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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hegemeister; Hegemone; Hegemonie; Heger; Hegereiter; Hegergut

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Hegemeister - Hegergut.

aber auch von der Philosophie als Wissenschaft überhaupt abgelenkt wurde. H. ist von einem seiner treuesten Schüler, Erdmann, die Stellung des "Erntenden" seinen Vorgängern gegenüber, von einem andern, Rosenkranz, bei Gelegenheit seines 100jährigen, jedoch nicht mit der gleichen Begeisterung wie Fichtes begangenen Jubiläums (1870) die eines deutschen "Nationalphilosophen" angewiesen worden.

Während unter den gegenwärtig in Deutschland Philosophierenden nur wenige (z. B. Vischer, Zeller, Kuno Fischer, G. Biedermann, v. Hasner u. a.) noch als Hegelianer bezeichnet werden können und vielleicht nicht einmal wollen, hat Hegels Philosophie außerhalb Deutschlands Eingang gefunden: in Frankreich durch P. Leroux, Ott ("H. et la philosophie allemande", Par. 1844), Prévost ("H., exposition de sa doctrine", Toulouse 1845), Willm u. a.; in England durch Stirling ("The secret of H." und "The Hegelian system", Lond. 1865, 2 Bde.); in Italien durch A. Vera, den Übersetzer von Hegels Naturphilosophie, Raffaele Mariano u. a. Vgl. über Hegels Philosophie: Michelet, Geschichte der letzten Systeme der Philosophie in Deutschland (Berl. 1837-38, 2 Bde.); Chalybäus, Entwickelung der spekulativen Philosophie von Kant bis H. (5. Aufl., Leipz. 1860); Erdmann, Geschichte der neuern Philosophie, Bd. 3 (das. 1848-53, 2 Tle.); Derselbe, Grundriß der Geschichte der Philosophie, Bd. 2 (3. Aufl., Berl. 1877); über Hegels dialektische Methode: Exner, Die Psychologie der Hegelschen Schule (Leipz. 1842-44, 2 Hefte); J. H. Fichte, Gegensatz, Wendepunkt und Ziel heutiger Philosophie (Sulzb. 1832-36, 3 Bde.); über Hegels Stellung zur Gegenwart: Haym, H. und seine Zeit (Berl. 1857), womit Rosenkranz, Apologie Hegels (das. 1858) und H. als deutscher Nationalphilosoph (Leipz. 1870), zu vergleichen ist.

2) Karl, Geschichtschreiber, Sohn des vorigen, geb. 7. Juni 1813 zu Nürnberg, machte seine Studien in Berlin und Heidelberg, ward 1841 als Professor der Geschichte nach Rostock berufen und wohnte 1850 als mecklenburgischer Abgeordneter dem Erfurter Parlament bei. Seit 1856 wirkt er als Professor an der Universität zu Erlangen. Sein Hauptwerk ist die "Geschichte der Städteverfassung von Italien" (Leipz. 1847, 2 Bde.). Als Mitglied der Historischen Kommission in München leitet er seit 1862 die Herausgabe der "Chroniken der deutschen Städte", in welchen er selbst die Chroniken von Nürnberg, Straßburg, Köln und Mainz bearbeitete. Separatabdrücke daraus sind: "Verfassungsgeschichte von Köln im Mittelalter" (Leipz. 1877) und von Mainz (das. 1882). Andre Schriften von ihm sind: "Geschichte der mecklenburgischen Landstände bis 1555" (Rostock 1856); "Die Ordnungen der Gerechtigkeit in der florentinischen Republik" (Erlang. 1867); "Dino Compagni, Versuch einer Rettung" (Leipz. 1875) und "Über den historischen Wert der ältern Dante-Kommentare" (das. 1878). - Sein Bruder Immanuel, geb. 24. Sept. 1814 zu Nürnberg, seit 1836 im preußischen Staatsdienst in Handels- und Finanzsachen thätig, wurde 1858 Kurator des Staatsschatzes, 1865 Präsident des Konsistoriums der Provinz Brandenburg; er ist einer der Hauptführer der orthodoxen Partei.

Hegemeister, in manchen Gegenden Titel eines mit dem Forst- und Jagdschutz betrauten Beamten; Hegereiter, die ihm unterstellten Bediensteten, welche die Wald- und Flurpolizei ausüben.

