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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Invektive - Inversion.

mieteten Räumlichkeiten eingebracht wird, und an welcher dem Vermieter wegen seiner Ansprüche auf das Mietgeld ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) zusteht.

Invektive (franz.), anfahrende, beleidigende Äußerung, Schmähwort, Schimpfrede.

Invenit (lat., meist abgekürzt inv.), "hat es erfunden", steht unter Kupferstichen, Holzschnitten, Lithographien etc. bei dem Namen dessen, der die Idee zu der Darstellung gefaßt, resp. das Original geschaffen hat. Die Ausführung der Reproduktion rührt gewöhnlich von einem andern her.

Inventarisieren (inventieren, lat.), ein Inventarium (s. d.) aufnehmen, verzeichnen.

Inventarium (lat., Inventar), der "Befund"; das, was man findet; dann diejenigen Sachen, welche mit einem bestimmten Vermögenskomplex, z. B. mit einer Fabrik, einer Schule etc., verbunden sind und als Zubehör dazu gehören; endlich das Verzeichnis solcher Sachen. Die Aufnahme eines Inventars heißt Inventur (Inventarisation). Besonders versteht man unter I. das Verzeichnis aller beweglichen Gegenstände, die zu einem Landgut gehören und von einem Besitzer zum andern übergehen. Dabei wird das lebende (Viehstand) von dem toten I. (Gerätschaften) unterschieden. Ein eisernes I. ist ein solches, welches vom Inhaber jederzeit, sobald davon etwas abgegangen ist, ergänzt werden muß. Im Erbrecht heißt I. das Verzeichnis aller zur Erbschaft gehörenden Vermögensstücke, sowohl der Aktiva als der Passiva. Der Erbe kann die Erbschaft mit der Rechtswohlthat des Inventars antreten (s. Beneficium inventarii). - Im Handelsrecht heißt I. das Verzeichnis der sämtlichen Vermögensstücke und Schulden eines Kaufmanns (s. d.). Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 29-33) verpflichtet den Kaufmann, beim Beginn seines Geschäfts sowohl als von Jahr zu Jahr ein solches I., in welchem der Wert aller Vermögensstücke, z. B. auch der zweifelhaften Forderungen, auszuwerfen ist, anzufertigen und auf Grund desselben die Bilanz (s. d.) zu ziehen; Warenlager müssen, wenn eine jährliche Inventur unthunlich sein sollte, mindestens alle zwei Jahre inventarisiert werden. Bei Eröffnung eines Konkurses oder bei Liquidation einer Handelsgesellschaft muß gleichfalls ein I. aufgenommen werden. Die in ein Schiffsinventar eingetragenen Gegenstände sollen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 443) im Zweifel als Zubehör des Schiffs angesehen werden. Außerdem kommen Inventuren namentlich auch bei der Übernahme von Vormundschaften vor; der Vormund hat in diesem Fall das I. der Obervormundschaft zu unterbreiten.

Inventieren (lat.), erfinden, auch s. v. w. inventarisieren; Invention, Erfindung, Kunstgriff; bei Seb. Bach Bezeichnung für kleine, zwei- und dreistimmige Klavierstücke im imitatorischen Stil; inventiös, erfinderisch, sinnreich.

Inventionshorn, s. Horn, S. 722.

Inventur (neulat.), die Aufnahme eines Inventariums (s. d.).

Inverary (Inveraray, spr. inwerári), Hauptstadt der schott. Grafschaft Argyll, am obern Ende des Loch Fyne, in schöner Lage, mit dem 1748 erbauten Schloß des Grafen von Argyll, einem Denkmal zur Erinnerung an die ungesetzliche Hinrichtung der 17 Campbells durch Jakob II. (1685) und (1881) 864 Einw., deren Haupterwerb die Heringsfischerei bildet.

In verba magistri schwören (lat.), "auf des Meisters Worte" schwören, d. h. unbedingt die Aufstellungen des Lehrers als Wahrheit hinnehmen, Citat aus Horaz' "Episteln" (1. Buch, 1, 14).

