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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hefele; Hefenmaische; Hefenpulver; Hefenschwarz; Hefepilze; Heffter; Hefner-Alteneck

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Hefele - Hefner-Alteneck.

pilzformen), von denen unterscheiden, welche echte Gärungserreger sind und aus Zucker Alkohol produzieren. Letzteres findet auch bei einigen Saccharomyceten nicht statt (z. B. bei Saccharomyces Mycoderma R.). Dagegen können auch bloße Pilzhyphen Gärung erregen, wie die von Mucor racemosus. Die H. der verschiedenen Gärungen zeigt gewisse morphologische Unterschiede, nach denen man gegenwärtig mehrere Arten dieser Pilze angenommen hat, während man sie früher in Eine Art, Cryptococcus fermentum Ktzg., vereinigte. Die wichtigsten Arten sind folgende: Saccharomyces cerevisiae Meyen (Torula cerevisiae Turp., Cryptococcus cerevisiae Ktzg., Hormiscium cerevisiae Bail.), bildet die Bier- und Branntweinhefe, Zellen 0,008-0,009 mm, rundlich oder oval, meist isoliert oder in kurzen Zellenreihen, kommt in zwei Kulturrassen vor: als Unterhefe, welche zum größten Teil aus rundlichen, gewöhnlich einzelnen oder nur paarig verbundenen Zellen besteht, und als Oberhefe, deren mehr kurzovale oder birnförmige Zellen meist mehrzählige, ästige Sproßverbände aus 6-12 Zellen bilden. S. ellipsoideus Rees, der hauptsächlichste Gärungspilz der Weine und Obstweine, Zellen 0,006 mm lang, ellipsoidisch, isoliert oder in kurzen, verzweigten Zellreihen. Er findet sich auf der Oberfläche der den Most liefernden Früchte und erzeugt, indem er beim Pressen in den Saft gelangt, die sogen. Selbstgärung des Mostes.

Man benutzt die H., besonders die Oberhefe, der Bierbrauereien auch in der Bäckerei zum Auftreiben des Mehlteigs, da sie, diesem zugesetzt, alsbald eine Umwandlung eines Teils des Stärkemehls in Dextrin und Zucker bewirkt und die entstandene Zuckerlösung in weinige Gärung versetzt, wobei dann die Kohlensäure den Teig auftreibt. Gute H. muß angenehm weinsäuerlich riechen und in einer kleinen Probe Teig in ¾-1 Stunde an einem warmen Ort kräftige Gärung hervorrufen. Die H. aus Bierbrauereien, welche von dem Hopfen einen bittern Geschmack besitzt, kann man entbittern, wenn man sie zunächst mit Wasser anrührt, durch ein seidenes oder leinenes Tuch treibt, das Wasser nach jedesmaligem Absetzen mehrere Male erneuert und endlich die gereinigte H. mit Pottasche, doppeltkohlensaurem Natron oder Ammoniak behandelt. Auf etwa 150 Lit. dickbreiige Unterhefe nimmt man, nachdem sie ausgewaschen worden und das letzte Wasser wieder abgelassen ist, 0,5 kg Pottasche, läßt sie ½ Stunde stehen, gießt etwa angesammeltes Wasser wieder ab, fügt noch 60 g Alaun, 30 g doppeltkohlensaures Natron und 60 g kohlensaures Ammoniak hinzu und preßt ab. Oder man wäscht die H. aus, treibt sie durch feinste Müllerseidengaze und behandelt sie mit einer Lösung von 7-15 g kohlensaurem Ammoniak aus je 1 Lit. H. Die entbitterte H. wird schließlich durch einen neuen, sehr kräftigen Gärungsprozeß regeneriert, weil sie durch das Auswaschen bedeutend an Kraft verloren hat. Dies geschieht, indem man sie in einem mit Weinsäure versetzten Malzauszug von ca. 20 Proz. Stärkezuckergehalt 36-48 Stunden gären läßt.

H. hält sich in luftdicht verschlossenen Flaschen und, besonders wenn man etwas frisch ausgeglühte und gepulverte Holzkohle zusetzt, an kühlen Orten einige Zeit recht gut; viel haltbarer aber ist die Preßhefe (s. d.). S. auch Kunsthefe. Vgl. de Bary, Schimmel und H. (2. Aufl., Berl. 1874); Rees, Botanische Untersuchungen über die Alkoholgärungspilze (Leipz. 1870); v. Wagner, H. und Gärung (Weim. 1877); Bersch, Gärungschemie, Bd. 1 (Berl. 1879); Brefeld, Botanische Untersuchungen über Hefepilze (Leipz. 1883); Hansen, Untersuchungen über die Morphologie und Physiologie der Alkoholgärungspilze (Kopenh. 1884).

