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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gustavia; Gustav vom See; Güste; Güstebiese; Güsten; Güster; Gustieren; Gustös; Güstrow; Gut

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Gustavia - Gut.

Der Verein zählte nach dem 1882 auf der 50. Hauptversammlung zu Leipzig erstatteten Bericht 44 Hauptvereine, 1762 Zweig-, 89 Orts-, 381 Frauen- und 11 Studentenvereine; im gleichen Jahr vereinnahmte er, von Legaten abgesehen, 897,743 Mk. Seit seinem Bestehen hatte er damals 2933 Gemeinden unterstützt; im genannten Jahr standen ihrer noch etwa 1200 in seiner Pflege, an welche über ¾ Mill. Mk. jährlich abgehen. Nicht gering ist es anzuschlagen, daß der Verein viel dazu beigetragen hat, das Gefühl der Zusammengehörigkeit in der so zerrissenen evangelischen Kirche Deutschlands zu wecken. Er bildet noch gegenwärtig geradezu die einzige thatsächliche Einigung innerhalb derselben. Nur die exklusiven Lutheraner ziehen auch von ihm sich zurück. Das Organ für die Angelegenheit der G. ist der seit 1843 in Darmstadt erscheinende "Bote des Evangelischen Vereins der G.", ferner erscheinen alljährlich vom Zentralvorstand ausgegebene "Fliegende Blätter", mehrere Gustav-Adolf-Kalender und andre Vereinsschriften. Vg. Zimmermann, Der Gustav-Adolf-Verein nach seiner Geschichte, seiner Verfassung und seinen Werken (Darmst. 1877); Derselbe, Die Bauten des Gustav-Adolf-Vereins in Bild und Geschichte (das. 1859-76, 2 Bde.); v. Criegern, Der Gustav-Adolf-Verein in den ersten 50 Jahren seines Bestehens (Leipz. 1882); Zenker, Der Gustav-Adolf-Verein in Haupt und Gliedern (das. 1882).

Gustavia L. (Gustavie), Gattung aus der Familie der Myrtaceen, tropische amerikanische Sträucher oder Bäume mit großen Wechselblättern, weißen prächtigen Blumen in kleinen Endtrauben und etwas fleischigen, apfelähnlichen Früchten. G. augusta L. (G. insignis Willd.) ist ein 6-9 m hoher Baum in Guayana, mit 20-30 cm langen Blättern und großen, weißen, an der Spitze der Kronblätter geröteten Blüten. Das Holz riecht kadaverös und ist unter dem Namen Stinkholz von Guayana bekannt. G. speciosa Dec., ein Strauch in Neugranada, besitzt die merkwürdige Eigenschaft, daß Kinder, welche seine Früchte häufig genießen, davon eine ganz gelbe Haut bekommen, welche Färbung nach einigen Tagen von selbst wieder verschwindet. Diese und andre Arten werden bei uns in Warmhäusern kultiviert.

Gustav vom See, Pseudonym, s. Struensee 3).

Güste, s. v. w. unfruchtbar; s. Gelt.

Güstebiese, Pfarrdorf im preuß. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreis Königsberg an der Oder, hat Hopfen- und Tabaksbau und (1885) 1886 evang. Einw.

Güsten, Stadt im Herzogtum Anhalt, Kreis Bernburg, 63 m ü. M., an der Wipper, Knotenpunkt der Linien Berlin-Blankenheim, G.-Staßfurt-Blumberg und Aschersleben-Köthen der Preußischen Staatsbahn; hat (1885) 4016 meist evang. Einwohner. In der Nähe befinden sich mehrere Zuckerfabriken und Braunkohlengruben.

Güster, Fisch, s. Blicke.

Gustieren (lat.), an etwas Geschmack finden.

Gustös (lat.), schmackhaft, geschmackvoll.