Inverneß, Hauptstadt der schott. Hochlande und von Inverneßshire, prächtig gelegen an der Mündung des Neß in den Inverneß Firth und am Nordende des Kaledonischen Kanals, hat 2 höhere Schulen, Wollfabrikation, Maschinenbau, regen Handel und (1881) 17,365 Einw. Zum Hafen gehören (1886) 89 Seeschiffe von 7794 Ton. Gehalt und 2419 Fischerboote. Einfuhr vom Ausland (1885) 84,756, Ausfuhr 13,627 Pfd. Sterl. Unterhalb I. liegt Culloden Moor (s. d.), und bei der Stadt stand ehemals ein Schloß, in welchem Macbeth den König Duncan ermordet haben soll. I. ist Sitz eines deutschen Konsuls.

Inverneßshire, Grafschaft im nordwestlichen Schottland, besteht aus einem kontinentalen Teil, welcher sich von der Nordsee bis zum Atlantischen Ozean erstreckt, und aus einer Anzahl Inseln (im ganzen 250, darunter Skye, Eigg, Uist, St. Kilda u. a. der Hebriden). Der Flächengehalt beträgt 10,960 qkm (194,3 QM.), mit (1881) 90,454 Einw. Die Wasserscheide hält sich ganz in der Nähe der atlantischen Küste, und jenseit derselben liegen die halbinselartigen Landschaften Glenelg, Knoidart, Arasaig und Moidart. Die große Thalspalte Glenmore (s. d.) trennt den Hauptteil der Grafschaft in zwei ungleiche Hälften, deren östliche einen Teil des Strathspey bildet, in seinem obern Teil als Badenoch bekannt. I. ist ein Gebirgsland, von den Grampians und ihren Verzweigungen erfüllt, und innerhalb seiner Grenzen erhebt sich Ben Nevis (1343 m), der höchste Berg der britischen Inseln. An Höhe stehen ihm nur wenig nach die im NW. sich erhebenden Ben Attow (1219 m), Mam Soul (1177 m) und Scour na Lapich (1150 m). Wald ist im Glenmore und seinen Nebenthälern ziemlich häufig. Auf Ackerland kommen 1885 nur 3,3 Proz., auf Wiesen 2,2 Proz., auf Wald 6 Proz. Viehzucht bildet die Haupterwerbsquelle der Bewohner (1885: 51,279 Rinder, 684,246 Schafe). Der Fischfang, namentlich an der sehr zerrissenen Westküste, ist von Bedeutung. Handstuhlweberei wird als Hausindustrie betrieben. Die Mehrzahl der Bewohner (71 Proz.), namentlich auf den Inseln, bedient sich noch der gälischen Sprache, ist aber der alten Hochlandstracht nicht treu geblieben. Hauptstadt ist Inverneß (s. d.).

Inversion (lat., "Umkehrung"), in der Grammatik und Rhetorik im allgemeinen jede Veränderung der regelmäßigen Stellung der Wörter und Sätze, insbesondere eine solche, welche durch einen stilistischen Zweck bedingt ist und eine stärkere Betonung des invertierten Wortes zum Zweck hat (z. B. "Dich frage ich nicht", statt: Ich frage dich nicht). Man kann eine logische, rhetorische und rhythmische I. unterscheiden. In der lateinischen Sprache waltet das rhetorische, in der deutschen das logische Prinzip vor, während die griechische nach allen drei Richtungen hin sich reich und geschmeidig darstellt, die französische aber durch ihre feste Konstruktionsweise in dieser Beziehung sehr beschränkt ist. Auch die deutsche Sprache ist an eine bestimmte Stellung des Verbums gebunden, welches in der Frage wie im Wunsch- oder Befehlssatz immer die erste, in der behauptenden oder absprechenden Darstellung aber immer die zweite Stelle des Satzes einnimmt und an das Ende desselben nur dann zu stehen kommt, wenn der Satz als abhängig von einem andern bezeichnet werden soll. Was durch die Wortstellung im Deutschen nicht ausgedrückt werden kann, wird durch die Betonung erreicht. Ganz verwerflich aber ist eine neuerdings in