer Überfüllung des Gewerkes die Auswanderung, um eine Lohnverringerung zu verhindern.

Zu diesen ökonomischen Bestrebungen kommen als weitere allgemeine soziale, um die Arbeiterlage zu bessern und zu einer befriedigenden zu gestalten: 1) die Gewährung von Unterstützung für den Fall der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit, des Todes, event. der Auswanderung; 2) die Sorge für die Hebung der Bildung und der Moral ihrer Mitglieder; 3) die Fürsorge für andre nützliche Einrichtungen (Konsumvereine, Speiseanstalten, Baugenossenschaften etc.). Die Gewährung von Unterstützungen in jenen Fällen ist für alle englischen G. charakteristisch und ein Hauptgegenstand ihrer Thätigkeit, zugleich eine der wesentlichsten Ursachen der großartigen Entwickelung der G. in England. Die Mittel für ihre Aufgaben beschaffen sich die Vereine durch Eintrittsgelder, regelmäßige Wochenbeiträge und außerordentliche Auflagen. Bei dem bedeutendsten der englischen G., der Gesellschaft der vereinigten Maschinenbauer, beträgt beispielsweise das Eintrittsgeld, je nach dem Alter, 15 Schilling bis 2 Pfund 10 Schill., der Wochenbeitrag 1 Schill. Ein Mitglied, welches 12 Monate dem Gewerkverein angehört, hat Anspruch auf folgende Unterstützungen: a) das Geschenk bei Arbeitslosigkeit, 10 Schill. wöchentlich während 14 Wochen, 7 Schill. für jede der folgenden 10 Wochen, 6 Schill. für jede der darauf folgenden 10 Wochen; b) bei Krankheit, 10 Schill. wöchentlich in den ersten 26 Wochen, 5 Schill. nachher, solange die Krankheit dauert; c) bei Auswanderung, unter gewissen Voraussetzungen, bis 3 Pfd. Sterl.; d) bei dauernder Arbeitsunfähigkeit, ohne Verschulden des Mitgliedes, 100 Pfd. Sterl.; e) die Altersunterstützung, bei einem Alter über 50 Jahre, wenn jemand 18 Jahre Mitglied ist, 7 Schill. wöchentlich, wenn jemand 25 Jahre Mitglied ist, 8 Schill., wenn jemand 30 Jahre Mitglied ist 10 Schill.; f) die Begräbnisunterstützung, 12 Pfd. Sterl. an die Witwe, resp. den vom Gestorbenen zur Empfangnahme Genannten oder seinen nächsten Anverwandten; beim Tode der angetrauten Gattin erhält ein Mitglied 5 Pfd. Sterl., für sein eignes Begräbnis werden aber dann nur noch 7 Pfd. Sterl. gezahlt; g) bei unverschuldetem Verlust der Werkzeuge durch Feuer, Diebstahl etc., bis 5 Pfd. Sterl. Der Verein zahlte 1851-1875 als Geschenke bei Arbeitslosigkeit 614,480 Pfd. Sterl., an Krankenunterstützung 294,950, an Altersunterstützung 111,395, an Begräbnisunterstützung 95,260, an Unfallunterstützung 25,900 etc., zusammen 1,184,063 Pfd. Sterl. Nach seinem Jahresbericht für 1884, in welchem Jahr der Verein am Schluß 430 Vereine umfaßte und 50,681 Mitglieder zählte, betrugen die Einnahmen 157,484 Pfd. Sterl. (Beiträge der Mitglieder inkl. außerordentlicher Auflagen, veranlaßt durch einen großen Streik in Sunderland, für den 29,430 Pfd. Sterl. gezahlt wurden, 66,50 Mk. fürs Jahr), die Ausgaben 172,841 Pfd. Sterl. (an arbeitslose Mitglieder 59,056, Altersinvaliden 30,519, für Unfälle 2100, an streikende Mitglieder 20,475 Pfd.