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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Habillieren - Habsburg.

als geschickt oder fähig zu etwas ausweisen; besonders sich durch Abfassung einer wissenschaftlichen Schrift (Habilitationsschrift) und durch öffentliche Verteidigung derselben (Disputation) das Recht zum Halten von Vorlesungen an einer Universität erwerben.

Habillieren (franz., spr. abi[l]ji-), ankleiden, putzen; in der Kochkunst s. v. w. geschlachtete Tiere zur Zubereitung in der Küche fertig machen.

Habit (lat. Habitus), Kleid, Tracht.

Habitabel (lat.), bewohnbar; Habitabilität, Wohnlichkeit.

Habitatio (lat.), Wohnung; Wohnungsrecht, diejenige Personalservitut, vermöge welcher der Berechtigte ein fremdes Wohngebäude oder einen Teil desselben benutzen darf (s. Servitut). Habitieren, bewohnen.

Habitude (franz., spr. abitüd), Gewohnheit; Gewandtheit, Fertigkeit; körperlicher Anstand.

Habitué (franz., spr. abitüe), häufiger Besucher, Stammgast.

Habituell (franz.), was zur Gewohnheit, zur bleibenden Eigenschaft geworden ist. Eine habituelle Krankheit ist eine solche, welche seit langem schon besteht, so daß der Körper an sie gewöhnt ist, sich ihr gewissermaßen akkommodiert hat; z. B. habituelle Skoliose (s. d.).

Habituieren (franz.), an etwas gewöhnen.

Habitus (lat.), im allgemeinen die Art des äußern Erscheinens und Sich-behabens, daher auch s. v. w. Tracht (Habit), ist in der Medizin, etwa gleichbedeutend mit Konstitution, Bezeichnung für das allgemeine Verhalten des Körperbaues, namentlich insofern dessen äußere Gestaltung auf eine größere oder geringere Neigung zu gewissen Erkrankungsformen schließen läßt. In der Regel ist der H. etwas Angebornes, aber er kann allerdings unter gewissen Umständen erst nach vollendeter Ausbildung des Körpers hervortreten. Man spricht z. B. von einem apoplektischen H., welcher sich in einer gedrungenen Gestalt mit kurzem Hals ausspricht; von einem schwindsüchtigen H. mit langer, schmaler Brust, dünnem, langem Hals etc. Vgl. Anlage. - In der Botanik bezeichnet H. das Eigentümliche der Gesamterscheinung einer jeden höhern Pflanze, welches bedingt ist durch die Aufeinanderfolge der Niederblatt-, Laubblatt- und Hochblattregion des Stengels, das Vorkommen oder Fehlen dieser einzelnen Bildungen, ihr Auftreten an einem oder ihre Verteilung an verschiedene Sprosse, ferner durch den Umfang, den die einzelnen Bildungen annehmen, die Zahl der Blätter, die auf dieselben entfallen, das Gestreckt- oder Verkürztsein der Stengelinternodien in den einzelnen Regionen, die Gestalten und relativen Größen der Blätter, die Anzahl der Verzweigungen, die einer und derselben Formation angehören, endlich auch durch die Richtung der Stengel und Zweige zum Horizont oder zu benachbarten Gegenständen. Durch Modifikationen eines oder mehrerer dieser Momente wird der H. einer Pflanze geändert, und dies kann nicht bloß bei Variation, sondern schon infolge von Verschiedenheiten des Standorts, sowohl in Bezug auf Licht oder Schatten, Feuchtigkeit oder Trockenheit, Reichtum oder Armut des Bodens an Nährstoffen als auch hinsichtlich der vertikalen Erhebung, eintreten.

Habitus non facit monachum, latein. Sprichwort: das Kleid (oder die Kutte) macht nicht den Mönch.