Hegemone, eine der beiden in Athen verehrten Grazien, s. Chariten.

Hegemonie (griech., "Führerschaft", von hegemon, "Führer"), Bezeichnung des Vorrangs eines der alten hellenischen Staaten vor den übrigen und der damit verknüpften obersten Leitung aller gemeinsamen Angelegenheiten der Hellenen. Ursprünglich war sie wohl nichts weiter als eine Art von Primat unter mehreren hellenischen Staaten, welcher dann besonders geltend gemacht zu werden pflegte, wenn irgend eine größere gemeinsame Angelegenheit eine Mehrzahl von hellenischen Stämmen und Staaten in Bewegung setzte und eine oberste, besonders kriegerische, Führung und Gewaltausübung erheischte. Sie beruhte daher weniger auf einem rechtlich scharf bestimmten und förmlich anerkannten Herrscherrecht eines Staats über andre als auf dem Vertrauen der übrigen Staaten zu dem Führerstaat und dem auf Verdienste und Vorzüge begründeten Ansehen desselben und wurde, je nach den Machtverhältnissen, mehr oder weniger willkürlich ausgedehnt. Im Peloponnes besaß Sparta von alters her die H. Durch die Perserkriege jedoch erlangte die H. eine ganz Hellas umfassende Bedeutung und war die Ursache der Nebenbuhlerschaft Athens und Spartas. Die Athener gewannen durch ihre glorreichen Siege und die Stiftung des Seebundes 476 v. Chr. die H. zur See, über die Inseln und Städte des Ägeischen Meers, zeitweilig auch über das Festland von Mittelgriechenland. Sparta und Theben machten ihnen diese streitig und wußten die Mehrzahl der hellenischen Staaten gegen Athen aufzureizen und eine Verbindung unter ihnen zu stande zu bringen, welche Athens Demütigung zum Zweck hatte. Der Peloponnesische Krieg, das Resultat dieser Spaltung der Hellenen, beraubte Athen auf immer der H. und gab dieselbe zunächst in die Hände Spartas. Nachdem darauf 371 durch Epameinondas Theben auf kurze Zeit zum Besitz derselben gelangt war, verlor sie unter den fortwährenden innern Zwistigkeiten ihre alte Bedeutung, blieb aber nichtsdestoweniger der Zankapfel, um welchen sich die Hellenen so lange mit Erbitterung stritten, bis die Makedonier sich 338 derselben bemächtigten und damit der hellenischen Freiheit faktisch ein Ende machten. Vgl. Manso, Über den Begriff und Umfang der griechischen H. (Berl. 1804); Groen van Prinsterer, Über die griechische H. (Leid. 1820).

Heger, Franz, Architekt, geb. 5. Jan. 1792 zu Worms, widmete sich 1810 der Architektur in den Ateliers des Oberbaurats Moller zu Darmstadt und des Oberbaudirektors Weinbrenner zu Karlsruhe. Als Begleiter des letztern bereiste er Norddeutschland und trat 1817 Studienreisen nach Süddeutschland, Italien, Griechenland und Frankreich an, von welchen er 1821 nach Darmstadt zurückkehrte, wo er in den hessischen Staatsdienst trat. Unter den zahlreichen von ihm entworfenen und ausgeführten Gebäuden stehen die Kavallerie- und Infanteriekaserne zu Darmstadt obenan, welche bei aller Einfachheit eine ebenso gelungene Anordnung wie stilvolle Behandlung zeigen. Die Herausgabe der von ihm fast vollendeten Restauration des Parthenon sollte H. nicht vollenden. Er starb als hessischer Oberbaurat 2. Mai 1836. Mit Moller gab er heraus: "Entwürfe ausgeführter und zur Ausführung bestimmter Gebäude" (Darmst. 1825-30).

Hegereiter (Hegereuter), unterer Beamter, dem wesentlich Schutz und Pflege der Jagd obliegen, und der früher auch als Forstschutzbeamter funktionierte.

Hegergut, Name niedersächsischer Bauerngüter, deren Besitzer (Hegermänner) früher gewisse Dienste an den Grundherrn (Hegerherrn, Hegerjunker) zu leisten sowie Zehnten und Erbzins an denselben zu