Hefele, Karl Joseph, kath. Theolog, geb. 15. März 1809 zu Unterkochen in Württemberg, wurde 1834 Repetent am theologischen Konvikt, 1840 ordentlicher Professor an der theologischen Fakultät zu Tübingen. 1842-43 war er auch Mitglied der württembergischen Ständeversammlung. Unter seinen Werken sind zu nennen die Ausgabe der "Apostolischen Väter" (Tüb. 1839, 4. Aufl. 1855) und der "Chrysostomuspostille" (Übersetzung, das. 1845; 3. Aufl. 1857); "Die Einführung des Christentums im südwestlichen Deutschland" (das. 1837); "Der Kardinal Ximenes und die kirchlichen Zustände Spaniens im 15. Jahrhundert" (das. 1844, 2. Aufl. das. 1851); "Beiträge zur Kirchengeschichte, Archäologie und Liturgik" (das. 1864-65, 2 Bde.); vor allen die "Konziliengeschichte" (Freiburg 1855-1874, 7 Bde.; 2. Aufl. 1873 ff.). Als ein gefährlicher Gegner der Infallibilitätslehre erwies er sich, nachdem er 1869 Bischof von Rottenburg geworden, in seinen beiden Schriften über die Honoriusfrage ("Honorius und das sechste allgemeine Konzil", Tübing. 1870, und "Causa Honorii papae", Neapel 1870; deutsch von Rump, Münst. 1870). Aber nach der Rückkehr von Rom gab er in einem Hirtenbrief 1871 dem neuen Dogma die Deutung, die Unfehlbarkeit des Papstes erstrecke sich, wie diejenige der Kirche, nur auf die geoffenbarte Lehre, und auch dabei gehörten nur die eigentlichen Definitionen, nicht aber ihre Einleitungen, Begründungen und Anwendungen zum infallibeln Inhalt. Immerhin verschonte er seine Professoren und Pfarrer mit der Forderung ausdrücklicher Zustimmung und bewahrte auf solche Weise Württemberg vor dem Schisma.

Hefenmaische, s. Kunsthefe.

Hefenpulver, s. v. w. Backpulver, s. Brot, S. 471.

Hefenschwarz, s. Frankfurter Schwarz.

Hefepilze, s. Hefe und Pilze II.

Heffter, August Wilhelm, namhafter Rechtsgelehrter, geb. 30. April 1796 zu Schweinitz, studierte in Leipzig, wurde 1820 Assessor bei dem neuerrichteten Appellationshof zu Köln, dann Rat bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Seine Schrift "Athenäische Gerichtsverfassung" (Köln 1822) veranlaßte 1823 seine Berufung an die Universität Bonn. Von da ging er 1830 als Professor der Rechte nach Halle, 1833 nach Berlin, wo er zugleich Ordinarius des Spruchkollegiums, später Geheimer Obertribunalsrat, Kronsyndikus und Mitglied des Herrenhauses ward. Er starb 5. Jan. 1880 daselbst. Seine bedeutendsten Schriften sind: "Institutionen des römischen und deutschen Zivilprozesses" (Bonn 1825, 2. Aufl. 1843); "Beiträge zum deutschen Staats- und Fürstenrecht" (Berl. 1829); "Lehrbuch des gemeinen deutschen Kriminalrechts" (Halle 1833; 6. Aufl., Braunschw. 1857); "Die Erbfolgerechte der Mantelkinder" (Berl. 1836); "Das europäische Völkerrecht der Gegenwart" (das. 1844; 7. Ausg. von Geffcken, 1881; auch französisch. 4. Aufl., das. 1883); "Zivilprozeß im Gebiet des allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten" (das. 1856); "Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser Deutschlands" (das. 1871). Auch gab er die Institutionen des Gajus (Bonn 1830) heraus und beteiligte sich an der Redaktion des "Neuen Archivs des Kriminalrechts".

Hefner-Alteneck, 1) Jakob Heinrich von, Kunst- und Kulturhistoriker, geb. 20. Mai 1811 zu Aschaffen-^[folgende Seite]