Häbler, Gotthelf, Dichter, geb. 7. Jan. 1829 zu Groß-Schönau in der Lausitz, studierte Philosophie und Philologie zu Leipzig und ist seit 1862 Gymnasiallehrer in Dresden. Er veröffentlichte: "Lieder" (Leipz. 1852); "Sechs Reden an Fürsten und Völker Europas" (Dresd. 1859); "Wittekind" (Leipz. 1864); "Thalkönigs Sohn" (das. 1866); "Liebesgeschicke", dramatische Dichtungen (das. 1867); die Dramen: "Graf Mirabeau" (1866) und "Höhen und Tiefen" (1868); "Herakles", Heldengedicht (das. 1873), u. a., Produktionen, die eine poetisch empfindende, aber einseitig zum Ethischen neigende Natur bekunden. Am frischesten und innigsten sind seine eigentlichen Lieder.

Hableur (franz., spr. ablör), Aufschneider, Prahler.

Habronemmalachit, distomer, s. Erinit.

Habropyga, Astrild.

Habsburg (s. v. w. Habichtsburg), alte Burg im schweizer. Kanton Aargau, auf dem Wülpelsberg, Stammhaus der österreichischen Kaiserfamilie, 1028 erbaut, jetzt von einem Feuerwächter bewohnt, mit 2½ m dicken Turmmauern, mehr Ruine als bewohnbares Gebäude. Am Fuß des Bergs das Bad Schinznach (s. d.).

Als eigentlicher Gründer der H., welche jedoch kein Wohnhaus, sondern Wartburg und Festung war, kann nach zwei verschiedenen, sich gleichsam ergänzenden Überlieferungen Werner I., Bischof von Straßburg, gelten, der unter den Kaisern Heinrich II. und Konrad II. eine große, auch in die Reichsgeschäfte eingreifende Thätigkeit entfaltete (1001-1029). Sein Bruder oder Schwager war Radbod, Sohn eines Grafen von Altenburg, Namens Kanzelin. Radbod wurde Besitzer und Namensträger der H. und zugleich Vogt über das Kloster Muri, dessen Gründung ebenfalls dem Bischof Werner zugeschrieben ward. Obwohl nun Radbod Brüder hatte, so scheinen dennoch die Erbgüter seines Hauses ganz auf sein von der H. benanntes Geschlecht übergegangen zu sein, da der väterliche Name von Altenburg völlig verschwand. Die älteste Urkunde jedoch, in welcher wahrscheinlich ein Sohn Radbods, der jedenfalls der Neffe jenes Werner von Straßburg war und auch seinen Namen trug, sich als Graf von H. bezeichnet, betrifft die Einweihung des Klosters Muri durch Bischof Rumolt von Konstanz, bei welcher Gelegenheit "Werner Graf von H." 11. Okt. 1064 die von seinen Vorfahren gemachten Stiftungen erneuerte. Doch erst im folgenden Jahrhundert erlangte die Genealogie des schon angesehenen Geschlechts eine größere Sicherheit. Wenn man die zuverlässig überlieferten habsburgischen Namen bis auf die Zeiten Kaiser Friedrichs I., bis 1152, verfolgt, so würden auf 1½ Jahrhundert nur vier Generationen kommen, weshalb man auf die Aufstellung eines gesicherten Stammbaums vor der Mitte des 12. Jahrh. verzichten muß. Um diese Zeit findet man einen Werner II. als Grafen von H., und dessen Sohn Albrecht der Reiche kommt 30. Mai 1153 urkundlich als Graf von H. vor. Der letztere ist der Begründer der Familie in höherm Sinn. Denn die guten, vielleicht verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem staufischen Haus führten die Erhebung Albrechts zum Landgrafen des Oberelsaß unter Kaiser Friedrich I. herbei, wozu noch die Erwerbung der Grafschaft im Zürichgau und die Erlangung der Vogteien von den Klöstern Säckingen und Murbach hinzukam. Albrechts Sohn Rudolf der Alte folgte dem 1199 verstorbenen Vater im Hausbesitz und in den mannigfaltigen Herrschaftsrechten als das Haupt einer der hervorragendsten Familien des obern Schwaben. Das rasch emporgekommene Haus versuchte damals seine Ahnentafel auf einen im Anfang