Güstrow, Hauptstadt des mecklenburg. Herzogtums G. oder des Wendischen Kreises, an der schiffbaren Nebel, Knotenpunkt der Eisenbahn G.-Plau und der Linie Lübeck-Straßburg der Mecklenburgischen Friedrich Franz-Bahn, hat ein stattliches, 1558 bis 1565 erbautes, turmreiches Schloß (jetzt Landarbeitshaus), mehrere Kirchen (darunter die Domkirche aus dem 13.-15. Jahrh.), ein stattliches Rathaus, ein Landgericht (für die 19 Amtsgerichte zu Brüel, Dargun, Goldberg i. M., G., Krakow, Laage, Lübz, Lützow, Malchin, Malchow, Neukalen, Penzlin, Plau i. M., Röbel, Stavenhagen, Sternberg i. M., Teterow, Waren und Warin), ein Schwurgericht für die beiden Herzogtümer Mecklenburg, ein Domänenamt, ein Hauptsteueramt, ein Gymnasium, ein Realgymnasium, eine Gewerbeschule, eine Krohns-Stiftung (große Armenschule mit Waisenanstalt), ein öffentliches Schlachthaus und (1885) 13,119 meist evang. Einwohner. An industriellen Anlagen sind hervorzuheben: eine große Zuckerfabrik, eine große städtische Ziegelei, 2 Dampfsägen, mehrere Bierbrauereien, 2 Maschinenfabriken mit Eisenbahnwagenbauanstalt und Eisengießerei etc. G. hat einen frequenten Wollmarkt sowie eine jährliche Tierschau, bei welcher ein bedeutendes Pferderennen abgehalten wird. - G. war schon im Anfang des 12. Jahrh. von Bedeutung, wurde 1219 Residenz des Fürsten Heinrich Borwin II., unter welchem es 1222 das schwerinische Recht und 1226 das Domherrenkollegium erhielt. Eine in der Nähe des jetzigen G. angelegte neue Stadt ward unter dem Fürsten Niklot 1248 wieder niedergerissen, dagegen das alte G. erweitert und verschönert. Von 1555 bis 1695 war die Stadt Residenz der Herzöge von Mecklenburg-Güstrow. Im J. 1628 wurde die Stadt von den Kaiserlichen besetzt, auch Wallenstein residierte hier fast ein Jahr lang.

Gut (an und für sich oder schlechthin, absolut g., im Gegensatz zu dem, was nur verhältnismäßig oder relativ g. ist), in der Moral das durch das Sittengesetz der praktischen Vernunft Vorgeschriebene, also das sittlich Vollkommene. G. wird der Mensch genannt, wenn er dem Sittengesetz Folge leistet und dabei einzig und allein von der Überzeugung geleitet wird, daß dies seine Bestimmung sei. Dann heißt g. auch eine Handlung, die, aus ebendieser Überzeugung entspringend, mit dem Sittengesetz übereinstimmt. Das absolut Gute steht dem schlechthin oder absolut Bösen, dem Unsittlichen, entgegen, welches dem Sittengesetz widerstreitet. Das Gute wie das Böse in diesem Sinn wird einzig und allein durch das Vernunftgesetz bedingt und verändert seine Natur und sein Wesen nicht nach den Umständen und Verhältnissen des Lebens, oder mit andern Worten: das Gute bleibt g., wenn es auch weiter keine angenehmen Folgen oder gar unangenehme haben sollte, so wie auch das Böse bös bleibt, wenn es auch weiter keine unangenehmen Folgen oder selbst wirklich oder scheinbar angenehme haben sollte. Gebraucht man aber die Worte g. und bös in relativem Sinn, so bezeichnen beide etwas höchst Veränderliches. Im allgemeinen versteht man dann unter jenem das Nützliche, Zuträgliche, Lusterweckende, überhaupt das, was angenehme Folgen hat; unter diesem dagegen das Schädliche, Unzuträgliche, Unlusterweckende, überhaupt das, was unangenehme Folgen hat. Das Gute und Böse in relativem Sinn richtet sich nach den Folgen, die sich nicht im voraus mit Sicherheit bestimmen lassen und daher für den Willen nicht die richtigen Motive abgeben können. Das absolut Gute wie das absolut Böse gehen aus der menschlichen Freiheit hervor, insofern der Mensch nur deshalb, weil er einen durch sittliche Motive bestimmbaren Willen besitzt, sittlich g. oder sittlich bös zu handeln vermag (s. Freiheit).

Gut (das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer Grundbesitz), auch ein Vermögen überhaupt, wobei man unbewegliches und bewegliches G. unterscheidet. Im Handelswesen nennt man Güter im allgemeinen diejenigen Gegenstände, die ein Fuhrmann, Schiffer etc. ladet, besonders aber die zur Versendung verpackten Waren