Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Holland

656

Holland (Geschichte).

Sein Sohn Dietrich VII. führte Krieg mit seinem Bruder Wilhelm, welchen die Friesen zu ihrem Oberhaupt erwählt hatten, und dem Herzog Heinrich I. von Lothringen; er wurde gefangen, mußte sich loskaufen und starb 1203. Auf Verlangen des Adels folgte ihm sein Bruder Wilhelm, der mit dem Grafen Ludwig von Looz, dem Gemahl der Tochter Dietrichs, Ada, lange Zeit um den Besitz von H. zu kämpfen hatte. Dann focht er auf Englands Seite gegen Frankreich, wurde 1214 in der Schlacht bei Bouvines gefangen, verbündete sich hierauf mit Frankreich gegen England, wurde deshalb von dem Papste, dem Bundesgenossen Englands, in den Bann gethan, machte einen Kreuzzug mit und starb nach seiner Rückkehr von Palästina 1228. Sein Sohn Florens IV. nahm am Kreuzzug gegen die Stedinger teil und verlor sein Leben bei einem Turnier 1234. Dessen Sohn Wilhelm II., der ihm als sechsjähriger Knabe folgte, wurde 1247, kaum 20 Jahre alt, von der päpstlichen Partei zum deutschen König erwählt, aber von seinen eignen Anhängern unter den Fürsten mit Geringschätzung behandelt. Er führte einen glücklichen Krieg gegen Margarete von Flandern und wollte 1256 die rebellischen Friesen züchtigen, verunglückte aber auf diesem Feldzug, indem er mit seinem Pferd in einem Sumpfe versank, in welchem sein Leichnam erst 1282 aufgefunden wurde. Sein Sohn Florens V., kaum zwei Jahre alt, stand erst unter der Vormundschaft verschiedener Fürsten, trat aber schon 1266 die Regierung selbst an und herrschte kraftvoll und mit Erfolg. Er unterwarf nach zwei Siegen, 1282 und 1287, die Westfriesen, löste Zeeland von der Lehnspflicht gegen Flandern und hob das Städtewesen durch Verleihung einer freien Gemeindeordnung. Uneinig mit einem Teil des Adels, den er sich völlig unterwerfen wollte, und auch mit seinem frühern Freunde, dem König Eduard II. von England, wurde er 1296 zu Utrecht von einigen Edelleuten (Gysbrecht van Amstel) listigerweise aufgehoben und sollte nach England geschafft werden. Durch die Versuche der Seinigen, ihn zu befreien, wurden jedoch seine Entführer bewogen, ihn zu ermorden. Da sein unmündiger Sohn Johann II. schon 1299 starb, so folgte der Sohn Adelheids, der Schwester des deutschen Königs Wilhelm, Johann von Avesnes, Graf von Hennegau, der sich auch gegen einen Versuch Albrechts I., H. als erledigtes Lehen für das Haus Habsburg einzuziehen, glücklich behauptete, und so wurde H. mit Hennegau vereinigt. Johann II. führte lange und unglückliche Kriege mit Flandern und starb 1304. Sein Sohn Wilhelm III. setzte den Krieg mit Flandern fort, schloß 1323 einen leidlichen Frieden, eroberte dann Westfriesland und verleibte es seinen Besitzungen ein. Im Innern hob er die Städte, deren Abgeordnete er zur Mitwirkung bei der Regierung heranzog. Auch gelang es ihm, das Bistum Utrecht seiner Oberhoheit zu unterwerfen. Nach seinem (1337 in Valenciennes erfolgten) Tod kam sein kriegslustiger Sohn Wilhelm IV. zur Herrschaft, der 1343 gegen die heidnischen Litauer zog und 1345 bei Staveren im Kampf gegen die aufrührerischen Friesen endete.

