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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Justizmord - Jute.

ist. In den größern Staaten enthält ein besonderes Justizministerialblatt die amtlichen Bekanntmachungen auf dem Gebiet der Justizverwaltung, so in Preußen seit 1839.

Justizmord, die an einem Unschuldigen vollzogene Todesstrafe; der Ausdruck wurde zuerst von Schlözer 1782 gebraucht, obwohl derselbe eigentlich nur dann am Platz wäre, wenn vorsätzlich und wissentlich ein Unschuldiger hingerichtet würde. Die Möglichkeit der irrtümlichen Verurteilung eines Unschuldigen zum Tod ist ein Haupteinwand gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe. Vgl. Mühlfeld, Justizmorde (2. Aufl., Berl. 1880).

Justizorganisation (Gerichtsorganisation), s. Gerichtsordnung.

Justizrat, Titel, der in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Bedeutung hat, namentlich Ehrentitel für Rechtsanwalte. Eine höhere Auszeichnung bedeutet der Titel "Geheimer J." In frühern Zeiten war J. der Titel eines Rats bei den obern Justizbehörden und bei den Obergerichten. Die vortragenden Räte des preußischen Justizministeriums führen noch jetzt den Titel "Geheimer Oberjustizrat", die Direktoren den Titel "Wirklicher Geheimer Oberjustizrat". In Preußen versteht man unter "Geheimer J." auch eine Abteilung des Kammergerichts in Berlin, vor welcher die Mitglieder des königlichen Hauses und der hohenzollerischen Familie ihren persönlichen Gerichtsstand haben.

Justizsache, s. v. w. Rechtssache.

Justizverfassung, die äußere Einrichtung der Rechtspflege und ihrer Organe, für das Deutsche Reich durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 in einheitlicher Weise geregelt (s. Gericht).

Justizverwaltung, die Thätigkeit der Staatsverwaltung und der Verwaltungsbehörden in Ansehung der äußern Einrichtung und Handhabung der Rechtspflege. Dazu gehören die Aufsicht über das Justizpersonal, die Verwaltung der Justizgrundstücke und Justizlokale, Büreaus, Gefängnisse u. dgl. und die Rechnungslegung. An der Spitze der J. steht das Justizministerium (s. d.). Im Deutschen Reich wird die J. bezüglich des Reichsgerichts von dem Reichsjustizamt wahrgenommen.

Justizverweigerung, die Weigerung eines Gerichts, in einem gegebenen Fall die Rechtspflege auszuüben. Eine solche kann auch dadurch eintreten, daß die richterliche Verfügung auf einen gestellten Antrag beharrlich hinausgeschoben wird (Justizverzögerung). Abhilfe ist in solchem Fall mittels Beschwerde (Querela protractae vel denegatae justitiae) an die vorgesetzte Dienstbehörde, nötigenfalls bei dem Justizministerium, zu suchen. Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 77) liegt es auch dem Bundesrat ob, im Fall einer J., falls auf gesetzlichen Wegen ausreichende Hilfe nicht erreicht werden kann, erwiesene, nach der Verfassung und den bestehenden Gesetzen des betreffenden Bundesstaats zu beurteilende Beschwerden über verweigerte oder gehemmte Rechtspflege anzunehmen und darauf die gerichtliche Hilfe bei der Bundesregierung, die zu der Beschwerde Anlaß gegeben hat, zu bewirken.

Justizverzögerung, s. Justizverweigerung.

Jus tollendi (lat.), s. Impensen.

Justorium (neulat.), Werkzeug, s. Justieren.

Justo tempore (lat.), zu rechter Zeit.

Justo titulo (lat.), auf Grund eines an und für sich gesetzlichen Erwerbsaktes; ein in der Lehre von der erwerbenden Verjährung (s. d.) gebräuchlicher Ausdruck.

Justum et tenacem propositi virum (lat., "den Biedermann, der an seinem Entschluß festhält"), Citat aus Horaz' "Oden" (Buch III, 3, 1).

Justum necare reges Italiae (lat., "es ist recht, die Fürsten Italiens zu töten"), die Losung der italienischen Karbonari, deren Anfangsbuchstaben als Erkennungszeichen dienten und dadurch, daß sie mit der bekannten Überschrift des Kreuzes Christi (INRI) übereinstimmten, täuschen sollten.

Jus utrumque (lat., "das zwiefache Recht"), das von der weltlichen Macht (dem Kaiser) einerseits und von der Kirche anderseits ausgehende Recht, insbesondere römisches und kanonisches Recht. S. Juris utriusque doctor.

Jus Vocandi oder Vocationis (lat.), Berufungs-, Appellationsrecht.

Jute (spr. dschuht, Pahthanf, Kalkuttahanf, franz. Jute, Chanvre de Calcutta, engl. Jute, Paut hemp, Indian grass, Gunnyfibre), die Bastfaser mehrerer indischer Corchorus-Arten, besonders von Corchorus capsularis und C. olitorius, welche in Ostindien und auf den benachbarten Inseln, in Siam, Anam, China, Algerien, Französisch-Guayana, im südlichen Nordamerika, auf Mauritius etc. kultiviert werden (s. Corchorus). Die durch einfache Röst- und Reinigungsprozesse gewonnene Faser ist meist 1,5-2,5 m lang, weißlich, ins Flachsgelbe geneigt, stark seidenartig glänzend, geschmeidig, geneigt, sich auszufasern. Die einzelnen Zellen sind hohl, dickwandig, mit häufigen Verengerungen des Lumens (s. Figur), an der Spitze abgerundet und fast immer stark verdickt. J. färbt sich mit schwefelsaurem Anilin intensiv goldgelb bis orangegelb und wird an der Luft, besonders bei Einwirkung der Feuchtigkeit, dunkler, bisweilen tiefbraun (wahrscheinlich stammt die sich schnell bräunende J. von ältern, ausgereiftern Pflanzen her). Bei der Gewinnung der J. vollzieht sich auch ein Zerfall der Bastbündel, so daß das Produkt einen mehr oder minder feinfaserigen Charakter erhält; an den feinsten Jutesorten erscheinen einzelne Bastzellen zum größten Teil isoliert. Frische, fast weiße J. enthält im lufttrocknen Zustand 6 Proz. Wasser und kann bis 23,3 Proz., gebräunte bis 24 Proz. Wasser aufnehmen. Getrocknete J. gibt 0,9-1,74 Proz. kristallfreie Asche. - J. wird in den Heimatsländern der Stammpflanze seit alter Zeit gewonnen. Ein großer Teil der Produktion wird von den Hindu zu Geweben, Seilen, Stricken verarbeitet. Die bessern Sorten der Gewebe nennt man Megila, die geringern, welche nur als Packleinen verwendet werden können, Tat oder Choti (davon der Name J.), Cuttings. Die schlechteste Sorte dient unter anderm auch zur Papierfabrikation. Der größte Teil der gewonnenen J. wurde bisher zu Säcken für Reis und Zucker benutzt, diese bilden als Gunnybags und Gunnycloth einen wichtigen Exportartikel Indiens und dienen besonders zum Verpacken des Javakaffees und der amerikanischen Baumwolle. In Europa wird die J. durch Besprengen mit Wasser und Thran oder Petroleum und schichtweise Lagerung eingeweicht und dann zwischen geriffelten Walzen stark gequetscht. Hat die Faser harte Wurzelenden,

^[Abb.: Bastfaserstücke von Jute.]