Mit Wilhelm IV. starb der hennegauische Mannesstamm aus, und H. fiel nun mit Hennegau und Zeeland an Margarete, die zweite Tochter Wilhelms III., Gemahlin Kaiser Ludwigs des Bayern, welche dieser mit H. als mit einem Reichslehen belehnte. Nach dem Tod ihres Gemahls (1347) kehrte sie nach H. zurück, das unterdessen ihr Sohn Wilhelm V. verwaltet hatte. Diesem, dem ersten Grafen von H. aus dem Haus Bayern, gab sie H. und Zeeland unter der Bedingung, daß er ihr Hennegau als Wittum lassen sollte. Da er es jedoch nicht that, so kam es in H. zum Bürgerkrieg, in welchem sich das Volk in zwei Parteien spaltete, die Hoeks (Angelhaken), Anhänger der Margarete, und die Kabeljaus, Anhänger Wilhelms. Der Krieg wurde mit Erbitterung geführt. In einem Seetreffen bei Veern (1351) siegten zwar die Anhänger Margaretes, aber bei zu unvorsichtiger Verfolgung wurden sie bei Briel geschlagen und mußten sich nach England flüchten. Daselbst kam eine Aussöhnung zu stande, indem bestimmt ward, daß Margarete Hennegau, Wilhelm dagegen die übrigen Provinzen behalten solle. Margarete starb 1355, und zwei Jahre später ward Wilhelm V. wahnsinnig, so daß er bis zu seinem Tod (1389) eingeschlossen werden mußte. Nun kam der alte Zwist der Parteien von neuem zum Ausbruch, indem die Kabeljaus Wilhelms V. Gemahlin Margarete von Lancaster als Regentin bestätigt, die Hoeks dagegen Wilhelms Bruder, den Bayernherzog Albrecht, zum Ruwart (Vizekönig) haben wollten. Letztere drangen durch, Albrecht wurde Regent und nach Wilhelms Tod (1389) Graf von H. Er begünstigte anfangs die Hoeks, später aber, durch seine Geliebte, Adelheid von Polgeest, beeinflußt, die Kabeljaus. Dafür rächten sich die Hoeks und ermordeten auf Anstiften von Albrechts Sohn Wilhelm Albrechts Geliebte. Der Sohn floh vor dem Zorn seines Vaters, versöhnte sich aber später, als Albrecht die Friesen angriff, wieder mit ihm, übernahm den Oberbefehl und besiegte die Friesen. Nach Albrechts Tod (1404) folgte ihm sein Sohn Wilhelm VI. Vor seinem Tod (1417) ließ dieser seine Tochter Jakobäa (Jacqueline), welche, bis 1415 mit Johann, Dauphin von Frankreich, verheiratet, sich dann mit dem Herzog Johann von Brabant vermählt hatte, als Erbin und Gräfin von H. anerkennen. Während die Hoeks dieser Bestimmung Folge leisteten, unterstützten dagegen die Kabeljaus den Vatersbruder Jakobäas, Johann, Herzog von Bayern, der früher Bischof von Utrecht gewesen war, aber den geistlichen Stand verlassen hatte, um die Regierung anzutreten, und verhalfen demselben in der That zum Besitz von H. Jakobäa, die Johann von Brabant verlassen und den Herzog Humfred von Gloucester geheiratet hatte, bekriegte nun in Gemeinschaft mit diesem ihren Oheim und ihren vorigen Gemahl, der ihr Hennegau vorenthielt, aber vergebens. Sie geriet 1423 in Gefangenschaft und wurde ihrem Oheim Philipp von Burgund, der sich auf die Erbschaft Jakobäas Hoffnung machte, ausgeliefert. Zwar gelang es ihr, aus der Gefangenschaft zu entkommen, und auch der Herzog Johann von Bayern starb an Gift 1424; allein dies alles nützte ihr nichts, indem der Herzog von Brabant zum Grafen von H. und Herzog Philipp von Burgund zum Ruwart und nächsten Erben der Grafschaft H. und Zeeland erklärt wurde. Jakobäa verteidigte sich noch eine Zeitlang heldenmütig; als sich jedoch auch der Herzog von Gloucester von ihr scheiden ließ und sie noch von andern Unfällen betroffen wurde, sank ihr endlich der Mut. In einem 1428 mit Philipp von Burgund geschlossenen Vertrag erkannte sie diesen als Regenten von H. und Zeeland sowie als Nachfolger an und behielt sich selbst bloß Hennegau und einige Einkünfte vor. Nach ihrem 1436 erfolgten Tod fiel auch Hennegau an Burgund. Philipp war nun im ungestörten Besitz der ganzen Erbschaft, und H. teilte seitdem die Schicksale Burgunds (s. d., S. 666). Mit diesem kam es durch die Heirat Maries, der Erbtochter von Burgund, an Maximilian von Österreich,